Deutscher = Rechtstellung als Deutscher nach RuStaG?

Hoffe das ist jetzt endgültig!
Teil 1 hier noch zum nachlesen, Teil 2+3 sind verworfen:
http://staatschuldenluege.files.wordpress.com/2013/10/rechtstellung-als-deutscher-teil-2.pdf

Einführung

Abklärung einiger Begrifflichkeiten, Nationalität vs Staatsangehörigkeit

Duden:
Synonyme zu Staatsangehörigkeit

Staatsbürgerschaft; Nationalität; (Rechtssprache veraltet) Indigenat

juristische Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat, Nationalität (1a)

Beispiele

  • seine Staatsangehörigkeit ist deutsch
  • die schwedische Staatsangehörigkeit annehmen, besitzen

Citizenship vs Nationality:
http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Citizenship_and_nationality

“While the terms “citizenship” and “nationality” are sometimes used interchangeably, this is for POLITICAL purposes rather than because there is no difference between the two. The most familiar instance of this is the use of “nationality” to denote state citizenship (as in nationality law). This is common practice for many states, under the assumption that because they are supposed to be “nation-states” (meaning that the boundaries of the nation and the state coincide), making a distinction is unnecessary – all citizens are also nationals.

In reality, the majority of contemporary states are multi-national, and less than ten per cent can be accurately described as nation-states.”

Das heißt, Staatsangehörigkeit = Nationalität wenn Staat = Nation (auch hier gibt es eigentlich nur künstlich gebildete Nationen), z.B. citizenship francaise. Das heißt aber auch das sich die Nation über Nationalität und Staatsform gleichzeitig definiert, wenn Staatsangehörigkeit = Nationalität.

Wenn Staatsangehörigkeit nicht = Nation, dann muß die Staatsangehörigkeit ausgewiesen werden.

So, wenn nun in der Verfassung steht:

Artikel 3

[1] Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln … ist …

haben wir es hier per Gesetz mit einer Nation zu tun.

Das RustaG drückt es dann so aus:

§ 1

Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.

Also die Nation, das gemeinsame Indigenat definiert sich über die Reichsangehörigkeit, die wiederum brauchen nicht deutscher Abstammung sein. Denn Deutscher ist auch wer die Reichsangehörigkeit besitzt, und die haben die Kameruner ja auch, also jeder im Schutzgebiet.

§ 2

[2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.

§ 33

Die unmittelbare Reichsangehörigkeit kann verliehen werden
1. einem Ausländer, der sich in einem Schutzgebiete niedergelassen hat, oder einem Eingeborenen in einem Schutzgebiete;


Das heißt, einerseits haben wir es hier per Gesetz mit einer Nation/ gemeinsamen Indigenats zu tun, die aber keine einheitliche Staatsangehörigkeit ausweist, weil ja verschiedene Staatsformen innerhalb der Nation existieren. Was bedeutet nun wenn die BRD von deutscher Staatsangehörigkeit redet?

15.07.1999:

“Deutscher ist, wer die (…) unmittelbare Reichsangehörigkeit (…) besitzt.”

14.03.2005:

“Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.”

“Die die “Reichsangehörigkeit” vermittelnde “Staatsangehörigkeit” in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden”

Die BRD stellt fest, das jeder der die Reichsangehörigkeit (das gemeinsame Indignenat) besitzt Deutscher ist. Dann 2005 ersetzt die dt. Staatsangehörigkeit die Reichsangehörigkeit, im Sinne des Gesetzes (was auch immer das heißt).


Hauptteil

Besitzen wir nun die der BRD vorstehenden Rechtsfähigkeit wenn wir den STAG Ausweis beantragen?

Art 116 GG

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Nein – denn wir, also Deutsche gemäß Art 116 (2) haben beantragt uns einzubürgern. Also Eisenblatt du liegst hier nicht falsch aber die Rechtsunsicherheit überwiegt die Rechtssicherheit bei der Vorgehensweise, Andreas Clauss liegt diesmal goldrichtig.

