An alle anständigen Verwaltungsbeamten der BRD

Merkblatt an alle anständigen Verwaltungsbeamten der BRD, die derzeit von der judikativen und legislativen Gewalt benützt werden!

Dieses Merkblatt soll Ihnen, eine Unterstützung sein, da Sie nach § 58 BBG und dem entsprechenden Amtseid zur Remonstration verpflichtet sind. Auch sollen Ihnen Tipps gegeben werden wie Sie sich dem Missbrauch für die Zukunft entziehen können.

Wohlgemerkt, es handelt sich hier nicht um Meinungen sondern um die tatsächliche Rechtssituation in Deutschland, die nicht anders ausgelegt werden darf. (Willkürverbot)

Haben Sie sich jemals gefragt, weshalb kein Richter und kein Staatsanwalt persönliche Haftung für Beschlüsse, Urteile oder gar Haftbefehle übernimmt? Dies ist aber nach den §§ 125, 126 BGB, sowie § 44 VwGO, § 371 ZPO und § 275 StPO verpflichtend. Ohne diese Unterschriften, sowie Dienstsiegel und gesetzlichen Geschäftsverteilungsplan kann keines dieser Dokumente rechtskräftig werden. – Sie, als ausführendes Organ hätten dies erkennen können und müssen – wird Ihnen möglicherweise einmal ein gesetzlicher Richter erklären, wenn hier wieder ein Rechtsstaat Einkehr gehalten hat.

Richter und Staatsanwälte hoffen auf das sogenannte Standesrecht. Dies ist zwar illegal aber die Juristen leisten i.d.R. darauf einen Eid, der die Interessen von Standeskollegen höher ansiedelt als geltendes Recht und Gesetz. Haben Sie sich einmal gefragt weshalb kein ehemaliger DDR Richter vefürteilt wurde, jedoch einige „Amtsträger“ der DDR aus der Exekutiven? – Jetzt haben Sie den Grund!

Im Kommentar zu Art. 101 GG Rn 52 – 57 Mangoldt, Klein, Starck wurde festgestellt, dass es in der BRD keine gesetzlichen Geschäftsverteilungspläne und folglich auch keine gesetzlichen Richter gibt.

Richter, Staatsanwälte und andere Beamten sind nach Art. 20 Abs. 3 GG an das Gesetz gebunden. Es lässt ihnen keinerlei Spielraum für „richterliche Entscheidungen,“ wie ihnen hier möglicherweise schon erzählt wurde.

Sie, als Beamter, haben folgenden Eid geleistet:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ [BBG § 58 (Eidespflicht, Eidesformel)]

Um diesem Eid jedoch folge leisten zu können ist es notwendig die entsprechenden Gesetze und die genaue Rechtslage genau zu kennen, wozu dieses Blatt bei der Aufklärung dienen soll.

Zunächst möchte ich vorausschicken, dass Sie bei nachfragen bei Justizangehörigen oder aus der gesetzgeberischen Gewalt hören werden die Ausführungen aus diesem Merkblatt seien abwegig, obwohl auf die Gesetze, Gesetzestexte und eindeutigen, höchstrichterlichen Entscheidungen verwiesen wird. Niemand aus diesen Fraktionen wird sich die Mühe machen Ihnen zu erklären wo seine Handlungen legalisiert sind – weil er es nicht kann.

Auch auf die vielen Unstimmigkeiten in der Gesetzgebung wird niemals jemand eingehen, weil er sich schon nach kurzer Zeit selbst entlarven würde.

Zum Schluß erhalten Sie auch noch Indizienbeweise, weswegen die BRD sicher nicht mehr all zu lange, so ihren Fortbestand haben kann und wird.

Es wird Ihnen erzählt die Bundesrepublik sei ein Staat und er habe eine demokratische Regierung. – Sie seien also Staatsbeamter. Dies ist nicht so, hier werden Sie betrogen und getäuscht. Hier erhalten Sie die unwiderlegbaren Beweise für diese ungeheuerliche Behauptung.

Art. 25 Grundgesetz (Völkerrecht und Bundesrecht)

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Das bedeutet also internationales Recht geht vor Bundesrecht. Die Menschenrechtskonventionen, das Staats- und Völkerrecht und Völkerkriegsrecht (Haager Landkriegsordnung) stehen über den Gesetzen der Bundesrepublik. Auch über dem GG auf dessen Wahrung Sie, als Beamten geschworen haben.

