Akif-KZ-Lüge: Humanitärer Rufmord mit gerichtlicher Hilfe

von Verfolgter

11.700  in Worten: Elftausendsiebenhundert (!) – Euro soll Akif Pirinicci bezahlen, weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Sein „Vergehen“: Er hat auf einer PEGIDA-Veranstaltung in Dresden wie die CDU-Abgeordnete Bettina Kudla von „Umvolkung“ gesprochen,  er hat „Flüchtlinge“ als „Invasoren“ bezeichnet, und den Begriff „Moslem-Müllhalde“ verwendet.

Außerdem hat er geschildert, wie auf einer CDU-Veranstaltung in Hessen ein Kritiker einer Flüchtlingseinrichtung barsch aufgefordert wurde, er könne ja Deutschland jederzeit verlassen, wenn ihm die humanitären Werte des Grundgesetzes nicht passen.

Das allenthalben sichtbar Bestreben der Menschenrechtler,  „die die schon länger hier sind“ den erstbesten dahergelaufenen Fremden unterzuordnen und unzufriedenes „Pack“ in „Integrationslagern“ zu Weltbürgern umzuerziehen, verglich Akif Pirinçci mit den Methoden totalitärer Staaten.

Hieraus baute die Lügenpresse die Akif-KZ-Lüge, derzufolge Akif selber einen Wunsch nach Konzentrationslagern geäußert haben soll.  Diese Lüge wiederholt die Lügenpresse bei jeder Gelegenheit.  So auch jetzt etwa die Springer-Welt in ihrer Berichterstattung über die Strafanzeige.

Da die Diffamierungsspirale durch die anfängliche Lüge schon hinreichend in Gang gekommen ist, muss die Lüge jetzt nur noch durch Insinuation aufrecht erhalten werden.  Genau das tut die Lügenpresse systematisch.  Hierzu bietet die erneute Bestrafung von Akif ihr eine Steilvorlage.  Die Justiz, die regelmäßig humanitärmigrantische Vergewaltiger laufen lässt, arbeitet der Lügenpresse zu und liefert ihr Steilvorlagen für den legalen Rufmord an Akif Pirinçci mithilfe von Insinuation auf der Basis der Diffamierungsspirale.

Der dabei an vorderster Front beteiligte Springer-Verlag hat zur Verstärkung des Rufmordes Akifs Katzenbücher aus dem Sortiment seiner Filiale Random House herausgenommen und damit eine Lawine virtueller Bücherverbrennungen in Gang gesetzt.

11700 Euro entsprechen 180 Tagessätzen zu 65 Euro, damit wäre Akif Pirincci vorbestraft. Anstatt die Meinungsfreiheit zu verteidigen und den Autor vor Falschdarstellungen zu schützen, ließen seinerzeit auch die PEGIDA-Verantwortlichen in Dresden den bekannten Autor mit türkischen Wurzeln fallen.  Damit schützten sie sich selber, trugen aber auch entscheidend zur Initialzündung der Diffamationsspirale bei.

Der Strafbefehl ist auch deshalb erschreckend, weil er dort eine saftige und in diesem Falle ruinöse Strafe ausspricht, wo der Straftatbestand des §130 StGB nicht einmal erfüllt ist.  Es bestand nämlich keine ernsthafte Gefahr einer Aufhetzung.  Akifs Text ist vielmehr ähnlich künstlerisch verfremdet wie der Aufruf „Tötet Kohl!“ des Regisseurs Schlingensief und viele andere Texte dieser Art.

Er wurde vom Blatt abgelesen, wie Prosa deklamiert. Es gab keinen demagogischen Kontext, wenngleich ein solcher normalerweise bei PEGIDA leicht entstehen kann.   Es ist zu befürchten, dass hier Fallrecht geschaffen wird, welches die Äußerungsfreiheit weiter einengt und die allgemeine Pflicht zur universellen Menschenliebe, die insbesondere mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Antifrassismuskonvention in unser Rechtssystem Einzug hielt und Triebfeder unzähliger freiheitstötender und volksfeindlicher, assimilationsverhindernder Gesetze wurde, in einen noch höheren Gang bringt.

Éric Zemmour zählt für Frankreich 50 freiheitstötende Gesetze seit 1972. Allein schon die Aussprache der Wahrheit in einem Kontext, in dem diese verletzen kann, ist dort strafbar.  Zemmour musste auch schon zahlen, und dies wurde dann als Vorwand genutzt, um ihn weiter auszugrenzen.  Die Diffamierungsspirale ist allerdings auch in Frankreich bei kaum einem bekannten Schriftsteller so weit gediehen wie in Deutschland bei Akif Pirinçci.

Wir bleiben dran und veröffentlichen zunächst einmal den Strafbefehl im Wortlaut.

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Quelle und Kommentare hier:
https://bayernistfrei.com/2017/02/07/pirincci/