BRD will Dieselfahrer überwachen

von Günther Lachmann

Bei der Kontrolle von Kriminalitätsschwerpunkten durch Kameras zögern Politiker. Bei Dieselfahrern hingegen planen sie eine automatisierte Überwachung.

Die Bundesregierung will Dieselfahrer in großem Stil durch Kameras überwachen. Geplant ist eine automatisierte und lückenlose Kontrolle mit dem Ziel, Verstöße gegen die täglich wachsende Zahl der Fahrverbote zu bestrafen.

Festgeschrieben sind die Pläne in der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die bereits dem Bundesrat vorliegt.[1] Werden die Pläne Wirklichkeit, können Städte und Gemeinden künftig umfassende Kontrollen über die Kennzeichen von Fahrzeugen vornehmen. Diese Kontrollen sind schärfer und weitreichender als die Maßnahmen gegen Gewaltkriminalität auf öffentlichen Plätzen.

Ausriss aus dem Gesetzestext / Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0501-0600/574-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Welchen Daten erhoben werden

Obwohl das Gesetz bereits schwarz auf weiß vorliegt, ist ein Aufschrei der Opposition bislang ausgeblieben. Dabei bergen die Pläne erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Denn nach § 63c des Gesetzes dürfen die Landesbehörden künftig folgende Daten von Dieselfahrern „automatisiert erheben, speichern und verwenden“:

  1. „das Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, die in einem Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten am Verkehr teilnehmen,
  2. die für die Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr in Gebieten mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten erforderlichen Merkmale des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination,
  3. das Bild des Fahrzeugs und des Fahrers
  4. den Ort und die Zeit der Teilnahme am Verkehr im Gebiet mit Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten.”

Sind die Daten erhoben, sollen die Behörden sie automatisch mit den beim Zentralen Fahrzeugregister hinterlegten Informationen abgleichen. Sämtliche Daten dürfen bis zu sechs Monate gespeichert werden.

Wir haben uns gegen eine Blaue Plakette entschieden“, begründete Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die einschneidenden Maßnahmen auf der FAZ-Konferenz „Mobilität in Deutschland.

Aber wenn wir saubere Diesel auf den Straßen haben wollen, müssen wir die Einhaltung der Vorschriften auch kontrollieren können“, sagte er. Und weiter: „Das wird ablaufen wie bei der Maut: Wenn bezahlt ist, werden die Daten sofort wieder gelöscht.“

Der bisher ausbleibende Widerstand der Opposition lässt erwarten, dass Bundestag und Bundesrat bald Fakten schaffen. Offenbar sehen sie keine datenschutzrechtliche Bedenken. Dabei haben sie bei der Überwachung öffentlicher Plätze zum Schutz der Bevölkerung vor Gewaltkriminalität oft ganz anders argumentiert. In Berlin etwa wird seit Jahren darüber debattiert, ob Kriminalitätsschwerpunkte durch Kameras überwacht werden sollen.

Anlage von Bewegungsprofilen?

Einzig die FDP macht Front gegen den Vorstoß der Bundesregierung. Ihr Vorsitzender Christian Lindner warnt vor einer „Totalüberwachung von Autofahrern“. „Die Diesel-Krise macht aus Deutschland Absurdistan“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Der nächste Schritt ist die Anlage von Bewegungsprofilen unbescholtener Menschen. Dazu darf es nicht kommen.

In der vergangenen Woche erst hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstmals sogar für Teile der Autobahn 40 ein Fahrverbot verhängt. Gegen das Urteil jedoch will die nordrhein-westfälische Landesregierung in Berufung gehen. Sie zweifelt die Verhältnismäßigkeit des Urteils an. Schließlich sei die A40 eine „Lebensader des Ruhrgebiets“ mit Hunderttausenden Pendlern.

Anmerkung

[1] Entwurf eines neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes


Quelle und Kommentare hier:
https://www.geolitico.de/2018/11/21/staat-will-dieselfahrer-ueberwachen/