Nach internationalem Staatsrecht muß ein Staat 3 Merkmale aufweisen, um als Staat anerkannt werden zu können:

  1. Er benötigt eine Verfassung
  2. Er benötigt ein Staatsgebiet
  3. Er benötigt ein Staatsvolk

Das wichtigste Merkmal einer Demokratie ist die Gewaltenteilung zwischen

  • judikativer Gewalt (richterliche Gewalt)
  • legislative Gewalt (gesetzgeberische Gewalt)
  • exekutive Gewalt (ausruhrende Gewalt)

Jede dieser Gewalten hat für sich selbstständig zu arbeiten und die anderen Gewalten zu überprüfen und zu kontrollieren. Eine Aufweichung dieser strikten Gewaltenteilung ist keineswegs zu dulden.

Zu Punkt 1: »Verfassung“ der Bundesrepublik Deutschland:

Art. 146 GG lautet:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Damit ist bewiesen, dass die BRD kein Staat ist,

denn dem steht ihr eigenes Grundgesetz entgegen. Jede politische Partei, deren oberstes Ziel nicht die Umsetzung dieses Artikels ist, ist demnach als „verfassungsfeindlich.“ (= ok: grundgesetzfeindlich) einzustufen. Wo stehen also hier die renomierten Parteien? (CDU/CSU, SPD, FDP, Die Grünen, die Linken, NPD, KPD, usw.) Keine dieser Parteien hat dieses Ziel in ihrem Programm. (bei den Linken bin ich mir nicht ganz sicher, die machen noch den Eindruck es am Ehrlichsten zu meinen)

Zu Punkt 2: Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland

Hierüber macht das Grundgesetz selbst unterschiedliche Angaben:

Art. 133 GG lautet:
Rechtsnachfolge der Verwaltung des“ Vereinigten Wirtschaftsgebietes“
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.

Wo ist dieses Vereinigte Wirtschaftsgebiet? Es wurde einmal in den frühen 50iger Jahren durch das Bundesverfassungsgericht definiert. Umfasst daher aber nur den ehemaligen Westteil der BRD – nicht die ehemalige DDR.

Art. 116 GG lautet:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. 2Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Soll also das Gebiet des Deutschen Reiches von 1937 das Staatsgebiet sein?

Zitat: § 29 BBesG
,,(1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind das Reich, der Bund, die Länder, die Gemeinden (Gemeindeverbände) und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände.“

Welche Grenzen der oberste Dienstherr gezogen hat und welche Menschen zu dem „Volk“ gehören, dem die Beamten die Dienerschaft geschworen haben, steht im Beamtengesetz:

Zitat: § 185 BBG
,,Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.“

Um es noch einmal ausdrücklich zu betonen: Die hier genannten Gesetze sind nicht für das Jahr 1937 sondern sie gelten heute. Sie sind brandaktuell und ihre Einhaltung wurde von dem Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, den Ministern, den Verfassungsrichtern und sämtlichen Beamten feierlich beeidet.

Während sich der Artikel 116 des Grundgesetzes auf das Reich von 1937 bezieht, reicht der Artikel 140 des Grundgesetzes bis auf das Jahr 1919 zurück, also auf die Weimarer Republik:

Zitat: Art. 140 GG
„Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“

Teile des Grundgesetzes gelten demnach nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland sondern auch für das Weimarer Reichsgebiet von 1919. Die Grundsätze der Staatsleistungen an die Kirchen dürfen demnach nicht von der Bundesregierung oder von den Landesregierungen aufgestellt werden, sondern ausschließlich von der „Weimarer Republik“ also dem Deutschen Reich. Zitat: Art. 144 GG:
,,(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeruhrten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt … „

Zitat GG Art. 23 (alte Fassung) – aufgehoben mit Verkündung im BGBl. 1 S. 895 vom 23.09.1990 (damit ‚hatte der Besatzungskonstrukt BRD noch einen Geltungsbereich)

Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-PJalz, SchleswigHolstein, Würtemberg-Baden und Würtemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen. „

Diese Widersprüche, die nur einen Teil dessen darstellen was in den gesamten aktuellen Gesetzbüchern stehen, besagen eines ganz deutlich. Die Bundesrepublik hat kein Staatsgebiet eindeutig definiert und auch keines zu beanspruchen, wie ich später noch feststellen werde.

Also mangelt es der BRD auch an einem Staatsgebiet!

