Ein „Staat“ ohne Staatsangehörige?

von Hans Püschel

Kann es solches Gebilde geben? Wohl ja – muß man da erstaunt feststellen – offensichtlich genau so offenkundig wie der berüchtigte Holokaust.

Zumindest gebärdet sich die Bundesrepublik so, denn sie stellt keine entsprechenden Ausweise mehr aus. Hat sie Angst, daß es zu viele Deutsche werden, die sich auf den gültigen Status der Reichs- und Staatsangehörigkeit (RuStaG) von 1913 stellen?

Immerhin ist genau dieser der einzig international gültige seit Ende des 1. Weltkrieges! Man will es gar nicht glauben, aber im Artikel 50 des nach wie vor gültigen Einführungsgesetzes zum BGB wird festgestellt:

Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.“

Und damit gültig! Ich mußte lachen, als ich das las. Insbesondere auch das RuStaG von 1913 ist also ausdrücklich gültiges Recht, womit ich durch Geburt die preußische Staatsangehörigkeit von meinem Vater erworben habe. Bingo! Was nun?

Ist aber auch blöd für die schöne BRD, wenn solches zu Tage tritt und sich daraus unangenehme Fragen ergeben. Erhielt ich deshalb eine Ablehnung meines Antrages durch das Landratsamt? Ich will’s wissen und stellte dem höchsten Verwaltungsbeamten im Burgenlandkreis, Landrat Götz Ullrich, im letzten Kreistag nachstehende Fragen, wobei ich natürlich erwartungsgemäß mehrfach vom Vorsitzenden, MdB Dieter Stier, unter- und endlich abgebrochen wurde.

Frage 1: Da das Bundesverwaltungsgericht, DÖV 1967 (S. 94), feststellt: „die Ablehnung der Feststellung einer deutschen Staatsangehörigkeit wirkt sich wie eine Entziehung der Staatsangehörigkeit aus“ – Sie (Landrat Ulrich) mir also mit Ihrer Ablehnung faktisch nunmehr die Staatsangehörigkeit entzogen haben – habe ich nun welche Staatsangehörigkeit oder bin gar staatenlos?

Frage 2: Da es – wie Sie sicher wissen (s.a. Schreiben des Landkreises Demmin vom 1.März 2oo6) – „eine Staatsangehörigkeit der BRD … nicht gibt“, wird im üblichen Personalausweis bzw. Reisepaß welche Staatsangehörigkeit vermutet? Bekanntlich sind ja beide Dokumente keine Nachweise derselben, sondern nur Vermutung.

Frage 3: Sind wir – die schon länger im Burgenlandkreis Lebenden – deshalb genau genommen und zwangsläufig alle Bürger des Deutschen Reiches?

Frage 4: Wenn Sie mir die „nicht vorhandene Staatsangehörigkeit der BRD“ nun entzogen haben, muß ich Ihnen zwangsläufig meinen Personalausweis zurückgeben und erhalte dafür welche Identifikationsmöglichkeit von Ihnen?

Frage 5: Welchen Status besitzen wir schon länger im Burgenlandkreis lebenden Deutschen also angesichts der offenbar fehlenden Souveränität der Bundesrepublik, siehe entsprechende Äußerungen von maßgeblichen Politikern (u.a. Schäuble und Gabriel); oder siehe Spionage und Besatzung durch US- und britische Truppen; ebenso belegt durch das Grundgesetz, Artikel 120 – „die BRD trägt die Besatzungskosten“ – und Artikel 133, wonach die BRD nur „das Verwaltungsorgan des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ war und ist? Sogar nur lediglich das der drei westlichen Besatzungszonen – explizit ohne Berlin!

Frage 6: Wie wollen Sie die Bürger des Burgenlandkreises vor drohendem erneutem Vermögensdiebstahl durch die überschuldete EU oder andere Westmächte schützen, angesichts der Tatsache, daß

1. das Besatzungsrecht uneingeschränkt gültig ist (bekanntlich wurde Dr. Schalck-Golodkowski 1999 nach dem SHAEF- (also Militärregierungs-) Gesetz Nr. 53 am Landgericht Berlin verurteilt, Az. 5 StR 97/99 und 5 StR 123/99 ) und

2. gemäß Wortlaut im SHAEF-Gesetz Nr. 52, Art.1, sämtliches „Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes … wird hiermit … der Beschlagnahme … unterworfen…. mit Ausnahme von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches…“, problemlos die
Pfändung aller BRD- oder staatenlosen Bürger möglich ist! Die Deutschen waren wiederholt und sind offenkundig weiterhin die Melkkuh für alle Welt.

3. gemäß gültigem UNO-Statut nach nunmehr über 70 Jahren Deutschland immer noch mit der UNO-Feindstaatenklausel belegt ist und so jederzeit behandelt und in Regreß genommen werden kann.

Frage 7: Erklärt sich aus o.g. SHAEF-Gesetz Nr. 52, nach dem Staatsangehörige des Deutschen Reiches nicht in Haftung genommen werden können, der Grund für die Tatsache, daß Sie mir den Staatsangehörigkeitsausweis verweigern? Damit ich mich und meine Nachkommen also nicht aus diesem Teufelskreis entfernen kann?

Frage 7: Sind Sie sich dessen bewußt, daß Sie sich persönlich damit auch mir oder meinen Erben gegenüber in der Haftung befinden, sollten uns aus Ihrem Handeln oder Unterlassen eines Tages vermögensrechtliche Nachteile erwachsen? Denn dieser Staat hat ja bekanntermaßen längst die Haftung für seine Beamten und Angestellten abgeschafft.

Auf die Antworten bin ich gespannt wie auf die sich daraus ergebenden Nachfragen.


Quelle und Kommentare hier:
https://www.globalecho.org/76215/hans-pueschel-ein-staat-ohne-staatsangehorige/