Deutscher = Rechtstellung als Deutscher nach RuStaG?

In Teil 1 kam ich zu dem Schluss das Deutscher = “Deutscher ist wer…”  gemäß Art 116 (1) eben nicht Art 116 (2) meinen kann.

Also das deutsche Staatsangehörigkeit und Deutscher (Rechtsstellung als Deutscher) ein und das selbe ist, und deswegen kein gelber Schein den die BRD ausstellt, dir jemals eine Rechtsstellung ausweist, die der BRD vorsteht.
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Nun hat mich der Artikel von Eisenblatt dazu bewegt das etwas zu revidieren.

http://www.eisenblatt.net/?p=18738

Es ist aber immer noch so, das sich sowohl die Rechtsstellung als Deutscher und der STAG Ausweis auf ein und das selbe beziehen, nämlich auf Art 116 (1).
Etwas anderes kann die BRD auch nicht bescheinigen, weil sie sich sonst die Existenzgrundlage entzieht.

Nun die richtige Frage ist, warum brauchen wir überhaupt mehr als die Reichsangehörigkeit um unsere der BRD vorgegebene Rechtsstellung behaupten zu können?

Dazu ein paar Anmerkungen von Klaus Schmidt zu Eisenblatts Analyse:

“1934 wurden die Inländer, welche die mittelbare Reichsangehörigkeit besaßen, zu unmittelbaren Reichsangehörigen gemacht, also praktisch zu Ausländern.”

Es gibt und gab niemals eine mittelbare Reichsangehörigkeit und auch das unmittelbar vor der Reichsangehörigkeit unterstreicht nur das man sie ohne Vermittlung sowieso hat und das Adjektiv hat im Rechtsverkehr kaum Bedeutung.

“Die Inlandsangehörigkeit existierte aus Sicht von Adolf Hitler nicht mehr, weil die Weimarer Republik diese schon zerstört hatte.”

Auch wieder nicht so ganz richtig, denn die sogenannte Inlandsangehörigkeit gibt es nicht nur Inland und das sind aus Sicht des Deutschen Reich alle Bundesstaaten (1871er Verfassung Artikel 3 “Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat mit der Wirkung, daß der Angehörige (Unterthan, Staatsbürger) eines jeden Bundesstaates in jedem anderen Bundesstaate als Inländer zu behandeln und demgemäß zum festen Wohnsitz,..”) und Schutzgebiete (RuStAG v. 1913 §2 [2] Die Schutzgebiete gelten im Sinne dieses Gesetzes als Inland.). Ein Staatsangehöriger von Bayern ist also in Preußen im Inland oder auch in einem Schutzgebiete im Inland.

“Die Ursprüngliche Unmittelbare Reichsangehörigkeit, war die der Schutzgebiete im Ausland.”

Das ist auch nicht richtig, denn alle, Bundesstaaten und Schutzgebiete hatten gleichermaßen die unmittelbare Reichsangehörigkeit.

“StaG-Ausweis mit der Rechtsstellung als Deutscher (116/2) = Ist entweder Bundesstaatenangehöriger im Äußeren Reichsgebiet von 1914, Westpreußen, Pommern, Elsaß-Lothringen, oder auf der Volksliste durch Mandat und ohne Bundesstaatenangehörigkeit, siehe Böhmen und Mähren.”

Die Rechtsstellung braucht also jeder der sich außerhalb der Grenzen von 1914 aufhält und das ist jeder der nach Geburt mündig seine Heimath verlassen hat und sich in einem Verwaltungskonstrukt angemeldet hat.

Die Bundesrepublik ist also Inland, aber kein Bundesstaat des Deutschen Reich (Kaiserreich), sondern ein Schutzgebiet, oder ein Bundesstaat des BUND, was immer das sein soll.

“Lasst euch nicht immer erzählen, das ihr egal mit welchem Schein ob 1, oder 2 Nazis seit, das ist kompletter Unfug!”

