Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung hat der bayrische Gesetzgeber in seinem neuen Polizeiaufgabengesetz auf verfassungswidrige Weise Rechsstaatsstandards bei der Freiheitsentziehung ausser Kraft gesetzt. RA Dr. Rolf Geffken übt scharfe vor allem historisch begründete Kritik.