Die Welthetze gegen Deutschland

Kein Schutz der deutschen Ehre

Seit dem Zweiten Weltkrieg scheint die deutsche Ehre in aller Welt vogelfrei zu sein.

»Die Stimmung der deutschen Bevölkerung ist gegen die jetzige Ordnung der Dinge und deren Urheber erbittert … Eine unruhige, tyrannische, mißtrauische Polizei überwacht die öffentliche Meinung: Literatur, Briefwechsel, öffentliche Lehrstühle, alles ist ihr unterworfen; das gesellige Zutrauen, alle Bande der Freundschaft sind zerrissen …« Freiherr von Stein im Jahre 1812

Trostlied eines abgesetzten Professors

»Einst bin ich Professor gewesen:
Nun bin ich abgesetzt.
Einst konnt’ ich Collegis lesen.
Was aber kann ich jetzt?

Jetzt kann ich dichten und denken
bei voller Lehrfreiheit.
Und keiner soll mich beschränken
von nun bis in Ewigkeit.

Mich kümmert kein Staatsminister
und keine Majestät.
Kein Bursch und kein Philister
noch Universität.

Es ist noch nichts verloren:
Professor oder nicht –
Der findet noch Augen und Ohren,
Wer Wahrheit schreibt und spricht.

Der findet noch treue Genossen
Wer für das Rechte ficht,
Für Freiheit unverdrossen
Stets eine Lanze bricht.

Der findet noch eine Jugend,
Beseelt von Tugend und Mut,
Wer selbst beseelt von Tugend
Und Mut das Gute tut.

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Ich muß das Glas erheben
und trink auf mein eigenes Heil!
O, würde solch freies Leben
dem Vaterlande zuteil!

Der Professor ist begraben.
Ein freier Mann erstand –
Was will ich weiter noch haben?
Es lebe das Vaterland!«

Hoffmann von Fallersleben nach seiner Amtsenthebung im Jahre 1812.

Der deutschen Ehre ist vogelfrei

In Deutschland kann jeder sein Land und sein Volk mit jeder Greuelbehauptung besudeln, auch nur im geringsten genötigt zu werden, seine Behauptungen zu beweisen.

Der Patriot aber, der in gerechter Empörung aus Vaterlandsliebe versucht, Deutschland zu verteidigen und unbewiesene oder übertriebene Behauptungen zurückzuweisen, wird als staatsgefährdendes, gefährliches und strafwürdiges Subjekt behandelt; man fordert von ihm die probatio diabolica, den in einem Rechtsstaat unzulässigen – meist ganz unmöglichen und oft dazu noch mit allen Mitteln unmöglich gemachten Beweis, daß das Behauptete nicht geschehen ist.

Es ist unverständlich, daß deutsche Zeitungen und Zeitschriften Tag für Tag, Woche um Woche den übelsten Unrat über das deutsche Volk ausgießen dürfen, ohne daß alle ehrbewußten, ihrer Würde bewußten Deutschen sich schämen würden, noch einmal in ihrem Leben solche Zeitungen zu kaufen oder auch nur in die Hand zu nehmen, um sie zu lesen.

Was uns Deutschen fehlt, ist ein Gesetz zum Schutze der Ehre des deutschen Volkes. Nirgends in der ganzen Welt finden wir dieses abstoßende Schauspiel, daß Menschen die Ehre ihres eigenen Vaterlandes und ihres eigenen Volkes straflos beschmutzen zu dürfen, um Geschäfte damit zu machen.

Die Verbreitung von Unwahrheiten muß nicht immer auf Unehrenhaftigkeit beruhen und im Bewußtsein ihrer Unrichtigkeit geschehen. Haß und Abneigung verblenden und verdummen und machen auch sonst höchst anständige und ehrenwerte Menschen gegen Lügen kritiklos und leichtgläubig.

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Es erscheint uns schändlich, daß es keine Stelle gibt, die bei Verleumdungen und Kollektiv-Beschuldigungen des deutschen Volkes zum Schutze seiner Ehre einschreitet.

Jeder unter dem NS-Regime verfolgte und jetzt in der deutschen Bundesrepublik lebende Jude hat das Recht, eine Verleumdungsklage einzubringen, wenn seine Rasse kollektiv verleumdet wird. Damit soll jedem Juden die Möglichkeit gegeben sein, als Anwalt für die Ehre seines Volkes aufzutreten.

Es wäre zu begrüßen, wenn sich der Oberste Gerichtshof auch auf seine ihm noch viel näher liegende Aufgabe besinnen würde, nämlich auf die Pflicht, auch die Ehre des deutschen Volkes zu schützen, und auch jedem Deutschen das Recht zur Klage zu geben, wenn das deutsche Volk und deutsches Soldatentum verleumdet und kollektiv beschuldigt und in den Kot gezogen wird. 1


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Die Praxis zeigt, daß die Strafbestimmungen zum Schutze der jüdischen Ehre – soweit ihr Zweck die Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland ist – ihren Zweck verfehlen und ihre Auswirkungen sich ins Gegenteil verkehren.
Zu den Verurteilungen wegen antisemitischer Äußerungen sagte der Groß-Rabbiner Dr. Isaak Goldstein:» … Wenn wirklich jemand antisemitisch eingestellt sein soll, ist das sein Privatvergnügen. Man kann doch die Gedanken der Menschen nicht reglementieren … Jeder Monat, den ein Dummkopf für den Hitler-Gruß und eine Hakenkreuzzeichnung eingesperrt verbringt, vergiftet die Atmosphäre zwischen Deutschen und Juden. Hören Sie bitte, was ich Ihnen jetzt sage: Wenn die Leute so etwas tun – meist sogar aus reiner Dummheit und abseits von politischen Akzenten tun – wenn man diese Leute für ein einziges dummes und primitives ›Heil Hitler‹ ein Jahr und sieben Monate ins Gefängnis sperrt, so wird daraus ein neuer Antisemitismus erwachsen. Das ist eine Saat, die eines Tages schrecklich aufgehen wird, daß mir vor diesem Tage graut.«William S. Schlamm schreibt in seinem beachtlichen Deutschland-Buch »Die Grenzen des Wunders« (S. 69 f.):»Im April des Jahres 1958 wurde der Offenburger Gymnasiallehrer Studienrat Zind zu einem Jahr Gefängnis und zum Verlust seiner Lehrerstelle verurteilt, weil er ein Jahr vorher in einem Weinkeller seiner Provinzstadt (in alkoholischer Verfassung) einige häßliche antisemitische Bemerkungen gebrüllt hatte. Was diesen Fall so ungewöhnlich macht ist, … daß Deutschland, soviel ich weiß, als einziges Land der Erde, beleidigende ›Äußerungen‹ und nicht etwa nur Handlungsdelikte des Rassismus gesetzlich bestraft werden … Es erhebt sich die schwierige Frage, ob das Verbot einer peinlichen Idiotie (antisemitische Äußerungen) das privat verbreitete Gift nicht eher stärkt, als reduziert. Und es ergibt sich zweitens die Frage, ob solche unleugbare achtbare Prinzipien … sich für ewig mit dem weitaus weniger achtbaren Tatbestand vereinbaren lassen, daß in Deutschland beleidigende Ansichten unter Strafsanktion fallen … Mit anderen Worten: Wie lange kann die Bundesregierung darauf beharren, daß der Ausdruck (und nicht die Anwendung) von Vorurteilen – rassischen und anderen – vom demokratischen Gesetz verfolgt werden muß? Es ist höchst unwahrscheinlich, daß sich … Deutschland ewig einen solchen Belagerungszustand gefallen lassen wird. Es ist genau das Ausnahmegesetz eines Belagerungszustandes, das den Deutschen in dieser einen Sphäre eines der Grundrechte der zivilisierten Gesellschaft verweigert – nämlich das Recht, privat ausgesprochene ‚beleidigende‹ Ansichten (so lange sie nicht zu kriminellen Taten führen) dem Interesse des Strafgesetzes zu entziehen … selbst wenn sich eine … Gruppe von deutschen Staatsbürgern betroffen fühlt…

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Gegen das deutsche Volk darf heute straflos zum Haß aufgestachelt, es darf verleumdet und verächtlich gemacht werden – verunglimpfende Behauptungen dürfen weiterhin über es aufgestellt und weiterverbreitet werden.

Ich bin für die Verfemung und – in gewissen Fällen – sogar für die Bestrafung von Kollektiv-Beschuldigungen. Ich bin aber dagegen, daß nur eine bestimmte Gruppe von Menschen davor geschützt, der deutsche Bürger und Soldat aber vogelfrei sein soll. Der Antisemitismus gehört verfemt und geächtet – aber ebenso und nicht weniger die maßlose Deutschenhetze, mit der gewisse Menschen ihren maßlosen Haß und ihren Rachedurst pausenlos und endlos austoben. Es ist verständlich und das gute Recht jeder Menschengruppe, sich gegen Kollektiv-Verdächtigung und Verfemung zur Wehr zu setzen; aber das gleiche Recht muß auch für das deutsche Volk und vor allem für den deutschen Soldaten gelten.


