Analyse: Der Fall des sogenannten „Polizistenmörders“ von Georgensgmünd

von NTA

Wolfgang Plan aus Georgensgmünd, der einen sogenannten „SEK-Polizisten“ erschoss, wurde wegen angeblichen „Mordes“ zu lebenslanger Haft, umgangssprachlich „verurteilt“.

Was war passiert?

Wolfgang Plan verteidigte sich und sein Eigentum, als sich am Morgen des 19. Oktober 2016 jemand von außen an seiner Haustür zu schaffen machte.

Dieser jemand war der scheinamtliche Polizeiangestellte Daniel E. Scheinamtlich deshalb, weil längst bekannt ist, dass spätestens am achten Mai des Jahres 1945 sämtliche Beamtenverhältnisse erloschen sind, was der Akte 1 BVR 147/52, Leitsatz 2, eindeutig zu entnehmen ist.

Zusammen mit Daniel E. rückte gleich eine ganze Horde schwerbewaffnete Scheinbeamte des sogenannten „SEK Nordbayern“ zu dem Zweck an, in Wolfgang Plans Haus zu gelangen, um ihn seines Eigentums zu berauben.

Um sich und sein Eigentum zu verteidigen, griff Wolfgang Plan in dieser Notwehrsituation zur Waffe und schoß aus dem Innern seines Hauses heraus auf den außerhalb sich an der Haustür zu schaffen machenden scheinamtlichen Einbrecher Daniel E., der dadurch getötet wurde.

Wegen tödlicher Schüsse auf einen Polizeibeamten ist der sogenannte „Reichsbürger“ Wofgang Plan zu einer lebenslangen Haftstrafe, umgangssprachlich „verurteilt worden“.

Umgangssprachlich verurteilt deshalb, weil Firmen, wie die Firma „Landgericht Nürnberg-Fürth“, für welche Justizschwerkriminelle, ohne jegliche rechtliche Befugnisse und auch ohne sonstige Legitimation tätig sind, niemanden verurteilen dürfen.

In dieser legitimationslosen und somit justizschwerkriminellen Firma, wertete eine ebenso legitimationslose und somit unbefugte sogenannte „Richterin“ die Tat des 50-Jährigen im mittelfränkischen Georgensgmünd als Mord und zweifachen versuchten Mord.

Mal abgesehen davon, dass „Wertungen“ von justizschwerkriminellen sogenannten „Richtern“, die ohne Bestallungsurkunde, ohne Beamtenausweis und ohne Tätigkeitsgenehmigung nach Militärgesetz Nummer 2, Artikel V .9 – also ohne auch nur ein einziges Befugnis zu besitzen – sowieso keine rechtliche Gültigkeit besitzen, ist der Fall des Wolfgang Plan auch aus anderen Gründen im höchsten Maße skandalös.

Notwehr zu „Mord“ umgemünzt

Wolfgang Plan handelte offensichtlich aus einer Notwehrsituation heraus, denn wenn sich jemand unbefugt an der Haustür zu schaffen macht, dann hat jeder Mensch das Recht, sich und sein Eigentum zu verteidigen.

Darüber hinaus wusste Wolfgang Plan, dass das, was der Bevölkerung immer als „Recht“, „Gesetze“, „Ordnung“ und „Ordnungshüter“ erklärt wurde, in Tatsache eine riesige Vorgaukelei ist.

Dass hierzulande niemand hoheitsrechtliche Befugnisse besitzt, wusste nicht nur Wolfgang Plan – das weiß mittlerweile so gut wie jede und jeder – erst recht die Angestellten von Firmen mit der eingetragenen Wortmarke „POLIZEI“.

Bedeutet: Auch wenn da „POLIZEI“ oder was auch immer draufsteht: es sind Schwerverbrecher, die ohne jegliche Legitimation in Häuser einbrechen, Menschen bedrohen, erpressen, nötigen und berauben.

Im bekannten Fall des Adrian Ursache wurde selbiger sogar sehr schwer verletzt, weil gerade genannte Schwerverbrecher auf ihn schossen.

Wer soll da nicht das Recht dazu haben, sich und sein Eigentum ebenbürtig zu verteidigen?!

Zu bemerken ist auch: Wer als Angestellter einer Firma den Auftrag bekommt, in Wohnungen einzubrechen, dort fremdes Eigentum zu klauen, und diesem Auftrag dann auch noch Folge leistet, der sollte mal überlegen, was er tut!

Im folgenden Video werfen wir einen Blick auf Wolfgang Plan:

Die Erwartung der politischen Schwerverbrecher und der sogenannten „Behörden“ war die, dass an Wolfgang Plan ein Exempel statuiert wird.

Darum hat die justizschwerkriminelle sogenannte „Richterin“ Notwehr zu „Mord“ umgemünzt.

Fakt und Fazit: Wolfgang Plan wurde, ohne eine Schuld zu haben, ohne jede rechtliche Grundlage und ohne jegliche Legitimation seiner Freiheit beraubt.

Das mag zunächst abschreckende Wirkung haben, doch draußen in den Ländern wissen jeden Tag mehr und mehr Menschen darüber Bescheid, dass sie von politischen Schwerverbrechern, sowie von scheinamtlichen Schwerkriminellen belogen, betrogen, verletzt, erpresst, beraubt und ausgeplündert werden.

Der Widerstand gegen diese Räuberbanden wird daher stetig anwachsen, bis zum großen Ausmisten, in Form einer Bevölkerungsrevolution.


Quelle und Kommentare hier:
https://newstopaktuell.wordpress.com/2018/02/20/analyse-der-fall-des-sogenannten-polizistenmoerders-von-georgensgmuend/