Deutscher = Rechtstellung als Deutscher nach RuStaG?

In Teil 1 kam ich zu dem Schluss das Deutscher = “Deutscher ist wer…”  gemäß Art 116 (1) GG eben nicht Art 116 (2) GG meinen kann. Also das deutsche Staatsangehörigkeit und Deutscher (Rechtsstellung als Deutscher) ein und das selbe ist, und deswegen kein gelber Schein den die BRD ausstellt, dir jemals eine Rechtsstellung ausweist, die der BRD vorsteht.

Hier Teil 1+2 komplett zum nachlesen:

Rechtsstellung als Deutscher Teil 1
Rechtsstellung als Deutscher Teil 2


Und Klaus Schmidt bezeugt durch seinen Kommentar zu Eisenblatts Analyse, das ich doch richtig liege und nicht Eisenblatt: http://www.eisenblatt.net/?p=18738

Sowohl die Rechtsstellung als Deutscher und der STAG Ausweis beziehen sich auf ein und das selbe, nämlich auf Art 116 (1).

Etwas anderes kann die BRD auch nicht bescheinigen, weil sie sich sonst die Existenzgrundlage entzieht.

“1934 wurden die Inländer, welche die mittelbare Reichsangehörigkeit besaßen, zu unmittelbaren Reichsangehörigen gemacht, also praktisch zu Ausländern.”

Es gibt und gab niemals eine mittelbare Reichsangehörigkeit und auch das unmittelbar vor der Reichsangehörigkeit unterstreicht nur das man sie ohne Vermittlung sowieso hat und das Adjektiv hat im Rechtsverkehr kaum Bedeutung.

“Die Inlandsangehörigkeit existierte aus Sicht von Adolf Hitler nicht mehr, weil die Weimarer Republik diese schon zerstört hatte.”

Auch wieder nicht so ganz richtig, denn die sogenannte Inlandsangehörigkeit gibt es nicht nur Inland und das sind aus Sicht des Deutschen Reich alle Bundesstaaten (1871er Verfassung Artikel 3 “Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz,..”) und Schutzgebiete (RuStAG v. 1913 §2 [2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.). Ein Staatsangehöriger von Bayern ist also in Preußen im Inland oder auch in einem Schutzgebiete im Inland.

“Die Ursprüngliche Unmittelbare Reichsangehörigkeit, war die der Schutzgebiete im Ausland.”

Das ist auch nicht richtig, denn alle, Bundesstaaten und Schutzgebiete hatten gleichermaßen die unmittelbare Reichsangehörigkeit.

“StaG-Ausweis mit der Rechtsstellung als Deutscher (116/2) = Ist entweder Bundesstaatenangehöriger im Äußeren Reichsgebiet von 1914, Westpreußen, Pommern, Elsaß-Lothringen, oder auf der Volksliste durch Mandat und ohne Bundesstaatenangehörigkeit, siehe Böhmen und Mähren.”

Die Rechtsstellung braucht also jeder der sich außerhalb der Grenzen von 1914 aufhält und das ist jeder der nach Geburt mündig seine Heimath verlassen hat und sich in einem Verwaltungskonstrukt angemeldet hat.

Die Bundesrepublik ist also Inland, aber kein Bundesstaat des Deutschen Reich (Kaiserreich), sondern ein Schutzgebiet, oder ein Bundesstaat des BUND, was immer das sein soll.

“Lasst euch nicht immer erzählen, das ihr egal mit welchem Schein ob 1, oder 2 Nazis seit, das ist kompletter Unfug!”

Hier gehe ich 100 % mit ihm konform, deutsche Staatsangehörigkeit, ist erst mal nur Staatsangehörigkeit in rechtlichen Sinne, weil Adjektive eine Rechtsunsicherheit erzeugen.

Da dort Bundesrepublik Deutschland drauf steht seit ihr scheinbar Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, denn das Adjektiv ist nicht da. Wenn ihr das aber mit der Haager Apostille bestätigen lasse, dann ist das International und die Groß-/Kleinschreibung hat keine Bedeutung mehr. Es steht da jetzt also Deutsche(r) Staatsangehörige(r) und nicht mehr deutsche(r) Staatsangehörige(r) (also nur noch Staatsangehöriger).

Ich, Staatsschuldenlüge gehe hier nicht konform, denn Staatsangehörigkeit von X bleibt immer noch die Staatsangehörigkeit von einer Unbekannten = keine Staatsangehörigkeit!

