FASCHISMUS im BRD-Alltag

von Karin

– Bei Nachfrage nach den Bereinigungsgesetzen wird
mit Führerscheinentzug gedroht –

 

Hallo,

Wir haben ein kleines Bußgeld bekommen, weil das hintere Rücklicht am Auto nicht funktionierte. Wir haben das Knöllchen bezahlt. Dann habe wir beim Polizeipräsidenten über wessen Behörde das Knöllchen kam nachgefragt, wie es mit den Bereinigungsgesetzen aussieht – da doch 2007 das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeiten Gesetz weggefallen ist und im § 5 des entsprechenden Gesetzes steht – wo kein Geltungsbereich da sind Gesetze nicht anwendbar.

Dann habe ich zweimal bei der Behörde angerufen und nachgefragt ob wir schriftlich und wann wir schriftlich Antwort bekommen. Die Damen waren sehr erbost und deuteten schon beim zweiten Telefonat an das sie eine Fahrerlaubnisprüfung veranlassen wollen – eh ich noch was sagen konnte hatte die Dame den Hörer schon aufgelegt – dann kam am 2013 ein Schreiben von besagter Dame mit Datum vom einen Monat früher im Schreiben datiert. Natürlich auch ohne Unterschrift. Ich gebe Ihnen hier das Schreiben wieder.

Sehr geehrte ….,

Ich bestätige den Eingang Ihres Schreibens vom…. November 2012

Auf Ihre irrige Rechtsauffassung, die sie im Schreiben zum Ausdruck bringen, gehe ich im Einzelfall nicht ein, weil ihre abwegigen staatspolitischen Auffassungen im Gegensatz zum tatsächlichen und gegenwärtigen Gemeinschaftsleben stehen.

Im heutigen freiheitlichen und demokratischen und föderalen Staatssystem sind dem Bürger große Handlungsspielräume eingeräumt worden. Ich empfehle ihnen diesen Handlungsspielraum nicht übermäßig in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus weise ich sie vorsorglich darauf hin, das ich gemäß § 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), bei Bedenken gegen die Eignung vom Fahrerlaubnisinhabern im Straßenverkehr, verpflichtet bin, eine Mitteilung an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu richten. Sofern sie weiterhin an Ihrer Rechtsauffassung festhalten, muss ich davon ausgehen, dass derartige Zweifel bei Ihnen vorliegen können.

Zur weiteren Information teile ich ihnen mit, dass die Fahrerlaubnisbehörde im Prüfungsverfahren, die Begutachtung durch einen Facharzt für Neurologie/Psychiatrie, mit einer verkehrsmedizinischen Qualifizierung vorsieht. Die hierbei entstehenden, mitunter erheblichen Kosten, wären selbstverständlich von ihnen zu tragen. Aus der gängigen Rechtsprechung hat die Verweigerung der Teilnahme den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge, dies wurde bereits mehrfach durch deutsche Gerichte entschieden.

Ich empfehle Ihnen daher eindringlich, ihre Einlassungen nochmals zu überdenken.


Quelle und Kommentare hier:
http://siriusnetwork.wordpress.com/2013/01/19/faschismus-im-brd-alltag-bei-nachfrage-nach-den-bereinigungsgesetzen-wird-mit-fuhrerscheinentzug-gedroht/