Das kann doch einen Seemann nicht erschüttern…(Antwort)

von Hans Püschel

Nachstehendes (Achtung, es wird lang!) ging heute ans

Amtsgericht Weißenfels
Friedrichsstr. 18
06667 Weißenfels
,den 24.o2.2o12

Geschäftsnummer: 9 Ds 421 Js 13244/12

Sehr geehrte Frau Richterin Koch,

in der Strafsache wegen Volksverhetzung
bringe ich nachstehende Einwendungen gegen die Eröffnung der Hauptverhandlung vor:

1. Zunächst und der Form halber möchte darauf hinweisen, daß ich nicht Bürgermeister der Ortschaft Krauschwitz bin, sondern nur noch Ortsbürgermeister. Bürgermeister der Stadt Teuchern und damit aller ihrer Ortsteile ist Herr Frank Puschendorf.

2. Allerdings weist dieser quasi Freud’sche Verschreiber darauf hin, worum es sich bei dieser Anklage handelt. Sie soll mittels entsprechender Verurteilung durch Sie die Handhabe liefern, mich meines wenn auch nur noch symbolischen Amtes zu entheben. Es ist sicher durch diverse mediale Berichterstattungen seit Anfang Dezember vergangenen Jahres bekannt, daß entsprechende Bestrebungen seitens einiger Politiker Sachsen-Anhalts (MdL Rüdiger Erben, Rechtsbüro des Landtages, Landesverwaltungsamt, Landrat u.a.) zu verzeichnen sind. Es gilt auch, mich als zukünftigen Konkurrenten bei anstehenden Wahlen auszuschalten.

Inzwischen ist dieser versammelten Fachkompetenz sicher klar geworden, daß im Rechtsstaat einem mittels Urwahl ins Amt Gekommenen schlecht beizukommen ist, da Abwahlbemühungen bereits vor zwei Jahren gescheitert sind. Also erscheint eine Verurteilung zum Volksverhetzer gerade der letzte Ausweg zu sein.

Da selbst Ministerpräsident Haseloff in seiner Eigenschaft als vormaliger Wirtschaftsminister gemeinsam mit dem genannten damaligen Staastsekretär Erben erfolgreich den Schornsteinfegermeister Battke juristisch mit Berufsverbot belegt haben, muß ich davon ausgehen, daß entsprechender Druck seitens der Landesregierung auch in meinem Falle auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt wurde.

Es handelt sich also um ein rein politisch motiviertes Verfahren zur Befriedigung persönlicher Interessen und nicht darum Recht zu schaffen. In vergleichbaren Fällen nennt man so etwas wohl „Schauprozeß“.

3. Diese Schlußfolgerung wird weiterhin gestützt durch den Tatbestand, daß der Zeuge Mylius erbost, aber doch netterweise mitgeteilt hatte, daß noch Mitte vorigen Jahres Staatsanwalt Hübner meinen Seiteninhalten eine „forschungshistorische Relevanz“ zubilligte (siehe Anlage 1, Abs.1).
Wieso dann der plötzliche Sinneswandel? Oder spornt der drohende Unterton und Mylius ersichtlich abfälliges Urteil über die hiesige Justiz Herrn Hübner an? (ebenda Anlage 1. Abs.2).

4. Wir können demnach als forschungshistorisch gesichert voraussetzen:
4.1. Die in der Zeitschrift „Osteuropa“ (5-2oo2) von Spiegelredakteur Fritjof Meyer veröffentlichte Studie „Die Zahl der Opfer von Auschwitz. Neue Erkenntnisse durch neue Archivfunde.“
Darin nennt er die (mir von Kindesbeinen an eingeprägten) 4,5 Millionen dort vergaster Juden ein „Produkt der Kriegspropaganda“, als um 900 % überhöht! Und er geht noch weiter durch seine Feststellung, daß die seit Jahrzehnten vorgeführten Räume niemals als Gaskammern gedient haben können aufgrund technischer Unmöglichkeit! Das Gas hätte sich über die Kanalisation ausgebreitet, Wachmannschaften und das halbe Lager getötet. (Dies wird vom Auschwitzmuseum, Dr. F. Piper, und Institut Yadhem übrigens ähnlich gesehen.)