So hat Freewoman doch recht wenn sie die “deutsche Staatsangehörigkeit”, also den gelben Schein wieder loswerden will.
http://freewomanontheland.wordpress.com/2013/09/19/entwurf-meiner-verzichtserklarung-bezuglich-der-deutschen-staatsangehorigkeit/

Denn:
15.07.1999:

“Deutscher ist, wer die (…) unmittelbare Reichsangehörigkeit (…) besitzt.”

14.03.2005:

“Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.”

“Die die “Reichsangehörigkeit” vermittelnde “Staatsangehörigkeit” in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden”

***

Also daraus entnehmen wir das
1. Reichsangehörigkeit = deutsche Staatsangehörigkeit ist. Deutsche Staatsangehörigkeit auch wenn nach RuStaG ermittelt ist was eigenständiges.

2. Die deutsche Staatsangehörigkeit = die Staatsangehörigkeit deutsch.
Preußische Staatsangehörigkeit = Staatsangehörigkeit preußisch, wäre also genauso ein Unfug.

Was anderes gibt das ja überhaupt nicht her. Da die Staatsangehörigkeit sich auf ein Adjektiv bezieht ist dies Betrug und man hat gar keine Staatsangehörigkeit.
Denn da steht dann nur …hat die Staatsangehörigkeit. Ja von was denn?
Man ist staatenlos wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit annimt.

Man muß also an seine Reichsangehörigkeit wieder ran kommen! Und die erwirbt man eben nicht durch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Noch ist die deutsche Staatsangehörigkeit = Reichsangehörigkeit was viele behaupten. Denn diese Definition kann ich nirgends finden.
———————–

Nun bleibt für mich nur noch als einzig sinnvolle Möglichkeit wieder an seine Reichsangehörigkeit zu kommen, die von Novertis (Andreas Clauss):

Vorgehensweise:

http://novertis.com/wpress/wp-content/uploads/2010/02/AA-Handlungsanleitung-Vorgehensweise-Rechtsf%C3%A4higkeit.pdf

hier alle Dokumente unter dem letzten Downloadabschnitt:
http://www.novertis.com/downloads 

——————————————————————————

Der Rest meiner Analyse von Teil 2 bleibt beim alten:

Es sind die Reichsgesetze die uns über die Reichsangehörigkeit unsere einzigartige Rechtsstellung vermitteln und weder die Gesetze noch die Staatsangehörigkeit der Bundesstaaten. Denn das Deutsche Reich seit spätestens mit der Einführung des BGB von 1900 ist diesbezüglich gleichgeschaltet.

Deswegen, es macht gar nichts ob nun in einem Bundesstaat noch der Despotismus herrscht oder nicht, die Reichsgesetze haben uns und die Menschen in den Schutzgebieten “de jure” befreit. Die Reichsangehörigkeit billigt uns unsere Naturrechte! Deswegen ist das die Ideologie die der heutigen EU/ NWO entgegensteht aber ein ähnliches Ziel hat!

Also ist diese Reichsangehörigkeit, also die Macher des 2. Deutschen Reichs eigentlich das worauf wir stolz sein können. Denn sie macht uns zum Souverän in unserem Heimat/ Aufenthaltsstaat. (Man kombiniere §1BGB + §677BGB + Art 3 Reichsverfassung + RuStaG)

Weder Hitler noch die BRD haben uns diese genommen, sie konnten uns nur Angebote machen diese aufzugeben/ zu vergessen, in dem sie uns die scheinbare deutsche Staatsangehörigkeit anboten, die gar kein Staatsangehörigkeit ist, weil sie sich auf ein Adjektiv bezieht.

UNMITTELBAR steht jeder Bürger eines Staates im BUND unter dem SCHUTZ der Reichsgesetze, die ihn erst zum Souverän werden ließen.

Unsere Staatsangehörigkeit weist nur mittelbar über die Bundeszugehörigkeit aus, das wir auch die Reichsangehörigkeit unmittelbar besitzen. Ein Italiener besaß diese nicht, ein Deutscher gemäß Art 116 GG (1) auch nicht, ein Preuße und Kameruner schon…

Weiter geht’s auf Seite 4…


Quelle und Kommentare hier:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2013/10/10/deutscher-rechtstellung-als-deutscher-nach-rustag/