Das IRS Phänomen

von Jörn Baumann

Aktuell ist das Thema IRS in den einschlägigen Kanälen präsent. Berichte über US -Militär-Einsätze und verhaftete Richter oder Staatsanwälte machen die Runde. Offensichtlich ergeben sich aus diesen Berichten angebliche „kausale“ Zusammenhänge zwischen „Meldungen über die Verwendung von IRS-Formularen“ und dem „Verfolgen bestimmter Steuerverfahren“ die gegen unsere Institutionen und Behörden gerichtet sind und zum Handeln ermuntern…

Viel zitiert wird in diesem Zusammenhang das „FATCA ABKOMMEN“.

Es fällt auf, dass eben dieses FATCA Abkommen unvollständig in den hier informierenden Kreisen zitiert wird…im speziellen wird der § 2 Satz 3 des Abkommens NICHT erwähnt. Dieser regelt die „MELDEPFLICHT“ und ist reduziert auf die sogenannten „Finanzinstitute“ und „US-Personen“, die sich auch außerhalb des Staatsgebiets der Vereinigten Staaten aufhalten. Aufgrund dieser Spezifizierung ist es absolut unlogisch, dass BRD-Bürger Ihre zugeteilten Aktenzeichen eines deutschen Gerichts an die IRS melden. Gerichte sind KEINE Finanzinstitute, also auch nicht international kreditwirtschaftlich tätig, hier hilft ein Blick in die UPIK Datenbank.

Ebenso sollte man sich, bevor man IRS Formulare einreicht, darüber im Klaren sein, dass Gerichte keine Aktenzeichen erfinden. JEDEM Aktenzeichen geht ein dementsprechendes Verhalten der betroffenen Person voraus, man liefert/ eröffnet sozusagen selbst die Aktenzeichen. Von einem „Identitätsdiebstahl“ kann also schwerlich ausgegangen werden.

Zudem sollte man sich die Frage stellen, was genau am US-Steuerrecht besser ist als an unserem?

  • Erheben „die da drüben“ keine Steuern? Werden dort keine Steuersünder verfolgt?
  • Treibt man dort keine Steuern zwangsweise ein?

Zugeben, es gibt positive Berichte über Auswirkungen des Einsatzes solcher Formulare, ABER ebenso die dementsprechenden negativen Berichte.

Wobei die „Breitseite“ die diejenigen erhalten, sofort ins Strafrecht führt! Dem Verfasser sind „Klageschriften“ bekannt, die unter vollster Nennung des gesendeten IRS-Angebots, Tatbestände wie Nötigung, Erpressung und Drohung zum Klagebestand erheben. Mit den dementsprechenden Konsequenzen. Wenn die „Hilflosigkeit“ der sich mancher ausgesetzt sieht zu einem solchen Ergebnis führt, kann schwerlich von „Erfolg“ gesprochen werden.

Woher kommt die Unterschiedlichkeit im Ergebnis?

Für den Verfasser nährt sich das Verständnis, dass eventuell nur bestimmte „Geschäftsbereiche“ unter die Meldepflicht des IRS fallen könnten, dies würde zumindest die unterschiedlichen Ergebnisse erklären. Des Weiteren gibt es die Theorie, dass es zwei IRS-Einrichtungen gibt, aber eben nur einen Weg über die Formulare…

Der Verfasser hat zur Klärung einen Fragenkatalog an die US-Botschaft Berlin gesendet, und ebenso an das „Whistleblower“ Office des IRS in den USA.

Die Antwort der US-Botschaft liegt vor und bestätigt vorübergehend, dass die hier ansässigen Personen NICHT melden können. Die Antwort des „Whistleblower“ Office steht noch aus. Ebenso liegen dem Verfasser Antwortschreiben des IRS vor, die klar besagen, dass die deutsche Sozialversicherungsnummer und die deutsche Steuernummer nicht verwendet werden können.

Die Empfehlung des IRS lautet:

Bitte klären Sie Ihr Anliegen mit den deutschen Behörden.

Die Tendenz, Informationen aus „halbseidenen“ Kanälen gegen unsere Institutionen anzuwenden, endet IMMER in einer Entehrung. Allein der sichtbare „mangelnde“ Respekt begründet Gegenreaktionen und fördert einzig und allein das „Reichsbürgertum“ mit all seinen Auswirkungen.

Lasst euch nicht zum Testobjekt für „Ideen“ oder „Ideologien“ machen, die wahre Problematik liegt ganz woanders….

…Fortsetzung folgt…


Quelle und Kommentare hier:
http://www.volldraht.de/index.php/recht/1883-das-irs-phaenomen