„Eigentum verpflichtet“ mit neuer Bedeutung: Wie Finanzämter Vermieter zur Preistreiberei zwingen

von Susan Bonath

Eigentum verpflichtet, heißt es im Grundgesetz. So sehen es auch die Finanzämter. Dies allerdings in ganz anderer Hinsicht als vermutet: Den Behörden zufolge besteht die Pflicht von Immobilienbesitzern vor allem darin, bei der Vermietung Maximalprofite einzufahren.

Wer sich nicht an dieses ungeschriebene, aber eherne Gesetz des Kapitalismus hält, soll blechen. So ergeht es Wolfgang Donhärl und seiner Schwester. Seit die beiden das Mietshaus ihrer Mutter in der Münchener Auerbachstraße geerbt haben, lässt sie das Finanzamt nicht in Ruhe.

Eine Million Euro Schenkungs- und Erbschaftssteuer verlangt es von den Geschwistern, wie die tageszeitung (taz) am 2. Januar berichtete. Die Summe der Abgaben berechnete es aus erzielbaren Maximalprofiten, orientiert am horrende kletternden Mietspiegel der teuren City. Problem: Donhärl und seine Schwester vermieten zu günstig, halten an Bestandsmieten fest. Je nach Einzugsdatum und Ausstattung kosten die Wohnungen der beiden zwischen 4,73 Euro und 11,82 Euro pro Quadratmeter.

Das freut die Mieter, und mit denen möchten die Geschwister gut auskommen. Dabei seien sie beileibe keine barmherzigen Samariter, betonte Donhärl gegenüber dem Blatt. „Aber Gewinnmaximierung wollen wir nicht.“ Das sieht das Finanzamt anders. Es hält in München eine Miete von mindestens 12,50 Euro für erzielbar. Denn es richtet sich stur nach dem explodierenden Mietspiegel in der Bayern-Metropole.

Volker Rastätter, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Münchner Mietervereins, spricht von einem „Mieterhöhungsspiegel“. „Der orientiert sich am Spekulationsmarkt.“ Nach Bundesrecht werden die Vergleichsmieten nämlich aus Neuvermietungen inklusive Mietsteigerungen der letzten vier Jahre erfasst. Längere Bestandsmieten fließen nicht ein.

Neben den danach potentiell erzielbaren Mieteinnahmen legt das Finanzamt den Bodenrichtwert zugrunde.

„Das ist in München eine ganz heiße Sache“, meint der Anwalt.

Dieser nämlich bemisst sich aus Verkaufspreisen aus der Umgebung der letzten zwei Jahre. Und dort kostet zum Beispiel eine einzige 80-Quadratmeter-Altbauwohnung weit über eine Million Euro.

Entweder Profitmaximierung oder Liebhaberei

Das „Donhärl-Haus“ ist nicht der einzige bekannt gewordene Fall in München, in dem das Finanzamt auf Gewinnmaximierung pocht. Wolfgang Fischer zum Beispiel hatte von seiner Tante ein Haus in der Nymphenburger Straße geerbt. Weil er zu günstig vermietet, wirft ihm die Behörde „Liebhaberei“ ohne Absicht, Gewinne zu erzielen, vor. Das bedeutet: Es erkennt notwendige Ausgaben für das vermietete Objekt nicht an. Dabei verlangt Fischer einem Bericht des Deutschlandfunks zufolge bereits 12 Euro kalt. Doch Besitzer von Nachbargrundstücken schrauben demnach ihre Forderungen bis auf 40 Euro hoch.

Im Visier des Finanzamtes steht auch der Orden der Barmherzigen Schwestern. In München betreibt er Krankenhäuser und Pflegeheime – und benötigt dringend Personal. Für rund 1.600 Euro netto im Monat arbeiten die Schwestern. Eine Wohnung in der Stadt können sie sich davon nicht leisten. Darum stellt der Orden seinen Angestellten eine Unterkunft für rund neun Euro pro Quadratmeter zur Verfügung. Das berichtete der Bayrische Rundfunk (BR) im November.

Doch weil die Wohnungen für Münchener Verhältnisse zu billig sind, wittert das Finanzamt einen „geldwerten Vorteil“ in der Differenz zur ortsüblichen Miete. Diesen will die Behörde entweder bei den Beschäftigten versteuern oder der Orden müsse die Mieten nach oben anpassen. Demnach sollen sie um bis zu 60 Prozent steigen.

Berliner Initiative will Immobilienhai enteignen

Ähnliche Fälle gibt es übrigens auch in anderen Städten – wie Berlin. Zum Beispiel den von Hans H.. Weil er seine Wohnungen unwirtschaftlich, also zu günstig, vermiete, bedrängt ihn das dortige Finanzamt. Wegen überzogener Mieten und Preistreiberei steht in der Bundeshauptstadt besonders die private Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen SE (DW) in der Kritik, und das seit Jahren. In Berlin besitzt sie rund 100.000 Wohnungen, 63.000 weitere in anderen Städten. Darüber hinaus gehören der DW Pflegeimmobilien und Appartements für betreutes Wohnen.

Eine Berliner Initiative verlangt deshalb drastische Maßnahmen. Sie will die DW und andere private Immobilienkonzerne, welche als „Abzocker“ auffielen, verstaatlichen. Ein Dach über dem Kopf sei ein Grundbedürfnis, das DW und weitere private Gesellschaften durch Mieterhöhungen um jeden Preis konterkarierten, erklärt die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ dazu auf ihrer Webseite.

Berliner Linke unterstützt Volksentscheid

Die DW habe eine besonders marktmächtige Stellung und nutze diese aus, so die Aktivisten weiter. Der Konzern sorge mit seiner Preistreiberei für die massenhafte Vertreibung von weniger wohlhabenden Menschen.

„Die kleinen Miethaie schauen auf den großen Miethai und nehmen ihn als Vorbild“, so die Initiative.

Weil die sogenannte Mietpreisbremse keine nennenswerten Auswirkungen habe und alle bisherigen Maßnahmen des Landes Berlin, die Preisexplosion zu verhindern, versagt hätten, müsse man nun zum „letzten Mittel“ greifen.

Dabei berufen sich die Aktivisten auf das Grundgesetz, wonach „Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“ ist, sowie auf die Berliner Verfassung. Darin heißt es beispielsweise: „Jeder Missbrauch wirtschaftlicher Macht ist unzulässig“. Die Initiative strebt nun einen Volksentscheid in der Hauptstadt zur Verstaatlichung der DW an. Unterstützt wird sie dabei von der Berliner Linkspartei.

Denn private Spekulationen mit Immobilien treiben ansonsten die Preise in für die meisten Bürger unerschwingliche Höhen, heißt es auf der Webseite der Initiative. Dies sei „das wesentliche Hemmnis auf dem Weg zur Errichtung gemeinnützigen Wohnraums“.


Quelle und Kommentare hier:
https://deutsch.rt.com/inland/82113-eigentum-verpflichtet-mit-neuer-bedeutung-wie-finanzaemter-vermieter-zur-preistreiberei-zwingen/