EU-Abgeordnete schaffen sich eigene Steuer-Oase

von wepe

EU-Abgeordnete zahlen demnächst nur noch 20% Steuern. Das gilt auch für deutsche EUler. Die Steuersenkung haben die pfiffigen Volksvertreter nur für sich erlassen. Fürs normale Volk dagegen gelten andere Gesetze.

In dem ständigen Bemühen, ihr karges Gehalt noch etwas aufzubessern, sind EU-Parlamentarier bekanntlich sehr phantasievoll. Ein weit verbreiteter Trick ist beispielsweise das Kassieren von Anwesenheitsgeld (286 Euro pro Tag), obwohl man schon längst daheim ist.

Kaum bekannt dagegen ist, dass EU-Abgeordnete, deren Wählerschaft meist unter einer hohen Steuerlast ächzt, sich selbst eine höchst attraktive Regelung beschert haben: Sie dürfen wählen, ob sie sich der jeweiligen nationalen Steuer unterwerfen – oder der eigenen. Und die ist schön niedrig: gerade mal 20%! In Deutschland dagegen sind inklusive Soli und Kirchensteuer 48% fällig. Wer wählt das wohl freiwillig? Wahrscheinlich nur die Balten, denn im Baltikum beträgt der maximale Steuersatz nur 19%.

Die neue Regelung gilt seit 2009. Dann bekommen alle Europa-Abgeordneten die gleichen Diäten (rund 7400 Euro/Monat) und versteuern nicht mehr nach nationalen Steuersätzen, sondern nach dem günstigeren EU-Steuersatz. Ein unverheirateter deutscher Abgeordneter (keine Kinder) spart dadurch rund 1000 Euro/Monat.

Für die eigenen Bürger dagegen gelten verschärfte Bestimmungen, falls sie im Ausland tätig sind. Wer irgendwelche Kontakte nach Deutschland hat, und sei es nur eine Garage oder ein Lagerraum für seine Möbel, der muss in Deutschland voll versteuern.

Hier gilt das so genannte Prinzip des Lebensschwerpunktes. Der ist gegeben, wenn man Familie in Deutschland hat, oder auch nur einen Schlüssel zu einer Wohnung. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie lange der Auslandsaufenthalt dauert.

Selbst wenn man ins Ausland geht und alle Brücken abbricht, ist man per Erlass immer noch voll steuerpflichtig in Deutschland – für weitere 10 Jahre. Damit wollen die Finanzbehörden Schlupflöcher stopfen. Denn immer mehr Menschen verlassen Deutschland wegen zu hoher Besteuerung. Diese gilt natürlich nicht für die EU-Volksvertreter.

Im Falle der EU-Niedrigbesteuerung hätten die deutschen MdEPs eigentlich zuhause die Differenz zur erhöhten Steuer in Deutschland zahlen müssen. Denn jedem Nationalstaat steht es frei, eine Zusatzsteuer einzuführen, damit die heimischen Abgeordneten dem gleichen Steuersatz unterliegen wie alle anderen Bürger.

Politiker der großen Koalition hatten sich allerdings schnell darauf verständigt, dass gleiches Steuerrecht nicht für alle gilt. Die EU – Abgeordneten müssen nicht in Deutschland voll versteuern. Hunderttausende Deutsche, die im Ausland arbeiten, werden dagegen vom deutschen Fiskus voll zur Kasse gebeten.

Anmerkung des Autors: Viele Menschen wollen nicht glauben, dass es eine deutsche Steuerpflicht auch für jene gibt, die komplett ins Ausland gezogen sind. Dem ist aber so! Die Regelung lautet wie folgt: Ist man vor Wegzug mindestens 5 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland gewesen, dann gilt bei Wegzug noch 10 Jahre die deutsche Steuerpflicht. D.h., Einkommen, welches man im Ausland erzielt, unterliegt der deutschen Steuer, auch wenn man gar nicht mehr im Land wohnt. Wer also in eine Steueroase zieht, der muss die Differenz zum deutschen Steuersatz beim deutschen Finanzamt abliefern, sonst begeht er Steuerhinterziehung.


Quelle und Kommentare hier:
http://wemepes.ch/wepe/eu-abgeordnete-schaffen-sich-eigene-steuer-oase


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