4.2. Der in der „Berliner Zeitung“ am o4.o1.2oo6 erschienene Bericht über neueste Ergebnisse des Leiters der wissenschaftlichen Abteilung der KZ-Gedenkstätte Majdanek Thomas Kranz zu den Opferzahlen („Zeszyty Majdanka“, Majdaneker Hefte, Band 23). Von den bis dato behaupteten 1,5 Millionen Opfern können nach seinen Forschungen wohl nur noch 5 Prozent davon als wahr angenommen werden!

5. Wenn jemand also „die massenweise Vernichtung von Menschen in NS-Konzentrationslagern als erlogen, bzw. völlig übertrieben darstellt“ – wie SA Hübner behauptet, dann wohl Meyer und Kranz in ihren Veröffentlichungen. Ich reflektiere ihre Forschungsergebnisse lediglich und will darüber eine in meinen Augen dringend notwendige gesellschaftliche Diskussion anregen, da sie meine tiefsten Überzeugungen umkrempeln. Es sei denn, sie wären falsch, aber dies ist bislang noch von keiner Seite angefochten worden. Für mich sind derartige Propagandalügen unvorstellbar, wo es um Abermillionen Opfer geht. Wer trieb da mit Entsetzen Scherz – muß man das nicht fragen? Ist das nicht die wahnsinnigste Volksverhetzung, wo eine Staatsanwaltschaft tätig werden müßte? Auf jeden Fall wirft mir SA Hübner etwas vor, von dem er genau die geschichtshistorische Relevanz bzw. andere Urheberschaft doch kennt. Warum?

5.1. Vergehen Nr.1 – Todesmärsche: Wie der Diskussion (s. Anlage 2) zu entnehmen ist, ging es insbesondere um die Schilderung des bekannten Holokaust-Zeugen Elie Wiesel, dessen Worte sicher auch vom Gericht nicht angezweifelt werden. Er beschreibt gegen Ende seines Buches „Die Nacht“ (Elie Wiesel, La Nuit, Editions de Minuit, Paris 1958) wie die Insassen von Auschwitz beim Anrücken der Roten Armee vor die Wahl gestellt wurden, im Lager zu bleiben oder mit der Wachmannschaft gen Westen zu ziehen, also in Konzentrationslager in Deutschland. Nach kurzer Beratung mit seinem Vater beschlossen sie – wie Tausende andere auch – mit der SS zu gehen. Laut Wikipedia gingen an die 60.000 Insassen auf die Todesmärsche und 7.000 blieben im Lager, was Wiesels Aussage stützen würde.

Uns bleiben nun zwei Möglichkeiten: Entweder Wiesels Schilderungen als unwahr zu erklären oder als wahrheitsgemäß, wobei er damit logischerweise eine der größten Relativierungen des Holokaust vornimmt. Es war für mich ein regelrechter Schock, zur Kenntnis nehmen zu müssen, daß offenkundig Zehntausende Häftlinge lieber mit der furchtbaren SS gingen als auf die Befreier zu warten. Da dies dann u. U. in eine strafbewehrte Aussage mündet, beantrage ich hiermit zugleich, daß das Gericht selbst – so es zum Verfahren kommt – diese Entscheidung fällt.

Ich möchte Elie Wiesel nicht zum Lügner erklären, allzumal er diese Schilderung zeitnah – also bereits in den Fünziger Jahren aufgeschrieben hat. Er hat diesen Sachverhalt später einmal zum „unbegreiflichen und unerklärlichen religiösen Mysterium“ erklärt, aber Mystik erscheint mir im Zusammenhang mit dem Holokaust erst recht als eine furchtbar unangebrachte Kategorie.