Denn da steht, wir gelten sowieso als eingebürgert, (natürlich im Sinne des STAG Gesetz seit 2005), wenn wir keinen anderen Willen zum Ausdruck gebracht haben. Ja und genau den müssen wir zum Ausdruck bringen, so wie “Free Woman of the Land” und Andreas Clauss das vor haben.

http://freewomanontheland.wordpress.com/2013/09/19/entwurf-meiner-verzichtserklarung-bezuglich-der-deutschen-staatsangehorigkeit/
http://novertis.com/wpress/wp-content/uploads/2010/02/AA-Handlungsanleitung-Vorgehensweise-Rechtsf%C3%A4higkeit.pdf

Nochmal damit es jeder versteht, 116 (2) wer dieser Nation / dem gemeinsamen Indigenat angehört, und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht annehmen will ist auch Deutscher (116 (2)), aber nach anderen Bestimmungen. Deutscher nach 116 (1), wer die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Gesetzes der BRD angenommen hat, unterliegt der BRD internen Ausweispflichtregelung -> PauwsG. Deutscher wer sich nicht einbürgern lassen will (116 (2)) muß demnach anders behandelt werden und nicht nach STAG -”im Sinne des Gesetzes”.

Für andere Deutsche, die sich nicht einbürgern wollen, bestehen also andere Regelungen, was bleibt da also für eine Regelung übrig, wenn die Bundesstaaten handlungsunfähig sind? Nur das internationale Staatenlosenabkommen.

Man hat das Recht einen Identitäsausweis nach internationalem Staatenlosenabkommen zu beantragen, für die BRD und Österreich wird “identity documents” mit Personalausweis übersetzt und für die Schweiz mit Identitätsausweis. Die DDR gab auch nur Personalausweise aus, und trotzdem führte sie auch den Identitätsausweis.
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19540178/index.html

Art. 27 Identitätsausweise

Die vertragschliessenden Staaten stellen jedem Staatenlosen, der sich auf ihrem Gebiet aufhält und der kein gültiges Reisepapier besitzt, einen Identitätsausweis aus.

So wie dieses Exemplar:

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hier noch mehr:

http://www.ddr-ausreise.de/1429450.htm

http://www.bbb-freunde.de/erinnerungenantjeschnetter.html

http://www.magtec.de/page.php?cat_id=CAT_144&con_id=CON_656&page_id=1932&subcat_id=CAT_144&recentcat=CAT_163&back=1&special=0&html=0

(Da die BRD und Österreich nur Personalausweise kennen (obwohl die DDR ja auch Personalausweise ausgestellt hat), sollte man vielleicht besser gleich einen Pass für Staatenlose beantragen.)

Wer nun immer noch am StaG Ausweis klebt, für den ist es hilfreich sich die KRR FAQs mal durchzulesen, dann sollte es ihm endlich wie Schuppen von den Augen fallen:
http://www.krr-faq.net/art116.php

Ansonsten, guckt mal was ich hier noch gefunden habe:
“Frühere Deutsche können sich wieder auf ihre frühere Staatsangehörigkeit berufen,..”
http://www.bva.bund.de/cln_227/nn_2172094/DE/Aufgaben/Abt__III/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Anspruchseinbuergerung/anspruchseinbuergerung-node.html?__nnn=true

Da sollte man mal nachfragen wie das geht? Denn wenn man sich einbürgert, besitzt man die Frühere Staatsangehörigkeit ja trotzdem nicht!


So und zum Schluß noch mal Klaus Schhmidts Kommentar zu Eisenblatt, die ich auch für sehr wichtig halte und auch hier in diesen Artikel wieder übernehme:
Als erstes aber seinen letzten Kommentar, weil ich hier nicht übereinstimme:

http://www.eisenblatt.net/?p=18738

“Lasst euch nicht immer erzählen, das ihr egal mit welchem Schein ob 1, oder 2 Nazis seit, das ist kompletter Unfug!”