Zu Punkt 3 Staatsvolk:
Wie Sie dem beiliegenden Schreiben des Landkreises Demmin, zweifelsfrei entnehmen können Hat die BRD stets am Reichs und Staatsangehörigkeitsgesetz, aus dem Jahre 1913, festgehalten.

Dieses besagt aber, dass alle die im Staatsgebiet von 1871 geboren wurden, Angehörige des Deutschen Reiches, mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit sind.

Für dieses Schreiben ließ sich der Landrat immerhin über 1 Jahr Zeit – also kann es nicht angezweifelt werden.

Wie Sie diesem Urteil aber entnehmen können, ist die Bundesrepublik nicht Rechtsnachfolger des deutschen Reiches. Derartige, höchstrichterliche Sprüche der BRD Gerichte gibt es ca. 80 Stück, jedoch nicht eines das das Gegenteil behaupten würde.

Weiterer Hinweis für Sie, die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern: (Nachweis Staatsangehörigkeitsurkunden)

http://www.stmi.bayern.de/buerger/staat/staatsangehoerigkeit/detail/05788/

Zitat:

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt. Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Somit stelle ich fest, dass auch das 3. Staatsmerkmal nicht erfüllt ist.

– kein Staatsvolk

Wir haben also nun festgestellt, dass die BRD, nach dem Staatsrecht kein Staat ist.

Jetzt halten Sie sich fest:

Die BRD, wurde auch niemals völkerrechtlich als Staat anerkannt!

Sie fragen sich vielleicht jetzt wie dann die BRD in die EU kommt und weiter? – Jetzt haben Sie die Antwort, weswegen die BRD schon immer der größte Zahler ist. Bei welcher Vereinigung auch immer. Nennen Sie es Schweigegeld oder wie Sie möchten.

Aus diesem Grund wurde auch in den 50er Jahren, der § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes, heimlich unter den Teppich gekehrt. Heute finden Sie an dieser STeile nur noch: § 15 GVG, weggefallen. Wann das genau bewerkstelligt wurde ist derzeit für mich nicht exakt zu ermitteln. Es ist auch sehr schwer den damaligen Inhalt zu vermitteln, was aber gelungen ist. Weshalb das so ist können Sie sich selbst zusammen reimen.Hier erkennen Sie aber auch § 16 GVG, wonach Ausnahmegerichte nicht statthaft sind. Genau das aber haben wir derzeit ausschließlich an jedem BRD Gericht, sogar am sog. Verfassungsgericht.

Dies wird auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dokumentiert, der am 08.06.2006, in einem äußerst milden Urteil feststellte, dass die BRD kein wirksamer Rechtsstaat ist (Az: EGMR 75529/01)

Was also ist die Bundesrepublik Deutschland?

Zitat Carlo Schmidt (SPD Politiker und ein Gründungsvater des Grundgesetzes):

„Wir haben keinen neuen Staat zu errichten! Es handelt sich lediglich um die Organisation der Modalität einer Fremdherrschaft!“

Die (OMF) BRD wurde also als Besatzungskonstrukt für einen Teil des deutschen Staatsgebietes gegründet. Dieser Konstrukt hatte bis zur Aufhebung des Art. 23, durch die Alliierten (wie bereits gelesen) einen Geltungsbereich.

Da den verräterischen Politikern und Machern, auch aus der Judikativen aufgefallen war, dass damit eigentlich die ganze Organisation, juristisch aufgelöst war, wurde die BRD kurzerhand zur Kapitalgesellschaft umbenannt. Man machte weiter wie bisher und sagte dieses ,,Malheur“ einfach niemandem. Die Medien sind ohnehin fest im Griff dieser Macher!

Beweis:
Gründung und Eintragung der Bundesfinanzagentur GmbH am AG Frankfürt am Main (HR-Nummer: 51411)
Stammkapital bei Gründung 50.000,– DM – Schulden (damals 1,9 Bio. DM) Also schon bei Gründung überschuldet (Straftatbestand bei Kapitalgesellschaften) und insolvent.

Weitere Überführungen in GmbH’s folgten. Als Beispiel möge hier die Bundesarbeitsagentur GmbH, genügen die seither die hausgemachten Arbeitssuchenden als „Kunden“ beschimpft.

