Flintenuschi voll blamiert: Kein Terrorverdacht gegen Soldat Franco A., OLG stellt Verfahren ein

von Jürgen Elsässer

Volle Pleite für den „Kampf gegen rechts“ von Ursula von der Leyen: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sieht „keinen hinreichenden Verdacht“ dafür, dass der Soldat Franco A. einen Anschlag vorbereitet hat.

Das OLG werde deshalb gegen den 29-Jährigen kein Verfahren eröffnen, teilte es  gestern mit mit, sondern den Fall wegen kleinerer Anklagepunkte – unter anderem unerlaubter Waffenbesitz – an das Landgericht Darmstadt weitergeben.

Ist die Bundeswehr eine Art Braune Armee Fraktion? Die Verteidigungsministerin hatte im Frühsommer 2017 die ganze Truppe unter Nazi-Generalverdacht gestellt, harmlose Marschliederbücher („Schwarzbraun ist die Haselnuss“) verboten, Traditionspflege und Kasernennamen auf die Zensurliste gesetzt und sogar Fotos von Altbundeskanzler Helmut Schmidt wegen Nazi-Verdacht abhängen lassen. Flintenuschi, wie sie leibt und lebt.

Der Anlass für die Kampagne war hanebüchen gewesen – schon im Dezember 2017 ist Uschis Kartenhaus in sich zusammengefallen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Haftbefehl gegen den Soldaten Franco A. auf: Aus den Ermittlungsergebnissen lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten. Der vermeintliche Komplize des Mannes, Maximilian T., war schon im Sommer aus der U-Haft entlassen worden. Trotzdem schrie die Lügenpresse im April 2018 noch Zeter und Mordio, als bekannt wurde, dass der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Nolte den – unschuldigen! – Mann als Mitarbeiter beschäftigte.

Mit dem jetzigen Beschluss, die Anklage gegen A. insgesamt fallenzulassen, ist es amtlich: Die gesamte Kampagne war eine Luftnummer, gedacht zur Eigenprofilierung von Flintenuschi – und zur Demoralisierung unserer Soldaten. Der Frau mit der blonden Stahlhelmfrisur hat das alles nicht geschadet – seit Donnerstag ist sie beim Bilderberger-Treffen in Italien zu Gast: der Versammlung, die auch als Casting für Politiker bekannt ist, die nach Höherem streben…

Was von der Blondine mit der Stahlhelmfrisur als Terrorfall hochgespielt wurde, war zunächst eine Blamage für die Asylpolitik. Franco A. hatte es fertiggebracht, sich nicht nur ohne Personaldokumente, sondern sogar ohne arabische Sprachkenntnisse als syrischer Flüchtling registrieren zu lassen.

Im bayrischen Hammelburg, wo ihn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) untergebracht hatte, dürfte er trotz Residenzpflicht selten gewesen sein – er musste ja regelmäßig bei der deutsch-französischen Brigade im Elsass zum Appell erscheinen. Trotzdem schaffte er es, 16 Monate lang vom BAMF monatlich etwa 400 Euro an Unterstützungszahlung zu kassieren. Ein schlagenderes Beispiel, wie leicht man es als Asylbetrüger in Deutschland hat, dürfte sich schwer finden lassen.

Wollte Franco A. sich schlicht bereichern? Oder wollte er irgendwann seinen Schwindel öffentlich machen und damit die Politik der offenen Grenzen bloßstellen? Der Generalbundesanwalt unterstellt die schlimmste Möglichkeit: Der Soldat plante einen Terroranschlag, der dann – da seine Fingerabdrücke auf sein syrisches Alias registriert waren – Flüchtlingen in die Schuhe geschoben worden wäre.

Als wichtigster Beleg dafür dient, dass A. Ende Januar bei einem Besuch in Wien eine Waffe am Flughafen deponiert hatte. Er sagt, er habe sie gefunden und wollte sie nur nicht mit in den Flieger nehmen – die Generalbundesanwaltschaft geht hingegen von absichtlicher Beschaffung aus. Doch ausgerechnet diese Waffe scheint für ein False-Flag-Attentat ungeeignet:

Es handelt sich um ein Uraltmodell des französischen Herstellers Manufacture d‘Armes des Pyrénées Francaises, das im Zweiten Weltkrieg auch an die Wehrmacht geliefert wurde – „bestimmte Typen dieser Pistolen (…) werden heute in Militariasammlerkreisen hoch bewertet“, schreibt die FAZ. Und so ein Museumsstück soll heute als Terrorwaffe taugen? Ausgerechnet mit einer Wehrmachtspistole wollte A. eine falsche Spur zu islamistischen Attentätern legen?

Das zweite Beweisstück stammt von Franco A.s Kameraden Maximilian T. und wird in den Medien als „Todesliste“ bezeichnet. Doch zunächst ist es nur eine Aufstellung mit Namen, auf der unter anderem der frühere Bundespräsident Joachim Gauck, Justizminister Heiko Mass und der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow stehen. Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung stellt den Sachverhalt richtig dar: „es gibt eine Namensliste, die an mögliche Mordopfer denken lässt“. Erwiesen ist das also nicht.

Und A.s „ganz klar völkisches, dumpfes Gedankengut“, das Frau von der Leyen in seiner Masterarbeit gefunden haben will? Um das beurteilen zu können, würde man gerne einmal Zitate aus dieser Arbeit lesen. Das kann man bisher nicht.

Aber all das hindert Politik und Medien natürlich nicht daran, fleißig von einer „Terrorzelle“ in der Armee zu schwadronieren.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.compact-online.de/flintenuschi-voll-blamiert-kein-terrorverdacht-gegen-soldat-franco-a-olg-stellt-verfahren-ein/