Die stille Einschränkung des Eigentums in Deutschland

von Ralph Malisch

Nur weil das Thema „Finanzielle Repression“ aus den Schlagzeilen der Wirtschaftspresse verschwunden ist – in andere Publikationen schaffte es dieses Phänomen ohnehin nicht –, sollte man nicht dem Trugschluss unterliegen, dass es sich in der Zwischenzeit erledigt habe. Vor allem an der Null- und Negativzinsfront ist die schleichende Enteignung der Vermögensbesitzer in vollem Gang.

Vermehrt wird aber auch jenseits von Sparkonten und Anleihen ein- und zugegriffen. Zusammen ergeben die Maßnahmen ein erschreckendes Bild über die Missachtung des Privateigentums und von bewährten Rechtsgrundsätzen durch die aktuelle Politik:

Beweislastumkehr

Bereits im Mai 2016 machte die SPD deutlich, dass man die Axt gegebenenfalls auch an elementare Prinzipien des Rechtsstaates legen will. So wurde kurzerhand eine Beweislastumkehr bei Vermögen unklarer Herkunft oder Auslandsvermögen gefordert. Natürlich wird das mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder organisierter Kriminalität/Terror bergründet. Aber wer im Privatsektor, für den historisch keine Aufzeichnungspflichten bestanden, kann schon lückenlos nachweisen, wie sein Vermögen genau entstanden ist? Unklare Herkunft eben. Erwarten Sie nicht, dass derartige Vorhaben noch vor der Bundestagswahl an die große Glocke gehängt werden.

„War on Cash“

Eine direkte Grenze für Bargeldzahlungen gibt es in der Bundesrepublik – im Gegensatz zu anderen EU-Ländern – derzeit nicht. Allerdings gibt es eine Meldepflicht für Bargeldgeschäfte ab 15.000 EUR. Diese wird in Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche Richtlinie auf 10.000 EUR herabgesetzt. In der EU-Richtlinie ist eine Umsetzung bis zum 27.6.2017 gefordert. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird dies allerdings nur ein Zwischenschritt sein. Denn die herrschende „Diversity“ bei der Bargeldnutzung wird mit Sicherheit nicht als schützenswert angesehen.

Über kurz oder lang ist daher eine Vereinheitlichung der Regeln zu erwarten („Harmonisierung“). Und die wird sich sicher nicht an bloßen deutschen Meldepflichten, sondern an den harten Obergrenzen anderer EU-Länder orientieren (z.B. 1.000 EUR in Frankreich). Ein Zeichen gegen solche Tendenzen kann man weiter durch Mitzeichnung der Petition „Stop Bargeldverbot“ (stop-bargeldverbot.de) setzen. In der Zwischenzeit werden die Anreize kein Bargeld zu nutzen zunehmen, teils durch bloße Schikanen. So forderte jüngst ein Elektromarkt für Barzahlung als „abweichende Zahlungsart“ satte 25 EUR extra – rechtswidrig, zumindest im Moment noch.

Kulturgutschutz

Bereits in Kraft getreten ist – von einer breiteren Öffentlichkeit wenig beachtet – die Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Kulturgut (KGSG – „Kulturgutschutzgesetz“) – mit weitreichenden Folgen. Dass Künstler, Sammler, Kunsthändler und sogar Hobbypaläontologen dagegen Sturm liefen, interessierte die Politik nicht. Neben höchst umstrittenen Definitionen und Abgrenzungen, etwa der Begriffe Kulturgut bzw. „national wertvolles Kulturgut“, sind auch die „Sorgfaltspflichten“ für das „Inverkehrbringen“ von Kulturgütern nun so weit gefasst, dass damit ein empfindlicher Schlag gegen privates Sammeln und private Naturforschung verbunden ist.

Etliche bekannte Exponate, die als Leihgaben im Ausland unterwegs waren, sind schon im Vorfeld nicht mehr nach Deutschland zurückgekehrt. Viele private Sammlungen werden wohl auf Dauer in Kellern verschwinden. Privates Sammeln wird an den Rand zur Illegalität gedrängt. Durch die rückwirkende Beweislastumkehr können auch hier kaum die geforderten Nachweise über die Herkunft erbracht werden. Durch diese völlig überzogene Gesetzgebung wurde das Gegenteil von Kulturgutschutz bewirkt. Die inländische Kunstszene ist nicht nur wirtschaftlich ärmer geworden. Dass sich Kirchen und öffentliche Körperschaften erfolgreich Ausnahmetatbestände geschaffen haben, sei nur am Rande erwähnt.

„Erfinderisch“ gegen Wohnungsnot

Auch in anderen Bereichen ist der Respekt des „Rechtsstaates“ vor Privateigentum stark rückläufig. So wurde unter dem Titel „Wohnungsnot macht erfinderisch“ berichtet, dass die Freie und Hansestadt Hamburg sechs Wohnungen nach jahrelangem Leerstand kurzerhand „vorübergehend“ enteignet habe. Nach Sanierung – auf Kosten des bisherigen Eigentümers – und Vermietung durch die Behörde (!) soll der Eigentümer die Wohnungen dann inklusive der neuen Mieter zurückerhalten.


Quelle und Kommentare hier:
http://www.rottmeyer.de/die-stille-einschraenkung-des-eigentums-in-deutschland/