Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag wird künftig gegen völkerrechtswidrige Angriffskriege klagen

Seit dem 17. Juli 2018 ist eine neue Ära des Völkerrechts angebrochen. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag beschlossen, künftig Anklage wegen Durchführung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges zu erheben.

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete:

„Die internationalen Regeln, vor allem aus der Charta der Vereinten Nationen, wurden zuletzt oft ignoriert, gebrochen und geschwächt.

Mit dem Beschluss aus Den Haag dürfte das internationale Völkerrecht wieder mehr Gewicht bekommen.

„Damit erhalten die Richter in Den Haag die Befugnis zu entscheiden, wer in einem militärischen Konflikt ein unrechtmäßiger Aggressor ist“.

Wie so oft, gab es im UN-Sicherheitsrat Kontroversen darüber, wie beispielsweise im Fall des Gaza-, Syrien- oder Ukraine-Konflikts zu entscheiden ist. Künftig entscheiden darüber die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs und können sogar Haftbefehle gegen Regierungschefs aussprechen, wenn diese als völkerrechtswidrige Aggressoren erachtet werden.

Bislang durften nur einzelne Kriegsverbrechen geahndet werden, jedoch ging man bislang der politischen Frage nach der grundsätzlichen Kriegsschuld eher aus dem Weg. Man ahndete eher die Verletzung bestimmter Kriegsregeln; Regeln also, die beide Seiten in einem Kriege einhalten müssen. Siebzig Jahre nach den Nürnberger Prozessen kann der Vorwurf eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges wieder in die Politik und das Internationale Gericht zurückkehren.

Wenn medial auch kaum beachtet, könnte diese Entscheidung eine bedeutende Zeitenwende einläuten, wenn der Machtzuwachs gegenüber Staaten nicht missbraucht wird. Denn aktuell haben Staaten wenig Vertrauen in übergeordnete Instanzen. Und nicht zu Unrecht, denn der Machtmissbrauch in Brüssel gegenüber den Mitgliedstaaten der EU ist beispiellos, dem dringend Einhalt geboten werden muss. Übergeordnete Instanzen sind nur dann rechtens und sinnvoll, wenn die Macht nicht missbraucht wird.

Die Beantwortung von Fragen wie darf ein Staat Präventivkriege führen oder aus humanitären Gründen militärisch intervenieren liegen nun ganz in den Händen der Den Haager Richter. Das verursacht eine gewisse Verunsicherung. Zudem können bislang nur Staaten vom Gerichtshof verurteilt werden, die sich freiwillig den neuen Regelungen zu Straftatbeständen unterworfen haben. Aktuell sind das nur etwa 60 Staaten, vorwiegend aus Europa und Lateinamerika. Die USA und Russland sind jedoch nicht dabei.

Nur wenn europäische Staaten an Kriegen, militärischen Interventionen und Invasionen beteiligt sind, wie im Beispiel der amerikanischen Irak-Invasion, darf Den Haag künftig ermitteln. Oder wenn die Türkei in syrische Gebiete einmarschiert, könnte Deutschland aufgrund der Waffenlieferungen der Beihilfe beschuldigt werden.

Das Ziel des Internationalen Gerichtshof ist es, Staatschefs weltweit klar zu machen, dass niemand über dem Gesetz steht und dass ihnen wie einst in Nürnberg Anklage droht, sollten sie völkerrechtswidrige Verbrechen begehen. Ob dieses häre Ziel tatsächlich so umgesetzt werden wird, bleibt abzuwarten.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.watergate.tv/internationaler-strafgerichtshof-in-den-haag-wird-kuenftig-gegen-voelkerrechtswidrige-angriffskriege-klagen/