Ist die Bundesrepublik Deutschland wirklich kein souveränes Land?

von Norbert Knobloch

Ist Deutschland fast 20 Jahre nach der Wiedervereinigung wirklich souverän? In einem Bericht von „Frontal 21“ kommen die Reporter zu dem Schluss, dass alte Sonderrechte und Geheimverträge der Alliierten immer noch aktuell sind.

Ist die Bundesrepublik Deutschland wirklich ein souveränes Land? Ein Report des ZDF Magazins „Frontal 21“ belegt, dass es darüber große Zweifel gibt. Alte Geheimverträge und Sonder-Schnüffelrechte bei Briefen und Kommunikation sind heute offenbar immer noch aktuell – auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung.

Ist Deutschland also immer noch unter Knute der Alliierten? Es scheint fast so. Dies würde auch erklären, warum die Regierung in Berlin beim Euro immer wieder einknickt und noch nicht mal den Versuch unternimmt, aus der Gemeinschaftswährung auszutreten. Kann Berlin wirklich frei entscheiden, oder müssen die Politiker im Reichstag lediglich die Vorgaben von „Big Brother“ umsetzen?

Video: BRD = souveränes Land? Frontal 21

Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist kein Rechtsstaat, sondern eine Diktatur. Mit Stillstand der Rechtspflege seit dem 29. 09. 1990 besteht ein rechtsfreier Raum. Alle Deutschen haben daher das Recht und die staatsbürgerliche Pflicht zum Widerstand nach Art. 20, Abs. 4, des Grundgesetzes. (Siehe auch „BRD: Fakt und Fiktion“, 03. 10. 2010, www.mmnews.de/index.php/politik/6564-brd-fakt-und-fiktion)

Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist kein Rechtsstaat. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Urteil vom 08. 06. 2006 (Aktenzeichen: EGMR 75529/01) festgestellt:

„In dem Individual-Beschwerdeverfahren »Sürmeli gegen Deutschland« hat die Große Kammer des EGMR festgestellt, daß die gegenwärtig nach dem deutschen Verfahr-ensrecht vorhandenen Möglichkeiten … keinen hinreichenden Rechtsbehelf … darstellen.“

Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist noch nicht einmal ein Staat: Bei der Organisation der Vereinten Nationen (United Nations Organization / UNO) wird die „Bundesrepublik Deutsch-land“ als „Non-Governmental-Organization“ („Nicht-Regierungs-Organisation“) geführt: Auf der Seite http://un.org/desa/ („NGO Branch – United Nations Department of Economic and Social Affairs“ / „Nicht-Regierungs-Organisations-Sparte – Vereinte Nationen, Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten“) stand bis vor kurzem unter „Germany“ folgender Eintrag: „Organization Name: Germany; Headquarters Address – Address: Not Available [nicht verfügbar!]; Country: Not Available [nicht verfügbar!]; Organization Type: Non-Governmental Organization; Languages: English“

Allerdings ist dieser Eintrag ohne Kommentar gelöscht / von der Seite genommen worden…!

„Wir haben gar keine Bundesregierung. Wir haben… Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nicht-Regierungs-Organisation in Deutschland!“ (Sigmar Gabriel, Vorsitzender der SPD, am 27. 02. 2010 auf dem Sonderparteitag der SPD in Dortmund)

Nichtgesetzliche Zustellungen

„Bundesdeutsche“ „Gerichte“ und Behörden verstoßen notorisch durch nichtgesetzliche Zustellungen gegen Artikel 103, Absatz 1, des Grundgesetzes („Grundrechte vor Gericht: rechtliches Gehör“) und verletzen das Grundrecht auf rechtliches Gehör. Im Kommentar zu Artikel 103, Absatz 1, des Grundgesetzes, Randnummer 30 u. 31 (Mangoldt, Klein, Starck), wird festgestellt, daß eine Förmliche Zustellung („Gelber Brief“) von Gesetz wegen durch eine Amtsperson persönlich an den Adressaten übergeben werden muß. Die (rechtswidrig) privatisierte Deutsche Post AG erfüllt diese zwingende Bedingung nicht. Es gibt nur noch private Zustell-Dienste. Es ist den Behörden der „BRD“ / „BRD GmbH“ seit dem 29. 09. 1990 nicht mehr möglich, behördliche Schreiben rechtswirksam zuzustellen. Und niemand (niemand!) ist gesetzlich verpflichtet, ein Einschreiben anzunehmen!