Gegen die Bundesfinanzagentur GmbH (BRD GmbH) wurde dann auch Insolvenzverfahren eröffnet, am AG Frankfürt am Main (Az: 810 IN 845/07) mit Antrag auf Eröffnung des INSOLVENZVERFAHREN‘ s gegen die BRD-GmbH (AG-FFM 72 HRB 51411)

Weil sich die Richter dort selbst für Befangen erklären mussten, da sie in direkter Abhängigkeit zum Schuldner stehen, herrscht in diesem Verfahren „Stillstand der Rechtspflege.

Die Politiker und „Macher“ der BRD versuchen sich derzeit in die EU Verfassung (EU – Reformvertrag) zu retten. Wohlwissend, dass sie nicht berechtigt sind; Verträge für den Deutschen Staat und dessen Volk zu unterzeichnen! – Deshalb wurde auch das Volk nicht zur Einführung des Euro und der drohenden EU Verfassung befragt. – Demokratie ist anders!

Die alliierten Besatzungsmächte besinnen sich aber derzeit eines Anderen, damit sie nicht gänzlich gegen das Völkerrecht verstoßen.

So wurden die beiden Gesetze zur Bereinigung von Bundesrecht, durch die Alliierten verabschiedet.

Sie trugen die Überschriften:

Bedarf keiner Zustimmung durch den Bundestag und Bundesrat.
(BGBI. I vom 24.04.2006, 5.866 ff und 8GBI. vom 29.11.2007 Teil I, S. 2614 ff.)

Dem Volk wurden diese Gesetze als „Rechtsbereinigung“ verkauft. Hier nun eine kurze Aufzählung:

Es wurden die Einführungsgesetze der ZPO, der StPO und des GVG, im ersten Bereinigungsgesetz, aufgehoben. Mit der Aufhebung der Einführungsgesetze verlieren auch die Gesetze ihren Geltungsbereich und sind nichtig. – Keine Gerichtsbarkeit für eine GmbH – Das bedeutet Rückfall in die Militärgerichtsbarkeit, AHK (alliierte Hochkommission) und SHAEF Gesetzgebung.

Aufhebung der staatlich garantierten Rentenansprüche und vieles mehr.

Im 2. Bereinigungsgesetz zur Bereinigung von Bundesrecht wurde, mit Art. 1, die Eingliederung des Saarlandes, unmissverständlich aufgehoben. Im Art. 2, um dies noch zu verdeutlichen, wurde, das Gesetz zur Einführung von Bundesrecht im Saarland, aufgehoben.

In Art. 3 wurde das Gesetz über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgehoben. (Wer darf dann noch Gesetze erlassen?)

In Art. 4 wurde die Aufhebung des Besatzungsrechtes, aufgehoben. – Das bedeutet es wurde vollumfänglich wieder eingeführt. Damit wurde explizit die Staatshaftung aufgehoben, was zur Konsequenz hat, dass Sie als ,,Beamter“ vollumfänglich mit Leib und Leben, sowie mit Ihrem Privatvermögen für Schäden haften, die Sie ungesetzlicher Weise verursachen (praktisch alles)

Es wurde das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz aufgehoben, womit auch dieses endgültig keine Gültigkeit mehr hatte. Eigentlich hatte dies ohnehin nur auf Schiffen und in Flugzeugen Gültigkeit, denn im § 5 war die räumliche Geltung so geregelt:

„Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.“

Fazit:

Die BRD ist kein Staat und versucht mittels Polizisten und Soldaten, die sie selbst vorsätzlich täuscht, einen totalitären Staat aufzubauen!

Demokratie nach dem Völkerrecht und nach BRD!

Nach dem Völkerrecht ist das wichtigste Merkmal einer Demokratie die Gewaltenteilung. Sollte aber ein Polizist sich erdreisten gegen einen Richter oder Staatsanwalt vorzugehen wird er in seinem Beruf gemobbt und gar mit fingierten Strafverfahren mundtot gemacht.

Dazu passt auch nicht die Tatsache, dass die Richter, am höchsten BRD Gericht (Bundesverfassungsgericht), alle ein Parteibuch, einer politischen Partei benötigen um da hin zu kommen. Dies ist eine verbotene Aufweichung der Gewaltenteilung, ebenso wie die Tatsache, dass Verwaltungsbeamte Beschlüsse und Bußgeldbescheide erlassen. (richterliche Aufgaben) In einer tatsächlichen Demokratie wären Richter auf Zeit zu wählen und müssten nicht studiert haben. Denn Gesetze haben so zu sein, dass jeder sie versteht und sein Leben und Tun nach ihnen ausüben kann.

