Kurzbericht vom fünfzehnten Prozeßtag gegen Monika und Alfred Schaefer am Landgericht München

von Kurzer

Am heutigen Prozeßtag wurde Gerd Ittner als Zeuge vernommen, der am 8.8.2018 ein Entlastungsschreiben für den Angeklagten Alfred Schaefer bei Gericht eingereicht hatte, das den Anwälten bislang vorenthalten und ihnen erst auf deren Nachfrage am letzten Freitag, den 21.9.2018, zur Kenntnis gegeben worden war.

Wegen des Verdachts auf Beweismittelunterdrückung seitens des Gerichtes hatten die Rechtsanwälte einen Befangenheitsantrag angekündigt, den sie heute fristgerecht um 11:02 Uhr eingereicht haben. Daraufhin hatte das Gericht die Vorladung Gerd Ittners als Zeugen für den heutigen Verhandlungstag bestimmt.

Die Staatsanwältin äußerte sich zu den Beweisanträgen Alfred Schaefers dahingehend, daß der erste Antrag ganz schnell erledigt sei, weil die darin geforderte eidestattliche Erklärung über die Zugehörigkeit der Richter zu einem mosaischen Glauben oder sonst einer talmudistischen Verpflichtung in der Strafprozeßordnung gar nicht vorgesehen sei.

Auch die übrigen Anträge, mit Ausnahme des Befangenheitsantrages, wurden von ihr abgelehnt, u.a. mit der Begründung, daß es ein grobes Mißverhältnis zwischen den Aussagen Ittners und dem Prozeßgegenstand gäbe, daß es sich um ein „buntes Allerlei“ handele und man sich bei der Kammer schließlich an die Gesetze halten müsse und daß die Aussagen Ittners offenbar nur für verfahrensfremde Zwecke mißbraucht werden würden.

Bezüglich der von Alfred Schaefer als Beweis für die geplante Ausrottung der weißen Rasse durch die Juden vorgebrachten Zitate und Quellen, die auch Teil der Anklage gegen ihn wegen Volkshetzung sind, erklärte die Staatsanwältin, daß diese als Beweisvorlage für die Entscheidung unerheblich seien.

Die Verteidiger plädierten erneut für die Vernehmung des Zeugen Ittner, weil es wichtig sei, die Beweggründe zu erfahren, warum Gerd Ittner Alfred Schaefer dazu gedrängt hatte, ein Video zu machen.

Gerd Ittner erklärte, nachdem er in den Zeugenstand berufen worden war, daß er keine Aussage machen wolle, weil er gar keine Ladung als Zeuge bekommen habe. Man habe ihn in der früh um 6:30 Uhr geweckt und mitgeteilt, daß er vor Gericht zu erscheinen habe. Man habe ihm erst aufgrund seiner Einwände am heutigen Morgen noch im Gefängnis eine schriftliche Ladung vorgelegt, die aber nicht seinen Namen trug. I

hm sei dann eine zweite Ladung vorgelegt, aber nicht ausgehändigt worden, auf der wieder etwas Falsches gestanden sei und habe ihn dann zwangsweise (in Handschellen) zur Zeugenvernehmung abtransportiert.

Da Gerd Ittner keine Zeugenvorladung vorlegen konnte, wurde er zu seinen persönlichen Daten befragt, wobei Gerd Ittner immer wieder auf seine nicht korrekte Ladung verwies, auf die er sich auch nicht hatte vorbereiten können, bis der vorsitzende Richter ihn zurecht wies, daß er die Fragen stelle, andernfalls müsse er zu zwangshafter Ordnung schreiten. Ins Protokoll ließ der vorsitzende Richter diktieren, daß Gerd Ittner dem vorsitzenden Richter ständig ins Wort falle.

Als Gerd Ittner erklärte, daß die Entstehung des Videos mit seiner Entführung 2012 aus Portugal zusammenhinge, wurde er vom Richter wiederum ständig unterbrochen mit dem Hinweis, daß dies den Richter nicht interessiere, er nicht lügen solle und man ihn als Zeugen auch wieder ausladen könne. Schließlich wurde beratschlagt, ob man Gerd Ittner einen Zeugenbeistand zur Seite stelle solle, da es ihm auch gesundheitlich nicht gut ginge.

Als der Richter Gerd Ittner erneut unterbrach, ergriff einer der Rechtsanwälte das Wort und kritisierte die Art der Zeugenbefragung durch den Richter. Man könne Zeugen anleiten, man solle sie aber nicht permanent unterbrechen, was auch ein Geschmäckle habe und den Zeugen emotional immer aufgebrachter werden ließe.

Gerd Ittner wurde während dieser Auseinandersetzung zwischen dem Richter und dem Anwalt aus dem Zeugenstand abgeführt, weil der Richter diese nicht vor dem Zeugen austragen wollte.

Nachdem sich Richter und Rechtsanwalt über die Art der Zeugenbefragung ausdiskutiert hatten, erklärte der Richter:

„Dann können wir jetzt so weitermachen, wie ich mir das vorstelle.“ „Was soll denn das?“

erklang es von irgendwoher und wieder wurde eine Sitzungsunterbrechung angeordnet.

Anschließend erklärte Gerd Ittner, daß er sich nicht mehr in der Lage fühle, eine Zeugenaussage zu machen, da er noch immer an Zahnschmerzen leide, die letzten Nächte nicht geschlafen habe und völlig unvorbereitet in die heutige Verhandlung gebracht worden sei. Seine Konzentrationsfähigkeit sei vollkommen erschöpft.

Die Zeugenvernehmung wurde damit auf den kommenden Freitag, den 28.09., ab 9:30 Uhr verlegt. Angedacht wurde allerdings, Gerd Ittner nicht zurück nach Nürnberg zu bringen, sondern nach Stadelheim bei München, wo er allerdings wieder keine Unterlagen zur Verfügung haben würde, um sich auf die Verhandlung am kommenden Freitag vorzubereiten.

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„Es kommt der Tag, an dem werden all die Lügen unter ihrem eigenen Gewicht zusammenbrechen“

Kurzbericht vom ersten Prozeßtag gegen
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Quelle und Kommentare hier:
http://die-heimkehr.info/berichte-aus-absurdistan/kurzbericht-vom-fuenfzehnten-prozesstag-gegen-monika-und-alfred-schaefer-am-landgericht-muenchen/