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Asylrecht in einfacher Sprache: Der Deutschlandfunk erklärt die Grundrechte

von DU

Der Deutschlandfunk hat im politischen Betrieb in Deutschland ein Defizit entdeckt, nämlich das Verständnis des Grundgesetzes. Wer nun denkt, damit seien die Abgeordneten angesprochen, gar die Regierung mit ihrer illegalen Asylpolitik und überhaupt mit der Missachtung des Grundgesetzes, der irrt. Das doofe Volk soll informiert werden, dass alles bei uns in Ordnung ist, und dass Flüchtlinge in Deutschland leben können.

Hier Artikel 16a in der Reihe „Das Grundgesetz einfach erklärt“:

Artikel 16a sagt: Politisch verfolgte Menschen bekommen Schutz in Deutschland. Man nennt das auch Asyl-Recht. Viele Menschen werden in ihrer Heimat verfolgt. Manche Menschen werden gefoltert. Nur weil sie gegen die Regierung sind. Diese Menschen nennt man politisch verfolgte Menschen. Diese Menschen können in Deutschland leben. Sie sind dann hier sicher.

Es gibt eine Ausnahme: Wer aus einem anderen sicheren Land nach Deutschland kommt, der muss kein Asyl-Recht bekommen.

Ein Beispiel: Ein Mensch aus dem Land Syrien kommt über das Land Frankreich nach Deutschland. Dann sagt der deutsche Staat: Der Mensch aus Syrien war in Frankreich schon sicher. Er braucht das Asyl-Recht von Deutschland nicht.

Er braucht es nicht, kriegt es aber trotzdem. Er kann sich nicht auf das Asylrecht berufen, wenn er

„[…] aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist“, so der Text im Original.

Da Deutschland nur von EU-Staaten umgeben ist – und in der Schweiz die zusätzliche Bedingung erfüllt ist – hat ein Flüchtling nur dann ein Recht auf Asyl, wenn er per Boot über die Nordsee kommt oder vom Himmel fällt. Alle anderen haben kein Recht auf Asyl nach dem deutschen Grundgesetz.

Haben sie es aber nicht, so gelten alle anderen Einwanderungs- oder Besuchs- und Aufenthaltsrechte unseres Landes uneingeschränkt weiter. Weder Abgeordnete noch Kanzlerin haben das Recht, sich über bestehendes Recht hinwegzusetzen, für alle noch einmal in einfacher Sprache:

Die Abgeordneten müssen die Grundrechte immer einhalten. Auch die Regierung und die Gerichte müssen die Grundrechte immer einhalten.

Vielleicht kann der Deutschlandfunk einmal erklären, warum sie es trotzdem nicht tun und dafür eine Erklärung in einfacher Sprache liefern. Aufgabe der gut bezahlten staatlichen Presse ist es nämlich, die Staatsgewalten von außen als Vierte Gewalt zu kontrollieren, oder in einfacher Sprache:

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat etwas falsch gemacht. Darüber muss die Presse berichten. Die Presse erhält dafür Geld aus den Rundfunkgebühren. Auch der Deutschlandfunk. Er tut aber trotzdem nichts. Warum, kann man hier fragen:

Deutschlandradio
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Stefan Raue (Intendant)
Raderberggürtel 40
50968 Köln
Telefon: 0221-3451012
E-Mail:


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