Die Praxis in der BRD ist das Gegenteil. Manchmal erhalten brave Bürger Strafbefehle oder Anklageschriften, bei denen sie nicht einmal wussten dass es dafür oder dagegen Gesetze gibt. Der alte Rechtsgrundsatz: In dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten) gibt es faktisch nicht mehr (nur noch höchst selten). Wer sich zu sehr wehrt wird noch kriminalisiert. Es heißt dann Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Kennen Sie den blöden Spruch?

Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand!

Damit wissen Sie eigentlich wofür sich die Richter halten – so was ist in einem Rechtsstaat untragbar.

Wahlfälschung und Wahlbetrug in der BRD:

Art. 38 Abs. 1 GG lautet:

1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Das bedeutet im Klartext, jede Bundestagswahl widerspricht diesem Grundgesetz. Vor den Wahlen werden innerhalb der Parteien Vorwahlen um die sog. „sicheren Listenplätze“ abgehalten, die dann noch vom Stimmvieh an der Urne abgesegnet werden können. Verschiebungen sind da nur noch verhältnismäßig kleine möglich.

Man hat noch die Wahl zwischen Pest und Cholera!

Von den ,,Abweichlern“ in Hessen fehlt inzwischen auch jede Spur. Sie erhielten keine Listenplätze mehr und sind weg vom Fleischtopf. Die Wähler dagegen haben die SPD richtig abgewatscht für die Lügen vor der Wahl. Warum wacht hier niemand auf?

Dies ist ein Grund für die Politik- und Wahlverdrossenheit in Deutschland. Sollten zu viele Protestwähler sehr weit Links oder Rechts wählen, werden sie als unmündige Querulanten o.ä. diffamiert.

Denken Sie in einer direkten Wahl hätte man eine ehemalige FdJ – Sekretärin, zur Bundeskanzlerin gemacht, die damals noch die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze forderte und verteidigte? Eine peinliche Frau, die die Preissteigerung der Lebensmittel mit der Dreistigkeit von Asiaten begründet die auf einmal mehr als eine Mahlzeit am Tag beanspruchen würden und nicht mehr nur noch Reis wollten? Hier sehe ich klare rassistische Züge. Wussten Sie, dass diese Frau, die heute sehr stark gegen das ehemalige DDR Regime schimpft im „Westen“ geboren war? Ihr Vater siedelte freiwillig in dieses böse Land. Auch sonst wurde vieles an ihrer Biographie verändert – viel Spaß beim Suchen.

Weshalb wohl konnte die NPD nicht verboten werden? – Weil sie vom BRD Regime gewünscht ist und man feststellen musste, dass diese Partei hauptsächlich durch die BRD finanziert wird. Ebenso wie übrigens die Antifa von der „linken“ Seite.

Nun werden sie vielleicht denken das sei abwegig und völlig daneben. – Aber es ist so. Indem immer wieder mal eine Sau durch das Dorf getrieben wird, wobei dann die Ordnungshüter dazwischen stehen und auch auf die Mütze kriegen, kann man immer wieder vom Wesentlichen ablenken und auf die gefährlichen Extremisten schimpfen, die es möglicherweise gar nicht gäbe.

So ähnlich ist das übrigens mit den sog. „Islamisten“ und „Terroristen.“ Günter Beckstein gab vor Kurzem in einem Interview aufNTV zu, dass es weit wahrscheinlicher ist, einen Verkehrsunfall zu haben, als in ein Attentat zu geraten.

Seltsamerweise funktionierten keine „geplanten Attentat,“ in den letzten Jahren in Deutschland. Natürlich wurde immer nach einer sog. „Vereitelung,“ der „Staatsschutz,“ gelobt. Jedoch bei genauerem Hinsehen müssen die Terroristen auch immer Idioten gewesen sein. So wie dargestellt, konnten nämlich keine der Anschläge je funktionieren.

Trotzdem gab es dann in schöner Regelmäßigkeit, kurz nach solch einem“ Versuch“ neue Gesetze, die die Grund- und Menschenrechte in Deutschland extrem einschränkten. Aber weil uns ja Angst gemacht wurde, wurde alles akzeptiert.

Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor Allem ein Schaf sein (Albert Einstein)

Weitere Kuriositäten:

Rechtsberatungsgesetz:

Wußten Sie, dass das Rechtsberatungsgesetz, auf das sich Juristen noch heute berufen und das erst neu verfasst wurde, nationalsozialistische Wurzeln hat? Es gibt ein solches Gesetz nur in der BRD! Es verstößt nämlich gegen die Menschenrechtskonventionen Art. 6.

