Ex-Innenminister Otty Schily zweifelt am Straftatbestand der Holocaust-Leugnung

von Michael Mannheimer

DER §130: EIN MEINUNGSDELIKT-GESETZ, DAS LÄNGST AUF DEN MÜLLHAUFEN GEHÖRT

Die Gesetz der Bestrafung der Leugnung des Holocausts sind wie jenes der Volksverhetzung (§130) reine Gummiparagrafen – und dienen hauptsächlich der Unterdrückung der des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, inbesondere aber der Unterdrückung jeder Kritik an der Politik Merkels.

Dieser Gummiparagraf lautet wie folgt:

§ 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung (1985, Ergänzungen 1992, 2002 und 2005)

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (…)

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Ein Gesetz, das ausschließlich dazu dient, Kritiker der Regierung zu bestrafen.

Nahezu alle Islamkritiker, die wegen ihrer mehr als berechtigten Kritik am totalitären, frauenfeindlichen und menschrechtswidrigen Scharia-Islam angeklagt wurden, wurden wegen dieses Paragraphen verurteilt – der interessanterweise so gut wie nie gegenüber Linken angewandt wird, auch wenn sie das Volk in übelster Weise verhetzen:

  • „Deutschland, du Stück Scheiße“
  • „Deutschland verrecke“
  • „Deutsche sind keine Menschen“

und hunderte andere Slogans der Antifa bleiben strafrechtlich völlig folgenlos. Ebenso folgenlos bleibt die Volksverhetzung, wenn sie seitens Moslems erfolgt. Diese dürfen Deutsche völlig ungeniert als „Köterrasse“ beschimpfen, – und, wie vor Jahren im rot regierten NWR geschehen, öffentlich dazu aufrufen, Juden zu vergasen. Alle Verfahren wurden eingestellt. Was die Verwendung des § 130 als das zeigt, was er wirklich ist: Ein scheinheiliges Willkür-Gesetz.

Undenkbar, dass solche Äußerungen, kämen sie von Islam und Systemkritikern, folgenlos geblieben werden.

Eine ganze Justizmafia, angefangen von linken Denunzianten, linken Rechtsanwälten bis hin zu linken Staatsanwälten und Gerichten steht für solche Fälle beriet, jene vor Gericht zu zerren, die sich gegen den an Deutschen verübten Genozid zur Wehr setzen. Eine Chance auf Freispruch besteht so gut wie nicht: Denn in Deutschland ist der Kläger und Richter identisch:

Der Kläger wird vom Staat gestellt (Staatsanwalt), und das Gericht, Teil der Judikative, ist – nur wenige Deutsche wissen dies – organisatorisch und dienstlich der Exekutive unterstellt. Damit gibt es in Deutschland keine Gewaltenteilung, wie uns in den Schulen vorgelogen wird.

Will sagen: Die Exekutive ist gegenüber Staatsanwälten und Richtern weisungsbefugt.

Da genügt ein Telefonat aus der Staatskanzlei – und das Urteil ist, längst, bevor der Prozess geführt wurde, bereits gefällt.

Der eigentliche Prozess ist ein Theaterstück für das Volk, um ihm etwas vorzuspielen, was es in Deutschland nicht gibt: Gerechtigkeit und Gewaltenteilung.

Eine Gerechtigkeit ohne Gewaltenteilung ist nicht vorstellbar. Aber genau das ist der Zustand, in welchem sich Deutschland befindet.

Der Freispruch gegen Stürzenberger war „Sieg der Justiz“. Er war rein politisch motiviert

Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Der Freispruch Stürzenbergers wegen der Zurschaustellung von Nazisymbolem im Rahmen eines Artikels, in welchem er auf die Geschichte der Zusammenarbeit zwischen Nazis und den Türken hinwies, ist rechtlich unbeanstandbar. Denn solche Symbole dürfen laut § 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen straflos gezeigt werden, wenn sie

„der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“

Das wird in Absatz 3 des obigen Paragrafen bestimmt – und daher war das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts München, das Stürzenberger zu einer 9-monatigen Haft verurteilte, fraglos eine kriminelle Rechtsbeugung: Denn Stürzenberger erfüllte genau diesen Absatz 3 des §86 STGB. Der zuständige Staatsanwalt und die zuständige Richter wussten genau, dass sie einen Rechtsbruch verübten. Doch sie werden, zumal sie mit Sicherheit auf Befehl der bayerischen Staatskanzlei urteilten, wegen dieses Umstandes und wegen des allgemeinen Filzes im der Justiz straffrei bleiben.

