Hat uns Merkel SO verraten?

von Michael Grandt

Hat die Bundeskanzlerin im September 2015 wirklich ganz ALLEIN die Schließung der deutschen Grenze mit Wasserwerfer, Sperrungen und Hubschrauber VERHINDERT? Hier die Antwort der Regierung.

Die brisanteste politische Frage

Die AfD stellte unlängst eine Anfrage an die Bundesregierung zwecks Duldung von Einreisenden aus Drittstaaten. Diese verwies auf ihre Antwort auf die Anfrage der Partei DIE LINKE zum Thema »Geplante Maßnahmen zur Grenzsicherung und Zurückweisung von Schutzsuchenden».

In dieser Anfrage ging es auch um eine SEHR brisante Frage, die nämlich, der Verantwortlichkeit der Bundeskanzlerin bei der Grenzöffnung bzw. Verweigerung der Grenzschließung.

Sperrungen, Wasserwerfer, Hubschrauber

DIE LINKE stellte schon damals in ihrer Anfrage fest:

»DIE WELT» berichtete am 14. Dezember 2015, dass die Bundespolizei einen konkreten Plan zur Schließung der deutsch-österreichischen Grenze ausgearbeitet habe.

Demnach sollten nur noch kleine Kontingente von Asylsuchenden einreisen dürften. Die „BILD“-Zeitung berichtete am 10. Dezember 2015 darüber, dass es Notfallplanungen zur Zurückweisung von Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaten an deutschen Grenzen gäbe.

Drei »Einsatzlinien» der Bundespolizei sollten dies gewährleisten:

  • Erstens: Die Schließung von 60 großen Grenzübergängen und die Sperrung zweier Brücken (notfalls sei auch der Einsatz von Wasserwerfern geplant).
  • Zweitens: Das Aufgreifen  von Flüchtlingen  im  »Hinterland»,  die  über  die  grüne  Grenze  unerlaubt  eingereist sind.
  • Drittens: Die Zurückbeförderung Asylsuchender aus bayerischen Aufnahmezentren mit  dem  Hubschrauber  direkt  an  die  Grenze.
  • Dieses »robuste» Vorgehen zur Grenzsicherung, so die Bundespolizei, sei aber, selbst mit Unterstützung von Bereitschaftspolizisten, nur für drei bis sieben Tage umsetzbar.

Die Schicksalsnacht

In der Nacht zum 13. September 2015 sollte demnach ein 30-seitiger Einsatzbefehl für 21 Hundertschaften der Bundespolizei in Kraft treten, der auch die Zurückweisung von Asylsuchenden beinhaltete.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière gab in einem Interview zu, dass bereits im September 2015 eine Zurückweisung  von  Flüchtlingen  an  der  Grenze  zu  Österreich  diskutiert  worden sei. Letztlich habe man sich jedoch aus politischen Gründen gegen das Zurückweisen entschieden.

»Politische Gründe? » oder die Anweisung einer einzelnen Person?

Daraufhin wollte DIE LINKE in ihrer Anfrage an die Bundesregierung u.a. wissen, ob es zutreffend sei, dass die Bundeskanzlerin, Angela Merkel, durch Telefonate mit dem Bundesminister des Innern, Thomas de Maizière, den Einsatzbefehl in letzter Minute verhindert habe.

Wir brauchen KEINEN aus einem Drittland einreisen lassen

In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung zunächst klar, WAS an unseren Grenzen überhaupt möglich ist (Hervorhebungen durch mich):

  • »Unabhängig von  (…)  temporären  Binnengrenzkontrollen  gelten  die  einreise und  aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen
  • Drittstaatsangehörige (das sind Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen/MGR) haben danach für die Einreise und den Aufenthalt in das Bundesgebiet insbesondere ein gültiges und anerkanntes Grenzübertrittsdokument und erforderlichenfalls einen Aufenthaltstitel oder  ein  Visum  zu  besitzen  und  beim  Grenzübertritt  mitzuführen. 
  • Bei Drittstaatsangehörigen, die diese Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, sind grundsätzlich einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen (…) zu ergreifen».

Ich wiederhole: Es sind »GRUNDSÄTZLICH einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen (…) zu ergreifen»!

Im Klartext: Wir könnten BIS HEUTE jeden Asylbewerber, der aus einem Drittland kommt an der Grenze zurückweisen!

Doch die Bundesregierung macht auch klar, dass sie das BIS HEUTE nicht einhält:

  • »Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige kommen derzeit nicht zur Anwendung (§ 18 Absatz 2, Absatz 4 AsylG). »

Doch im § 18 Asylgesetz steht klipp und klar:

»Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist».

Stattdessen wurde im Einsatzbefehl des Bundespolizeipräsidiums vom 13. September 2015 angewiesen, dass:

»Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten ist»,

also genau das GEGENTEIL!

Hat uns Merkel verraten?

Und jetzt die Antwort der Bundesregierung zur wichtigsten Frage, nämlich der, ob die Bundeskanzlerin alleinverantwortlich die Schließung der Grenze in letzter Minute verhindert hat.

Bundesregierung:

»Im Übrigen werden keine Presseveröffentlichungen kommentiert und auf die Vorbemerkung verwiesen. »

Diese Antwort ist mehr als dürftig! Man drückt sich also um eine klipp und klare Antwort, die der deutsche Bürger verdient hätte.

Doch die enttäuschende Antwort ist auch KEIN Dementi!

Deshalb gehe ich davon aus, dass »unsere» Bundeskanzlerin am 13. September 2015 BEWUSST und ALLEIN auf ihre Verantwortung hin, Hunderttausende ILLEGAL in unser Land gelassen hat.

Und das straffrei – bis jetzt!

***

Quellen:

Deutscher Bundestag, Drucksache 18/7311 vom 20.01.2016:  Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE ( Drucksache 18/7143: Berichte über geplante Maßnahmen zur Grenzschließung und Zurückweisung von Schutzsuchenden)

Deutscher Bundestag, Drucksache 19/753 vom 14.02.2018:  Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jochen Haug, Stephan Brandner, Lars Herrmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/560: Rechtsgrundlage für die Duldung der Einreise von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten durch die Bundesregierung)

DIE WELT vom 13.12. 2015, 14.12.2015

BILD vom 10.12.2015

dejure.org/gesetze/AsylG/18.html

bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=1504482&lv2=1364168


Quelle und Kommentare hier:
http://www.michaelgrandt.de/hat-uns-merkel-so-verraten/