Kindesentzug für politisches Fehlverhalten

von WiKa

BRDigung: Was sich im ersten Moment ein wenig absurd anhören mag, wird von Tag zu Tag realistischer. Dafür sorgt schon der Fortbestand der asozialen GroKo. Das bürgerliche Gesetzbuch beinhaltet allerhand Regelungen das “Kindeswohl” betreffend.

Bei scharfer und womöglich noch leicht übertriebener Betrachtung dieser ganzen Paragraphenflut kann man schnell zu dem Schluss gelangen, dass die Enteignung der Eltern bezüglich ihrer Kinder durch staatliche Stellen massiv voranschreitet. Zumindest legt man inzwischen sehr viel Wert auf geeignete Druckmittel. Wie immer kommen solche Entwicklungen eher schleichend, aber gewiss, soweit die Gesetzestexte Spielraum für neue Interpretationen der Richter lassen.

Als neuen Klassiker für diese verschärfte und tatbestandsferne Entwicklung darf man getrost dies hier anführen: Fahrverbot nach Ladendiebstahl? – Zur Neufassung des § 44 StGB[Kanzlei Voigt]. Beispielsweise ein Thema, bei dem man vor Jahren noch von einer verschrobenen Hysterie irgendwelcher Verschwörungstheoretiker hätte sprechen mögen. Und sei es nur, um sogleich allen Kritikern solcher Entwicklungen das Wasser auf ihre Mühlen abzugraben. Aber genau das ist inzwischen inzwischen in unser Rechtssystem implementiert.

Somit verfügt der Rechtsstaat über weitere effektive Daumenschrauben, um seine Bürger auch tatbestandsfern an empfindlichen Stellen zu treffen. Es ist also gar nicht so abwegig, wenn künftig mal Fahrverbote wegen Beleidigung oder Nichtentrichtung der Propagandasteuer verhängt wird.

Alles in allem sollen sich die Bürger sehr wohl überlegen was sie tun, um nicht unvermittelt mit dem Staat zu kollidieren. “Wohlverhalten” ist dabei das Zauberwort. Und so könnte, was in einer Beziehung verpönt ist, “Kinder als Druckmittel” zu benutzen, der Staat selbiges für sich neu entdecken. Nun, der Staat steckt ja nicht in einer Beziehung mit seinen Bürgern. Das mag ihn schnell dazu verleiten, seine Bürger vermeintlich neutral würgen zu dürfen. Natürlich nur soweit diese gegen den Staat aufbegehren.

Es geht knüppelhart um die Lufthoheit in den Kinderzimmern. Wem gehört die Brut und sind die Eltern womöglich nur noch billige Brutpfleger? Hilfsgestalten die der Staat nach Belieben austauschen kann, wenn die nicht korrekt im Sinne des Staates funktionieren? Das könnte noch ein heißen Eisen bei der verordneten Frühsexualiserung der Kinder werden und deren dringendes Anrecht auf Pornos im Kinderzimmer. Hier mag sich der Staat nicht einfach dem Desinteresse der Kinder oder der Eltern ergeben.

Allen Gutmenschen zum Trost, gehen die Überlegungen zunächst wohl dahin, nur rechtslastigen Bürgern den Zugriff auf ihre Kinder zu erschweren, soweit sie es am nötigen “Wohlverhalten” mangeln lassen. Hier mal so ein kleiner Einblick in das, was womöglich bald machbar ist: Umgangsrecht: Merkel-Regime will Kritik an Asylpolitik mit Kindesentzug bestrafen[Anonymous]. Natürlich wird das genauso wenig kommen wie seinerzeit der Führerscheinentzug für Ladendiebstahl. Das ist alles nur rechte Propaganda. Dennoch lohnt es sich dem vorherigen Link einmal zu folgen und die Argumente zu analysieren die dort angeführt werden.

Der Kampf gegen Rechts beginnt im Kinderzimmer

Das Krankheitsbild des Rechtspopulismus als auch des Rechtsextremismus scheint der Gesellschaft schon arg zuzusetzen, wenn sich sogar die Apothekenrundschau damit befasst wie man “Nazi-Babys erkennen kann“. Inzwischen ist klar, dass das wohl genetisch oder anderweitig erblich bedingt sein muss. Nur keine Sorge, wenn das von medizynisch kompetenter Stelle festgestellt wird, dann ist das nicht rassistisch sondern nur pädagogisch zu werten.

Zum Schluss kurz das “Scheunentor“, durch welches Staat via Jugendämter dann in die Kinderzimmer einfliegen. Spötter würden jetzt sagen, alles  nur um den Wohlverhaltenskodex der Eltern staatlich zu erpressen anzumahnen:

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

Da ist der § 1684 BGB[Gesetze im Internet], zwar schwabbelweich, aber genau das erlaubt zumindest gegenüber den Eltern die entsprechende Härte, die es braucht um diese auf den linken Pfad der Tugend, ins Lage der Gutmenschen zu überführen. Bei unwilligen Eltern, die nicht einsehen, dass der Staat sie reguliert und nicht umgekehrt, könnten die Kinder so fix mal im Heim landen. Kurz um, der Staat braucht die Menschen nicht! Zumindest die nicht, die sich dem Staat nicht in der gewünschten Form unterwürfig genug erweisen. Und ganz besonders die nicht, die der falschen Ideologie anhängen.


Quelle und Kommentare hier:
https://qpress.de/2018/03/06/kindesentzug-fuer-politisches-fehlverhalten/