Die Kontrollratsgesetze haben heute keine Gültigkeit mehr? – Dann lest mal….

Das Massaker von Treuenbrietzen und
das Alliierte Besatzungsgesetz heute

Am 23. April 1945 erschoß die Rote Armee etwa 1.000 Zivilisten in der brandenburgischen Kleinstadt Treuenbrietzen. Die DDR verordnete Schweigen. Nach deren Ende untersuchte die Staatsanwaltschaft den Fall und stellte Ihn aufgrund eines Gesetzes der Alliierten Besatzungsmächte ein.

Günter Eiserbeck hat noch jedes Detail der Szene in Erinnerung:

Sein Großvater wird von einem Uniformierten gefragt:

„Du Deutscher?“

Als der alte Mann bejaht, wird er weggerissen, auf die Knie gezwungen, der Uniformierte drückt ihm den Lauf einer Pistole in den Nacken und erschießt ihn. Geschehen ist das am 23. April 1945 am Ortsausgang der brandenburgischen Kleinstadt Treuenbrietzen. Eiserbeck war damals sieben Jahre alt. Er weiß noch, daß er den leblosen Großvater liegen sah. Das Gesicht auf dem nassen Waldboden, und daß er jämmerlich geweint und nichts begriffen hatte.

Etwa 1.000 Zivilisten sind an diesem Tag in Treuenbrietzen von der Roten Armee getötet worden. Nach dem Zusammenbruch der DDR stellte das Berliner Forum zur „Aufklärung und Erneuerung“ wegen vielfachen Mordes eine Strafanzeige.

Vor einigen Monaten erreichte uns folgende Meldung:

Die Tötung von 1.000 Zivilisten nach dem Einmarsch der Roten Armee in der Kleinstadt Treuenbrietzen am 23. April 1945 bleibt ungesühnt.

Wegen „eines Verfahrenshindernisses“ habe die Staatsanwaltschaft Potsdam das Verfahren wegen Mordes eingestellt, teilte Oberstaatsanwalt Heinz Lange mit.

Das Verfahrenshindernis, von dem der Herr Oberstaatsanwalt sprach, ist Artikel III des Kontrollratsgesetzes Nr. 4 von 1945.

Er schließt die Zuständigkeit deutscher Gerichte für strafbare Handlungen von Militärpersonen der Aliierten Streitkräfte oder deren Staatsangehörige aus.

So geschehen im Jahr 2009 – oh, wie sind wir frei!!

un-11-2012005


Quelle und Kommentare hier:
http://un-nachrichten.de