Bewaffnete Terroristen (sogenannte “Polizisten”) erfolgreich abgewiesen

von NTA

Seit gefühlten Ewigkeiten wird der Bevölkerung vorgegaukelt, dass es sich bei Polizisten um Ordnungshüter handeln würde. Unwahrheiten, wie “Die Polizei – Dein Freund und Helfer”, wurden den Menschen gebetsmühlenartig unter die Hirnschale gejubelt.

Tatsächlich handelt es sich bei sogenannten “Polizisten” um nichts anderes, als um Terroristen, Straßenräuber und Nachfolgenazigehilfen.

Es ist allerdings schön zu sehen, dass sich mehr und mehr Menschen des hiesigen Landes gegen das Nachfolgenazigesindel und deren Gehilfen zur Wehr setzen.

Auf Youtube kann man mittlerweile mehr als aus dem Vollen schöpfen, wenn es um geplatzte sogenannte “Gerichtsverhandlungen”, sogenannte “Vollstreckungen” und ähnliche scheinamtliche Überfälle auf Menschen des hiesigen Landes geht.

Die Anzahl der diesbezüglichen Videos hat sich erfreulicherweise zwischenzeitlich nahezu in ´s Unüberschaubare entwickelt.

Da wir gerade beim Thema Videos sind: Einer unserer werten Leser mit Namen “Jumper” ließ uns kürzlich in einem Kommentar ein überaus beeindruckendes Video zukommen.

Zuvor noch einige Sätze bezüglich der erwiesenen, realen Sachlage:

Die bewaffneten Kriminellen und Terroristen der Firma “Polizei” sind seit ihrer Gründung im Hochverrat, Freiheits- und Straßenraub, sowie in diversen anderen kriminellen Handlungen tätig, wie zum Beispiel der Überwachung von Raubzügen sogenannter “Vollstreckungsbeamter”, die erwiesenermaßen keine Beamten sind.

Eine Gruppe von Kriminellen und bewaffneten Terroristen der Firma “Polizei”, immer wieder gedeckt und verschleiert von den Lügenmedien der faschistischen sogenannten “BRD”, in welchen sie der ahnungslosen Bevölkerung als “Beamte” verkauft werden, versuchte bei einen Menschen, der die Rechtslage und Rechtssituation in der sogenannten “BRD” kennt, einen Raubzug durchzuführen.

Die eigentliche Straftat wollte von einem kriminellen Trickdieb durchgeführt werden, der sich als “OGV-Beamter” ausgab, obwohl der Beamtenstatus bekanntlich bereits am achten Mai des Jahres 1945 ersatzlos aufgehoben, also abgeschafft wurde.

Zur Unterstützung (sogenannte “Amtshilfe”) hatte er sogenannte “Polizeibeamte”, also eine billige und willige Inkassotruppe hinzugebeten, die den reibungslosen Ablauf des spätestens nun bandenmäßig betriebenen Raubes sicherstellen sollte.

Großartigerweise ging dieser unter Vorsatz begangene, bandenmäßige Raubzug voll in die Hose.

Hochgeschätzte Leserinnen und Leser, liebe Mitmenschen…

Genießen Sie das nun folgende Video:

Sogenannte “Gerichtsvollzieher”, “Polizisten”, “Staatsanwälte”, “Richter” und sonstige Scheinbeamte = Räuber- und Terroristengesindel!

Wehrt euch weiterhin liebe Leute, und lasst euch nicht länger von diesem scheinamtlichen Räuber- und Terroristengesindel belügen, betrügen und ausrauben!

Dass die Aktion ein voller Erfolg war, ist allein schon an der Körperhaltung und dem Gesichtsausdruck des uniformierten Polizeiwortmarkespazierenträgers und des Aktenkofferheinis zu sehen.

Dieses Terroristenungeziefer weiß ganz genau was los ist!

Die wissen ganz genau, dass sie geltendes und gültiges Recht brechen! Die wissen ganz genau, dass sie ungültige Gesetze anwenden und die wissen auch, dass sie sich damit auf ´s Schwerste strafbar machen!

Jeder sogenannte “Polizeibeamte” ist ein Angestellter der Firma Polizei.

Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine hoheitsrechtlichen Handlungen durchführen.

Mit den hiesigen sogenannten “Gerichten” und “Richtern” verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten “Gerichten” handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte “Richter” und “Justizangestellte” sind, von denen niemand auch nur eine einzige hoheitsrechtliche Handlung durchführen darf.

Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 25 Jahren ungültig!

Abgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ebenfalls ungültig.

Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten “Bundespräsidenten” unterzeichnet, noch wurden diese Vorschriften im sogenannten “Bundesgesetzblatt” formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.

Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.

Viele weitere Gesetzeswerke sind übrigens ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal wieder einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke präsentieren.

Nun stellen wir uns mal vor, dass alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.

Zu beachten ist das nun Folgende, insbesondere von “Justizangestellten”, sogenannten “Polizistinnen”, “Polizisten” u.ä.:

Die sogenannte “Justiz” nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.

Sogenannte “Richter” und “Staatsanwälte” leisten auf sogenannten “Haftbefehlen”, “Urteilen”, “Beschlüssen” usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handeln nämlich.

Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!

Scheinpolizeibeamte und andere sogenannte “Behörden” folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten “Verwaltungsakten”.

Bei sogenannten “Haftbefehlen”, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!

Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.

Vollstreckungstitel von sogenannten “Gerichtsvollziehern” oder sogenannte “Haftbefehle”, ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern, sind rechtsunwirksam!

Paradox: Eine eingetragene Firma, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse (sogenannter “Bundesgerichtshof”), hebt ein sogenanntes “Urteil” auf, das sowieso nie eins war, weil die Unterschrift eines nicht zugelassenen Richters fehlte. Wäre es nicht so pervers, könnte man glatt darüber lachen.

Zur gefälligen Kenntnisnahme: Im hiesigen Land existiert kein einziger zugelassener Richter, denn Zulässigkeit bedarf einer Genehmigung.

Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9:

Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.

Verlangen Sie von einem sogenannten “Richter”, Scheinstaatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt doch mal die Vorlage einer Genehmigung der Militärregierung, welche die Damen und Herren dazu berechtigt, in ihren Berufen tätig sein zu dürfen. Keiner von denen wird Ihnen eine solche Genehmigung vorlegen können!

Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen (zumindest nach § 81a II der ungültigen StPO) dem Richtervorbehalt und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!

Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein zugelassener, gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter “Richter” eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.

Dass Angestellte der Firma Polizei sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.

Unterschriften von sogenannten “Rechtspflegern” sind übrigens nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.

Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, dass sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, dass sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie missbraucht werden.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist übrigens in der fehlenden Staatshaftung zu finden.

Alle Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB!

Alles klar, “Herr Kommissar”?

Kleiner Tipp noch zum Schluss: Melden Sie sich doch einfach ab.

Wer sich beim Einwohnermeldescheinamt abmeldet, ist für die genannten Diebe, Räuber, Gauner, Ganoven, Strolche, Wegelagerer und sonstiges scheinamtliches Ungeziefer schlicht unsichtbar.

Wenn nämlich niemand weiß, wo Sie wohnen, dann wird das verdammt schwer bis unmöglich, Sie zu beklauen und auszuplündern. :-)

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Quelle und Kommentare hier:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2016/04/01/bewaffnete-terroristen-sogenannte-polizisten-erfolgreich-abgewiesen/