Erklärungsnöte

Von Thomas Schlawig

Wie gefährlich ist die „Erklärung 2018“?

„Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.“

Bei NDR.de ist man voll des Hasses und der Hetze gegen die Erklärung 2018, die von der früheren  DDR-Bürgerrechtlerin und ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Vera Lengsfeld initiiert wurde. Darin geht es um den Rechtsbruch durch die Bundesregierung und Merkels Alleingang bei der Grenzöffnung des Jahres 2015 und die weitere illegale Einwanderung in Deutschland. Inzwischen haben sich viele Autoren, Publizisten, Künstler, Wissenschaftler, Akademiker und andere Personen des öffentlichen Lebens dieser Erklärung angeschlossen und diese unterzeichnet.

Laut NDR.de hat diese Erklärung heftige Debatten ausgelöst und man verweist auf Unterzeichner wie Uwe Tellkamp, Thilo Sarrazin, Eva Herman, Matthias Matussek sowie bekannte neurechte Vordenkern wie Karlheinz Weißmann und Martin Lichtmesz. Nach altbekannter Lügen-und Lücken-Medien-Sitte unterschlägt man natürlich die vielen Hundert weiteren Unterzeichner des öffentlichen Lebens.

Lengsfeld und die Unterzeichner der Erklärung erheben einen massiven Vorwurf, doch die Rede von der sogenannten illegalen Masseneinwanderung ist juristisch nicht gedeckt. Keine der etwa 1.000 diesbezüglichen Strafanzeigen gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde verfolgt. 

Das die Strafanzeigen gegen Merkel nicht verfolgt werden besagt gar nichts. Es ist hinlänglich bekannt, daß die Generalbundesanwaltschaft nicht unabhängig sondern sogar weisungsgebunden ist. Die Entlassung des Generalbundesanwalts Range durch den „Justizminister“ Maas im Jahr 2015 sollte Beweis genug sein.

Ich selbst habe zwei Strafanzeigen gegen Merkel eingereicht und bei beiden sind keine Ermittlungen eingeleitet worden. Es ging zum einen um die illegale Grenzöffnung  (Az. 3 ARP 14/16-4) und zum anderen um den völkerrechtwidrigen Einsatz der Bundesluftwaffe in Syrien (Az. 3 ARP 101/15-4).

Bezüglich der illegalen Grenzöffnung hieß es: […]

„die aufgrund Ihres Schreibens vom 5. Dezember 2015 veranlasste Prüfung der Sach- und Rechtslage hat ergeben, daß ein Anfangsverdacht einer in die hiesige Verfolgungszuständigkeit fallenden Straftat nicht ersichtlich ist.

Denn es ergeben sich – unbeschadet der Immunität der angezeigten Person gemäß Artikel 46 Absatz 1 und Absatz 2 des Grundgesetzes – weder aus der Strafanzeige selbst noch aus den im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bekannt gewordenen Tatsachen zureichende Anhaltspunkte für das Vorliegen einer entsprechenden Straftat.

Soweit Sie in diesem Zusammenhang unter Auflistung diverser Statistiken die Politik der von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geführten Bundesregierung kritisieren und vor zukünftigen gesellschaftlichen Verwerfungen warnen, sind völkerstrafrechtlich relevante Sachverhalte nicht im Ansatz zu erkennen. Dies betrifft insbesondere die von Ihnen aufgeführten Tatbestände des § 6 VStGB (Völkermord) sowie des § 7 VStGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit).

Für die Verfolgung etwaiger anderer Tatbestände des (allgemeinen) Strafgesetzbuches besteht keine Zuständigkeit des Generalbundesanwalts.“

Bezüglich des Einsatzes der Bundesluftwaffe in Syrien:

“im Zusammenhang mit dem Syrien-Einsatz der Bundeswehr sind beim Generalbundesanwalt seit Dezember 2015 zahlreiche Strafanzeigen gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und weitere Mitglieder des Bundeskabinetts eingegangen. Viele Strafanzeigen erstrecken sich auf diejenigen Bundestagsabgeordneten, die am 4. Dezember 2015 dem Regierungsantrag zum Einsatz der Bundeswehr zugestimmt haben, sowie auf Soldaten, die für die militärische Planung und Ausführung der beschlossenen Maßnahmen zuständig sind. Auch Ihre Strafanzeige befasst sich mit dem Syrien-Einsatz der Bundeswehr.