„Rn 30 /  2. Recht auf Information. Die Wahrnehmung des Anspruchs auf rechtliches Gehör setzt voraus, daß die Berechtigten bestimmte Informationen über das gerichtliche Verfahren erhalten.“

„Rn 31 / a) Ladungen und Zustellungen. Zunächst besteht ein Recht auf Benachrichtigung vom Verfahren. Es wird durch die prozeßrechtlichen Ladungs- und Zustellungsvorschriften ausgestaltet. Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist gewahrt, wenn den empfangsberech-tigten Beteiligten ein zuzustellendes Schriftstück persönlich übergeben wird. Bei prozeß-unfähigen Beteiligten wird dem rechtlichen Gehör mit der Zustellung an die gesetzlichen Vertreter genügt. Erfolgt die Bekanntgabe eines mitteilungsbedürftigen Umstandes nicht persönlich, muß das Gericht den Anspruch auf rechtliches Gehör anderweitig sicherstellen. Hierfür stellen die Prozeßordnungen formalisierte Bekanntgabeverfahren zur Verfügung.“

„Die Ersatzzustellung (§§ 181 ff. ZPO, § 37 StPO, § 56 Abs. 2 VwGO iVm  [in Verbindung mit] §§ 3 Abs. 3 und 11 VwZG) und die öffentliche Zustellung (§§ 203 ff. ZPO, § 40 StPO, § 15 VwZG) enthalten eine Fiktion der Bekanntgabe, da sie den tatsächlichen Informations-erfolg nicht sicherstellen. Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ist nur dann zu rechtfertigen, wenn eine andere Art der Zustellung nicht oder nur sehr schwer durchführbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn auf Grund der Vielzahl der Adressaten anders keine Bestandskraft erreicht werden kann und es sich bei den betroffenen Personen um ein vorinformiertes und aufmerksames Publikum handelt.“

(Mangoldt / Klein / Starck, Kommentar zum Grundgesetz, Randnummern 30 und 31; Anmerkung u. Hervorhebungen d. d. Verfasser)

Die Vorgehensweise nach dem Erhalt einer „Förmlichen Zustellung“ im Briefkasten ist folgende: Nicht öffnen! Anschrift und Strichcode auf dem Umschlag mit einem dicken schwarzen Filzstift durchstreichen. Spätestens am zehnten Tag nach dem auf dem Umschlag angegebenen Datum den Brief oder das „Einwurf-Einschreiben“ (ein Widerspruch in sich!) ungeöffnet mit dem Vermerk „Zurück an Absender“ oder (im Falle der Selbstverwaltung der Natürlichen Person) „Nicht zustellbar – Exterritorial – Zurück an Absender“ wieder zur Post geben. „Übergabe-Einschreiben“ auf keinen Fall vom Briefträger/Postboten selber annehmen, sondern Annahme verweigern! Niemand ist verpflichtet, Einschreiben anzunehmen!

Stillstand der Rechtspflege: BRD rechtsfreier Raum

Im Kommentar zu Artikel 101 des Grundgesetzes (GG), Rn 52 – 57 (Mangoldt / Klein / Starck), wird festgestellt, daß es in der „BRD“ keine gesetzlichen Geschäftsverteilungpläne (GVP) bei Gerichten und damit keine gesetzlichen Richter mehr gibt:

Mit Streichung des § 1 Einführungsgesetz (EG) zum Freiwilligengerichtsbarkeitsgesetz (FGG) und Wegfall des § 15 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) („Gerichte sind staatliche Gerichte“) im Jahr 1950 verfügen „BRD“-„Gerichte“ über keinen gesetzlich geregelten GVP mehr nach § 21 e GVG.

An „BRD“-„Gerichten“ sind keine gesetzlichen Richter nach Art. 98, Abs. 1 u. 3, GG mehr tätig. Niemand darf aber nach § 16 GVG dem gesetzlichen Richter entzogen werden. Ausnahmegerichte sind unzulässig:

Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ (Art. 101, Abs. 1, GG) Jeder hat Anspruch auf recht-liches Gehör: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“ (Art. 103 GG)

Damit herrscht in der „BRD“ Stillstand der Rechtspflege:

Die BRD ist kein Rechtsstaat.“ (Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 08. 06. 2006 [AZ: EGMR 75529/01])

Eine legale Rechtsprechung findet nicht mehr statt und ist nicht mehr möglich. Stattdessen herrschen methodische/systematische Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Rechts-bruch und Willkür. Bundesdeutsche „Gerichte“ stehen außerhalb von Recht und Gesetz und sind illegal. Die „BRD“ ist ein rechtsfreier Raum und gilt daher zu Recht als »Diktatur«.

