Heiko außer Rand und Band

Von Thomas Schlawig

„Von einem fairen politischen Wettbewerb, wie wir ihn bei uns kennen, kann sicher nicht in allen Punkten die Rede sein“.

Selbst wenn man ihm zu Gute hält, nicht zu den hellsten Köpfen in diesem Land zu zählen, ist diese Aussage an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Aber damit nicht genug.

Zudem sei nicht akzeptabel, daß die Wahl auch auf der Krim stattgefunden habe. Nach dem Verständnis der Bundesregierung wurde die Halbinsel von Rußland völkerrechtswidrig annektiert.

Es gibt allerdings einen weiteren unterbelichteten in den Reihen der Berliner Republik. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Norbert Röttgen, schwadronierte:

Es seien „natürlich keine freien Wahlen“ gewesen, […] „Der Wahlprozeß selber ist immer manipuliert, in unterschiedlicher Weise, an unterschiedlichen Orten, aber auch die ganze innenpolitische Situation, die zum Wahlkampf führt, ist natürlich nicht frei.“

Putin war am Sonntag mit 76,7 Prozent für eine weitere Amtszeit gewählt worden. 76,7 %, damit kann sich Merkel nicht messen.  Das eine von westlichen Politikern und Medien als Hoffnungsträgerin auserkorene liberale Kandidatin Xenija Sobtschak auf gerade einmal 1,7 Prozent kam, ist eine herbe Klatsche nicht nur für Sobtschak, sondern vor allem für die westlichen Politiker und Medien. Sie sollten vor der eigenen Tür kehren, damit hätten sie wahrlich genug zu tun.

Ehe „Politiker“ wie Maas und Röttgen nach Rußland schauen und den moralischen Zeigefinger erheben, sollten sie einen Blick auf das immer noch verfassungswidrige [und damit ungültige] Wahlrecht in Deutschland schauen.

Das deutsche Wahlrecht ist in zentralen Teilen erstens „willkürlich“, zweitens „widersinnig“ und daher drittens „verfassungswidrig“. Das sagen nicht Spinner im Internet, das sagt die höchste juristische Autorität im Land: das Bundesverfassungsgericht. 

Seit dem Karlsruher Urteil vom 3. Juli 2008 steht fest, dass das deutsche Wahlrecht nicht Recht ist. Aber die höchsten Richter haben Gnade vor Recht ergehen lassen – und dem Wahlrecht eine Gnaden- und Galgenfrist bis 2011gewährt; sie wollten der Politik die Chance nicht nur zu einer Kleinreparatur, sondern zu einer umfassenden Sanierung geben. Bisher hat die Politik diese Chance nicht genutzt.

Seit Jahrzehnten reklamiert das BVG das Deutsche Wahlrecht, aber so recht scheint es in der „Politik“ niemanden zu interessieren. Schließlich profitiert man ja davon, denn:

Wer das Urteil studiert, stellt fest: Die Richter haben nicht bedacht, dass mit Hilfe des verfassungswidrigen Wahlrechts, also mit Hilfe von Überhangmandaten und den Berechnungsmethoden, die damit zusammenhängen, unter Umständen die Kanzlermehrheit gebildet werden kann. 

Das Verfassungsgericht urteilte im Juli 2012: mehr als 15 Überhänge sind unzulässig. Bei der Wahl vom September 2017 sind aber 46 Überhangmandate entstanden.

Aber nicht genug damit, daß in Deutschland nach einem illegalen und verfassungswidrigen Wahlrecht gewählt wird, gibt es inzwischen Wahlbetrug wie in einer Bananenrepublik. Ein Blick auf die Liste der Wahlfälschungen und Betrügereien ist sehr aufschlußreich.  Die folgenden Fälle sind nur durch Zufall aufgedeckt worden, die Dunkelziffer ist daher wahrscheinlich enorm.

 „Es ist nicht wichtig wie abgestimmt wird, sondern wie ausgezählt wird“
– Josef Stalin


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/03/20/heiko-ausser-rand-und-band/