Der Denkfehler von Matthias Weidner zum Eigentumsrecht von Deutschen

von Torsten Ramm

In einer Gesprächsrunde mit Michael Vogt bei Querdenken.TV bringt Matthias Weidner vor, wer außerstande dazu sei, mit dem „Gelben Schein“ (mal abgesehen von der Farbe „gelb“ und ihr geschichtlicher Hintergrund) als Feststellung der Bundesrepublik Deutschland als Treuhandverwaltung, die alles andere als die abwesende Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs als Deutschland ersetzt, die sog. deutsche Staatsangehörigkeit i.S.d. 1913 in Kraft getretenen RuStaG (umbenannt in StaG und teilweise als „(Ru)StaG“ dargestellt), nachzuweisen, sei dazu wegen SHAEF Gesetz Nr. 52 außerstande, Eigentum zu haben bzw. wegen Beschlagnahme darüber verfügen zu können.

shaef52Dabei erklärt er, es sei im SHAEF-Gesetz Nr. 52 explizit erwähnt, dass dies alles andere als für deutsche Staatsangehörige gelte. Um daher über Rechte, insbesondere Eigentumsrechte zu verfügen, müsse man deutscher Staatsangehöriger sein. Ansonsten sei man entrechtet und hätte mit Eigentum ein großes Problem.

Dies ist jedoch falsch. Denn ausweislich SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel 1 Nr. 1 b) behalten neben deutschen Staatsangehörige auch alle „Einwohner“ des Deutschen Reichs ihre Eigentumsrechte, sofern sie sich auf dem Gebiet Deutschlands aufhalten, also alles andere als abwesend sind.

Nun könnte man meinen, dass dies allerdings weniger für Deutsche gilt, die ohne nachgewiesene deutsche Staatsangehörigkeit (von was auch immer) auf dem Gebiet Deutschlands leben, da diese nach SHAEF Gesetz Nr. 52 Artikel 1 Nr. 1 d) in Haft oder in sonstiger Weise von der Militärregierung in Verwahrung genommen sein könnten, Argument der sonstigen Verwahrung dürfte der PERSONALAUSWEIS sein. Ohne nun weiter auf die Begrifflichkeit Militärregierung einzugehen, läuft dies jedoch völlig ins Leere.

Richtig ist zwar, dass die Bundesrepublik Deutschland versucht, hier jeden Deutschen und Einwohner mittels PERSONALAUSWEISPFLICHT, die weniger gilt, wenn man über einen Reisepass verfügt, in Verwahrung zu nehmen. Jedoch stellt die Bundesrepublik Deutschland eben alles andere als die Militärregierung dar, die im Übrigen auch abwesend ist – Deutschland dennoch auch ohne Militärregierung besetzt und unter Besatzungsstatut stehen kann. Sie stellt auch alles andere als einen Ersatz der Militärregierung dar, ist jedoch aufgrund ihres eigenen Rechts, egal welchen Status nun eine Bundesrepublik hat – Unternehmen etc, und dem Vorbehalt des Besatzungsstatuts dem Besatzungsrecht und der Kontrolle durch den Hauptalliierten unterworfen.

So bleibt es bei dem Punkt, um Eigentum haben zu können, diesbzgl. Rechte zu besitzen und geltend machen zu können, ist es alles andere als notwendig, die deutsche Staatsangehörigkeit (von was auch immer) über die Bundesrepublik Deutschland mittels „gelben Schein“ als vermeintliche Staatsangehörigkeitsurkunde nachzuweisen.

Im Übrigen, die Welt ist stetig so, wie man sich die Welt erdenkt! Wer meint, es gelten gesetzte Fiktionen, man müsse sich an diese halten, da dies an bestimmte Regeln gebunden, der hat immer noch vieles weniger erkannt! Innerhalb jeglicher Fiktionen gibt es niemals ein Richtig oder Falsch, da es eben nur Fiktionen sind, und wie wir sehen, sich selbst unser fingiertes System und seine vermeintlichen Vertreter alles andere als an diese gesetzten fiktionalen Regeln halten.


Quelle und Kommentare hier:
https://bewusstscout.wordpress.com/2016/08/22/der-denkfehler-von-matthias-weidner-zum-eigentumsrecht-von-deutschen/