Jetzt warnt sogar der Bundesrechnungshof: Steuerzahler haften für Europas Pleitebanken

von Watergate

Die EU-Kommission plant, den Eurorettungsfonds ESM in einen europäischen Währungsfonds (EWF) umzuwandeln. Jean-Claude Juncker hatte vorgeschlagen, dass auch der EWF bei einer Krise einspringen soll, wenn vorhandene Gelder zur Abwicklung von Pleitebanken nicht mehr ausreichen.

Vor diesen Plänen warnte jetzt der Bundesrechnungshof. Die Pläne seien „nicht geeignet“ um gegen Krisen in der Eurozone gewappnet zu sein. Der Rettungsschirm müsse auf mögliche künftige Krisenbewältigung fokussiert bleiben und dürfe nicht zweckentfremdet werden.

Deutschland haftet mit 27 Prozent der Einlagen, mit rund 190 Milliarden Euro. Wie beim ESM wäre Deutschland auch beim EWF größter Zahler. Mit diesem Betrag würde Deutschland auch für Verluste haften. Die Prüfer des Bundesrechnungshofes haben ein Gutachten erstellt, das davon ausgeht, dass mit der geplanten EWF-Konstruktion Verluste wahrscheinlicher wären, als mit dem aktuellen ESM. Außerdem drohe die Gefahr, dass das Stammkapital im EWF erhöht werde. Dann sei Deutschlands Haftung nicht mehr „nur“ auf 190 Milliarden Euro begrenzt.

Geht es nach dem Willen Jean-Claude-Junckers und der EU-Kommission, sollen die Mehrheitserforderungen von Beschlussverfahren im EWF „vereinfacht“ werden. Konkret würde das bedeuten, dass Deutschland sein Vetorecht verlieren könnte. Das könnte im Fall einer Bankenpleite, beispielsweise in Italien, bedeuten, dass Deutschland voll dafür haften muss, ob es will oder nicht – denn es hätte ja dann kein Vetorecht mehr.

Der EWF soll „Teil des Sicherheitsnetzes“ für Krisenbanken in der Eurozone werden. Das hätte zur Folge, dass die Haftung für Risiken bei Banken in der Eurozone vergemeinschaftet würde. Das heißt: der deutsche Steuerzahler darf dann auch für Pleitebanken in Europa zahlen.

Das Finanzministerium unter Olaf Scholz versuchte zu beschwichtigen. Die Pläne Junckers seien nicht mehr aktuell:

Eine Ausweitung der Haftung der ESM-Mitgliedstaaten wäre nur möglich, wenn der ESM-Vertrag geändert würde. Auch dafür wäre die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderlich. Diese sei derzeit aber nicht erkennbar. Daher halte die Bundesregierung

„eine Ausweitung des finanziellen Engagements oder der Haftung Deutschlands im Rahmen des ESM für unwahrscheinlich“.

Damit ist der Bundesrechnungshof nicht einverstanden. Wesentliche Teile von Junckers Konzept würden in Brüssel weiterdiskutiert. Im Sommer 2018 hielt die Bundesregierung die Erhöhung der Haftung Deutschlands noch für ausgeschlossen. Nun hält sie diese nur noch für unwahrscheinlich. Damit hat sie ihre Position in einem zentralen Punkt geändert, kritisiert der Bundesrechnungshof.

Die Vorbehalte des Bundesrechnungshofs sind nicht abwegig. Italiens Banken sitzen auf rund 800 Milliarden Euro faulen Krediten. Käme es in Italien zu einem Bankenkollaps, müsste der EWF einspringen. Sind die EWF-Verträge erst einmal unterzeichnet, ist die Haftung klar geregelt. Deutsche Finanzexperten sprechen der EU die Kompetenz für die Einrichtung eines EWF grundsätzlich ab. Auflagen für Banken wären dann nicht mehr länger vorgeschrieben. Das senke den Sanierungsdruck. Finanzexperten halten den EWF sogar für verfassungswidrig: Die geplanten Änderungen von EWF-Entscheidungskriterien verstießen gegen das Grundgesetz.

Die Merkel-Regierung wird sicherlich auch diesen neuen Haftungsvertrag unterzeichnen – trotz der Warnungen von Bundesrechnungshof und Finanzexperten.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.watergate.tv/aufgedeckt-ttip-und-andere-freihandelsabkommen-wieder-auf-dem-weg-nafta-kommt/