Solange Deutschland dazu angehalten wird, die ordinären Redensarten, die in den feinsten Clubs New Yorks und Londons gang und gäbe sind, mit Gefängnis zu bestrafen, so lange bleibt es eine unstete Demokratie, eine Gesellschaft unter Belagerungszustand, eine kranke Nation …«
Ks hat sogar den Anschein, als ob zur Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland sogar Staatsgrundsätze außer Kraft gesetzt werden. Es wäre geradezu ungeheuerlich, wenn stimmen würde, was der »Spiegel« vom 11. Februar 1959 auf S. 4 berichtet:»Als Zind’s Tochter einen Weihnachtsbrief an eine Freundin in Italien schrieb, wurde dieser Brief angehalten und geöffnet. Frau Zind wurde zum Gericht gerufen. Da lag der Brief.«Der hochangesehene deutsche Verleger C. H. Priester erklärte mir (im Februar 1960):»Es besteht heute in Deutschland eine Geheim-Zensur. An mich gesandte Briefe wurden zurückgehalten. Es war offenkundig, daß sie vor der Zustellung an mich geöffnet wurden. Auf meine Beschwerde über diese Verletzung des durch Staats-Grundsätze verfassungsrechtlich geschützten Briefgeheimnisses erklärte mir der leitende Postbeamte, daß diese Zensur gegen den Willen der Postverwaltung geschähe, die dieser Gesetzesverletzung durch den GStA in Frankfurt/Main d. B., machtlos gegenüberstehe und ihr machtlos zusehen müsse.«Zu dem beim deutschen Bundestag entstehenden Sondergesetz für Juden erklärte Groß-Rabbiner Dr. Isaak Goldstein:»Dieses Sondergesetz wäre das Ende. Hat man das schon einmal gehört, daß eine verschwindende Minderheit von 30.000 Leuten, die frei und unbehelligt nach ihren Vorstellungen in diesem Lande leben können, daß diese 30.000 Menschen bei einer Bevölkerung von 55 Millionen eines Sonderschutzes bedürfen. Gleiche Rechte brauchen sie und gleiche Rechte haben sie ja, aber bessere Rechte … das wäre doch das Ende, dann kommt doch ein neuer Antisemitismus, ja, man züchtet ihn dadurch direkt heran.«Wilhelm R. Schlamm erklärte in einem in der »Deutschen Soldatenzeitung« veröffentlichten Interview zu dieser Sondergesetzgebung:»Die wenigen Antisemiten in Westdeutschland stellen keine Gefahr dar. Eine Gefahr, eine Keimzelle für einen Antisemitismus, sehe ich eher in einer Sondergesetzgebung für Juden, Nürnberger Gesetze mit umgekehrten Vorzeichen. Ich will einen Lumpen einen Lumpen nennen dürfen, auch wenn er ein Jude ist. Und es wäre doch erstaunlich, wenn es unter den Juden keine Lumpen gäbe.«

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Der »Deutschen Hochschullehrer-Zeitung« (Tübingen 1959, 7. Jahrgang, Nr. 3/4) entnehme ich folgende unglaubliche Nachricht:

»Der hessische Kultusminister Schütte konnte am 28. April 1959 in Frankfurt am Main im Volksbildungsheim vor Jugendlichen, Hindenburg als Verbrecher bezeichnen und das Andenken eines Verstorbenen verunglimpfen (§ 189 St. G. B.), ohne daß er gerichtlich bestraft oder wenigstens vom hessischen Justizminister, dem Ministerpräsidenten Zinn, gerügt wurde. (Vgl. Stenograph. Bericht des Hess. Landtages vom 1. Juli 1959, S. 368 ff. und vom 24. Juli 1959, S. 447 ff.)

In der gleichen Ausgabe schreibt die »Deutsche Hochschullehrer-Zeitung« die überaus beachtlichen und beherzigenswerten Worte:

»Immer unverkennbarer kündigt sich eine Fehlentwicklung unseres Rechtsstaates zu einem Gerichtsstaat an, deren schädliche Folgen nicht ausbleiben können … Während der hessisch-nassauische Kirchenpräsident Niemöller, selbst ehemaliger aktiver Marineoffizier, den Wehrgedanken aufs gröbste verunglimpfen konnte, werden weiterhin törichte Äußerungen antisemitischen Inhalts bestraft, werden der Bund der Entnazifizierungsgeschädigten, sein soziales Hilfswerk und seine mutige Wochenzeitung »Der Ring« unterdrückt. Wenn man einen der 27 höchstausgezeichneten Offiziere des Zweiten Weltkrieges, den General Manteuffel, mit Gefängnis bestraft, so liegt hier ebenfalls ein Rechts-Konstruktionsfehler vor, der den Soldaten nicht mehr als Soldaten, sondern als Bürger in Uniform beurteilt, was sich als Irrweg herausstellen muß.

Hinzu kommt, daß die Justizminister der Länder die General-Amnestie mit rechtsmechanischen Gründen abgelehnt haben, obwohl es sich gar nicht um eine juristische Vollzugs- sondern um eine politische Gesinnungsfrage handelt. So hat man nun mutwillig den mühsam aufgebauten Damm einer Aussöhnung in Ehren durchstoßen und mit einer Flut von Prozessen wird Deutschland erneut schwerster Schaden zugefügt werden. Die Ludwigsburger Zentralstelle der Justizverwaltungen der Bundesländer wird demnächst in 1641 Fällen Anklage erheben lassen, weitere etwa 2000 Prozesse werden sich voraussichtlich daraus entwickeln. Generalbundesanwalt Dr. h. c. Güde hat mit guten Gründen vor einem Jahr vor dieser Flutwelle von Prozessen und vor der ›Gefahr einer neuen Entzweiung zwischen der deutschen Justiz und der deutschen Öffentlichkeit‹ eindringlich gewarnt.

Dieser hohe Jurist hat auch zu der für jeden wirklichen Rechtsstaat grundlegenden Frage der Gesinnungsfreiheit Stellung genommen: Güde sprach zur Eröffnung des Wintersemesters in der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie von Baden in Karlsruhe. Er sagte: ›In jeder politischen Strafrechtssprechung muß das Bild der absoluten Gesinnungsfreiheit des Rechtsstaates sichtbar bleiben. Für den Rechtsstaat

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sei auch der Staatsschulz im Gegensatz zum Unrechtsstaat nur eine Gesetzgebung für die Ausnahme.‹ In der Hand des Richters liegt es, nach Güdes Ansicht, daß selbst die Freiheit des freiheitsfeindlichen Gedankens gewährleistet bleibe, solange es nur eine Gesinnung sei und nicht zur staatsfeindlichen Tat werde …« 1

Vgl. »Die Welt« vom 17. Oktober 1959.

Right or wrong – my country

Der Fall Prof. Dr. Leibbrand

Ende Juli 1961 brachten deutsche Zeitungen folgende erstaunliche Nachricht: (»Die Presse« – Wien, Mittwoch, 26. Juli 1961, S. 6)

»Frankfurt. Wie eine Bombe schlug in Deutschland die kurze Mitteilung der Oberstaatsanwaltschaft in Stuttgart ein, daß der international bekannte Verkehrsexperte und Städteplaner Prof. Dr. Ing. Kurt Leibbrand, Sonntag auf dem Flugplatz in Frankfurt unter Mordverdacht verhaftet worden sei. Oberstaatsanwalt Robert Schabel gab als Grund hiefür die Erschießung von 30 Italienern in der Nähe von Avignon in Südfrankreich an; Leibbrand wird beschuldigt, als Kompanie-Chef und Oberleutnant einer deutschen Einheit, in der auch italienische Hilfsfreiwillige dienten, diesen Befehl erteilt zu haben.

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Leibbrand ist seit 1950 Dozent der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich. Auch in Deutschland hatte man den Gelehrten eingeladen, für München und Frankfurt zu arbeiten. Vor allem sollte Leibbrand die Pläne für die zukünftige Frankfurter Stadtbahn ausarbeiten.

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Gegen den 47jährigen Professor von Weltruf läuft, wie jetzt bekannt wird, schon seit längerer Zeit ein Ermittlungsverfahren; doch hatte man dies geheimgehalten und nur darauf gewartet, den Mann festnehmen zu können, wenn er deutschen Boden betrat …«

Und nach einigen Tagen berichtet dieselbe Zeitung:

»Stuttgart. Nach dem zweiten eingehenden Verhör hat Prof. Dr. Ing. Kurt Leibbrand vor dem Oberstaatsanwalt in Stuttgart, Robert Schabel gestanden, als Chef einer deutschen Pionierkompanie bei Avignon die Erschießung von dreißig italienischen Hilfswilligen befohlen zu haben … Dr. Leibbrand behauptet, die Erschießung sei auf Wunsch und auf Drängen höherer Wehrmachtsdienststellen und der SS er-


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Dr. Güde ist nicht mehr Generalbundesanwalt. Er zog es vor, freiwillig aus dem Dienste zu scheiden, um Mitglied des deutschen Bundestages werden zu können.

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folgt, weil die Italiener aufsässig waren und versucht hatten, bei der französischen Widerstandsbewegung unterzutauchen …«

Mit größtem Unbehagen muß man bei dieser Nachricht erneut feststellen, daß gewisse Kreise in Deutschland sich in der Bereitwilligkeit überschlagen, »deutsche Kriegsverbrecher« ausfindig zu machen und vor ein deutsches Gericht zu stellen. Deutschland bietet damit der Welt das erstmalige und einmalige Schauspiel, daß ein Volk eigene Volks- und Staatsangehörige wegen angeblicher oder wirklicher Kriegsverbrechen oder wegen nachträglich als Verbrechen klassifizierten Kriegshandlungen fast 20 Jahre nach beendetem Kriege im eigenen Lande verfolgt, Kriegsverbrechen der Kriegsgegner Deutschlands an Deutschen aber unbeachtet läßt.

Wo hat je ein Volk oder ein Staat der Welt ein ähnliches Schauspiel geboten?

Das ist nur in Deutschland möglich

Nachdem Prof. Leibbrand von zwei ordentlichen deutschen Gerichten nach ordnungsgemäßem Verfahren dank dem Spruche der Geschworenen freigesprochen wurde, wird gegen ihn in derselben Sache zum dritten Male Prozeß geführt.

Das wäre wohl in keinem anderen Lande möglich.

Dieser dritte Prozeß fand im Jänner – Februar 1966 vor dem Stuttgarter Schwurgericht statt.

Belastet wurde Prof. Leibbrand nur von 2 Italienern, die die Exekution überlebt hatten und die natürlich aussagten, daß von der Gefahr, daß die Italiener sich auf die Seiten der Partisanen hätten schlagen können, keine Rede gewesen sei. Eine völlig wertlose Aussage. Nur ein Idiot hätte eine andere Aussage von ihnen erwarten können. Belastet wurde er schließlich noch vom 43jährigen Hochbau-Ingenieur Hans Weisweiler, den selben ehrenwerten deutschen Staatsbürger, durch dessen Denunziation vor sieben Jahren das Verfahren gegen Leibbrand erst in Gang gebracht wurde. Alle Ehre diesem Anzeiger, so weit und so viel sie ihm gebührt.