Es wurde 1935 erlassen um die Juden vollends zu entrechten. Juden bekamen keine Zulassung zum Rechtsanwalt – wer irgendwelche Juden beriet, verlor diese Zulassung und somit seine Lebensgrundlage.

Obwohl dieses Gesetz, auch in seiner neuen Auflage, nach Art. 25 GG, gegen die Art. 5 der Menschenrechtskonventionen verstößt, funktioniert dieses Gesetz noch heute genau nach dem selben Prinzip. Bürgerrechtlern versucht man hier Straftaten und Delikte anzuhängen oder ihnen „Anwaltszwang“ einzureden. Sie werden als ,,rechtsunkundig“ abgelehnt wenn sie unbequem werden.

Natürlich hilft dieses Gesetz auch und erst recht gegen Rechtsanwälte, die ihr Gewissen entdecken und tatsächlich auf die Rechtslage aufmerksam machten. Ein probates Mittel der Justizmafia, Widersacher mundtot zu machen.

Beleidigungsklagen:

Wußten Sie, dass es keine Rechtsnorm für Beleidigung in der BRD gibt? Diese Verfahren dienen allesamt verfahrensfremden Zwecken. Lesen Sie hierzu eine gesonderte Abhandlung!

Was kann ein „Beamter“ der BRD nun tun?

Nun gibt es für Sie, als Beamten, eigentlich 3 Möglichkeiten.

  1. Sie haben zwar das Unrecht in Ihrem Tun und Handeln erkannt aber aus Sorge um  ihr Einkommen und einer evtl. drohenden Strafverfolgung in einem folgenden Rechtsstaat, dienen Sie weiter diesem totalitären Unrechtssystem, um es zu schützen. In der Hoffnung es bleibt alles so wie es jetzt ist, mindestens bis an Ihr Lebensende.
  2. Sie quittieren Ihren Dienst um nicht zu noch weiteren Straftaten genötigt werden zu können. Sie suchen sich eine neue Aufgabe und hoffen auf eine Art Generalamnestie (auf die ich auch hoffe – für die Straftaten die „unbewusst“ begangen wurden – was ab heute für Sie jedoch vorbei ist) für die bisher verübten Straftaten, zu denen Sie, durch Nötigung und Täuschung, gebracht wurden.
  3. Sie gehen weiterhin zur Arbeit und erhalten sich somit Ihre Versorgung und Ihr Einkommen. Wenn Ihnen erzählt wird, die BRD sei ein demokratischer Staat, so glauben Sie es einfach. Verfolgen Sie keine Ordnungswidrigkeiten mehr nach dem OWiG, weil es nie gültig war. Denken Sie daran, dass Sie ggf. in einem Folgestaat, alle „Bußgelder“ aus eigener Tasche zurück zahlen müssen. Sie haften persönlich! Verweisen Sie dabei auf Ihre Remonstrationspflicht! Sollte jemand etwas ungesetzliches von Ihnen verlangen, gehen Sie mit allen „rechtsstaatlichen“ Mitteln gegen ihn vor. (Besser erst wenn Sie sich versichert haben, dass auch andere Kollegen aus Ihrem Umfeld umgedacht haben) Sollte jemand von Ihnen ungesetzliche Handlungen verlangen aufgrund von wertlosen Skripturakten (Beschlüsse, Urteile, Haft- und Durchsuchungsbefehle ohne Unterschrift und richterliches Siegel) verweigern Sie Ihre Mitwirkung und gehen Sie ggf. gegen den Straftäter vor. Sollten Sie genügen Courage haben, verhaften Sie auch einen Richter oder Staatsanwalt oder stellen Sie Strafanträge gegen diese.

Zu 1: Den Kollegen, die sich für die erste Variante entscheiden sei gesagt, dass sich die alliierten Besatzer offensichtlich aus ihrer völkerrechtlichen Verantwortung verabschieden wollen. Vorwiegend im russischen Bezirk gab es schon Verhaftungen von sog. Richtern die vorsätzlich das Recht gebeugt haben. Ein Beschwerter wurde nachweislich bereits aus der JVA geholt, weil er durch offensichtliche Rechtsbeugung dort eingewiesen wurde.