Gemäß dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und dem Völkerrecht aber ist es unzulässig und rechtswidrig (kriminell / strafbar), die Rechtslage sowie die einheitliche Rechtssprechung und Gesetzesauslegung zu ignorieren, wie es die „Behörden“ und „Organe“ der „BRD“ / BRD GmbH“ notorisch tun (BVerfGE 74, 234 f.; BVerfG NJW 2001, 1565; NJW-RR 2002, 6). Das verstößt gegen das Willkürverbot und drängt den Schluß auf sachfremde Motive auf (BVerfG NJW 1976, 1391; 1998, 2810); außerdem erfüllt es den Straftatbestand des Hochverrates (§§ 81 – 83 a StGB) gegen das Deutsche Volk und das Deutsche Reich. Jeder Deutsche hat das Recht auf Notwehr und Widerstand dagegen:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ (Artikel 20, Absatz 4, Grundgesetz)

Die Anwendung der nicht mehr bestehenden Rechtsnormen stellt nach internationalem Recht, das nationalem Recht vorgeht (Art. 25 GG [„Vorrang de Völkerrechts“]:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“,

einen Verstoß gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte dar und ist ein strafbares Verbrechen.

Widerstand und Notwehr

Bei Kontrollen, Hausdurchsuchungen, Verhaftungen, Pfändungen, Abgabe der eides-stattlichen Versicherung („Offenbarungseid“) etc. daher stets die vollständigen Namen, die Personalausweis-Nummern und die privaten Postanschriften sowie die Police-Nummern und die Höhe der Deckungssummen der Haftpflicht-Versicherungen aller in dem jeweiligen Fall ausführenden oder beteiligten „Beamten“ einfordern / verlangen – zwecks zivilrechtlicher Haftbarmachung und strafrechtlicher Verfolgung. Jeder „Beamte“ muß sich immer ausweisenohne „Wenn und Aber“!

Ein „Richter“, ein „Gerichtsvollzieher“, ein „Polizist“, ob in Uniform oder nicht, ob persönlich bekannt oder nicht, muß sich von Gesetz wegen vor jedem offiziellen Einschreiten und juristischen Handeln jedem Bürger gegenüber legitimieren, wenn es der Bürger verlangt!

Und »legitimieren« bedeutet, daß man den Dienstausweis in Ruhe lesen sowie Namen und Dienstnummer notieren darf und kann! (Am besten [irgendwie] Kopien der Ausweise und [heimlich] Photos der „Beamten“ sowie [heimlich] Audio- und Video-Mitschnitte machen und möglichst stets für mehrere Zeugen sorgen!)

Es empfiehlt sich, Kontakt mit der für die jeweilige Region zuständigen Militär-Polizei der Alliierten aufzunehmen und bei Problemen sofort dort anzurufen und um Hilfe zu bitten.

Es wird stets von Seiten des Bürgers ein Strafgeld von € 100.000,– festgesetzt. Es werden stets ausdrücklich und unbefristet alle Ansprüche, alle Rechte, sämtliche Rechtsmittel und sämtliche Rechtsschritte bis zur höchsten und letzten internationalen Instanz von Seiten des betroffenen Bürgers schriftlich vorbehalten. Fristen bestehen nicht.

Strafanzeigen / Strafanträge gegen bundesdeutsche Politiker, „Beamte“ und „Angestellte im öffentlichen Dienst“ wegen Amtsanmaßung, Rechtsbeugung, Organisierter Kriminalität, Bildung einer kriminellen / terroristischen Vereinigung, Landes- u. Hochverrates, Verbrechen gegen die Menschenrechte / gegen das Völkerrecht u. a. können gestellt werden bei:

  • U.S. Department of Justice, Secretary of State, 950 Pennsylvania Avenue NW, Washington, D. C., 20530-0001, U.S.A.;
  • U.S.-Justizverbindungsstelle Kelly Barracks, c/o Herrn Werner Sukup, Justitiar und Abteilungsleiter für internationales Recht der Militärregierung Deutschlands, Plieninger Straße, 70567 Stuttgart;
  • Botschaft der U.S.A., z. Hd. des Hohen Kommissars der Militär-Regierung, Herrn Botschafter Seine Exzellenz Philip D. Murphy, Clay-Allee 170, 14191 Berlin;
  • Botschaft des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland, z. Hd. des Hohen Kommissars der Militär-Regierung, Herrn Botschafter Seine Exzellenz Simon McDonald, Wilhelm-Straße 70 – 71, 10117 Berlin;
  • Botschaft der Republik Frankreich, z. Hd. des Hohen Kommissars der Militär-Regierung, Herrn Botschafter Seine Exzellenz Maurice Jacques Jean-Marie Gourdault-Montagne, Pariser Platz 5, 10117 Berlin;
  • Botschaft der Russischen Föderation, Herrn Botschafter Seine Exzellenz Wladimir M. Grinin, Unter den Linden 63 – 65, 10117 Berlin;
  • Haupt-Militär-Staatsanwalt der Russischen Föderation, Cholsunow Pereleuk 14, 119852 Moskau, Rußland;
  • Justiz-Ministerium der Russischen Föderation, Staria-Platz 4, 103132 Moskau, Rußland.