Zu dem Prozeß Leibbrand schreibt das »Suchlicht«, Heft 10/1962, S. 4 (Verlag Nation Europa):

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»Besonders der Prozeß Leibbrand beweist, daß es den Hintermännern der KV-Prozesse nicht um die ›Bewältigung des Nazismus‹ geht, sondern um die Herabsetzung des deutschen Volkes schlechthin …

Wie die ›Neue Züricher Zeitung berichtet, hat die deutsche Illustrierte ›Quick‹, sobald sie von der Anzeige gegen Leibbrand verständigt wurde, Reporter ausgeschickt, die Männer von Leibbrands ehemaliger Kompanie ›befragen‹ mußten. Unter ihnen befand sich auch der Anzeige-Erstatter, der nach seinem eigenen Eingeständnis vom ›Quick‹ für seine Auskunft DM 1400,– erhalten hat. Einem anderen Zeugen soll die famose Illustrierte für Aussagen DM 500,– und für passende Fotographien DM 100,– pro Stück gezahlt haben.

Die Verteidigung Leibbrands stellte in diesem Zusammenhang den Auftrag, den im Leibbrand-Prozeß auftretenden Oberstaatsanwalt Dr. Schneider darüber zu vernehmen, welche Zeugenadressen er ›Quick‹ übergeben habe. Auch die Verhaftung Prof. Dr. Leibbrands am 23. Juli 1961 auf dem Flugplatz Frankfurt am Main soll mit den Bemühungen von ›Quick‹ zusammenhängen.

Oberst a. D. Teske, Leiter des Militärarchivs, berichtete als Sachverständiger, seinerzeit seien nach seinen Unterlagen allein an der Côte d’Azur mindestens 25.000 Partisanen tätig gewesen. Rund um die beiden Orte, an denen die Italiener der Kompagnie Leibbrands erschossen wurden, seien zwischen den 20. und 22. August – dem Zeitpunkt der Erschießungen – zehn größere Terroristen-Überfälle zu verzeichnen gewesen.

Der 70jährige Oberstleutnant a. D. Theodor Larsen aus Tutzing sagte aus, die auf dem Rückweg befindliche Armee sei von den Partisanen in eine ›regelrechte Mausefalle‹ gesperrt worden. Larsen war damals Stabsoffizier der 19. Armee, der auch Leibbrands Kompagnie angehörte.«

Wir wissen nicht, ob Prof. Dr. Leibbrand die 30 italienischen Arbeiter erschießen ließ und ob er, wenn er dies tat, damit im Rahmen und in Erfüllung seiner soldatischen Pflicht oder in Überschreitung seiner Befugnisse handelte.

Eines aber wissen wir: wenn Leibbrand alliierter Offizier und erwiesener Kriegsverbrecher wäre und den Tod hunderter Deutscher auf dem Gewissen hätte – in England, Frankreich oder in den USA, würde es keiner Justizbehörde auch nur im Traum einfallen, ihn deshalb zu verfolgen, ihn in Untersuchung zu ziehen oder gar auf die Anklagebank zu zerren. Und schon gar nicht 20 Jahre nach beendigtem Krieg. Viel wahrscheinlicher hätte er schon vor 20 Jahren für die mustergültige Erfüllung seiner Pflicht durch die Erschießung aufsässiger Deutscher, die gefährlich zu werden drohten, einen Orden be-

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kommen. Der Krieg ist ein rauhes Handwerk; er stellt die Soldaten bei Erfüllung ihrer Pflicht vor Entscheidungen und er fordert von ihnen Handlungen, die in der sicheren Ruhe von Friedenszeiten nicht recht verstanden werden können. Es ist ein gefährliches Beginnen, Kriegshandlungen aus der Friedens-Perspektive heraus nachträglich als Verbrechen zu erklären.

Jedenfalls sollte Deutschland, solange seine Kriegsgegner nicht ihre Angehörigen wegen an Deutschen begangener Kriegsverbrechen zur Verantwortung ziehen, die Verfolgung seiner Bürger – noch dazu 20 Jahre nach Kriegsende – besser unterlassen.

Der Fall Leibbrand rührt an den Grundfesten, auf denen jedes Militär, vor allem das Wirken jeder Offiziere beruht. Es ist mir unverständlich, daß das Bundeswehr-Ministerium dem entwürdigenden Schauspiel, das sich um Prof. Leibbrand abspielt, tatenlos zusieht und den Gerichten nicht in die Arme fällt. Wie schlimm wäre es um ein Offizierskorps bestellt, das seinen Dienst in der ständigen Sorge versehen müßte, daß es nach dem Kriege für seine Handlungen von militärisch ganz und gar unerfahrenen und unzuständigen militärisch laienhaften Instanzen zur Verantwortung gezogen wird.

Der Fall des Obersten Meurer

Der grundlegende Sachverhalt dieses Falles ist dieser:

In Frankreich wurden während des Zweiten Weltkrieges wiederholt deutsche kriegsgefangene Soldaten und Offiziere getötet. So wurde auch der kriegsgefangene deutsche General von Brodowski wegen Aussage-Verweigerung ermordet. Er wurde an einen Jeep gebunden und über einen Kasernenhof zu Tode geschleift. Bei der Veröffentlichung der Todesnachricht über den Londoner und Schweizer Rundfunk ließen die Franzosen durchblicken, daß sein Tod eine Vergeltung für Oradour sei. (General von Brodowski hatte niemals, und in keiner wie immer gearteten Weise, etwas mit Oradour zu tun.)

Als Repressalie, um die Franzosen in Hinkunft vor der Ermordung kriegsgefangener deutscher Generäle abzuschrecken, ordnete Hitler die Erschießung eines kriegsgefangenen französischen Generals an. Zur Erschießung wurde durch General Keitel der kriegsgefangene französische General Mesny bestimmt. Die Repressalien-Erschießung erfolgte nicht durch das deutsche Militär, sondern durch das Reichssicherheitshauptamt. (RSHA).

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Der Oberst Meurer betreffende Tatbestand ist folgender:

Oberst Meurer war Leiter des Stabes der Dienststelle »Chef des Kriegsgefangenenwesens« Berlin. Diese Dienststelle wir mit der Sache insofern befaßt, als der in einem Kriegsgefangenenlager befindliche französische General dem RSHA übergeben werden mußte. In seiner Eigenschaft als Leiter des Stabes beim Chef des Kriegsgefangenenwesens oblag es Oberst Meurer, diese Übergabe zu veranlassen.

Dieser Tatbestand hatte achtzehn Jahre nach Kriegsende die unheimlichen Folgen:

Zuerst traten die deutschen Justizbehörden in Aktion: Gegen Oberst Meurer wurde beim Landesgericht Essen ein Strafverfahren als Kriegsverbrecher eingeleitet! Das Strafverfahren wurde schließlich eingestellt, aber mit einer Oberst Meurer diffamierenden Begründung.

Nach diesem Fehlschlag traten die deutschen Verwaltungsbehörden in Aktion: Oberst Meurer wurde der »Beihilfe zu einem Mord und eines Verstoßes gegen die Menschlichkeit« beschuldigt und ihm die Pension »wegen Unwürdigkeit« aberkannt! Die Berufung gegen diese Aberkennung an das Finanzministerium Stuttgart wurde abgewiesen.

Rechtlich ist zum Falle des Oberst Meurer folgendes zu sagen:

  1. Zur rechtlichen Beurteilung war – wenn überhaupt – nur das zuständige Gericht berufen.
  2. Ist zu fragen: War die Repressalie völkerrechtlich zulässig? War die Unzulässigkeit – wenn sie vorlag – für Oberst Meurer klar erkennbar? War – selbst bei erkennbarer Unzulässigkeit – die Verweigerung der Übergabe des Kriegsgefangenen an das RSHA zumutbar?

Die Frage der Zulässigkeit von Repressalien an Kriegsgefangenen kann auch heute noch nicht als entschieden angesehen werden. In Friedenszeiten wird sich die öffentliche Meinung immer in hoher sittlicher Begeisterung gegen Repressalien wenden; im Kriege wird dieselbe öffentliche Meinung bei jeder Klage über schlechte Kriegsgefangenenbehandlung ebenso einstimmig und leidenschaftlich Repressalien zur Strafe und zur Abschreckung fordern.

Die Erfahrung lehrt, daß man in der Praxis ohne Repressalien nicht auskommt, wenigstens solange nicht, solange es einen hinreichenden Ersatz für Repressalien nicht gibt. Deshalb waren durch Doktrin und Gewohnheitsrecht Repressalien bisher immer anerkannt. Das Genfer Abkommen vom Jänner 1929 legt nun zwar in Artikel 2, Absatz 3 das Verbot der Repressalien an Kriegsgefangenen fest; ebenso unum-

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stößliche Tatsache ist aber, daß man bis heute in der Praxis das Auslangen ohne Repressalien einfach nicht finden kann. Das Repressalienverbot an Kriegsgefangenen wird daher solange in der Praxis unrealisierbare Theorie bleiben, als es im Völkerrecht keine übergeordnete Exekutivgewalt zur Erzwingung der Einhaltung der Bestimmungen des Völkerrechts, kein wirksames Völkerrechtsstrafrecht gibt. Auch nach dem Genfer Repressalienverbot sind Repressalien derzeit noch ein unentbehrlicher Notwehr- und Notrechtsakt geblieben.

Die Teilnehmer an der Genfer Konferenz, die in Friedenszeiten im Rausche ethischer Begeisterung die radikale Lösung durch ein einfaches Verbot beschlossen, haben, wie aus den Akten der Konferenz hervorgeht, selbst in Wahrheit an seine Wirksamkeit nicht geglaubt. Jeder denkt bei einem solchen Verbot an die verpflichtende Wirksamkeit für den Anderen und weiß dabei genau, daß er sich selbst an das Verbot nicht halten wird und in Wahrheit gar nicht halten kann, wenn er sich vor dem Unrecht der anderen wirksam schützen soll.

Nachdem die Engländer mit ihrem praktisch-nüchternen, der Wirklichkeit Rechnung tragenden Vorschlag, an Stelle der radikalen Formulierung »Die Repressalien an Kriegsgefangenen … sind verboten« die unverbindlichere Fassung »Les représailles … sont condamnées« (sind verurteilt) zu setzen, nicht durchgedrungen waren, erklärte der britische Delegierte, Sir Horace Humboldt: er sei überzeugt, daß sich die Anwendung von Repressalien in einem künftigen Kriege nicht ausschließen lasse.