Im ersten Prozess gegen Stürzenberger, das von der linksfaschistoiden Richterin und notorischen Rechtsbrecherin, der linken Amtsrichterin Sonja Birkhofer-Hoffmann, geleitet wurde (die Stürzenberger in dessen Ausführungen, die ihr Wissen um den Islam weit übertraf, unentwegt unterbrach, ihn nicht ausreden ließ, ihn ständig vor dem Publikum zurechtwies), um dann am Ende ihr skandalöses Urteil gegen ihn zu fällen, war Stürzenberger von Anfang an chancenlos.

Das Verfahren war ein politischer Schauprozess. (Ich berichtete: „Der Freispruch Stürzenbergers: Kein Sieg der Justiz. Sondern ein Einknicken der Regierung aus Angst vor internationaler Kritik“)

Diese Skandalrichterin war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom bayerischen Innenminister (Exekutive) persönlich ausgewählt worden, so wie auch der Staatsanwalt Oberberger, der in seinen Ausführungen „noch einen drauflegte“ und gleich 10 Monate Haft für den PI-Autor forderte, dem er für dessen wissenschaftlich unterminierte Verteidigung ein „durchaus geschicktes Vorgehen“ unterstellte.

Die notorische Gutmenschen-Amtsrichter_in Birkhofer-Hoffmann ist  kein „unbeschriebenes Blatt“: Neben veritablen Rechtsbeugungen von Strafrecht und Grundgesetz setzt sie schon mal ein Urteil gegen Schleuserbanden auf Bewährung au.s. Das ist typische linke Rechtssprechung: Täter werden zu Opfern, Opfer zu Tätern stilisiert.

Dass Stürzenberger in der Revision vor dem Landgericht München freigesprochen wurde, war mitnichten ein Sieg der Justiz, wie Stürzenberger verkündete.

Der Freispruch war einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass das Ersturteil weltweit für Schlagzeilen gesorgt hatte – und dass Polen Deutschland wegen Rechtsbeugung vor dem Internationalen Strafgerichtshof in den Haag verklagen wollte.

Der Freispruch war damit genau so von der bayerischen Staatskanzlei diktiert wie der vorige Schuldspruch, und diente allein dazu, das Gesicht Deutschlands als eines angeblichen Rechtsstaates international nicht in Verruf zu bringen.

Überfällig wären Strafanzeigen gegen Richterin Birkhofer-Hoffmann, Staatsanwalt Oberberger und gegen das byerische Innenministerium wegen grober Rechtsbeugung. Doch solche Anzeigen gehen zu 99,9 Prozent völlig folgenlos für die angezeigten Justizverbrecher aus. Sie werden in aller Regel still und leise eingestellt.

Welche Aussagen zum Holocaust sind konkret verboten?

  • Eine Leugnung des Holocausts: „Das ist nicht passiert.“
  • Eine Verharmlosung: „So viele waren das doch gar nicht.“
  • Strafbar ist auch eine Relativierung, indem man etwa Auschwitz mit dem „Bombenholocaust“ von Dresden vergleicht. Oder wenn man die Opferzahlen mit den schlechten hygienischen Verhältnissen in den Lagern begründet. (Quelle)

Das ist einmalig in der Justizgeschichte, dass man ein Einzelverbrechen nicht mehr in Frage stellen darf.

Es ist den Deutschen von den Alliierten nach 1945 auferlegt worden, und widerspricht allen Gepflogenheiten der Wissenschaft, derzufolge es erlaubt sein muss, den Wahrheitsgehalt jedes geschichtlichen Vorgangs zu überprüfen. Auch dann, wenn dieser als eindeutig gilt. Denn nichts ist „eindeuti“g.

Das sah man u.a am Vorwurf gegenüber den Deutschen, dass sie das Massaker an 25.000 polmnischen Offizieren in Katyn verübt haben sollen. Dieser Vorwurf war teil der Nürnberger Prozesse, und auf diesen Vorwurf hin wurden die Urteile gegen die dortigen Angeklagten verfasst.

Erst mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion kam heraus, dass es nicht die Nazis, sondern die russische Armee war, die dieses Verbrechen verübt hatte!

