Das Pack muss raus

von SoundOffice

Es ist einmal wieder das Letzte und die Verantwortlichen verdienen nichts weiteres als tiefe Verachtung.

Das korrupte politisch korrekte Gerichte ausländische Straftäter, selbst wenn sie gemordet, geraubt oder vergewaltigt und gemessert haben, oft mit lächerlichen „Strafen“ im Rahmen der „vollen Härte“ des Gesetzes belangen und Deutsche für lächerliche Bagatellen auf Basis konstruierter Anklagen mit Höchststrafen im Rahmen willkürlicher Gesinnungsurteile drangsalieren, ist hinlänglich bekannt.

Man mag berechtigte Zweifel gegen die angebliche „Gerichtsbarkeit“ erheben, vor allem wenn man sich den folgenden Fall betrachtet.

So musste nun auch ein 57-jähriger Frührentner aus Ennigerloh den Rechtsstaat in seiner vollen Härte gegen die Meinungsfreiheit kennenlernen.

Nachdem in der Nacht des 2. April 2017 ein Asylbewerber aus Ghana ein Camperpärchen in der Bonner Siegaue mit einer Machete überfiel, um das Pärchen auszurauben und die Partnerin des Campers in abscheulicher Weise brutal zu vergewaltigen, während ihr wehrloser Partner tatenlos zusehen musste, äußerte ein 57-jähriger Frührentner auf der Facebook-Seite „Mein Ennigerloh“ was ohnehin sehr viele denken.

Neben dem Satz „Das Pack muss raus“ schrieb er: „Ist doch nur ein psychisch Kranker. Genau wie unsere Rechtsprechung. Werden langsam zu viele Einzeltaten“.

Doch wie nun eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht dazu kommt, daraus in hysterischer Weise eine hochtrabende „Volksverhetzung“ zu konstruieren, ist schleierhaft und lässt eindeutige, auf Gesinnung basierende Willkür erkennen.

Der beklagte Frührentner stand zu seinem Facebook-Post und räumte dazu ein, dies hätte eben zum damaligen Zeitpunkt seiner Meinung entsprochen. Er sei auch gegen die Flüchtlingswelle gewesen und berichtete, dass er selbst auf dem Marktplatz von Ennigerloh von einer vierköpfigen Gruppe Flüchtlinge angepöbelt wurde.

Da man in den Medien immer nur von „Einzelfällen“ und „psychisch Kranken“ höre, habe ihn Sigmar Gabriel ebenso erbost, der das Wort „Pack“ zuerst benutzt hatte. Abschließend versicherte der angeklagte 57-Jährige, dass er kein Rechter sei, denn das seien schließlich Menschen, die das System Adolf Hitlers verteidigten.

So weit, so gut und nichts, oder?

Doch die zweifelhafte Richterin, man mag ihr Rechtsverständnis kritisch hinterfragen, zog eine angeblich gefährliche geistige Brandstiftung aus den langen Haaren ihrer Phantasie herbei, die der eher harmlos anmutende Facebook-Post darstellen würde.

Dazu erklärte sie wichtigtuerisch, in vollkommen überzogener Weise, der Beklagte könne seine Meinung wie jeder Bürger selbstverständlich in die politische Diskussion einbringen oder selbst für ein Parlamentsmandat kandidieren. Eine sachliche Diskussion sei in Ordnung, aber keine Herabwürdigung anderer Menschen und schon gar nicht auf diese Weise in einem sozialen Netzwerk.

Man fragt sich wie man einen brutalen Vergewaltiger, Räuber und Schläger überhaupt noch großartig „herabwürdigen“ kann, wenn man ihn „Pack“ und „psychisch krank“ nennt, da er mit seiner Tat seine Würde verwirkt hat und keine Rücksichtnahme verdient.

Im Anschluss beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, vermutlich auch so eine vom Feminismus zerfressene Karrierefrau wie die Richterin, die aufgrund der Begünstigung ihres Geschlechtes, vorteilsnehmend in ihr Amt gehoben wurde, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro, für den bislang nicht vorbestraften Ennigerloher 57-jährigen Frührentner.

Das Gericht folgte dem Antrag und verdonnerte ihn im Rahmen eines willkürlichen Gesinnungsurteils zu einer Gesamtstrafe von 2250 Euro, praktisch für nichts, aufgrund einer konstruierten Anklage, indem aus einem absolut harmlosen Facebook-Post, der wohl sowieso gelöscht wurde, völlig übertrieben eine angebliche „Volksverhetzung“ zusammengebastelt wurde.

Es ist ein Schandurteil sondergleichen, womit dieses waltende Freisler-Gericht ein Exempel statuieren wollte, wofür es nur Verachtung, nebst einer Anklage aufgrund der Unverhältnismäßigkeit dieses sittenwidrigen wie willkürlichen Gesinnungsurteils verdient. Es ist schon zweifelhaft genug, dass es überhaupt eine Hauptverhandlung gab und nicht wie für solche Bagatellfälle üblich, lediglich ein Strafbefehl erging.

Somit wären dem armen Mann zwei Optionen nahezulegen, von denen er sich möglichst zeitnah für eine entscheiden sollte:

Entweder er legt umgehend Rechtsmittel ein, oder beantragt direkt einen Termin zum Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe. Letzteres, also 90 Tage in staatliche Vollpension zu gehen, würde den Staat ein vielfaches mehr an finanziellen Aufwand kosten, als 2250 Euro von dem Verurteilten für nichts abpressen zu wollen. Ein Tag Haftunterbringung kostet den Steuerzahler zwischen 80 bis 90 Euro. (ohne Zusatzkosten)

Da man als Rentner ohnehin Zeit hat und darüber hinaus nochmal die Möglichkeit hätte, eine Art Abenteuer zu erleben, wäre diese Variante in letzter Instanz durchaus vorzuziehen. Also in diesem Sinne – Wenn man sagt „Das Pack muss raus“ kommt man dafür ins Loch, oder muss 2250 Euro zahlen.

Gott mit uns.


Quelle und Kommentare hier:
https://soundoffice.blog/2018/03/15/das-pack-muss-raus/