Der Staat definiert die Rechtmäßigkeit

von Marcel L.

Schon an der Überschrift müsste einem doch etwas auffallen und auf den Magen schlagen. Hinter einer staatlichen (beeinflussten) Justiz stehen immer Interessen und daher eine Ungerechtigkeit, eine Ungleichheit vor dem Gesetz. Also das Gegenteil von GeRECHTigkeit.

Der Staat heute im Gegensatz zu früheren absolutistischen Herrschern und Diktatoren bekennt sich nur insofern zu einer Rechtsstaatlichkeit, die er dem früheren Gewaltmonopol immer wieder siegreich gegenüberstellt und nach außen hin als solches rühmt, dass er im Grund diese „Rechtsstaatlichkeit“ als genau solche deklariert und eigens definiert, indem er vor allem auch für sich selber eine gesonderte Rechtsordnung erschafft, die aber dem Gleichheitsprinzip entgegensteht.

Wir haben nicht nur in Deutschland sämtliche Gesetzmäßigkeiten, vor allem hier wiederum der Gegensatz öffentliches und privates Recht, die im Grunde über das gleiche abhandeln, aber etwas anderes aussagen.

Der Staat, d.h. der Staatsapparat, die Regierung und die Verwaltung, der sich immer bevorteiligt gegenüber Privatpersonen, hält sich in aller Regel nicht an das Grundgesetz. Er nimmt sich heraus die Rechtsstaatlichkeit mit Hilfe von willkürlicher Gesetze zu definieren, d.h. der Staat/die Regierung macht die Gesetze, die Politik entscheidet über die Rechtsstaatlichkeit und benennt sie als solche, auch wenn es keine ist, was die meisten nur nicht erfassen.

Art. 3 Abs. 1 sagt,

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.

Das würde bedeuten, das ausschließlich jeder auf Augenhöhe miteinander leben, handeln und kommunizieren müsste. Vor allem auch vor einem unabhängigen Richter.

Und doch macht der Staat und seine Politik, oder die Justiz als gesetzgebende, richterliche Gewalt Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Recht, stellt sich und den kompletten Staatsapparat (dazu gehören natürlich Personen!!!) auf eine höhere Stufe.

Er bricht also Grundgesetz Art. 3 Abs. 1. Auch der Verweis auf hoheitliches Handeln wäre demnach illegitim. Die Krux liegt tatsächlich in der Gesetzgebung, die teilweise durch politische und juristische Willkür diesen Gesetzesbruch als legitim darstellen und umsetzen lässt.

Der Staat, der Bund und die Länder haben sich eine Gesetzmäßigkeit erschaffen, zwischen denen sie spürbar willkürlich hin und her switchen können. Die gekauften Richter, die das Gesetz nach politischen Willen anwenden, haben sie hinter sich. An dieser Stelle sollte man nicht von „Rechtsprechung“ reden, sollte der Staat oder eine (vorgebliche) Behörde involviert sein.

Der Trick dabei liegt aber eben darin, den Staat als Öffentlichkeit/Gesellschaft darstellen zu lassen, von dem ausschließlich jeder profitiert und zu dem jeder gehören soll/darf, der dort wohnt, wobei die allermeisten aber eben von diesem Staat und dem Umfang seiner Gesetzmäßigkeiten nur wenige Vorteile haben. Es wird nur anders dargestellt.

In der Realität privilegiert sich der Staat/Staatsapparat selber über sein sich zu unrecht verschafftes Gewaltmonopol, seine gekauften Richter oder willkürlichen Anordnungen. Auch wenn es viele Kritiker dieser Behauptungen geben sollte, ist das hier beschriebene wohl kaum von der Hand zu weisen.

Es wird endlich Zeit die Augen aufzumachen und sich nicht ausschließlich von dem Pseudo-Wohlstand täuschen zu lassen.


Quelle und Kommentare hier:
http://wissensfieber.de/der-staat-definiert-die-rechtmaessigkeit/