Auch die Westalliierten beginnen sich auf die völkerrechtliche Verantwortung zu besinnen, denn es werden derzeit, auf öffentlichen Druck, Beschwerdestellen eingerichtet. Auch gibt es bereits eine Erfassungsstelle für Regierungskriminalität. Mit Art. 4 des 2. Bereinigungsgesetzes für Bundesrecht wurde automatisch auch Art. 34 GG explizit außer Kraft gesetzt. Das bedeutet es gibt keine Staatshaftung mehr und sie haften für alle verursachten Schäden, persönlich und mit dem privaten Vermögen.

Der Widerstand wächst – weshalb meinen Sie wurde nun die Bundeswehr für Kampfeinsätze im Inneren vorbereitet? Kann die Polizei ihre Aufgaben nicht mehr bewältigen oder hat man Angst die könnten zu sehr nachdenken?

Die „Finanzkrise“ wird auch die BRD fressen. Schon vorher waren knapp 50 % der Ausgaben nur für Zinsen zu bewältigen. Die Schuldenuhr tickt jetzt bereits 8 mal schneller. Dazu kommen höhere Ausgaben (Bürgschaften und Konjunkturpakete ) die niedrigeren Einnahmen, mit höheren Arbeitslosenzahlen und weniger Umsätzen, bzw. Kurzarbeitergeld, usw. Außerdem stehen mehrere Länder, in denen der Euro als Währung gilt, vor dem Kollaps, was denken Sie was dann der Euro macht? Wollen Sie sich einem wütenden Mob entgegenstellen der die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen will? Wenn das Volk merkt, dass alle Ersparnisse, wie Riester-, Lebensversicherungsverträge und sonstige wozu es genötigt wurde, über Nacht zu nichts wird? – Auch dazu braucht man wohl die Bundeswehr.

Zu 2: Die Kollegen, die sich für die zweite Variante entscheiden kann ich verstehen, denn auch ich kenne den erheblichen Druck der in der Vergangenheit immer wieder gegen mich aufgebaut wurde nur weil ich passiven Widerstand geleistet habe. Ihnen wünsche ich viel Glück und Erfolg.

Zu 3: Den Polizisten, die sich für die dritte Variante entscheiden, haben den zunächst schwersten Weg vor sich. Sie könnten aber dieses Schriftstück weiter geben und „die Kollegen um Rat bitten“ was man denn davon zu halten habe. So ließe sich dieses Merkblatt verteilen und es gibt sicher mehr rechtschaffene Beamten unter ihnen, die sich nicht gerne von Staatsanwälten und Regierung, missbrauchen lassen um hinterher als Sündenböcke da zu stehen.

Hierzu jetzt noch ein paar Rechtsgrundlagen die auf die gesetzliche Beurkundungspflicht von Richtern und Staatsanwälten hinweisen.

BGB § 126 Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Dies erzählt einem kein Jurist!?

Ein Beamter müsste ja im Nachhinein gestehen, dass er für einen Fehler verantwortlich ist. Wenn er dazu bereit ist, warum unterschreibt er dann nicht gleich, zumindest wenn er darum persönlich und schriftlich gebeten wird? Mit welchem Recht verweigert denn ein Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger, Finanzbeamter, etc. seine Unterschrift unter seinem Urteil, Beschluß, Strafbefehl, Haftbefehl, Protokoll, Zahlungsaufforderung, etc., wo doch vom Gesetzgeber in jedem Falle zwingend die Unterschrift gefordert wird!

Die Verweigerung der Unterschrift ist immer rechtswidrig!

Das Verweigern der Unterschrift muss zur Nichtigkeit jeder Tätigkeit führen, die eine Unterschrift erfordert!

VwVfG § 34 Beglaubigung von Unterschriften

(3) Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muss enthalten:

    1. 1. die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist, …

VwVfG § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(2) …. ist ein Verwaltungsakt nichtig,

2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;

Ein Urteil, Beschluss oder Haftbefehl, der dem Adressaten nicht mit Originalunterschrift vorgelegt wird, ist also auch für die Verwaltung nur ein nichtiger und damit nicht existierender Verwaltungsakt.

Erhält ein Beamter ein Schriftstück, dass nicht nach Verwaltungsverfahrensgesetz beglaubigt ist und handelt trotzdem danach, übernimmt er die volle persönliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner Handlung (BBG § 56, [BayBG Art.65] BGB § 839) und haftet dafür persönlich und unbeschränkt.