5.2. Vergehen Nr.2 – „die seit Kindesbeinen gelernten Verbrechen sind Lügen“:
Damit sind natürlich die im vorstehenden Text aufgeführten Propagandalügen gemeint. Und die etwas generalisierende Aussage wird – wie der Ankläger geflissentlich übersieht – in der nächsten Zeile auf das oben von Meyer und Kranz geschilderte Maß reduziert mit den Worten „Zumindest überwiegend“. (siehe Augenscheinsobjekt 2)

Solche bewußten Verkürzungen sind sicher in polemischen oder demagogischen Diskussionen üblich, aber durch die Staatsanwaltschaft? Ist nicht in diesem Amt ein gerüttelt Maß Wahrhaftigkeit gefordert und verpflichtend? Wenn der Staat unredlich wird, schädigt er in nicht unerheblichen Maße sein Amt!

Ich habe als gemeindlicher Beamter vermutlich nicht so einen weitreichenden Amtseid geleistet wie Herr Hübner, aber trotzdem stets den abgerutschten Trinker genau so respektvoll und wahrhaftig behandelt wie den angesehenen Zahnarzt.

5.3. Weitere „seit der Kindheit gelernte deutsche Verbrechen“ zur Erklärung:
– Das Tagebuch der Anne Frank mit seinen Kugelschreiber-Eintragungen, bereits vor Jahrzehnten vom BKA bescheinigt. Dieses Schreibgerät gibt es aber erst seit ca. 1950!
– Das Wannseeprotokoll, in welchem jedem mit einfachsten Verwaltungserfahrungen die Manipulationen offenkundig werden. Wie z. Bsp. Das absolut ungebräuchliche Deutsch bezüglich Grammatik und Ausdruck; wie „Staatsarbeiter“ anstelle von Beamten/Angestellten oder „private Berufe“ anstelle von Freiberuflern; der fehlende Protokollant, die fehlende Unterschrift; u.v.a.m.

Derartig Stümperhaftes hätte kein kleines dörfliches Bürgermeisteramt verlassen, geschweige denn eine oberste deutsche Behörde! Keinerlei für geheime Dokumente streng vorgeschriebene Kennzeichnungen sind zu sehen. Das hätte zu Kriegszeiten als Geheimnisverrat gewertet werden können mit tötlichem Ausgang für die Verantwortlichen! (s. Anlage 3)

– Die mir als Jugendlichem in Buchenwald vorgeführten Schrumpfkopf, Lampenschirm aus Menschenhaut, Gaskammer und Schießanlagen. Gerade solch körperliche Dinge brennen sich in die Seele. Und nun muß ich erfahren, daß es eine Leihgabe des völkerkundlichen Museums Hamburg war! Alles Narretei? Gruselkabinett?

– Dagegen erfahre ich von den Rheinwiesenlagern, in denen 1945 Hundertausende deutscher Soldaten verhungert, regelrecht im Dreck verreckt sind! Das „Füttern verboten“ (s. Anlage 4) habe ich immer von deutschen Konzentrationslagern gelesen und gesehen und nun sind’s die Befreier gewesen? Wer ein Stück Brot reicht, wird erschossen? Dreht sich da uns nicht der Magen um, Frau Richterin Koch? Was ist da mit Völker- und Menschenrecht und Humanität?

Und wenn wir darüber reden, sind wir Revisionisten und Ewiggestrige? Andererseits wird für angebliche deutsche Gräuel in Italien ein neues Mahnmal in Berlin geplant! Aber in den Rheinwiesen darf nicht einmal nach den Verscharrten gegraben werden, um sie wenigstens in ein Grab zu legen und ihre Namen zu nennen? Ich habe dich bei deinem Namen gerufen – heißt es, – aber wir dürfen ihn nicht einmal feststellen?

– Und dazu muß ich all die Geschichtslügen zum gesamten 30-jährigen Krieg erkennen – wie ihn ein Churchill nennt! Die mein gesamtes gelehrtes Bild der nahen Geschichte beinahe auf den Kopf stellen wie:

  • daß Deutschland eben nicht Alleinschuld hatte am 1. Weltkriege, sondern alle Europäer auf ihn hin getrieben haben, der deutsche Kaiser wohl noch am wenigsten;
  • daß Millionen Deutscher, Juden, Ukrainer von 1919 ab aus Polen und Tschechoslowakei vertrieben wurden, verfolgt und getötet; (übrigens mußte meine Mutter als Kind auch fliehen);
  • daß die ersten Konzentrationslager in Polen schon 1919 entstanden, und zwar für Deutsche;
  • daß Polen alle seine Nachbarn überfallen und beraubt hat, insbesondere Schlesien und davon den industriell bedeutendsten Teil annektierte und durch Versailles behalten durfte;
  • daß zwischen 1933 und 1939 über eine halbe Million Juden aus Polen ausgerechnet nach Deutschland – zu den Nazis (!!) – geflohen sind lt. Akten des deutschen Außenministeriums, (s.a. Schultze-Rhonhof, „1939 – Der Krieg, der viele Väter hatte“)
  • daß laut in 2o12 erst bestätigter Forschungen allein 1939 wenigstens 5.ooo Deutsche in Polen ermordet wurden! Und wenn wir bedenken, wo auf der Welt wir heute (im Rahmen der Nato) Krieg führen, wo nicht ein einziges deutsches Menschenleben bedroht war, welcher Handlungsdruck hat dann damals auf (jeder!) deutschen Regierung gelegen? Angesichts auch der Bedrohung des abgetrennten Danzigs und Ostpreußens durch Polen;
  • daß Roosevelt und Churchill noch am Unterzeichnungstag Kenntnis vom Stalin-Hitler-Pakt hatten, aber keinerlei Information an das in die Zange gekommene, verlorene Polen gaben;
    beweist das nicht, daß beide ein großes Interesse am Krieg hatten? Ein größeres womöglich als die Nazis, die danach an England wohl an die 20 Friedensangebote machten, die sämtlich streng verschwiegen wurden vor der englischen Bevölkerung?
  • daß die Westalliierten nicht auch Stalin den Krieg erklärten, also es ihnen somit nicht um Polen ging, schon gar nicht um Frieden, sondern einzig und allein um Krieg mit Deutschland?
  • daß Churchill sogar den polnischen Exilpräsidenten Sikorski umbringen ließ, weil der nicht aufhörte, bei Stalin nach seinen Zehntausenden Offizieren zu fragen, die in Katyn und anderswo auf dessen Geheiß ermordet worden waren;
  • daß unzählige Forschungen seit 1990 beweisen (von Suchonow bis Dr. Scheil), daß Stalin mit einer vielfach der Wehrmacht überlegenen Roten Armee hinter der Demarkationslinie im Aufmarsch war, Deutschland und Europa zu überrollen;
  • daß der deutsche „Überfall“ im Grunde genommen ein Präventivschlag war;

und, und, und…

So unbändig viel ist in den letzten Jahren an meinem Geschichtsbild korrigiert worden. Da soll ich nicht aufschreien dürfen: „Ja, mein Gott, warum denn all diese Lügerei?!

Diese Verleumdung und Unflat auf unsre Eltern- und Großelterngeneration dürfen wir nicht dulden. Soviel Anstand und Respekt sind wir ihnen schuldig. Sie haben ihr Land nie aufgegeben, so wie wir gerade dabei sind, das zu erdulden.

Ich kann nicht anders, als meinen Eltern alle Liebe und Achtung entgegenzubringen, deren ich fähig bin. Aber wenn ich dagegen die Bildfälschungen und bewußten Manipulationen der berüchtigten Wehrmachtsausstellung sehe, wird mir speiübel, welchen Schmutz gewissenlose Menschen wie Reemtsma und seine Helfer auch über meinem Vater ausgießen.

Jedoch in unsrer offiziösen Gesellschaft spricht keiner darüber. Unsre höchsten Repräsentanten reisen mit Diener machen, Entschuldigungen und Scheckbuch herum, anstatt einmal zu sagen:

„Stopp, Freunde! An dem Furchtbaren, was geschehen ist, trägt jeder in Europa und der Welt sein gehöriges und eigenes Stück Mitverantwortung. Und auf jeden, der mit dem Finger auf uns zeigt, weisen bekanntlich drei Finger zurück!“

Schwarz-weiß und schuldig-unschuldig gibt es selten auf der Welt. Das meiste ist irgendwo dazwischen. Und ohne daß sich jede Seite etwas zurücknimmt, werden wir auch keinen Frieden in der Welt bekommen.

