Der undemokratische Geist des Grundgesetzes -Teil 1 – Opium des Volks & verschleierte Obrigkeit

Anläßlich der in letzter Zeit wieder häufiger auftretenden Verleumdungen durch den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit gewisser politischer Ansichten, stelle ich die Frage, ob die Verfassung der Bundesrepublik tatsächlich geeignet ist, den demokratischen Zeigefinger in aller Ermahnung zu erheben, oder ob im Vergleich mit der US-Verfassung, der Reichsverfassung von 1919 und derjenigen von 1871 nicht vielmehr Zweifel angebracht sind, ob der Geist des Grundgesetz von 1949 tatsächlich so demokratisch ist, wie man uns zuweilen glauben machen will.

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Wenn ich bei 13:03 sage, man wisse nicht, woher das Grundgesetz komme, vom Himmel gefallen oder von Gott gegeben sei, jedenfalls nicht durch Repräsentanten den deutschen Volkes zustandegekommen, so meine ich damit freilich nicht die tatsächliche Herkunft des Grundgesetzes, sondern wie die Gesetzesherkunft aus dem Gesetz selbst zu entnehmen ist, daß dieses sich also nicht in erster Linie um die legislative Gewalt des Volkes schert, sondern zunächst seine lächerlichen Grundsätze loswerden muß und damit seinen inhärent autoritären Geist offenbart.

Zweitens habe ich einen Fehler einzuräumen: Ich sage bei 16:32, daß das Volk, das per Wahl die legislative Macht innehabe, auch über den letzten Entscheider bestimme, was wir in der Verfassung 1871 sehen würden. Das ist natürlich Unsinn. Das Volk bestimmt über den letzten Entscheider im Hegelschen Sinne ja gerade nicht! Allein die Verfassung von 1919 macht die Wahl eines letzten Entscheiders möglich. Dieser ist damit jedoch nicht mehr Hegelsch. Ich bitte diese Verwechslung zu entschuldigen.

…zum 2. Teil…


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