Das Grundgesetz ist keine Verfassung

von NTA

Die Worte „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ sagen eigentlich schon alles. Würde es sich um eine Verfassung handeln, dann hätte man das Werk wohl „Verfassung der deutschen Bevölkerung“ genannt.

Mal abgesehen davon, dass das Grundgesetz mangels Nennung von Geltungsbereichen sowieso seit spätestens dem 29.09.1990 ungültig ist, so handelte es sich beim Grundgesetz auch nicht um eine Verfassung.

Lügenpropagandisten behaupten ja immer wieder gern, dass das Grundgesetz eine Verfassung sei, was allerdings Quatsch ist, denn die Sache ist nämlich die:

In Bonn ernannten 1948 ausländische Besatzungsmächte willkürlich ausgewählte Politiker zu parlamentarischen Räten.

Diese bastelten am Entwurf eines Grundgesetzes und mit diesen Entwürfen wurden sie 36 Mal in ´s Siebengebirge auf den Petersberg zitiert, wo die Vertreter der drei Westalliierten residierten.

Die haben dann jedes mal im Entwurf der nicht gewählten parlamentarischen Räte herumredigiert.

Dann konstituierte sich der nicht gewählte, sondern von den alliierten Landesdieben ernannte Parlamentarische Rat im Bonner Museum als provisorischer Bundestag und setzte das von den Landesdieben redigierte Grundgesetz für die alliierte Besatzungszone (später BRD genannt) in Kraft.

Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid betonte in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948:

„Meine Damen und Herren!
Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben?

Was heißt denn: „Parlamentarischer Rat“? Was heißt denn: „Grundgesetz“? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassunggebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.

Was heißt aber „Verfassung“? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt.

Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.

Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich(?) nicht zu stellen.

Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar.

Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird ein Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren.

Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges.

Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, dass man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt.

Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein! Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!

Das französische Verfassungswort „La Nation une et indivisible“, die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als dass die Volkssouveränität auch räumlich nicht teilbar ist.

Nur das gesamte deutsche Volk kann „volkssouverän“ handeln, und nicht ein Partikel davon.

Ein Teil von ihm könnte es nur dann, wenn er legitimiert wäre, als Repräsentant der Gesamtnation zu handeln, oder wenn ein Teil des deutschen Volkes durch äußeren Zwang endgültig verhindert worden wäre, seine Freiheitsrechte auszuüben.

Dann wäre ja nur noch der Rest, der bleibt, ein freies deutsches Volk, das deutsche Volkssouveränität ausüben könnte.

Dazu möchte ich sagen: Eine „Verfassung“, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volkssouveränität des Genehmigungspflichtigen!

Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“

art-146-grundgesetzDamit wird klargestellt, dass

  • eine Verfassung durch ein freies Volk (!) in einem souveränen Staat geschaffen wird,
  • das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung ist,
  • mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kein Staat errichtet wurde,
  • durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland lediglich ein „Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges“ geschaffen wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht nur kein souveräner Staatsie ist überhaupt kein Staat, sondern eine Verwaltungseinheit, die als eingetragene Firma daherkommt.

firma-bundesrepublik-deutschlandWenn die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, und das ist sie erwiesenermaßen nicht, dann gibt es auch kein bundesdeutsches Staatsvolk.

Wenn, wie Carlo Schmid betonte, es „kein westdeutsches Staatsvolk gibt und keines geben wird“, dann ändert daran ein Anschluss weiterer Gebiete (DDR) grundsätzlich erstmal gar nichts, zumal eine Wiedervereinigung erwiesenermaßen sowieso nie stattgefunden hat.

Zusammenfassend kann festgehalten werden: Es gibt

  • keinen bundesdeutschen Staat
  • kein bundesdeutsches Staatsvolk
  • keine bundesdeutsche Verfassung.

Die Bundesrepublik Deutschland ist, was sie seit 1949 schon immer war: ein verwaltungstechnisches Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit, basierend auf einem „Grundgesetz“.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wiederum war ein besatzungsrechtliches Statut, welches durch den alliierten Kontrollrat erlassen wurde.

Zusammenfassung: Da aus dem Grundgesetz am 18.09.1990 die Geltungsbereiche verschwunden sind, ist das Grundgesetz nirgendwo gültig und somit ungültig.

merkel-rein-hauenDie Menschen des hiesigen Landes haben also weder ein Grundgesetz, noch eine Verfassung und werden seit mehr als 70 Jahren von Nazis und den anschließenden Nachfolgenazis belogen, betrogen, versklavt, beraubt und ausgeplündert.

All das geschieht ohne jede rechtliche Grundlage und die sogenannten „Alliierten“ schauen seit mehr als 70 Jahren seelenruhig dabei zu.


Quelle und Kommentare hier:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2016/11/02/das-grundgesetz-ist-keine-verfassung/