Der Generalbundesanwalt hat den Sachverhalt umfassend geprüft, jedoch keine Ermittlungen eingeleitet, weil zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein verfolgbare Straftat fehlen (§ 152 Abs. 2 StPO).“

Obwohl namhafte Staatsrechtler beide Fälle für rechtswidrig erklärten, sind keine Ermittlungen eingeleitet worden. So hat der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in der Flüchtlingspolitik Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch sowie „selbstherrliche Kanzler-Demokratie“ vorgeworfen.

Noch deutlicher wurde der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier:

„Der Verfassungsstaat muß funktionieren, er darf durch die Politik nicht aus den Angeln gehoben werden“.

Auch der Staatsrechtsprofessor Udo di Fabio betont,

die Bundesregierung habe diese „wesentliche Entscheidung“ jedenfalls „ohne gesetzliche Grundlage getroffen“ und damit die Rechtspositionen von Bundestag und Bundesrat missachtet.

Ebenfalls ist der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz der Meinung, daß kein Flüchtling einen Anspruch auf Asyl in Deutschland hat.  Mit der Grenzöffnung wurden Rechtsverstöße begangen. Das Abkommen von Dublin wurde mißachtet, der Vertrag von Schengen wurde mißachtet, es wurde das Asylverfahrensgesetz außer Kraft gesetzt, ebenso wurde der Asylartikel 16a GG nicht verfassungsmäßig gehandhabt. Es sind alles Rechtsverstöße der „Bundesregierung“. So gesehen begeht das Bundesverfassungsgericht Rechtsbeugung wenn es die Strafanzeigen nicht verfolgt.

Wenn die Gegen-den-Strom-Schwimmer bei NDR.de der Meinung sind,

[…] auch der Europäische Gerichtshof bestätigte, dass die deutsche Flüchtlingspolitik verfassungsgemäß war,

sind sie nicht richtig informiert. Die FAZ schrieb am 26.07.2017:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatz-Urteil die geltenden EU-Asylregeln bestätigt, wonach das Land, in dem ein Flüchtling zuerst EU-Boden betritt, für dessen Asylverfahren zuständig ist.

Somit hätte Deutschland diese „Flüchtlinge“ gar nicht aufnehmen brauchen. Weiter schreibt die FAZ:

Dem stehe nicht entgegen, dass EU-Staaten sich freiwillig für aufgenommene Flüchtlinge zuständig erklären dürften. 

Damit ist allerdings der Asylartikel 16a GG gebrochen worden, wonach jeder, der sich als Syrer ausgab, aufgenommen wurde. Der Art. 16a besagt, daß Asyl ein Individualrecht ist und jeder Asylbegehrende individuell nachweisen muß, daß er an Leib und Leben bedroht ist.

NDR.de schreibt weiter:  

Schon der Begriff „Masseneinwanderung“ ist problematisch, weil hochsuggestiv. Der Sound der Erklärung, schrieb der „Tagesspiegel“, erinnere an eine Schallplatte, die einen Sprung habe und beharrlich knisternd weiter lärme.

In der Tat ist die Masseneinwanderung poblematisch (es läßt sich an den täglichen Nachrichten über Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, Messerattacken etc. ablesen), allerdings weder suggestiv noch hochsuggestiv.

Die WELT schrieb am 13.03.2018 bezüglich Zu-und Abwanderung: Der starken Auswanderung von Deutschen steht eine anhaltend hohe Zuwanderung von Ausländern gegenüber. Zwar kamen 2016 mit 1.720.000 weniger als im Rekordjahr 2015 (2.016.000), doch mehr als in jedem anderen Jahr seit Bestehen der Bundesrepublik. 

Wenn in zwei Jahren über 3,7 Mio. Zuwanderer nach Deutschland kommen, von denen weit über 90% in den Sozialsystemen hängenbleiben, ist das nicht nur problematisch sondern sogar hochproblematisch, denn der Tag ist abzusehen, wann der Topf leer ist und es zu schweren Krawallen kommen wird.

Der Publizist und AfD-Experte Liane Bednarz beschreibt das lärmende Schlagwort von der Masseneinwanderung als höchst brisant.

