Gastarbeiter kamen nicht “gerufen”

von Paukenschlag

Wer nun heute das Internet speziell nach der Geschichte der türkischen Gastarbeiter absucht, wird auf 99 Prozent aller Seiten gleich in den ersten Sätzen belogen, denn es heißt da stereotyp, wir hätten Arbeiter gebraucht und die Türkei sei so nett gewesen, welche zu schicken. Danke, aber dies stimmt nicht:

Gastarbeiter5Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen ging, was wenig bekannt ist, von der Türkei aus. Die Türkei hatte ein erhebliches Interesse daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als Gastarbeiter ins Ausland zu schicken.

Neben der Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes versprach sie sich zu Recht dringend benötigte Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende Gastarbeiter, die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben würden. Rund 77 Prozent der Erwerbstätigen waren damals in der Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie.

„Sowohl Anfang der sechziger Jahre als auch zu Beginn der siebziger Jahre war die Türkei darauf angewiesen, Arbeitskräfte ins Ausland zu schicken, da sie nur auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im Lande reduzieren und mit Hilfe der regelmäßigen Gastarbeiterüberweisungen ihr hohes Außenhandelsdefizit ausgleichen konnte.”

ZuwanderungMan wolle als NATO-Mitglied insbesondere gegenüber Griechenland – mit dem ein Anwerbeabkommen im März 1960 geschlossen worden war – nicht diskriminiert werden, ließ der Vertreter der türkischen Botschaft in Bonn im Dezember 1960 wissen. Die deutsche Bundesregierung hatte zunächst keine Notwendigkeit gesehen, auch noch mit der Türkei oder anderen außereuropäischen Ländern ein Abkommen zu schließen, man wollte sich auf Arbeitskräfte aus Europa beschränken.

Aus außenpolitischen Rücksichten – die Türkei sicherte die Südost-Flanke der NATO – entschied man sich allerdings anders. Noch vor Abschluss des Anwerbeabkommens wurde eine deutsche Verbindungsstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Juli 1961 im Gebäude des türkischen Arbeitsamtes in Istanbul bezogen.

Der Ansturm sei sofort erheblich gewesen, berichtet die deutsche Botschaft, das Generalkonsulat werde

„von türkischen Arbeits- und Auskunftssuchenden geradezu überschwemmt und belagert.”

War die offizielle Anwerbung schon begonnen worden, so waren hingegen die internen Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung keineswegs abgeschlossen. Das Bundesinnenministerium legte – in weiser Voraussicht – Wert darauf, in der Anwerbevereinbarung die Aufenthaltsgenehmigungen jeweils auf maximal zwei Jahre zu beschränken. Es solle

„deutlich gemacht werden, dass eine Dauerbeschäftigung türkischer Arbeitnehmer im Bundesgebiet und eine Einwanderung, auf die auch von der Türkei kein Wert gelegt wird, nicht vorgesehen sind.”

Weiter verlangte das Innenministerium, alle Verweise auf einen möglichen Familiennachzug (wie er u. a. in der Anwerbevereinbarung mit Griechenland ausdrücklich enthalten war, zu streichen. Beiden Forderungen wurde – zunächst – entsprochen. So hieß es in der Fassung des Jahres 1961:

„Die Aufenthaltserlaubnis wird über eine Gesamtaufenthaltsdauer von 2 Jahren hinaus nicht erteilt.”

Zudem fehlte im Übereinkommen mit der Türkei jeglicher Hinweis auf möglichen Familiennachzug.

Dass die Anwerbevereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland auf Initiative und Druck der türkischen Regierung zustande kam, bleibt in der Literatur meist unerwähnt. Als Grund für die Arbeitsmigration wird in der gängigen Lesart auf den Arbeitskräftebedarf der westdeutschen Wirtschaft verwiesen.

Das Interesse in der Türkei an einer Zuwanderung war seit Beginn der 1960er Jahre groß und blieb es über die Jahrzehnte. Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums überstieg das Arbeitskräfteangebot den Bedarf der einheimischen Wirtschaft erheblich.

Die Förderung des „Exports” von Arbeitskräften wurde von der türkischen Politik seit den 1960er Jahren als „eine wesentliche beschäftigungspolitische Maßnahme eingesetzt.” Das „Ventil” Arbeitsmigration war für die Türkei von existenzieller Bedeutung.

