BRiD Handelsrecht: „Der Bürger macht einen Vertrag mit seinem Staat“

„Der Bürger macht einen Vertrag mit seinem Staat“, Markus Lanz am 28. August 2018. Kein Aufschrei, keine Fragen, nichts dergleichen. Auch Frau Katja Kipping bleibt ziemlich locker während und nach dieser Aussage.

Haben Sie als Bürger denn diesen Vertrag überhaupt schon mal gesehen?
Wie sieht er denn aus, dieser Vertrag?

Das ist dann wohl ein weiterer Beweis dafür, dass wir uns in der BRiD vollständig im Handelsrecht befinden und wir als Mensch die Person leiten. Die Person, dessen Name der BRiD gehört! Siehe unser Artikel Dein Name gehört der BRiD.

Vertrag kommt von vertragen und es gibt einige Menschen in der BRiD, die wollen gar keinen Vertrag mit dem sog. Staat haben. Was ist denn mit denen, die sich nicht in der Betreuungsorganisation BRiD vertraglich binden möchten?

Nun gilt es doch wohl zu klären, ob dieser Bürger – Staat Vertrag zwingend ist oder nicht. Vertragsrechtlich gesehen braucht ein Vertrag immer wenigstens zwei Willenserklärungen. Haben Sie Ihren Willen denn in diesem Vertrag zum Ausdruck gebracht?

Ist der Vertragseinstieg bereits die Beantragung von Pass und Perso? Komme ich als Mensch aus diesem Vertrag wegen Täuschung wieder raus?

Wie steht es um diesen Vertrag?


Quelle und Kommentare hier:
https://www.youtube.com/channel/UCr5Ix0c5zi-XM7Bo5flc5rQ