Hier gehe ich 100 % mit ihm konform, deutsche Staatsangehörigkeit, ist erst mal nur Staatsangehörigkeit in rechtlichen Sinne, weil Adjektive eine Rechtsunsicherheit erzeugen.
Da dort Bundesrepublik Deutschland drauf steht seit ihr scheinbar Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, denn das Adjektiv ist nicht da. Wenn ihr das aber mit der Haager Apostille bestätigen lasse, dann ist das international und die Groß-/Kleinschreibung hat keine Bedeutung mehr. Es steht da jetzt also Deutsche(r) Staatsangehörige(r) und nicht mehr deutsche(r) Staatsangehörige(r) (also nur noch Staatsangehöriger).

Lieber Klaus, wenn die Apostille aus deutsch Deutsch macht, dann ist das doch noch verkehrter. Denn deutsche Staatsangehörigkeit verweist auf eine unbestimmte Staatsangehörigkeit unter eventuell vielen.

Wenn da dann steht Deutsche Staatsangehörigkeit, dann bezieht es sich auf eine Staatsangehörigkeit einer Nation, und dann ist Nationalität = Staatsangehörigkeit, und genau das wollen wir ja nicht. Dann gehen die Bundesstaaten wirklich verloren, wenn das die Apostille macht.

So und im PAUSWG ist Abs 2 116 GG nicht erwähnt, weil diese Menschen ja noch nicht als deutsche identifiziert wurden. Wenn sie das machen, können sie sich gemäß Absatz 1 wieder einbürgern, also durch die deutsche Staatsangehörigkeit, und so sind sie dann ausweispflichtig.


Hier die restlichen Kommentare von Klaus an Eisenblatt:

“1934 wurden die Inländer, welche die mittelbare Reichsangehörigkeit besaßen, zu unmittelbaren Reichsangehörigen gemacht, also praktisch zu Ausländern.”
Es gibt und gab niemals eine mittelbare Reichsangehörigkeit und auch das unmittelbar vor der Reichsangehörigkeit unterstreicht nur das man sie ohne Vermittlung sowieso hat und das Adjektiv hat im Rechtsverkehr kaum Bedeutung.

“Die Inlandsangehörigkeit existierte aus Sicht von Adolf Hitler nicht mehr, weil die Weimarer Republik diese schon zerstört hatte.”
Auch wieder nicht so ganz richtig, denn die sogenannte Inlandsangehörigkeit gibt es nicht nur Inland und das sind aus Sicht des Deutschen Reich alle Bundesstaaten (1871er Verfassung Artikel 3 “Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz,..”) und Schutzgebiete (RuStAG v. 1913 §2 [2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.). Ein Staatsangehöriger von Bayern ist also in Preußen im Inland oder auch in einem Schutzgebiete im Inland.

“Die Ursprüngliche Unmittelbare Reichsangehörigkeit, war die der Schutzgebiete im Ausland.”
Das ist auch nicht richtig, denn alle, Bundesstaaten und Schutzgebiete hatten gleichermaßen die unmittelbare Reichsangehörigkeit.

“StaG-Ausweis mit der Rechtsstellung als Deutscher (116/2) = Ist entweder Bundesstaatenangehöriger im Äußeren Reichsgebiet von 1914, Westpreußen, Pommern, Elsaß-Lothringen, oder auf der Volksliste durch Mandat und ohne Bundesstaatenangehörigkeit, siehe Böhmen und Mähren.”
Die Rechtsstellung braucht also jeder der sich außerhalb der Grenzen von 1914 aufhält und das ist jeder der nach Geburt mündig seine Heimath verlassen hat und sich in einem Verwaltungskonstrukt angemeldet hat.

Die Bundesrepublik ist also Inland, aber kein Bundesstaat des Deutschen Reich (Kaiserreich), sondern ein Schutzgebiet, oder ein Bundesstaat des BUND, was immer das sein soll.


Quelle und Kommentare hier:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2013/10/10/deutscher-rechtstellung-als-deutscher-nach-rustag/