Bundespolizei stellt Regierungsweisungen über das Gesetz

von Gaby Kraal

Der Rechtsstaat ist mit Angela Merkels Kanzlerschaft zu einer reinen Farce verkommen – Eine kriminelle Bundeskanzlerin die sich über dem Gesetz sieht und gar Bundespolizei bis Bundesverfassungsgericht Weisungen aus dem Kanzleramt höher bewerten, als das Gesetz selbst!

Während die Bundesregierung weiterhin ganz offiziell streitet, ob denn nun die Zurückweisung an den Binnengrenzen erlaubt wäre, wird den Bürgern dabei zeitgleich suggeriert, die Gesetzeslage wäre unklar. Dem ist aber nicht so.

Die Bundespolizei hat so ihre ganz eigene Auffassung, ob die „Inhaftnahme unerlaubt einreisender Migranten rechtlich zulässig sei, bei denen, die nicht unmittelbar an der Grenze zurückgewiesen werden können. Das Bundespolizeipräsidium beziehe sich dabei auf einen aktuellen Erlass, bzw. jüngste Beschlüsse des Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Aussage der Bundespolizei die Rechtsauffassung bestätigt „dass im Fall der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen die Zurückweisung und damit auch die Zurückweisungshaft zulässig sind“. Warum diese jüngsten Beschlüsse des Bundesgerichtshofes, die hier nichts anderes aussagen als die Gesetzeslage zu bestätigen, seit 2015 von der Bundespolizei negiert werden, bleibt ein „Geheimnis“ der politisch weisungsgebundenen Polizei-Führung.

Die Bundespolizei beruft sich jetzt auf einen BGH-Beschluss vom 12. April 2018, demzufolge „entgegen der nahezu einhelligen Auffassung im Schrifttum“, also der juristischen Literatur, für die Anordnung der Zurückweisungshaft keine weiteren Haftgründe vorliegen müssten. Diesen verklausolierten Satz der obersten Richter möchte sich natürlich kein Steuerzahler auf der Zunge zergehen lassen, daher muss sich der Durchschnitts-Bürger – also jene Menschen , die das Gesetz befolgen sollen – schon fragen, was damit konkret gemeint ist?

Die Bundespolizei hat so seine ganz eigenen Mitarbeiter und die erklären den Bürgern noch etwas verschrobener, was sie unter den jüngsten Beschlüssen des BGH verstehen (wollen): Das die jüngste Rechtsprechung die Inhaftnahme von Personen, „deren Einreiseverweigerung nicht unmittelbar vollzogen werden kann, als gesetzlichen Regelfall“ betrachte. „Einzige Voraussetzung für die Anordnung der Zurückweisungshaft“ sei, „dass die von der Grenzbehörde angeordnete Einreiseverweigerung nicht unverzüglich vollzogen werden“ könne.

Auf gut deutsch:  Die Behörde erklärt in einem dreiseitigen Schreiben, dass die „Weisungslage zur Einreiseverweigerung“ unberührt bleibe. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Gesetzeslage vor Angela Merkels Rechtsbrüchen, die Grenzen sperrangelweit für jedermann zu öffnen, sehr eindeutig war und bis heute auch ist. Fakt und Praxis ist aber, dass die Bundespolizei sich aufgrund von Regierungsentscheidungen gebunden fühlt und weiterhin von umfassenden Zurückweisungen an der Grenze absehen wird. Für die eigene rechtliche Absicherung, macht die Bundespolizeiführung in seiner Erklärung aber deutlich, dass sie keine juristischen Hürden für mögliche Zurückweisungen sieht.

Was für eine Farce dieser Rechtsstaat. Ein Bundesgerichtshof, der Staatsrechtler wie Udo di Fabio, oder auch Karl Albrecht Schachtschneider in ihrer scharfen Kritik an der Bundesregierung für die rechtswidrige Öffnung der Grenzen nach fast 3 Jahren Massenmigration und Massenkriminalitäts – Wahnsinn so nebenbei bestätigt und eine Bundesregierung, die nach wie vor so tut, als gebe es keine Gesetze in Deutschland, sondern ausschließlich Weisungen aus dem Kanzleramt.