Das ist der Grund dafür, warum sich Juristen hartnäckig weigern, rechtserhebliche Schriftstücke eigenhändig zu unterschreiben oder rechtsgültig nach VwVfG § 34 beglaubigen zu lassen, dass ein Schreiben mit Originalunterschrift existiert.

Somit handelt es sich, juristisch um Scripturakte die nicht akzeptiert werden können, weil es diesen der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt. Gemäß §§ 125 BGB, 44 VwVfG, i.V.m. Art. 11 I + V EGBGB, sind sie daher nichtig!

Den Scripturakten ermangelt es der nach § 126 BGB – rechtskraftbegründeten – eigenhändigen Unterzeichnung des Ausstellers mit dessen Namensunterschrift (sh. auch § 12 RPflG). Außerdem ermangelt es hier eines originalen Siegelabdrucks, mit erkennbarer Siegelnummer zur Identifizierung der siegelführungsberechtigten Person. Das schreibt nun mal eine eigenhändige Unterzeichnung durch den Ausstellers vor!

Skripturakte, die nicht unterschrieben sind stellen damit nur Entwürfe dar, die niemals Rechtskraft erlangen können. Beschlüsse, Urteile wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. Im Kollegialgericht genügt, die bloße Unterschrift, Unterschrift des Vorsitzenden und des Berichterstatters nicht! § 129 Rn 8 ffBGH VersR S 6,442, Karlsr. Fam. RZ 99 452

Auch ein Handzeichen (Paraphe) ist keine hier ausreichende Unterschrift. § 104 Rn 15, § 129 Rn 31. Namensabkürzungen (paraphe), § 170 Rn 10, § 216 Rn 12, § 317 Rn 8, BGH VersR 90,673, Brdb Rpfleger 98, 208, Köln Rpfleger 91, 198 Ge Rpfl.). Dies gilt auch bei einer Verfügung des Urkundsbeamten. Düss. Rfz 89,276

Bei einem Verstoß, einem nicht auszurottenden Übel, liegt rechtlich nur ein Entwurf (eine Kladde) vor. Üb 12 vor § 300, BGH NJR 80. 1167, Karlsr. Fam. RZ 99, 452 es setzt keine Notfrist in Lauf, BGH NJW 95,933, auch keinerlei andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluß auf Beschwerde, Karlsr. Farn RZ 99, 452

Damit sind die Gerichte an die eigene Entscheidung gebunden, die auch durch keine weiteren Entscheidungen verändert werden können.

Gemäß dem GG ist es unzulässig, eine einheitliche Rechtsprechung und Gesetzesauslegung – wie hier angeführt – zu ignorieren (BVerfGE 74, 234 f.; BVerfG NJW 2001, 1565; NJW-RR 2002, 6)! Das verstößt gegen das Willkürverbot und drängt den Schluß auf sachfremde Motive auf (BVerfG NJW 1976, 1391; 1998,2810).

Noch einmal möchte ich Art. 20 m GG betonen. Dieser schreibt vor, daß die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden ist!

Zum Schluß noch einmal eine Zusammenfassung:

Deutschland befindet sich noch immer im Kriegszustand. Es herrscht nur Waffenstillstand. Erst 2002 wurde in der UN die Feindstaatenklausel erneuert. Danach sind die BRD und die DDR als Feindstaaten Deutschlands aufgeführt.

Übrigens mit einem Friedensvertrag würde die UNO, nach Ihrer eigenen Charta, aufgelöst werden.

Fragen Sie sich in Zukunft immer: Qui bono! – Wem nutzt etwas.

Es wird nach wie vor Krieg geführt, gegen die deutsche Bevölkerung. Sie, die Beamte werden ausgenutzt diesen Krieg durchzuführen.

Wollen Sie Verräter sein?

Ich hoffe Ihnen hiermit gedient zu haben und wir können zusammen weiteres Unrecht in diesem Land, wirkungsvoll bekämpfen.

Sollten Sie Fragen haben oder im Rahmen Ihrer eigenen Recherchen kommen Sie auf Fehler in diesen Ausführungen bitte ich Sie mich zu kontaktieren oder auf dem Weg der umgekehrten Verteilerkette, zu erreichen.

„Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates“. Nicht der Bürger steht im Gehorsamverhä1tnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetzte verantwortlich für ihr Handeln. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, das sie demokratische Rechte missachtet.“
– Dr. Gustav Heinemann (Bundespräsident 1969-1974) –

ein Bürgerrechtler


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