Natürliche Person unter Selbstverwaltung

„Notfall“-Ausweis zulegen: mit originaler Geburts-Urkunde und Kopie mit eingeklebtem Paßbild zum nächsten Kirchen-Amt (dem einzigen Amt, das es gibt!) gehen und die Kopie beglaubigen lassen (Stempel halb über das Paßbild, Ort, Datum, volle Unterschrift usw.), dann einschweißen / laminieren. Muß nach internationalem Recht überall anerkannt werden.

Unter Selbstverwaltung stellen, diese Personenstands-Erklärung dem zuständigen Einwohner-Melde-„Amt“ der „BRD“ / BRD GmbH“, der Gemeinde-Verwaltung und dem „Bürgermeister“ mitteilen (Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Abgabe gegen Quittierung: volle Unterschrift, Dienstgrad, Dienst-Stempel / Dienst-Siegel, Ort, Datum etc.), Personal-Ausweis zurückgeben und sämtliche Zahlungen („Steuern“, Abgaben, Gebühren etc.) sofort einstellen. (Allerdings bestehen dann auch keinerlei Ansprüche mehr!)

Die Personenstands-Erklärung der Natürlichen Person nach BGB § 1 und nach der UN-Resolution A/RES/56/83, Artikel 9 und 11, vom 28. 01. 2002 ist obligatorisch und unabdingbare Voraussetzung für die Beendigung des Sklaven-Status als Juristische Person und damit als sachliches Inventar und Personal der „BRD GmbH“ ohne Rechte nach dem Römischen Recht (Capitis Deminutio Maxima), bewirkt und offiziell angezeigt durch die Schreibung des Namens in Großbuchstaben auf allen behördlichen Schreiben. Gemäß UN-Resolution 217 A (III) vom 10. 12. 1948 hat jede Natürliche Person das nicht einschränkbare Recht, jederzeit und überall als autonom und voll rechtsfähig anerkannt und behandelt zu werden.

Beispiel einer Personenstands-Erklärung für die Selbstverwaltung als Natürliche Person:

„Proklamation der Natürlichen Person … (Name), Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich, unter Selbstverwaltung.

Hiermit zeige ich an, daß ich … (Name), als Natürliche Person gemäß § 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), geboren am … (Datum) in … (Ort), mich gemäß UN-Resolution A/RES/56/83, Artikel 9 und 11, vom 28. Januar 2002 unter Selbstverwaltung gestellt habe.

Das Verhalten einer Natürlichen Person oder einer Gruppe Natürlicher Personen ist de jure als Handlung eines souveränen Staates im Sinne der Konvention von Montevideo vom 26. 12. 1933 und des Völkerrechtes zu werten, wenn die Natürliche/n Person/en im Fall der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen – wie im Fall der am 17./18. 07. 1990 in Paris von U.S.-Außenminister James Baker III aufgelösten und am 29. 09. 1990 erloschenen „BRD“ (BGBL. 1990, II, S. 885, 890) – de facto hoheitliche Befugnisse ausübt / ausüben und die Umstände – wie im Fall der privaten, insolvent (AZ: 810 IN 845/07) und damit illegal am 29. 08. 1990 gegründeten „Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH“ (HRB 40774 AG Berlin-Charlottenburg; seit 19. 09. 1990  Lurgiallee 5, AG Frankfurt / Main, HRB 51411 AG Frankfurt / Main, USt-ID-Nr. 122 119 035) – die Ausübung dieser hoheitlichen Befugnisse durch die Natürliche/n Person/en erfordern.

Diese Selbstverwaltung gilt bis zu dem Tag, an dem gemäß Artikel 146 GG eine von dem gesamten Deutschen Volke in freier Selbstbestimmung und Entscheidung in einer National-Versammlung beschlossene Verfassung für das gesamte Deutschland – das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 (SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, Nr. 9, Abs. c [Kontrollrats-Gesetz Nr. 52, U.S.-Lizenz-Nr. US-W-1025], vom 12. September 1944) – in Kraft treten und eine handlungsfähige Regierung legitimieren wird und an dem durch einen Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Dreimächten der Kriegszustand, der Besatzungszustand, die Teilung und die Beschlagnahme Deutschlands beendet sein werden.