Die Richter des OLG Koblenz hatten sich entgegen der eigenmächtigen Rechtsinterpretationen von Bundesregierung und auch der Bundespolizei in ihrem Urteil aus Februar 2014 für die eindeutige Gesetzeslage entschieden. So erkannten sie, was sie als Juristen nur erkennen konnten :

„Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Oberlandesgericht Koblenz: (13 UF 32/17 vom 14.02.2017)

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, von Verfassungsrechtler Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, hatte das weisungsgebundene Bundesverfassungsgericht gar nicht erst zur Klage zugelassen und schon nach drei Wochen abschlägig beschieden und somit ohne Verhandlung zurückgeweisen.

Ein Rechtsstaat mit wirkungslosen Gesetzen und feigen Juristen, die sich für ihre Karriere hinter einer nicht legalen Weisungsgebundenheit der politischen Führung verstecken und Politikern, die lieber heute als morgen, das Land kulturfremden überlassen möchte, ist eine hochexplosive Mischung. Die Deutschen sind ein gutmütiges, aber leider auch ein traniges Volk. Wann wollen sie aufwachen?

Sahen weisungsgebundene hohe Polizeibeamte einfach weg?

Ex-Polizist Stefan Schubert recherchierte: Die Bundesregierung verhinderte im Interesse der amerikanischen CIA aktiv die Festnahme des Islam-Terroristen Anis Amri, der auf dem Berliner Weihnachtsmarkt ein Blutbad von 12 Toten und vielen Verletzten hinterließ.

In seinem Buch lesen Sie, was Politik und Machtelite gerne vor Ihnen verborgen hätten. Es ist die wohl erschreckendste Chronologie über den Verlust der inneren und äußeren Sicherheit in Deutschland. Hier lesen Sie aber auch, was Ihnen die deutschen Massenmedien verschweigen. Fakten, die Ihnen den Atem stocken lassen – in einer Fülle, die erdrückend ist.

Die CIA, Anis Amri und die Bundesregierung

Die geheimdienstlichen Verstrickungen um Anis Amri, den islamistischen Terroristen vom Breitscheidplatz in Berlin, sind ein staatspolitischer Skandal ohnegleichen. Die Spuren Amris führen direkt ins Kanzleramt von Angela Merkel. Terrorermittler aus Nordrhein-Westfalen beantragten bereits im Juni 2016, ein halbes Jahr vor dem Attentat auf den Weihnachtsmarkt, beim Generalbundesanwalt einen umfangreich begründeten Haftbefehl gegen Amri. Auf Druck der CIA, die europaweit eine Geheimdienstoperation durchführte, verhinderte die Bundesregierung die Vollstreckung des Haftbefehls. Der folgenschwerste islamistische Terroranschlag auf deutschem Boden kostete zwölf Menschen das Leben, siebzig wurden zum Teil schwer verletzt.

Bei seinen umfangreichen Recherchen nutzte Stefan Schubert seine Kontakte zu Sicherheitsorganen und sah Polizei- und Geheimdienstakten ein. Wussten Sie zum Beispiel, dass …

  • in Deutschland derzeit 150000 Haftbefehle gegen Menschen, die eigentlich im Gefängnis sitzen müssten, nicht vollstreckt sind?
  • das BKA die Straftaten von 600000 Flüchtlingen vertuscht hat?
  • es für Polizisten gefährlich wird, die Wahrheit zu sagen? Hier packt ein Kripobeamter aus.
  • die Justiz nicht unabhängig ist, sondern von der Politik kontrolliert wird?
  • durch Wirtschaftsspionage ausländischer Geheimdienste deutschen Unternehmen Milliardenschäden entstehen und die Politik sie nicht nur gewähren lässt, sondern obendrein die Strafverfolgung verhindert?
  • die Bundeswehr als Ausbildungscamp für gewaltbereite Islamisten missbraucht wird?
  • vor den Toren Magdeburgs die Bundeswehr die modernste Kampfstadt Europas hat bauen lassen? In der Stadt trainieren Bundeswehr und Polizei den Häuserkampf, ausdrücklich auch zur Niederschlagung von bürgerkriegsähnlichen Unruhen im Innern.

MEHR LESEN


Quelle und Kommentare hier:
https://schluesselkindblog.com/2018/07/30/bundespolizei-stellt-regierungsweisungen-ueber-das-gesetz/