Man kann nun von einem, inmitten eines turbulenten Kriegsgeschehens stehenden und dem Anprall all seiner Nöte unmittelbar ausgesetzten Obersten keine andere Ansicht über die Unentbehrlichkeit der Repressalien verlangen, als dies die Ansicht vieler Völkerrechtslehrer, vieler maßgebender Staatsmänner und Militärs in der ganzen Welt war. Niemand kann von Oberst Meurer verlangen, daß er das wirklichkeitsfremde, alle Notwendigkeiten mißachtende und allen Realitäten ins Gesicht schlagende Repressalienverbot, an das auch seine Schöpfer selbst nicht glaubten, als absolut und unter allen Umständen bindend anerkennen sollte. Kein Militär – welches Staates immer – hätte das getan und hätte im gegebenen Falle anders gehandelt, als Oberst Meurer gehandelt hat.

Damit kommen wir zur Billigkeitsfrage, ob es Oberst Meurer zumutbar gewesen wäre, anders zu handeln und die Mitwirkung an der Übergabe des Kriegsgefangenen zu verweigern. Eine solche Frage kann aber im Ernst nur ein Irrsinniger stellen. Oberst Meurer stand unter

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militärischer Gehorsamspflicht einer strikten Anordnung des Obersten Befehlshabers der Wehrmacht gegenüber; einer Anordnung, von der er überdies wußte, daß sie als letztes und äußerstes Mittel zu dem Zwecke gegeben war, die Feinde von ihren wiederholten bestialischen Morden an deutschen Kriegsgefangenen abzuschrecken.

Und nur um diese militärische Gehorsamspflicht geht es hier und nicht um gelehrte Untersuchungen über die Zulässigkeit von Repressalien. Durch solche Untersuchungen würde die Angelegenheit Meurer nur auf ein Nebengeleise abgedrängt, wo sie nichts zu suchen hat.

Die Frage aber, ob sich Oberst Meurer offizierswürdig oder standeswidrig verhalten hat, kann zuständigkeitshalber nur durch das für Militärangelegenheiten zuständige Ministerium geprüft und beurteilt werden, niemals aber durch zivile Dienststellen und das Finanzministerium eines Bundeslandes.

Wenn daher die verantwortlichen Stellen des deutschen Bundesheeres nicht einschreiten, den deutschen Offizier der Vergangenheit zu schützen, untergraben sie selbst die Grundlagen, auf denen – wie jedes Heer der Welt – auch das deutsche Militär der Zukunft beruhen muß, wenn es nicht auf Sand gebaut und im Ernstfalle wertlos und nutzlos sein soll.

Wenn übrigens – abgesehen von ihrer Verständnislosigkeit gegenüber militärischer Gehorsamspflicht – die Finanzdienststellen eines deutschen Landes nicht wissen, wie unerläßlich notwendig es war, die deutschen Kriegsgefangenen vor Bestialitäten der Todfeinde Deutschlands zu schützen, dann mögen sie bei dem Nürnberger Historiker, Professor Dr. Erich Maschke, dem Leiter der im Auftrage der deutschen Bundesregierung gebildeten »Wissenschaftlichen Kommission für deutsche Kriegsgefangenengeschichte« sich über das Schicksal der zwölf Millionen deutschen Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkriege Aufklärung einholen.

Und immer wieder muß man die eine Frage stellen: In welchem Lande, außer Deutschland, wäre ein Fall Meurer möglich, ja auch nur denkbar?

Der Fall Vracaric

Wer etwa schon beim Fall Professor Dr. Leibbrand Schmerz und Erstaunen über den Mangel an Gefühl für nationale Würde empfand, wird als Deutscher über den Fall Vracaric noch tiefer betrübt sein.

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Der jugoslawische Staatsbürger Vracaric wurde 1961 in München verhaftet. Er war seit Jahr und Tag wegen der Ermordung von zwei deutschen Soldaten im Fahndungsblatt ausgeschrieben. Vracaric ist des Meuchelmordes an zwei deutschen Soldaten beschuldigt.

In der ganzen Welt brandete eine neue Haßwelle gegen Deutschland wegen der Verhaftung von Vracaric auf. Man sprach Deutschland das Recht ab, über Kriegsverbrecher in anderen Nationen, über an Deutschen begangenen Kriegsverbrechen zu Gericht zu sitzen.

Man ging sogar plötzlich dem vom Westen selbst geprägten Begriff »Kriegsverbrechen« zu Leibe. Der international anerkannte Völkerrechtler Isi Foighal (Kopenhagen) erklärte:

»Eine Rechtfertigung von Rechtsverfolgung ist nur gegeben, wenn eigentlich kriminelle Handlungen vorliegen, wie beispielsweise geplanter Mord aus persönlichen Gründen (z. B. aus Eifersucht).«

Und obwohl kein Urteil gefällt wurde, sondern nur eine Untersuchung im Sinne Foighels erst stattfinden sollte, erging sich die Weltpresse in wütenden Angriffen gegen Deutschland. Die mildesten Kritiken sprachen im Falle der Verhaftung von Vracaric von einem

»Akt vollendeter politischer Idiotie eines von allen guten Geistern verlassenen Staatsanwaltes«.

Die Welt, vor allem auch die westliche Welt, weigert sich, Verbrechen an Deutschen mit dem gleichen Maße zu messen. Man schäumte über die »deutsche Frechheit«, Meuchelmörder zur Verantwortung ziehen zu wollen. Am ärgsten brandete die Haßwelle gegen Deutschland wegen dieser Verhaftung in Jugoslawien auf. Die Jugoslawen, die viele Zehntausende unglücklicher deutscher Soldaten aus dem Hinterhalte feige abgeschlachtet hatten, die viele unglückliche deutsche Soldaten nur zu oft unmenschlich zu Tode gefoltert, gemartert und verstümmelt hatten, protestierten: die blutschuldbeladenen und für ihre Morde an Deutschen mit Orden geschmückten Partisanen überschlugen sich in Wut und Haß wegen der Verhaftung des Meuchelmörders.

Anstatt die Unverschämtheiten der Weltpresse und der jugoslawischen Presse zu tadeln und sie in die Schranken zu verweisen, glaubte man, wie schon so oft in ähnlichen Fällen, sich durch Zurückweichen vor dem Wutgeheul Wohlwollen und freundliche Gesinnung gegen Deutschland erkaufen zu können. Und vergaß darüber, was die Geschichte immer wieder lehrt: Zu allen Zeiten wird, wer seine Würde nicht wahrt, mit Füßen getreten.

Die »Europa-Korrespondenz« 82/83, 1961, schreibt über den Fall Vracaric:

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»Der Vorfall Vracaric spielte sich in seiner Entstehung folgendermaßen ab: An dem Tage, als der Mordanschlag auf drei deutsche Soldaten in Agram geschah, hatte ein Befehl für alle Angehörigen der deutschen Wehrmacht im Stadtbereich Agram sowie Umgebung Gültigkeit, wonach es allen deutschen Soldaten untersagt war, Waffen (auch keine Seitenwaffen zu tragen. In dieser Zeit war auch im ganzen Raume Agram nichts von einer Partisanentätigkeit zu merken.

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Zu dieser Zeit begaben sich drei deutsche Soldaten – im Alter von 19, 20 und 23 Jahren – auf einer Straße außerhalb Agrams, zu einem nahegelegenen und gern besuchten Gasthof. Auf dem Wege dahin kamen sie an einer Plakatsäule vorbei, an der drei Zivilisten eifrig debattierten. Als sie an den Zivilsten vorbeigingen, drehten sich diese plötzlich um und schossen mit Pistolen die drei Soldaten ohne jeden Anlaß nieder. Der Neunzehnjährige war sofort tot, ein zweiter so schwer verwundet, daß er am nächsten Tage starb und nur der Dritte überstand seine ebenfalls schweren Verletzungen und lebt heute noch in Deutschland.

Einer dieser drei Meuchelmörder war Vracaric!

Niemand kann nach diesem wahren Sachverhalte behaupten, daß dieser Mord auch nur zu einem Teil etwas mit einer Kampfhandlung in Zusammenhang mit Partisanenaktionen zu tun hat. Wie die ›Deutsche Wochenzeitung‹, Hannover, bekannt gibt, hat Vracaric bei seiner jetzigen Einvernahme selbst zugegeben, daß er und seine Begleiter damals Zivilkleider trugen und daß sie in keiner Weise als Angehörige der Tito-Armee gekennzeichnet waren. Er gab weiters zu, daß sie damals die drei deutschen Luftwaffensoldaten so weit an sich herankommen ließen, bis sie ihres Überfalles sicher waren. Nicht genug damit, hatte Vracaric noch die unerhörte Frechheit, nach seiner Freilassung und Rückkehr laut ADN (sowjetzonale Agentur) die Westdeutsche Polizei anzuklagen und die Behauptung aufzustellen, die Westdeutsche Justiz versuche, Leute auf die Anklagebank zu zerren, die aktiv gegen den Faschismus gekämpft hätten.«

Die »Deutsche Soldatenzeitung«, München, bringt eine rechtliche Betrachtung dieses Falles durch den Herausgeber, Dr. Gerhard Frey, in der dieser feststellt:

»… auch soweit Partisanen als Kombattanten anzuerkennen sind, unterliegen sie als Kriegsverbrecher natürlich denselben Strafbestimmungen, wie sie für Kriegsverbrecher jeder Armee gelten.

Als Partisan war Vracaric ein Kriegsverbrecher; als Zivilist ein hinterhältiger Meuchelmörder. Und die westliche Welt deckte mit ihrem Geheul die Mordtat des kommunistischen Partisanen. Die Deutsche Bundesrepublik aber kapitulierte und anerkannte damit, daß deutsche Soldaten vogelfrei sind.«

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Wir werden die Ersten sein, die sich dem Standpunkte anschließen würden, daß man nach Kriegszeiten, die Blütezeiten von Gewalt, Grausamkeit und Unmenschlichkeit sind, aus vielen Gründen am besten tut, die Akten über Kriegsverbrechen zu schließen und gemeinsam an den Aufbau einer neuen Gemeinschaft zu gehen.