„Der Druck auf den Arbeitsmarkt konnte in der Vergangenheit, besonders bis zum Anwerbestopp von 1973, durch die hohe Auswanderung gemildert werden.”

So ließen sich von 1961 bis 1973 viermal so viele Bewerber bei der „Deutschen Verbindungsstelle” der Bundesanstalt für Arbeit registrieren, wie tatsächlich vermittelt wurden. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Anton Sabel, berichtete 1966:

„In der Türkei ist das Angebot gewaltig. Und bei jedem Besuch dort wird versucht, uns plausibel zu machen, wir sollten in der Türkei noch mehr Arbeitskräfte anwerben. Ich muss immer wieder deutlich machen, dass unsere Anwerbungen sich nach dem Bedarf richten. Das heißt, wir werben nur an, wo eben Kräfte angeboten sind. Aber es sind gewaltige Zahlen, die uns genannt werden. 400.000 Türken warten darauf, bei uns Beschäftigung zu finden.”

Bis 1971 war die Zahl jener, die bei den türkischen Behörden für eine Arbeitsaufnahme im Ausland (insbesondere in Deutschland) gemeldet waren, auf über 1,2 Millionen angestiegen.

„Das Gros der Bewerber sind Hilfsarbeiter, jedoch können auch beruflich qualifizierte bzw. teilqualifizierte Bewerber in größerem Umfange gewonnen werden … Die Wartezeit bis zur Berücksichtigung einer Bewerbung um eine Arbeitsplatzvermittlung im Ausland beträgt derzeit für Hilfsarbeiter bereits sechs bis sieben Jahre. Bei den starken Geburtsjahrgängen in der Türkei, die in den nächsten Jahren neu in das Erwerbsleben eintreten, ist – selbst bei einer intensiveren Zunahme des Arbeitsplatzangebots in der Türkei – mit einem grundlegenden Wandel auf dem dortigen Arbeitsmarkt nicht zu rechnen. Insofern werden türkische Arbeitskräfte in größerer Zahl – auch langfristig gesehen – an einer Beschäftigung im Ausland interessiert sein”,

hieß es im „Erfahrungsbericht 1971” der Bundesanstalt für Arbeit.

Der Andrang blieb auch nach dem Anwerbestopp sehr groß. So berichtet „Die Zeit” im April 1976:

„Als das deutsche Anwerbebüro vor einigen Monaten vorübergehend geschlossen wurde, standen noch eine Million Türken auf der Liste, Fachkräfte unter 45, Hilfsarbeiter unter 35 Jahren. Ohne dieses Alterslimit … wären es drei Millionen, die sofort in die Bundesrepublik aufbrechen wollten.”

Der Überschuss an Arbeitskräften in der Türkei belief sich 1972 auf 1,6 Millionen, 1977 lag er bei 2,2 Millionen.

Türkische Arbeitnehmer im Ausland 1977 (ohne Familienangehörige):
Gesamtzahl 710.209
Davon BRD 515.830
Frankreich 42.000
Niederlande 41.434
Österreich 28.552
Belgien 16.030
Schweiz 16.000
Libyen 12.500
Australien 12.000
Saudi-Arabien 6.000
Dänemark 5.719
Schweden 5.600
Iran 4.000
England 2.500
Norwegen 1.694
Kuwait 350

(Quelle: Stefan Luft, Abschied von Multikulti, 2006, S. 101 ff.)

Da in der Türkei eine hohe Arbeitslosigkeit und ein starkes Bevölkerungswachstum herrschte, war die Rückkehrneigung gering. Von 1965 an stieg die Bevölkerung der Türkei um 890.000 Personen pro Jahr. Wohin damit, wenn nicht ins Ausland?

Während also das türkische Mutterland bis auf den heutigen Tag von seinen Auswanderern profitiert, hätte Deutschland diese nie gebraucht oder nur einen verschwindend geringen Teil davon.

Deutschland hat der Türkei geholfen und nicht umgekehrt!

Unter dem Strich haben wir seit dem Abkommen 45 Jahre, einen Monat und eine Woche lang mit den türkischen Gastarbeitern und Einwanderern nichts gewonnen, sondern nur draufgezahlt.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.paukenschlag.org/?p=324