5.4. Aus all dem Vorgenannten resultiert dann folgerichtig auch das, was der Staatsanwalt mir als drittes Verbrechen anlastet – das Gedicht „Deutscher Mythos“.
Aber auch dabei verweigert er sich selbst dem sicher eigenen Bildungsstand, denn wir können doch offenbar davon ausgehen, daß in jeder Sage, Legende oder Märchen ein tiefer Wahrheitsgehalt bzw. historischer Hintergrund begründet liegt, der inzwischen sogar für den größten Teil der „Wundergeschichten“ der Bibel, zumindest des Alten Testamentes durch natur- und geschichtswissenschaftliche Abläufe erklärt wird.

Dasselbe gilt für alle deutschen Mythen. Somit habe ich den Völkermord an den Juden im Gedicht eben gerade nicht geleugnet, d. h. den tiefen Wahrheitsgehalt nicht abgesprochen! Das habe ich nie und werde es auch nicht, jedenfalls solange ich im Besitz meiner geistigen Kräfte und christlichen Überzeugung bin.

Ich will lediglich zum Ausdruck bringen, daß er als Gründungsmythos der Bundesrepublik für die Entwicklung des Landes und der Menschen ungeeignet, verheerend, weil depressiv ist.

Wie der Kölner Entwicklungspsychologe Ulrich Schmidt-Denter mittels einer europäischen Vergleichsstudie zur nationalen Identität nachweist (in “Psychologie heute” (Heft 9/12), sind bei deutschen Jugendlichen bereits erschreckende Veränderungen zu verzeichnen, wobei die wichtigsten Ergebnisse sind:

– Deutsche Jugendliche haben ein extrem ‘negatives Erleben und Bild der eigenen Nation’ und ‘sehr niedrigen Nationalstolz’!

– Sie entwickeln eine emotionale Distanz zur Nation, ihrem Bundesland, sogar gegenüber Region und Gemeinde im Gegensatz zu ihren Altersgenossen der übrigen europäischen Länder.

– Als Kompensation prägt sich “Fremdenliebe” aus, zeigt sich Identitätsflucht am liebsten in andere Nationalität und Auswanderungssehnsucht.

– Die Ursache ist eindeutig nachweisbar mit dem Identitätsknick, der in der 9. Klasse entsteht, wenn die Kinder einem regelrechten “Holocaust-Bombardement” ausgesetzt werden.

Was soll aus Deutschland werden, wenn dieser Trend neben anderen bedrohlichen sich fortsetzt?

Deutschland ist wirtschaftlich und finanziell größter und entscheidender Leistungsträger für ganz Europa, wie wir in den letzten Jahren bitter feststellen mußten. Mit unserem Niedergang wird der ganze Kontinent in Frage gestellt.

Wir müssen also aus unserer reichen und langen Geschichte einen positiven Mythos und gesellschaftlichen Konsens definieren, für freie Menschen und aufrechten Gang. Wie alle anderen Nationen auch.

Von den USA im Westen bis China und Japan im Osten haben alle Nation furchtbare Kapitel mit Abermillionen Toten und Versklavten verbrochen und zu tragen, aber nicht eine davon badet sich förmlich in ihrem Unglück wie Deutschland. Und deshalb wird es auch keiner anderen Nation ständig so vorgeworfen wie uns Deutschen.

Zum Beispiel betten die Franzosen ihren “großen” Napolen in ihrer Ruhmeshalle auf, obwohl er Kriege und Abermillionen Tote über den ganzen Kontinent gebracht hat.

Was soll aus unsrer Zukunft werden, wenn wir derart nihilistisch mit dem Andenken von Millionen ermordeter und gestorbener Landsleute umgehen? Sie zu verleugnen, negieren, aus dem Gedächtnis streichen, ist weder menschlich geschweige denn christlich und macht auch kein anderes Volk auf Erden. Auch können wir den Völkermord an den Deutschen nicht anders behandeln wie den an den Juden. Zweierlei Maß verbieten sich von selbst!