Aber dann müssen dies alle am Kriege beteiligten Parteien tun. Solange dies nicht der Fall ist, erfordert die Würde des deutschen Volkes und das Ansehen des Rechtes, daß dem Recht Genüge geschehe und Mörder vor ein ordentliches Gericht gestellt werden. 1

Der württembergische Justizminister hat vor dem Landtag die Untat des jugoslawischen Mörders klar als Mord bezeichnet und festgestellt, daß dieses Verbrechen »in der Art seiner Durchführung durch keine rechtliche Norm gedeckt war und ist.«

Er fügte allerdings hinzu:

»Vracaric habe auf freien Fuß gestellt werden müssen, weil der Überleitungsvertrag eine strafrechtliche Verfolgung von Widerstandsverhandlungen durch deutsche Gerichte nicht zulasse«. 2

Man muß mit tiefstem Unwillen zur Kenntnis nehmen, daß der Kriegsverbrecher Vracaric entlassen werden mußte. Aber die Mehrheit


1
Ein Anderes ist es, ob und inwieweit aus staatspolitischen Gründen der Bundespräsident von seinem Abolitionsrecht und Gnadenrecht Gebrauch macht und derartige Verfahren einstellt oder verhängte Strafen durch Gnadenakt erläßt.
2
Nach den Petersberger Gesprächen veröffentlichte die Alliierte Hochkommission am 26. November 1949 ein Gesetz, in dem es u. a. heißt:
»Deutsche Gerichte dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung des zuständigen hohen Kommissärs keine Gerichtbarkeit über die alliierten Streitkräfte, Personen oder deren Angehörige ausüben …«Erich Kern schreibt dazu in der »Deutschen Wochenzeitung«, Hannover vom 12 Jänner 1963. Seite I:»Deutsche Staatsanwaltschaften haben daher wiederholt Anzeigen gegen alliierte Kriegsverbrecher mit dem Hinweis zurückgewiesen, daß diese Verbrechen nicht verfolgt werden können.«Keineswegs aber haben nur Deutsche allein sogenannte Kriegsverbrechen begangen. Abgesehen von den unmenschlichen Grausamkeiten der Bolschewiken, der Polen, der Tschechen und der Tito-Banditen haben auch die westalliierten Armeen ihre Fahnen mit Kriegsverbrechen beschmutzt. Vor allem Angehörige der amerikanischen Armee und hier wieder in erster Linie Offiziere und Soldaten der Regenbogendivision. Sie haben im Mai 1945, vor allem in Bayern, als die Waffen schon ruhten, zahllose deutsche Soldaten oder Beamte, aber auch reine Zivilisten auf das bestialischste ermordet. In Oberpframmern, in Eberstetten, in Traisheim, bei Ruderting, in Eggstädt bei Rosenheim, in Rosenheim, bei Abtenau, in Obersberg, in Kreuzberg, in Siebenhausen, in Hengersberg, in Orlach-Jungholzhausen, bei Schwäbisch-Hall, in Erlau, in Titting bei Passau, in Kleinweil, in Meilenhofen und Zell bei Eichstatt, in Utting bei Ammersee, im Lazarett Dachau und vielen anderen Orten haben amerikanische Soldaten Kriegsverbrechen begangen.

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des deutschen Volkes, vor allem aller ehemaligen deutschen Soldaten, empfindet es als tief beschämend, daß der damalige Bundes-Justizminister sich nicht mit der einfachen Entlassung des Verbrechers begnügte, sondern der jugoslawischen Regierung »das Bedauern aussprach und eine Entschuldigung anbot.«

Da kommt man nicht mehr mit.

Die Kapitulation vor dem Haßgeheul der Todfeinde Deutschlands, die Einstellung jedes Verfahrens und die bedingungslose Freilassung des Mörders, unfaßbarerweise noch mit einer Entschuldigung über den »Mißgriff untergeordneter Stellen« zu begleiten, das war so ziemlich das Schlimmste und Würdeloseste, was man überhaupt tun konnte. Wie man die Verurteilung deutscher Soldaten zum schmählichen Henkertode wegen völkerrechtlich erlaubter Kriegshandlungen oder Verhalten widerspruchslos hingenommen hatte, nahm man ohne feierlichen Protest widerspruchslos hin, daß Morde an deutschen Soldaten ungesühnt bleiben müssen. 1


In einer fundierten Broschüre »Das große Kesseltreiben« habe ich eine Reihe dieser Fälle eingehend geschildert …«
Im Überleitungsvertrag, den die DBR mit den Alliierten am 28. September 1954 schloß, ist im Teil 1, Artikel 2, Absatz 1, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. ? 1955 (RGBL. 1955, II, S. 405 ff.) die Strafverfolgung Westalliierter, die Kriegsverbrechen an Deutschen begangen haben, den deutschen Behörden verboten. Aber die deutschen Behörden ermitteln mit nimmermüder Emsigkeit gegen Deutsche, die angeblich Kriegsverbrechen gegen Alliierte begangen haben.Verstößt das nicht grob gegen die Auffassung der Mehrheit der deutschen Bürger von nationaler Würde?
1
Der deutsche Rechtsanwalt Wilhelm Schöttler aus Recklinghausen hat im Dezember 1963 bei der Bundes-Staatsanwaltschaft in Karlsruhe gegen den jetzigen jugoslawischen Außenminister Koca Popovic Strafanzeige wegen Ermordung wehrloser deutscher Kriegsgefangener erstattet. Eine weitere Anzeige wegen bestialischer Kriegsverbrechen wurde gegen den heutigen jugoslawischen Vizepräsidenten Alexander Rankovic erstattet. Dieser wird auf Grund vorhandener Zeugenaussagen und anderen Beweismaterials beschuldigt, mehr als 100.000 deutsche Kriegsgefangene und mehr als 250.000 Volksdeutsche ermordet zu haben. Außerdem soll die Ermordung aller in Lazaretten aufgefundenen deutschen und kroatischen Soldaten, sowie die Niederwalzung aller deutschen Soldaten-Friedhöfe in Jugoslawien auf einen Befehl von Rankovic geschehen sein.
Die Bundesstaatsanwaltschaft leitete diese Anzeigen an das Landgericht in München weiter. Die Staatsanwaltschaft München I verlautbarte aber am 21. Februar 1964. gegen den jugoslawischen Außenminister Popovic kein Ermittlungsverfahren einleiten zu können. (Wegen des bevorstehenden Verbotes der Alliierten).Es ist moralisch und rechtlich unerträglich, daß Deutschland und Österreich ihre Kriegsverbrecher vor Gericht stellen, daß aber die Massenmörder der Gegenseite völlig ungeschoren bleiben. Noch unerträglicher aber ist es, daß man alliierte Kriegsverbrecher und Massenmörder an Deutschen, wenn sie als Abgesandte ihrer Staaten zu uns auf offiziellen Besuch kommen, mit Ehren-Kompagnie und gesenkter Fahne empfängt.

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Besonders verletzend und aggressiv im Falle Vracaric war die leidenschaftliche Inschutznahme des feigen Meuchelmörders durch die europäischen kleinen Staaten. Die Zeitungen in Norwegen, Dänemark, Holland und in der Schweiz überschlugen sich im Haß und tobten vor Wut gegen Deutschland. In Dänemark befaßte sich sogar das Parlament mit dem Fall des verabscheuungswürdigen Meuchelmörders. Ein Regierungsblatt der Schweizer Eidgenossen nannte die Verhaftung des Meuchelmörders eine »politische Idiotie« und die Kopenhagener »Information« schrieb, der Staatsanwalt in Konstanz, der die Verhaftung auslöste, müsse entweder verrückt oder ein Nazi sein.

Der Fall Vracaric beleuchtet grell, daß die Welt unserer Zeit mit zweierlei Maß mißt.

Vracaric und die Zehntausenden anderen Meuchelmörder, an deren Händen das Blut Ermordeter klebt, bleiben in aller Welt frei und ungeschoren. Sie haben ja nur Deutsche getötet. 1

Wer sein Recht und seine Würde aufgibt, den tritt man mit Füssen

Darauf, daß Deutschland gewagt hatte, einen jugoslawischen Meuchelmörder zu verhaften, gab die jugoslawische Justiz ihre Antwort: Der Münchner Kaufmann Hans Kohl wurde unter der Anschuldigung, während des Krieges Mitglied des SD (Deutscher Sicherheitsdienst) in Jugoslawien gewesen zu sein, zu elf Jahren Kerker verurteilt.

Es konnte ihm nicht das geringste Vergehen oder Verbrechen nachgewiesen werden. Und Deutschland schweigt dazu. (Der Prozeß fand in der serbischen Kleinstadt Tilowe Uzica statt. Entlastungszeugen aus Deutschland wurden nicht zugelassen. Urteil vom 23. Dezember 1961.)

Ein Denkmal für die Jugoslawischen Partisanen in Graz

Dem Blutrausch der jugoslawischen Partisanen fielen über 100.000 Deutsche, zumeist versprengte deutsche Soldaten und kriegsgefangene


1
In dem Invasions-Bericht des Amerikaners Cornelius Ryan »Der längste Tag« wird die Ermordung von sechs deutschen Kriegsgefangenen geschildert, denen die Kehle durchschnitten wird. Als Täter gibt Ryan kanadische Soldaten an. Doch die Verfolgung von alliierten Kriegsverbrechen ist in der BDR untersagt. (Siehe auch E. Kern: »Verbrechen am deutschen Volke«, Verlag Schütz, Göttingen, 1964).

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deutsche Soldaten zum Opfer. Unvorstellbar waren die Bestialitäten und Verbrechen, die jugoslawische Partisanen nach dem Zusammenbruch an der deutschen Zivilbevölkerung ihres Landes und in der Südsteiermark verübten. Zu Tausenden wurden deutsche Familien mit Frauen und Kindern bestialisch ermordet. Man hat es bis heute verstanden, diese Blutschuld vor der Welt zu verschleiern.

Für diese Partisanenmörder ließen nun deutsche Menschen in einem deutschen Lande ein Denkmal errichten. Das ist ungeheuerlich; wenn man schon keine Sühnung dieser ungeheuerlichen Verbrechen fordert, so kann man doch fordern und erwarten, daß ein Land, dessen Bürger, die viehisch ermordeten Frauen und Kinder und Männer waren, so viel Ehrfurcht vor dem Andenken an die Ermordeten und vor ihren Hinterbliebenen hat, daß sie die Mörder nicht dadurch ehrt, daß man ihnen im Lande der Ermordeten ein Denkmal setzt, dessen Kosten die Mitbürger der Ermordeten zahlen.