Ursula Haverbeck hatte nicht das Glück des prominenten Stürzenbergers – und keine Lobby, die sie schützte. Und wurde rechtswidrig verurteilt, weil sie die uns von den Alliierten diktierten Version des Holocausts (der in dieser Form längst auch von seriösen Wissenschaftlerin in Teilbereichen in Zweifel gezogen wird), anzweifelte.

Warum Ursula Haverbeck niemals hätte angeklagt werden dürfen.

Was wenige wissen: Die Bundesrepublik Deutschland hat einen Beschluß des UN-Menschenrechtskomitees aus dem Jahr 2011 unterzeichnet, die für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention verbindlich ist, in welchem es heißt:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu HISTORISCHEN FAKTEN unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt.“

Damit dürfte Haverbeck niemals im Gefängnis einsitzen – hätte niemals angeklagt, werden, niemals verurteilt werden dürfen.

Dieser Vorfall steht also im krassen Widerspruch zur Unterzeichnung der Bundesrepublik Deutschland des oben aufgeführten Beschlusses des UN-Menschenrechtskomitees (das für alle Unterzeichnerstaaten verbindlich ist) und darüber hinaus im krassen Gegensatz zu den tausenden von Rechtsbrüchen, die sich Merkel völlig ungestraft leistete.

Nicht die 90-jährige Haverbeck gehört ins Gefängnis, sondern Merkel und alle jene Politiker, Staatsbeamten und Journalisten, die den 1000fachen Bruch internationaler und nationaler  Gesetze und Rechtsbestimmungen durch die Deutschland-abschafferin Merkel unterstützen, verheimlichen oder gutheißen.

Dass nun mit Otto Schily, von 1998 bis 2005 Bundesminister des Innern, Mitgründer der Partei Die Grünen, von der er im November 1989 zur SPD wechselte, ein politisches Schwergewicht den Straftatbestand der Holocaust-Leugung in Zweifel zieht, bestätigt den Willkür-Charakter dieses Alliierten-Gesetzes und könnte dieses skandalöse Meinungsverbrechen (für welches etwa Horst Mahler schon länger in Haft sitzt als alle RAF-und sonstigen Mörder) dorthin befördern, wo es hingehört: Auf den Müllhaufen aller bisherigen Unrechts-Gesetze.

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Schily zweifelt am Straftatbestand der Holocaust-Leugnung

Für die Leugnung des Holocaust drohen in Deutschland hohe Haftstrafen. Ex-Innenminister Schily rät im ZEITmagazin-Interview, die Höhe der Strafe zu überdenken.

Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily hat Zweifel am Straftatbestand der Leugnung des Holocaust: „Ich finde, diesen Straftatbestand sollte man überdenken“, sagt Schily im ZEITmagazin. In Zusammenhang mit der Inhaftierung seines früheren Anwaltskollegen Horst Mahler sagte Schily: „Den Holocaust zu leugnen ist gewiss abscheulich, moralisch verwerflich, grotesk und töricht. Aber deshalb über Jahre ins Gefängnis?“

Die Leugnung des Holocaust steht in zahlreichen Ländern unter Strafe, darunter in allen deutschsprachigen. In der Bundesrepublik drohen dafür Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Mahler ist mehrfach wegen Volksverhetzung, Terrorismus und Raub verurteilt. Öffentliche Auftritte nutzte er stets für Provokationen. Beim Haftantritt 2006 in Cottbus zeigte er den Hitlergruß und erhielt dafür weitere elf Monate ohne Bewährung.

Für überzogen hält Schily außerdem die Kritik an der Vorratsdatenspeicherung:

„Das übertriebene Misstrauen gegenüber staatlichen Strukturen kontrastiert in auffälliger Weise zu der Leichtfertigkeit im Umgang mit Facebook, Twitter und Ähnlichem.“

Es bestehe die Gefahr, dass über das Internet eine Art Schattenregierung entstehe, die allmählich mehr Macht bekomme als politische Institutionen.

„Für mich ist der höchste Wert die Autonomie des Einzelnen“, sagte der 82-Jährige.

„Man muss sehr aufpassen, dass wir nicht über das Internet zum Gefangenen anonymer Mächte werden“, warnte Schily.

Quelle:
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-03/holocaust-leugnen-straftat-otto-schily-horst-mahler


Quelle und Kommentare hier:
https://michael-mannheimer.net/2018/05/19/ex-innenminister-otty-schily-zweifelt-am-straftatbestand-der-holocaust-leugnung/