Juraforum: „Keine gesetzlichen Richter in der BRD !?“

Dieses Thema „Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? | Seite 2 – Staats- und Verfassungsrecht“ im Forum „Staats- und Verfassungsrecht“ wurde erstellt von Jurafist, 12. März 2011.


Aber ich habe in dieser Sache weiter recherchiert und erschreckendes gefunden:

Vorallem die „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht“ die sog. „Bereinigungsgesetze“ geben Aufschluss darüber, was das tatsächlich passiert ist und welche traurigen Kosequenzen dies hat. Z.B.:

Intrinsisch aufgelöste Rechtnormen ( GVG, STPO, ZPO )/ Von der BRD selbst aufgelöst:

Gesetze der BRD -jetzt laut eigener Veröffentlichung ganz ohne Geltungsbereich endgültig ungültig!

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden.

Beweise und dort weitere Links zu weiteren Beweisen:
http://www.dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html + http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:

„Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006“

Unter diesen Umständen kann es ja nicht nur keine gesetzlichen Richter mehr geben, sondern eben auch keine…

-naja, lest ihr ja selber. Hammer !!

Die Konsequenzen der laufenden BRD–Rechtsprechung sind, dass die Gesetze der BRD wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind – (BVerwGE 17,192 = DVBl 1964, 147).

Somit gibt es hier in der BRD leider keinerlei Rechtssicherheit.

Quellen: z.B. Auszüge aus http://wemepes.ch

Das 2te sog. „Bereinigungsgesetz“ hat es wirklich in sich, nach dem was ich da bereits gelesen habe…

Auch der EGMR sagt folgendes dazu:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] hat im Urteile EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK gegen den Unterzeichner in der „BRD“ festgestellt! Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, dass ein wirksames Rechtmittel gegen Rechtmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtstaatliches Verfahren in der „BRD“ nicht gegeben ist!

In einfachen Worten übersetzt heißt das:

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein rechtwirksamer Rechtstaat!

Ich möchte immer gern optimistisch sein.
Evtl. sogar auch mal „Zwecknaiv“.
Angesichts dieser u.a. Infos fällts das schwer.

Aber wie sagt ein Chin. Sprichwort:
Optimismus ist oft nur der Mangel an Informationen.


Sehr interessante Diskussion. Unten klicken und weiterverfolgen:


Quelle und Kommentare hier:
http://www.juraforum.de/forum/t/keine-gesetzlichen-richter-in-der-brd.351696/2