Das deutsche hat wie das jüdische und jedes andere Volk auf Erden das gleiche Recht auf wahrhaftige und gerechte Behandlung.

9. Gemäß Artikel 5 unseres Grundgesetzes berufe ich mich auf das Recht der freie Meinungsäußerung, welches dort garantiert ist.
Ich habe auch niemanden beleidigt oder herabgewürdigt und nur durch Wissenschaft und Forschung belegte Fakten in meinen Ausführungen verwendet. Durch derartiges kann sich kein Mensch oder Minderheit bedroht fühlen, noch kann es den öffentlichen Frieden stören. Es ist geradezu typisch für Forschung und Wissenschaft, daß sie ständig Bekanntes revidieren, neue, tiefere, auch komplett gegenteilige Sichtweisen eröffnen. So viel muß jeder Mensch Willens und in der Lage sein auszuhalten.

Bezüglich des beklagten Gedichtes berufe ich mich ganz dezidiert auf den Artikel 5.3, der gerade der Kunst alle Freiheiten garantiert.

10. Zusätzlich sei noch auf den Beschluß der 102. Tagung der UNO-Menschenrechtskommission von 2o11 verwiesen, die feststellt:

“Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt.”

Da die BRD diesen Verpflichtungen doch wohl immer nachkommt, verbietet sich die Anwendung des § 130 SGB.

10. Wenn Staatsanwalt Hübner mir die Meinungsfreiheit, garantiert gemäß Artikel 5 GG, einschränken will, hat er ebenfalls Artikel 19 GG unserer Grundrechte zu beachten!

Zum einen muß das den Art. 5 GG einschränkende Gesetz (hier § 130 ,3 SGB) gemäß Art.19 GG, Satz 1, ein allgemeines Gesetz sein. Dahingegen erfüllt allerdings der § 130 alle Merkmale eines Sondergesetzes, da er sich einzig und allein und ausschließlich auf nationalsozialistische Verbrechen bezieht. Damit wäre seine Anwendung grundgesetzwidrig.
Zum Zweiten verlangt Art. 19 GG, 2. Satz:

“Außerdem muß das (einschränkende) Gesetz das (eingeschränkte) Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.”

Da ich im § 130 SGB dazu keinerlei Angabe finde, auch in der Klageschrift dazu kein Nachweis geführt ist, verbietet sich also schon rein formal seine Anwendung zu Lasten von Art. 5 GG, des garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung.

11. Aus all den genannten Gründen beantrage ich, die Klage abzulehnen bzw. das Hauptverfahren erst gar nicht zu eröffnen.

Sehr geehrte Frau Richterin Koch,
es ist gut 30 Jahre her, daß ich vor dem Kreisgericht Hohenmölsen gestanden habe und durch Richter Wiesner wegen falscher Meinungsäußerung verurteilt wurde. Alle Vorgänge in diesem Zusammenhang waren schockierende Erfahrungen für meine Frau und mich.

Und ich habe wiederholt vor der Lüge, vor diesem Staat Kniefälle gemacht. Machen müssen, weil zu Hause Frau und Kinder warteten.

1990 habe ich mir dann geschworen, nie wieder auf die Knie zu gehn! Schon weil man im Alter nicht mehr so leicht hoch kommt. Und erst recht nicht vor Lügen und Despoten. Meine Kinder sind groß und meine Frau geht mit mir durch dick und dünn. Wenn es uns vergönnt ist, dann werde ich mit ihr noch einmal zum 50. vor dem Altar zur Einsegnung knien. Aber sonst nie wieder!

Wenn es schon wieder so weit sein sollte, daß Sie genauso wenig Einfluß auf Verfahren und Urteil haben wie damals Richter Wiesner, der seine Direktive von der SED-Kreisleitung bekam, dann werde ich das Geschehen ertragen. Damals bekam ich das Urteil nur mündlich verkündet, weil die Bonzen Angst vor der Öffentlichkeit hatten, also eine Urkunde beim Klassenfeind schlechte Propaganda hätte geben können.