Bis dahin untersteht die Selbstverwaltung der Natürlichen Person … (Name) NICHT der freiwilligen Ausnahme-„Gerichtsbarkeit“ der privaten „BRD GmbH“ als Rechtsnachfolgerin der am 29. 09. 1990 erloschenen „BRD“ als Verwalterin des am 01. 01. 1947 gegründeten Vereinigten Wirtschaftsgebietes der britisch und amerikanisch besetzten Zone (Art. 133 GG: „Rechtsnachfolger des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“: „Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“).

Staatsangehörige des Deutschen Reiches unter Selbstverwaltung stehen allen „Organen“ und „Behörden“ („Ämter“ gibt es nicht) der „BRD“ / „BRD GmbH“ EXTERRITORIAL gegenüber:

  • bürgerrechtlich gemäß Artikel 50 Satz 1 EGBGB vom 29. 11. 1952 (BGBl. I, S. 780; bereinigt S. 843)
  • allgemein- und verwaltungsrechtlich gemäß § 3 Absatz 1 FFG vom 12. 09. 1950 (BGBl. I, S. 455)
  • strafprozeßrechtlich gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 StPO vom 07. 04. 1987 (BGBl. I, S. 1074, bereinigt S. 1319)
  • zivilprozeßrechtlich gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 ZPO vom 12. 09. 1950 (BGBl. I, S. 533)
  • gerichtverfassungsrechtlich gemäß § 71 Absatz 2 Satz 1 und § 20 Absatz 1 GVG vom 09. 05. 1975 (BGBl. I, S. 1077)
  • Damit ist jegliche Verfügungsgewalt der „Behörden“ und „Organe“ der „BRD“ / „BRD GmbH“ gegenüber der vorgenannten Natürlichen Person unter Selbstverwaltung ausgeschlossen.
  • Jede Verletzung dieses Status der Selbstverwaltung wird dokumentiert, veröffentlicht, international juristisch angezeigt, verfolgt und geahndet.
  • Die vorgenannte Natürliche Person behält sich tätlichen Widerstand / körperliche Notwehr mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen fälschlich so genannte »Vollstreckungs-Beamte« ausdrücklich vor.“

Vorbereitung auf den Ernstfall

Einen großen Teil des Bargeldes nach und nach in aktuelle Gold und Silber-Münzen (in kleinsten Stückelungen!) eintauschen, Geländewagen / Cross-Motorrad, Survival-Equipment (Überlebens-Ausrüstung), Binokular (Fernglas) oder Monokular / Spektiv (Fernrohr), evtl. Nachtsicht-Gerät, Funkgerät („Walkie-Talkie“), Weltempfänger (Batterien!), Waffen und Werkzeug, Notstrom-Aggregat zulegen, Wasser-, Lebensmittel-, Toilettenpapier-, Kerzen-, Zündhölzer-Vorräte sowie Heiz- und Treibstoff-Vorräte (Holz, Benzin, Diesel, Petroleum) anlegen sowie Erste-Hilfe-Ausrüstung (Medikamente, Naturheilmittel, Verbandszeug) zusammenstellen. Kartenmaterial besorgen und Fluchtpläne (Fahr- und Fußweg, mehrere Routen und Ziele / Verstecke) für den Ernstfall (Unruhen / Aufstände, Ausnahmezustand / Notstand, Bürgerkrieg / Krieg) ausarbeiten und festlegen. Marschgepäck (Rucksack, Zelt, Schlafsack, Isolier-Matte, Seil / Tau, derbe, robuste gefettete Leder-Stiefel, Gamaschen, Hut [Wollfilz oder gefettetes Leder], Notfall-Ausrüstung, Papiere, Geld) gepackt für sofortigen Zugriff bereithalten. Gebrauch der Ausrüstung auch im Dunkeln, bei Kälte und Nässe üben!

Alternative für Zögerliche, Bedürftige und Abhängige: arbeitslos melden und Antrag auf Sozialhilfe nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII (nicht ALG II / „Hartz IV“ nach SGB II / III!) stellen. Zur Sicherheit vielleicht noch ärztlich „kaputtschreiben“ lassen. Die gewonnene Zeit sinnvoll nutzen (Aufenthalt in der Natur, Fitneß-Training, Selbstverteidigungs-Kursus, Schieß-Kursus, Survival-Kursus, Erste-Hilfe-Kursus, Erlernen des Morse-Alphabetes, Aufklärung Anderer, Weiterbildung, ehrenamtliche Tätigkeit, „Schwarzarbeit“ etc.)


Quelle und Kommentare hier:
http://www.mmnews.de/index.php/politik/11355-deutschland-souveraen