Hier gehe ich 100 % mit ihm konform, deutsche Staatsangehörigkeit, ist erst mal nur Staatsangehörigkeit in rechtlichen Sinne, weil Adjektive eine Rechtsunsicherheit erzeugen.
Da dort Bundesrepublik Deutschland drauf steht seit ihr scheinbar Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, denn das Adjektiv ist nicht da. Wenn ihr das aber mit der Haager Apostille bestätigen lasse, dann ist das International und die Groß-/Kleinschreibung hat keine Bedeutung mehr. Es steht da jetzt also Deutsche(r) Staatsangehörige(r) und nicht mehr deutsche(r) Staatsangehörige(r) (also nur noch Staatsangehöriger).
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Was entnehmen wir daraus?
Es sind die Reichsgesetze die uns über die Reichsangehörigkeit unsere Rechtsstellung vermitteln und weder die Gesetze noch die Staatsangehörigkeit der Bundesstaaten. Denn das Deutsche Reich seit spätestens mit der Einführung des BGB von 1900 ist diesbezüglich gleichgeschaltet.

Deswegen, es macht gar nichts ob nun in einem Bundesstaat noch der Despotismus herrscht oder nicht, die Reichsgesetze haben uns und die Menschen in den Schutzgebieten “de jure” befreit. Die Reichsangehörigkeit billigt uns unsere Naturrechte! Deswegen ist das die Ideologie die der heutigen EU/ NWO entgegensteht aber ein ähnliches Ziel hat!

Also ist diese Reichsangehörigkeit, also die Macher des 2. Deutschen Reichs eigentlich das worauf wir stolz sein können. Denn sie macht uns zum Souverän in unserem Heimat / Aufenthaltsstaat. (Man kombiniere §1BGB + §677BGB + Art 3 Reichsverfassung)

Weder Hitler noch die BRD haben uns diese genommen, sie konnten uns nur Angebote machen diese aufzugeben / zu vergessen!

Also gibt es keine Nazistaatsangehörigkeit deutsch, es gibt nur eine Nazi Staatsbürgerschaft (http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsb%C3%BCrgergesetz), zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit.

Die Gleichschaltung der nationalen Staatsangehörigkeiten war niemals das Problem. Weil ja die Reichsangehörigkeit unsere Naturrechte vermittelt.

Die Glaubhaftmachung Deutsch (die Vermutung das man die Deutsche Staatsangehörigkeit / Reichsangehörigkeit besitzt) ist man nur, wenn man seine Staatsangehörigkeit nicht kennt, und somit auch die unmittelbare  Reichsangehörigkeit  verloren geht. Und die Glaubhaftmachung deutsch hat erst die BRD eingeführt.

Ich denke Rattelsdorf hat das gar nicht mal so schlecht erkannt:
http://autarkes-rattelsdorf.blogspot.de/2012/11/was-ist-die-unmittelbare.html
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Nun zwei Alternativen zur Vorgehensweise:

1. http://www.eisenblatt.net/?p=16036
2. http://www.novertis.com/downloads (4. downloadabschnitt)

PS: Dennoch finde ich  dem Verhalten eines Souveränen Menschen wesentlich angebrachter, seine Willenserklärung zur preussischen und Reichsverfassung auf dem Standesamt abzugegeben (Andreas Clauss Vorgehensweise), als sich als Bittsteller für den gelben Schein, einer Behörde unterzuordnen.

UNMITTELBAR steht jeder Bürger eines Staates im BUND unter dem SCHUTZ der Reichsgesetze, die ihn erst zum Souverän werden ließen.

Genau das haben wir ja unseren Ahnen zu verdanken. So wurde die Obrigkeit ausgetrickst.

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Quelle und Kommentare hier:
http://staatschuldenluege.wordpress.com/2013/10/10/deutscher-rechtstellung-als-deutscher-nach-rustag/