Und ich stand allein vor Gericht, weil auch alle Anwälte Teil des Systems waren (s. aktuell Gysi). Im Gegenteil vermutete mein Vater, daß sein Verfahren in den 50-er Jahren wohl ohne Anwalt besser ausgegangen wäre.

Wenn Sie also Herrin des Verfahrens sind, hoffe ich keinen Anwalt zu benötigen, da die Fakten offen liegen und ich mir wie oben beschrieben keiner Schuld bewußt bin. Im Gegenteil habe ich es mein Leben lang für meine Pflicht und Schuldigkeit gehalten, für Mitmenschen und ihre Belange da zu sein. Wem der Herr Verstand gegeben, der hat mit seinen Talenten zu wuchern. So hab ich’s gelernt und in allen Ämtern gehalten.

Also wenn, dann geht es hier um Ethik und Moral, wobei Paragraphen eigentlich nur schaden. Insofern werde ich mich mit dem kleinen Schutz begnügen, den die Öffentlichkeit bietet für den Fall, daß wider Erwarten doch Repression gegeben ist.

Auch sind ja in der Bundesrepublik bereits Anwälte (wie Sylvia Stolz aus München) zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, nur weil sie ihr Mandat bei solchen politischen Strafverfahren zum Holokaust konsequent ausgeübt haben. Dies ist einigermaßen beängstigend.

Regelrecht erschreckend ist, was Richter a. D. Frank Fahsel am o9.o4.2oo8 in der “Süddeutschen Zeitung” schrieb:

“Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen… In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.”

Angesichts dessen kann ich nur hoffen, daß die Justiz in Sachsen-Anhalt noch nicht so verkommen ist wie im Südwesten der Republik. Zumindest nicht am Amtsgericht Weißenfels. Es geht also um nicht weniger als daß Sie nicht wahr werden zu lassen,

daß einem Kommunist Georgi Dimitroff von der nationalsozialistischen Justiz mehr Gerechtigkeit zuteil wurde als einem Hans Püschel von der bundesdeutschen des Jahres 2o13!

Das wäre dann die zweite große, sogar gerichtliche, nicht nur quantitative sondern eine viel bedeutsamere qualitative Relativierung des NS-Unrechtes, neben der Elie Wiesels. Beides sogar in einem Verfahren, mit amtlichem Siegel und Unterschrift. Und es würde offenbaren, daß die Freiheitlich Demokratische Grundordnung ebenso wenig Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zuläßt wie die untergegangene DDR. Gar noch weniger als der nationalsozialistische Staat!

Allerdings würde ich diesmal eine Verurteilung zuversichtlicher tragen. Damals kam die Rehabilitierung schon nach 10 Jahren, auf die ich zudem nie zu hoffen gewagt hatte.
Heute stünde bei mir nur die Frage, ob es wieder so schnell geht oder gar schneller, denn Unrechtsstaaten sind, wie wir erfahren konnten, zum Glück nur von begrenzter Dauer. (Nun gut, dafür hab ich auch nicht mehr so viel Zeit hier unten.)

Das Schlußwort G. Dimitroffs vor Gericht ist so gut und treffend, daß ich es abschließend zitieren möchte, wobei ich lediglich die Worte ‘kommunistisch’ durch ‘deutsch’ ersetzt habe:

“Ich gebe zu, meine Sprache ist scharf und hart. Mein Kampf und mein Leben waren auch immer scharf und hart. Diese Sprache ist aber eine offene und aufrichtige Sprache. Ich pflege die Dinge beim rechten Namen zu nennen. Ich bin kein Rechtsanwalt, der hier seinen Mandanten pflichtgemäß verteidigt. Ich verteidige meine eigene Person als angeklagter Deutscher. Ich verteidige meine eigene deutsche, revolutionäre Ehre. Ich verteidige meine Ideen, meine deutsche Gesinnung. Ich verteidige den Sinn und den Inhalt meines Lebens…”

Mit freundlichen Grüßen


Quelle und Kommentare hier:
http://www.hans-pueschel.de/politik/das-kann-doch-einen-seeman-nicht-erschuettern-antwort.html