Zu diesem, in der Welt wohl einmaligen Denkmal, schreibt die »Europa-Korrespondenz«, Wien, 82/83, 1962:

»Ein instinktloser Mandatar – instinktlose Geschäftsleute.

Ausgerechnet in Graz, und zwar auf dem Zentralfriedhof, wurde am Allerheiligentag 1961 ein 20 Meter hohes Denkmal eingeweiht, das dem Gedenken an die etwa 1200 wegen Partisanentätigkeit im Zweiten Weltkrieg justifizierten Jugoslawen, gewidmet ist. Die Kosten für den Gedenkstein betragen zwei Millionen Schilling. Die Hälfte davon bezahlten die Jugoslawen. Die Initiative zur Errichtung des Denkmales ging von dem Ersten Landeshauptmannstellvertreter der Steiermark aus, der auch Vizepräsident der österreichisch-jugoslawischen Gesellschaft ist. Dieser hohe sozialistische Funktionär, einer der führenden Männer des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, hat hunderte Bittschreiben an die Geschäftswelt ausgeschickt und rund 500.000 Schilling an Geld- und Sachspenden für dieses in einem nichtdeutschen Lande wohl unmögliche ›einmalige‹ Denkmal zusammengebracht.

Dabei wissen alle, daß die heimtückische Form ihres Kampfes die Mehrzahl der Partisanen außerhalb jedes Gesetzes stellte. Wir erinnern nur an die Morde auf der Sau-Alpe und im Kärntner Unterland. Wehrlose Bauernfamilien – seit Jahrhunderten auf ihrem Besitz – wurden von den Partisanen ausgerottet. Unter der Maske des Kampfes zogen die Räuber- und Mörderbanden durch die Nächte. Und als ein englischer Fallschirmspringer – ein Major – auf der Sau-Alpe eine Partisanenabteilung ermahnte, einen militärischen Kampf zu führen und die schwerbewachte Bahn zu sprengen und nicht die Bevölkerung zu brandschatzen, wurde er einfach erschlagen. Aus Unter-Kärnten verschleppten die Jugoslawen nach dem Zusammenbruche Hunderte

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von Zivilisten und noch heute weiß man nicht, wo sich das Grab dieser Unglücklichen, Verschollenen befindet.«

Zum Partisanendenkmal in Graz schreibt der »Eckartbote« (Wien 1962, Folge 2, S. 15):

»Im steirisch-jugoslawischen Grenzland ist kein Ort, in dem die Bewohner nicht von den unmenschlichen Korden der südslawischen Partisanen zu erzählen wüßten. Ich selbst sehe noch die rauchenden Trümmer und die gräßlich verstümmelten Leichen von Männern und Kindern vor mir, als am 16. Oktober 1944 auf der Sau-Alpe, weit weg von allen Fronten, ein kleiner Bergbaubetrieb von Titopartisanen überfallen und dem Erdboden gleichgemacht wurde. Hunderttausende Menschen deutscher Zunge wurden aus der von ihnen urbar gemachten und zur Blüte gebrachten Landstrichen in Jugoslawien, Syrmien, Banat und der Batschka von den Jugoslawen ermordet oder zu Tode gequält oder nacktberaubt aus ihrer jahrhundertealten Heimat vertrieben. Und nun ein Denkmal für diese Unmenschen!

Solange die Jugoslawen nicht bereit sind, den ohne Gerichtsurteil ermordeten österreichischen Soldaten der Wehrmacht oder den in den jugoslawischen Konzentrationslagern ermordeten oder verstorbenen Untersteirern ein Denkmal zu setzen, so lange brauchen wir kein jugoslawisches Mahnmal in Österreich.«

Ein zweites Partisanen-Denkmal in Kärnten

Nach einem Bericht der slowenischen Zeitung »Slovenski Vestnika« wurde auf dem Friedhof in Klagenfurt ein Mahnmal für »die Opfer des Faschismus« enthüllt, das den kommunistischen Tito-Partisanen-Mördern geweiht ist.

In ganz Jugoslawien gibt es kein einziges Mahnmal, das den Gedenken der Hunderttausende von den kommunistischen Mordbanden Titos grausam hingemordeten Volksdeutschen und deutschen Soldaten geweiht ist. Auch die 1945 aus Südkärnten verschleppten und ermordeten Kärntner Deutschen warten noch auf ein Mahnmal, das ihren Gedenken geweiht ist und das die Folterungen und Morde der Mordbanden Titos anklagt.

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Ein drittes Partisanen-Denkmal in Kärnten (Völkermarkt) geplant

Nach Zeitungsberichten ist die Errichtung eines dritten Denkmals für die jugoslawischen Partisanen (Kosten zwei Millionen Schilling) in Österreich (in Kärnten in der Stadt Völkermarkt) geplant.

So sah der »Freiheitskampf« der Tito-Partisanen aus

Erich Kern schreibt (»Deutsche Wochenzeitung«, Hannover, 18. November 1961):

»Niemals und nirgendwo hat sich die berüchtigte Kote Armee mit solchen Greueln und Massenverbrechen belastet, wie es Tito und Genossen taten. Die Bestialitäten der Tito-Partisanen sind unbeschreiblich. Diese Mörderbande ›Soldaten‹ und ihre Henkertrupps ›Armee‹ zu nennen, ist ein Hohn auf das ganze Soldatentum schlechthin …

… Ihre Haupttätigkeit war das Berauben der Deutschen im Banat, der Batschka, Syrmien, Slavonien und Baranya. Unzählige Frauen wurden vergewaltigt, unzählige Männer, Frauen und Kinder in einem Blutrausch sondergleichen abgeschlachtet. Mit den Deutschen starben die königstreuen Serben und die heimattreuen Kroaten zu vielen Zehntausenden …

… Diese kommunistischen Banden konnten ihren blutigen Kampf aus ihren Schlupfwinkeln heraus nur deshalb führen, weil sie vom Britischen Oberkommando aus der Luft ständig mit Waffen, Munition und Verpflegung versorgt wurden …

… Als Zugsführer stieß ich im Spätherbst 1943 in der Umgebung von Agram auf einer Sicherungsstreife auf die Leiche eines Feldwebels der Luftwaffe, dem Titos Freiheitskämpfer Ohren, Nase und Geschlechtsteile abgeschnitten und die Augen ausgestochen und den noch Lebenden mit riesigen Nägeln an einen Kastanienbaum genagelt hatten … Wie festgestellt wurde, war der Mann 56 fahre alt …«

Jugoslawische Kriegsverbrechen

Noch ärger als die Tschechen wüteten die jugoslawischen Banden gegen deutsche Soldaten und die deutsche Bevölkerung in Jugoslawien. Die Wochenschrift der Donauschwaben »Neuland« veröffentlichte darüber einen erschütternden Bericht:

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»Unter anderem wurden in der bosnischen Ortschaft Doboj-Uschora 1945 von kommunistischen Partisanen 5000 Volksdeutsche Kinder auf entsetzliche Weise ermordet. Sie wurden vergast und ihre Leichen verbrannt. Auf die gräßlichste Weise wurden am selben Orte 300 Offiziere und Unteroffiziere der Deutschen Wehrmacht ermordet. Sie wurden bis zum Halse eingegraben. Dann ließ man eine von Pferden gezogene Egge über die Reihe der lebenden Menschenköpfe fahren und diese zerstückeln.«

Dr. W. Neuner schreibt über die ungeheuerliche Würdelosigkeit des Grazer Partisanendenkmals in der »Deutschen Wochenzeitung« vom 25. November 1961:

»Die nach Kriegsrecht getöteten Meuchelmörderpartisanen wurden im Grazer Zentralfriedhof beerdigt.

Dem sei folgendes gegenübergestellt: In Rudolfsgrad in Jugoslawien wurden von den jugoslawischen Behörden nach dem Kriege 23.000 deutsche Frauen und Kinder in einem KZ zusammengepfercht. Allein im Jahre 1946 wurden in diesem Lager 7400 Kinder und Frauen durch Aushungern umgebracht. Sie durften nicht auf dem Friedhof beerdigt werden. Ihre Leichen wurden auf der Hutweide ›Teletschka‹ verscharrt. Im Gegensatz zu den slowenischen Partisanen-Mördern hatten diese Frauen und Kinder niemals auch nur einen Menschen umgebracht oder sonst ein Verbrechen begangen.

Die jugoslawische Regierung aber hat die Errichtung von Grabzeichen für diese Massengräber verboten. Eine Kranzniederlegung oder dergleichen an diesen Gräbern wurde niemals gestattet. Noch nie hat sich ein Vertreter irgendeines Staates zu Allerheiligen um diese unschuldigen deutschen Opfer gekümmert oder diese Gräber aufgesucht, obwohl gut bekannt ist, daß sich unter den Opfern in diesen Massengräbern auch viele deutsche und österreichische Staatsbürger befinden, die nach dem Kriege aus Kärnten und der Steiermark verschleppt und im erwähnten Lager liquidiert worden sind.

(Zur Enthüllung des Partisanendenkmales waren der österreichische Vizekanzler, der Innenminister Afritsch, der Landeshauptmannstellvertreter Matzner erschienen und hielten dort Reden.)

… Nach dem Krieg wurden Hunderttausende deutsche Zivilpersonen beiderlei Geschlechts in Lagern konzentriert, in den Lagern Sterntal bei St. Heinrich ob Marburg, am Schloßberg von Mahrnberg, in der ›Huda Luknja‹ bei Wöllan, bei Kötsch östlich von Rann, in Tresternitz, in der Marburger Strafanstalt, bei Schloß Guttenhag, in den alten Bergwerken bei Trüffer und Trifail, in Tüchern bei Cilli, bei Gottschee usw.

Dort wurden sie in Gruppen bis zu jeweils 300 Personen gleichzeitig und ohne ein Verfahren liquidiert und in Massengräbern verscharrt.