„Man kann es so interpretieren, dass es dann bedeutet, wir haben hier einen illegalen Zustand, gegen den man etwas tun muss. Und da sind Sie dann, wenn Sie das weiterdenken, ganz schnell bei Vorstellungen vom Staatsversagen, vom Unrechtsstaat, von der Herrschaft des Unrechts. Und was muss man dagegen tun? Das wäre zum Beispiel Widerstand leisten“.

Wie oben bereits beschrieben, hat Frau Bednarz mit ihrer Analyse sogar recht. Wir befinden uns in einem illegalen Zustand. Ebenso trifft sie den Nagel bei der weiteren Beschreibung des Staatsversagens, des Unrechtsstaates und der Herrschaft des Unrechts voll auf den Kopf. Und sie gibt sogar die Antwort, nämlich Widerstand leisten. Nun ist das keineswegs eine illegale Handlung, sondern sogar das Recht eines jeden Bürgers. Der Artikel 20 GG sagt dazu:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Aber vermutlich kennt Frau Bednarz das Deutsche Grundgesetz nicht, denn sie schreibt weiter:

Das steht so in der Erklärung nicht drin, aber es stehe eben zwischen den Zeilen: „Wenn Sie dann sehen, dass einer der Unterzeichner, Matthias Matussek, genau das getan hat bei der letzten Hamburger Demo aus diesem Milieu, nämlich zum Widerstand aufrufen, dann sehen Sie, wohin das führen kann.“

Man muß dem AfD-Experten Bednarz dankbar sein zwischen den Zeilen lesen zu können, sonst hätte man nie erfahren, wohin Widerstand führen kann. Oder sollte es sogar als Warnung aufzufassen sein? Für die Widerständler des 20.Juli führte es bekanntlich sogar zum Galgen.

Bednarz schwadroniert weiter:

Nämlich zum Schulterschluss zwischen konservativen und rechten Denkern und rechten Tätern. Bei besagter Demo am Hamburger Dammtor-Bahnhof beobachteten die Behörden auch Rechtsextremisten und Reichsbürger. Formiert sich hier eine APO von rechts?

Neben dem Widerstandsrecht nach Art. 20 gibt es im Deutschen Grundgesetz auch noch das Demonstrationsrecht nach Artikel 8. Demnach haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Was hat Frau Bednarz eigentlich gegen eine APO einzuwenden? Die Grünen begannen zu Beginn der 80er auch in der APO. Ich denke, daß ist ein völlig normaler Prozeß um das Machtmonopol der etablierten Parteien zu aufzubrechen. Pikanterweise gehören die Grünen jetzt zu denen, die sie früher sogar mit Gewalt und Terror bekämpft haben. Ich erinnere an den steinewerfenden „Außenminister“ Fischer. Mir scheint, Frau Bednarz ist besorgt, daß die AfD ohne Gewalt und Terror in die Landtage und den Bundestag eingezogen ist. Gewalt und Terror sind aber nun einmal das Monopol der Linken. Sie zeigen es immer wieder. Wenn die Ideologen nicht mit Argumenten punkten können, setzen sie Gewalt ein. So auch in Hamburg.

Nach bisherigen Angaben gelang es der Polizei die Teilnehmer vor den Linksextremisten während der Demo zu schützen. Allerdings versuchte die „Antifa“ nach der Demo die Teilnehmer mit Steinen zu bewerfen und die Initiatorin auf ihrem Hinweg zu verprügeln.

Vermutlich ist dem Schreiberling Patric Seibel in seinem Beitrag bei NDR.de klar geworden, daß sich der Wind gedreht hat und sich Hunderte von Unterzeichnern nicht kriminalisieren, diffamieren und in die rechte Ecke drängen lassen. Also greift er zum bewährten Mittel der Propaganda und Demagogie indem er Tatsachen und Fakten verdreht, lügt oder das wesentliche ausblendet. Allerdings, der Zug rollt und wird sich nicht mehr aufhalten lassen.

„Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet“
Gustav Heinemann (1899-1976) ehem. Bundespräsident


Quelle und Kommentare hier:
https://www.journalistenwatch.com/2018/03/27/erklaerungsnoete/