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Und den Jugoslawen würde es nicht einfallen, dort ein Denkmal für diese unglücklichen und unschuldigen Mordopfer errichten zu lassen.«

Die katholische Münchner Wochenzeitung »Volksbote« veröffentliche in ihrer Ausgabe vom 25. Mai 1963 den Bericht eines Augenzeugen, Ivan Boras, der unter anderem angab:

»Momeilo Propovic hat sich 1945 als Offizier des Korpus narodne odbrane Jugoslavije (KNOJ) im Rahmen der Samadija-Division … in der Derventa betätigt … In Derventa fand die erste mir bekannte Liquidation deutscher Kinder statt, Volksdeutscher Kinder, die aus dem Banat und aus der Batschka herangetrieben wurden. Man hatte ungefähr 200 bis 300 zusammengetrieben. Man hat sie vergast … Die Täter waren Momeilo Popovic, Momeilo Slijepcevic, Djoko Mieie, Meljeno Sarie, Omar Propbie und Mato Bijelic … In der Zuckerfabrik in Usora haben sie mindestens 5000 Kinder umgebracht.

Wir alle, die wir im Gefängnis saßen, lauter gefangene Kroaten, nahmen an dem Ausladen dieser Kinder teil. Ich selbst habe etwa zwanzigmal ausgeladen. Aus meiner Zelle habe alle am Ausladen teilgenommen. Die Kinder waren noch lebendig, als wir sie ausluden, aber vor Hunger sehr erschöpft. Wir haben lebende Kinder ausgeladen und tags darauf tote geladen. Wir transportierten sie an den Fluß Bosan. Dort haben wir sie verbrannt.

Die Kinder waren im Alter von drei bis vierzehn Jahren. Es gab welche, die mit uns sprechen konnten und es gab ganz kleine, die nicht redeten … Die Kinder wurden in einen großen Raum gesperrt und zwar im untersten Stockwerk der Zuckerfabrik. Im Raum befanden sich ungefähr 100 bis 200 Kinder. Dann wurden sie durch Gas getötet. Die Leichen wurden nicht begraben, sondern am Ufer der Bosna mit Naphta und Benzin begossen und verbrannt. Mit einer Straßenwalze hat man dann den Rest zusammengewalzt und wir haben sie dann mit Schaufeln in die Bosna geschaufelt.« 1

Die »Deutsche Wochenzeitung« (Hannover), die über diese schauerlichen Verbrechen berichtet, bringt am 1. Juni 1963 auch ein Interview mit dem Augenzeugen Ivan Boras.


1
Vgl. hiezu auch das Wüten der Tito-Partisanen gegen die ihnen von den Engländern ausgelieferten Kriegsgefangenen in den italienischen Karsthöhlen ob Triest. Weiters die Berichte der deutschen »Wissenschaftlichen Kommission für deutsche Kriegsgefangenengeschichte«. »Die deutschen Kriegsgefangenen in Jugoslawien«, Band I 1941 – 1949, Band II 1949 – 1953, Verlag Giseking, Bielefeld. Ferner die Berichte des kroatischen Sozialdienstes (Sitz Düsseldorf). E. Kern »Verbrechen am deutschen Volke«, 1964. »Europa in Flammen« (Nation Europa), Band I, S. 316 »Titos unbewältigte Vergangenheit«; S. 319 »Die Ausrottung des Jugoslawien-Deutschtums«.

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Ungeheuerlich war das Wüten der Partisanenbanden nicht nur gegen wehrlose deutsche Soldaten und Kriegsgefangene und gegen die unglückliche deutsche Zivilbevölkerung Jugoslawiens. Die Mordbanden wüteten in gleich erbarmungsloser Weise auch gegen die Kroaten.

Die »Deutsche Wochenzeitung« (Hannover) vom 14. Oktober 1963 bringt folgenden Bericht:

»350.000 Kroaten und Deutsche von Titopartisanen gefoltert und abgeschlachtet.

Der kroatische Sozialdienst, dessen Zentrale in Düsseldorf ihren Sitz hat und der etwa 60.000 in Deutschland lebende Kroaten betreut, stellte beim Internationalen Roten Kreuz in Genf den Antrag, das IRK möge das Schicksal von 350.000 deutschen und kroatischen Soldaten aufklären, die nach der Kapitulation von 1945 von den kommunistischen Partisanen in Jugoslawien umgebracht worden sind. Ein Teil dieser unglücklichen Opfer wurde von den Engländern an die Titopartisanen ausgeliefert.

.

Die Kroaten fordern außerdem, daß die Massengräber der ermordeten Soldaten, vor allem in Slovenien, in denen bis zu jeweils 40.000 Soldaten liegen, geöffnet und die Leichen exhumiert werden. Ein Massengrab mit 40.000 Opfern liegt bei Marburg an der Drau; ein anderes Massengrab mit 30.000 bei Koceje in Slovenien und ein Massengrab mit 25.000 bei St. Vid.«

Der serbische Publizist B. M. Karapandjitsch schildert, wie im Mai 1945 tausende und abertausende Slovenen, Kroaten und Serben mit Draht zusammengebunden auf Lastwagen verladen und aus der vermeintlichen Sicherheit des britisch besetzten Kärntens in die slovenischen Wälder gebracht wurden. Dort stellten die Titopartisanen sie reihenweise auf und schossen sie in einer schauerlichen Massenvernichtung zusammen.

Im Sammellager St. Veith wurden die Opfer der britischen Auslieferung konzentriert, wo der Häuptling der Partisanen, Slobodan Penezitsch die Massenhinrichtungen leitete. Allein hier wurden rund 100.000 Kroaten, Slovenen und Serben liquidiert.

Im Lager Vetrinje bei Klagenfurt 12.000 Slovenen, 3000 Serben, 2.500 Kroaten und etwa 100.000 Montenegriner erschossen.

Über die Todeslager von Gekowa hat Geistlicher Rat Matthias Johler geschrieben: über die von Groß-Betscherek und Rudolfsgnad hat der Oberlandesgerichtspräsident von Groß-Betscherek ausgesagt; es kam hier zu einem Massenmord an 300.000 Wehrlosen.

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Bei St. Heinrich am Bachern (südlich der Drau auf halbem Wege von Marburg nach Bleiburg) wurden 10.000 deutsche Kriegsgefangene ermordet.

Im Orte Rann wurden 4000 deutsche Kriegsgefangene in einem Lager zusammengepfercht und in der Nacht vom 21. auf den 22. Mai 1945 ermordet.

Insgesamt befanden sich in Jugoslawien rund 50 KZ für die 300.000 deutschen Bürger dieses Landes.

Die deutschen und österreichischen Touristen bringen den jugoslawischen kommunistischen Partisanenmördern jährlich über eine Milliarde Schilling ins Land!

Die Landsleute und Angehörigen der von den jugoslawischen kommunistischen Partisanen ermordeten und zu Tode gefolterten Deutschen und Österreicher wählen als Ziel für ihre Urlaubsreise und ihren Ferienaufenthalt mit Vorliebe das Land der Partisanenmörder. In anderen Ländern bemüht man sich, über die im Krieg verübten Grausamkeiten den Mantel des Schweigens und den Schleier des Vergessens zu breiten. Anders im halbbarbarischen Jugoslawien. Die Mörderpartisanen werden heute noch bei jeder Gelegenheit als nationale Helden gefeiert. Die von ihnen an hunderttausenden Deutschen und Österreichern verübten barbarischen Morde und bestialischen Folterungen werden als nationale Heldentaten im Gedächtnis des Volkes erhalten.

Die slowenischen Partisanen haben gleich nach Kriegsende das Buch »Kärnten im Kampf« herausgegeben, in dem sie über ihre Aktionen und Kämpfe in Südkärnten berichten. Sie gestehen darin ganz offen, daß sie während des Krieges 600 Aktionen in Kärnten ausführten und dabei 3.800 Österreicher töteten, über 2000 verwundeten und über 3000 verschleppten, was für diese Unglücklichen einen besonders grausamen Folterungstod bedeutete.

Über das selbe Thema berichtet auch ein zweites Buch und Selbstzeugnis. Unter dem Titel »Gemsen auf der Lawine« berichtet es stolz über weitere nur in Südkärnten verübte Anschläge und Greueltaten. 1951 erschien in Klagenfurt (!) ein Gedenkbuch unter dem Titel »Koreska v borbi«, in dem schauerliche Verbrechen der serbischen und slowenischen Partisanen an den Jugoslawien-Deutschen gerühmt werden.

Am 4. Oktober 1963 erschien in Laibach eine 100 Seiten starke, reichbebilderte Festschrift ehemaliger jugoslawischer Partisanen unter dem Titel »Tovaris«.

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Das »Salzburger Volksblatt« brachte am 20. Jänner 1964 die Faksimile einer Seite dieser Mörderzeitschrift. Diese Seite sollten sich die deutschen und österreichischen Jugoslawien-Reisenden ausschneiden und in ihr Familienalbum kleben. Das Bild zeigt eine Gruppe von im Hinterhalt liegenden Partisanen. Ihre MG’s sind auf eine Abteilung ahnungslos dahinmarschierender deutscher Landser gerichtet. Die Truppe führt eine requirierte Kuh mit sich. Die Bildunterschrift lautet:

»Fantje, enega pastite, da ne bomo po vojni eiste ob tarizin!« (Zu deutsch: Burschen, einen lassen wir am Leben, damit wir nach dem Krieg nicht ganz ohne Fremdenverkehr sind!)

Österreichs Spende für ein Partisanen-Mörder-Denkmal in Laibach

»Unverständlich ist, daß Österreich diesen Mördern auch noch ein Denkmal setzen will, obwohl sie doch einen Teil Kärntens von unserem Staatsgebiet mit Gewalt losreißen wollten. Kürzlich wurde bekannt, daß die 90.000 Schilling, die im Staatsvoranschlag als ›Spende Österreichs für die Errichtung eines Partisanen-Mahnmals‹ in Laibach vorgesehen sind, aus Gründen ›guter, nachbarlicher Beziehungen‹ zum Tito-Staat um mehr als eine halbe Million überschritten wurde. Die österreichischen Steuerzahler, von denen nicht wenige ihre Verwandten und Freunde und dazu ihr ganzes Vermögen in Jugoslawien verloren haben, dürfen also den Schuldigen dafür noch gewissermaßen eine ›Anerkennungsprämie‹ zahlen … Das Ganze klingt so unglaubhaft, daß man es gern für eine üble Nachrede halten möchte, die der österreichischen Bundesregierung angehängt wird. Aber da es sich um öffentlich bekanntgewordene Tatsachen handelt, die unwidersprochen blieben, muß man mit tiefer Beschämung zur Kenntnis nehmen: leider, leider ist das alles wahr!«

(Wiener »Montag« vom 7. September 1964)

Der Gipfel der Unverschämtheit

Man kann von einer nahezu völligen Ausrottung des Deutschtums in Jugoslawien durch Tito sprechen. Nach der scheußlichen Ermordung von Hunderttausenden deutschen Männern, Frauen und Kindern, nach Nacktberaubung und Austreibung von Hunderttausenden überlebenden Deutschen (Wert des Raubes 2,5 Milliarden Goldmark nach den Berechnungen der jugoslawischen Staatsbank) fordert Tito von Deutschland

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Wiedergutmachung in der Höhe von 400 Millionen DM mit der Begründung, die deutsche Besatzung habe in Jugoslawien einen Schaden von 140 Milliarden DM angerichtet. Von all den vielen Wiedergutmachungsforderungen an Deutschland ist dies wohl die unverschämteste.

Belgrad will 3,5 Milliarden DM

Die »NZ« vom 23. Juni 1967 bringt folgende Nachricht:

»Im Auswärtigen Amt unter Willy Brandt bemüht man sich um diplomatische Beziehungen zu Jugoslawien. Belgrad wünscht dafür eine Wiedergutmachung von 3,5 Milliarden DM für Schäden, die im Verlaufe der Kämpfe zwischen der regulären deutschen Wehrmacht und der irregulären Partisanenarmee Titos entstanden sind. An eine Wiedergutmachung der Austreibung, Ermordung und Nacktberaubung der deutschen Volksgruppe in Jugoslawien denkt Tito nicht.«

Das Zentralorgan der bayerischen CSU, der »Bayernkurier«, befaßte sich in der Ausgabe vom 30. Mai 1964 sehr kritisch mit dieser Nachricht:

»Was ist eigentlich los? Auf der einen Seite wird alles, was tatsächlich oder angeblich von Deutschen den Anderen angetan wurde, nicht nur draußen in der Welt, sondern auch innerhalb der Bundesrepublik bis ins Gigantische aufgebauscht und Tag und Nacht verbreitet. Wird mit dem gleichen Eifer all das Entsetzliche und Qualvolle, was deutsche Menschen in und nach dem Kriege von den Andern erleiden mußten, unterschlagen. Darf das deutsche Volk diese Wahrheiten nicht erfahren? Es darf wohl keinen Zweifel darüber geben, daß einer Regierung kein Heller Wiedergutmachung gezahlt werden darf, die so viel an Deutschland und den Deutschen wiedergutzumachen hat.«

Das Dokumentationswerk »Die deutschen Kriegsgefangenen in Jugoslawien 1941–1945«, herausgegeben von der »Wissenschaftlichen Kommission für die Geschichte der deutschen Kriegsgefangenen« ist auf ausdrücklichen Wunsch des Auswärtigen Amtes in Bonn im Buchhandel nicht zu kaufen, weil sich das deutsche Volk über seinen Inhalt zu sehr erregen würde!

Das gottgesegnete, mit allen Schätzen der Natur verschwenderisch beschenkte Jugoslawien leidet heute infolge der kommunistischen Wirtschaft, die überall auf der Erde die gesegnetsten Landstriche zu Notstandsgebieten macht, empfindliche Not. Die kommunistischen Wirtschafter in dem früher so reichen, heute so armen Jugoslawien brauchen

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dringend Geld. Nach so vielen Beispielen und Mustern in aller Welt, will sich nun auch Jugoslawien das infolge Fehlschlagens der kommunistischen Wirtschaft an allen Ecken und Enden fehlende Geld von Deutschland holen.

Die »DWZ« (26. Juni 1964, S. 9) schreibt zu der unverschämten Forderung Titos unter der Überschrift »Wo bleibt die jugoslawische Wiedergutmachung an Deutschland – das Vermögen der Volksdeutschen betrug 2,5 Milliarden Golddollar«:

»In der Nähe von Marburg an der Drau liegen in Massengräbern 40.000 gemeuchelte Deutsche und Kroaten, in der Gottschee 30.000 und bei St. Veit in Slowenien 25.000. Von den ehemals in Jugoslawien lebenden etwa 550.000 Volksdeutschen wurde etwa die Hälfte ermordet. Die Zahlenangaben der Ermordeten oder in den kommunistischen KZ’s Molidorf, Rudolfsgnad, Jarek, Gawoko, Kurschewije, Mitrowitza verhungerten schwanken zwischen 125.000 bis 250.000. Sie verloren nicht nur das Leben, sondern auch all ihre Habe und jegliches Menschenrecht.

Am 31. November 1944 veröffentlichte der politische Kommissar Titos, Moscha Pijade, in Jaice die berüchtigte ›Verfügung von Jaice‹ als Regierungsgesetz des Tito-Regimes.

Die drei Punkte der Verfügung lauteten:

1. Alle in Jugoslawien lebenden Personen deutscher Abstammung verlieren automatisch die jugoslawische Staatsbürgerschaft und alle bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte.

2. Der gesamte bewegliche wie unbewegliche Besitz aller Personen deutscher Abstammung gilt als vom Staat beschlagnahmt und geht automatisch in dessen Eigentum über.

3. Personen deutscher Abstammung dürfen weder irgendwelche Rechte beanspruchen, noch ausüben, noch Gerichte oder Institutionen zu ihrem persönlichen oder rechtlichen Schutz anrufen.

297.500 überlebende Volksdeutsche wurden aus Jugoslawien vertrieben. Nur ein Rest von rund 80.000 blieb rechtlos und geknechtet in Jugoslawien zurück. Alle, die Ermordeten und Gefolterten, die Vertriebenen wie die Zurückgebliebenen, wurden ihrer Habe völlig beraubt.

Die jugoslawische Staatsbank in den dreißiger Jahren, als serbische Chauvinisten erstmals die Forderung auf Aussiedlung der Volksdeutschen stellten, kam nach eingehenden Prüfungen zu dem Ergebnis, daß das Vermögen der Volksdeutschen in Jugoslawien 2,5 Milliarden Golddollar betrage.

Der amerikanische Außenminister Dean Rusk wandte sich kürzlich an den bundesdeutschen Außenminister Schröder mit dem Ersuchen, Bonn solle die Wiedergutmachungsansprüche Titos in der Höhe von etwa 400 Millionen DM erfüllen.

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Die amerikanische Zumutung ist ebenfalls ohne Beispiel, da doch auch in Washington bekannt sein müßte, daß Jugoslawien diplomatische Beziehungen mit dem kommunistischen SED-Regime in Ostberlin unterhält.

Noch hat sich die Bundesregierung geweigert, dem amerikanischen Druck zugunsten Titos nachzugeben. Aber schon wird in Bonn bekannt, daß jugoslawische Schulden in der Höhe von 200 Millionen DM in nächster Zeit konsolidiert werden und die BRD darüber hinaus bereit sein soll, Bürgschaften für neue Warenkredite an Jugoslawien in der Höhe von 300 Millionen DM bereitzustellen. Längst erhalten auch jugoslawische Studenten deutsche Stipendien für ihr Studium an deutschen Universitäten. Dies alles trotz der Massenmorde an Deutschen, die in die Hunderttausende gehen, und ohne daß Tito und seine Belgrader Henkerregierung auch nur das geringste Entgegenkommen gegenüber Deutschland zeigen.«

Der Fall Major Reder

Der Österreicher, Major Walter Reder, wurde vom territorialen Militärgericht von Bologna wegen Kriegsverbrechen, begangen an der Zivilbevölkerung von Marzabotta am 31. Oktober 1951 zu lebenslänglicher Haftstrafe verurteilt. Major Reder schmachtet heute noch, 23 Jahre nach Kriegsende, im italienischen Gefängnis. Der Fall Major Reder ist eine himmelschreiende Kulturschande. In einem gewissenhaften Dokumentarbericht hat Lothar Greil »Die Lüge von Marzabotto«, Schild-Verlag, München 1959, nachgewiesen, daß Major Reder die ihm angelasteten Verbrechen gar nicht begangen haben kann, da er am Tatorte gar nicht zugegen war. Das aufrüttelnde und erschütternde Ergebnis der Forschungen Greils blieb von den offiziellen österreichischen Stellen bis heute unbeachtet.

Es blieb aber nicht bei dieser Teilnahmslosigkeit.

In beschämend gehässiger Weise hat ein führendes Parteiblatt Wiens dem Kriegsgefangenen Major Reder trotz der heute offenkundigen und nachgewiesenen Unschuld Reders, diesen aller der Mordbeteiligungen bezichtigt, die ihm die KP Italiens angedichtet hat. Es blieb nicht bei dieser einen Ungeheuerlichkeit. Die für alle Kriegsgefangenen Sendungen bestehende Portofreiheit für alle Postsendungen an Major Reder war lange Zeit aufgehoben. Dies trotzdem, daß Major Reder es vom obersten Militärgericht in Rom bestätigt hat, daß er nicht Strafgefangener, sondern Kriegsgefangener ist.

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Auch Italien lockt der deutsche Goldesel

Auch Italien, der »Kriegsverbündete« Deutschlands konnte der Versuchung nicht widerstehen, den deutschen Goldesel anzuzapfen. Deutschland hat ihm auf seine Forderung 40 Millionen DM zur Entschädigung für NS-Verfolgte und -Geschädigte bewilligt. Die Aussicht, einen Happen von diesen 40 Millionen zu bekommen, hatte eine Sturzflut Ansprüchen und Anträgen auf Entschädigung zur Folge.

Der Präsident der Sonderkommission für NS-Verfolgte in Rom, Felici, gab bekannt, daß in den ersten Monaten der Anmeldefrist schon 320.000 Italiener ihre Ansprüche als »Verfolgte des NS« anmeldeten.

Wieviel Aasgeier mögen darunter sein?

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Quelle und Kommentare hier:
https://morbusignorantia.wordpress.com/2015/02/17/die-welthetze-gegen-deutschland-teil-1/