Wie das deutsche Volk getäuscht wird

von NTA

Fragen wie, ist die BRD ein Staat, ist das Grundgesetz eine Verfassung, ist das Grundgesetz gültig, gibt es Ämter und Beamte, haben wir einen Friedensvertrag, sind wir souverän, sind alle sonstigen Gesetze gültig, hat sich die Bevölkerung nie gestellt.

Warum auch? Es gab ja keinen Grund zum Hinterfragen (so dachte man zumindest), weil ja schon immer alles so war, wie es ist, und man ja sowieso nichts gegen irgendwas machen könne.

Außerdem war man der ebenfalls fälschlichen Meinung, dass einen Radio, Fernsehen und Zeitung schon darüber informieren würden, wenn irgendwas nicht stimmt. Was für Trugschlüsse!

Die Thematik ist bis vor nicht ganz so langer Zeit noch am Großteil der Bevölkerung vorbeigezogen, weil Radio, Fernsehen und Zeitungen über Dinge nicht berichten, welche die Bevölkerung nicht wissen soll.

Dem spielte schlichtes Desinteresse großer Teile der Bevölkerung, fehlender Sachverstand, sowie grenzenlose Trägheit in die Karten.

Wenn aber die deutsche Bevölkerung um ihre Rechte betrogen wird, dann ist das eine Pflichtlektüre eines jeden Menschen dieses Landes.

Nur wenn die Menschen über die Rechtslage des hiesigen Landes Bescheid wissen, können bereits initiierte Veränderungen ihre Früchte tragen und etwas bewegen.

Dieser Mehrteiler soll das Thema für jede und jeden verständlich auf den Punkt bringen.

Seien Sie gewarnt, wenn Sie noch neu in dieser Thematik sind.

Die Inhalte präsentieren verheimlichte Fakten, die Sie niemals für möglich gehalten hätten und vor deren Verbreitung sich alle sogenannten „Politiker“ dieses Landes zu Recht fürchten.

Fangen wir mit dieser Frage an: Was ist ein Staat?

Um die Lage der BRD genau nachvollziehen zu können, müssen zuerst die Grundbedingungen erläutert werden, die einen Staat definieren.

Der Zollrat Karl Wicke definierte 1954 einen Staat wie folgt:

„Der Staat ist die rechtmässige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung).

Mit Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen gemeint, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen.

Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet.

Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.

Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.

Eine Staatsverfassung berechtigt den Hoheitsträger, seine Staatsgewalt auszuüben. Sie ist die höchste Rechtsnorm in einem Staat, bezeichnet die Grundrechte, Rechte und Pflichten und definiert das Staatsgebiet in dem sie gilt.

Sie muss vom Volke bestimmt und gewählt werden. Durch eine Verfassung konstituiert sich ein Volk in eigener, freier Selbstbestimmung.

Die Rangordnung der Rechtsnormen im „Staat“ BRD

Für das Verständnis dieses Textes ist es nützlich, den Rang der Rechtsordnungen zu kennen.

Internationales Recht steht z.B. über den Gesetzen der „Bundesrepublik“ und damit auch über dem Grundgesetz, wenn dieses gültig ist. Ob es gültig ist, wird sich im Laufe dieses Mehrteilers noch herauskristallisieren.

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des „Bundesrechts“. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des „Bundesgebietes“. Artikel 25 Grundgesetz (GG).

Über dem „Bundesrecht“ und damit Grundgesetz stehen z.B.:

1. Internationales Recht

  • Menschenrechtskonventionen bzw. Menschenrechtsabkommen
  • Staats- und Völkerrecht
  • Haager Landkriegsordnung (HLKO) / Völkerkriegsrecht
  • Besatzungsrecht: SHAEF-Gesetze, SMAD-Befehle, Alliierte Kontrollratsgesetze, Gesetze der Alliierten Hohen Kommission, Besatzungsstatut.

2. Europarecht

Was ist die Haager Landkriegsordnung (HLKO)?

Die Haager Landkriegsordnung ist ein internationales Kriegsrecht, welches die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges betrifft.

Sie ist ein wesentlicher Teil des Völkerrechts und enthält für den Kriegsfall Festlegungen für Kriegsteilnehmer. Sie definiert zum Beispiel:

  • Den Umgang mit Kriegsgefangenen
  • Beschränkungen bei der Wahl der Kriegsmittel
  • Die Verschonung bestimmter Gebäude und Einrichtungen
  • Den Umgang mit Spionen
  • Kapitulationen
  • Waffenstillstandsvereinbarungen
  • Das Verhalten einer Besatzungsmacht in einem besetzten Gebiet

Die HLKO ist die höchste Rechtsnorm zwischen streitenden Parteien und gilt auch auf deutschem Boden, da das Deutsche Reich 1907 der Haager Landkriegsordnung beigetreten ist.

Die HLKO ist bis heute in den Beziehungen untereinander gültiges Recht und bindend.

Das Deutsche Reich

Das Deutsche Reich hatte drei Regierungszeiten. Das 1. Deutsche Reich wurde 1871 gegründet und war eine konstitutionelle Monarchie, mit einem „demokratisch gewählten“ Parlament.

Die Macht hatte jedoch der sogenannte „Kaiser“ und der von ihm ernannte Reichskanzler. Otto von Bismarck war der 1. Reichskanzler.

Die Staatsverfassung nannte sich Kaiserreichsverfassung und definierte sein Staatsgebiet aus dem jetzigen „Bundesgebiet“, Elsass-Lothringen, Pommern, Schlesien, Posen, Ost- und Westpreussen.

Nach dem ersten Weltkrieg verlor das Deutsche Reich die besetzten Gebiete Elsass-Lothringen (an Frankreich) und östliche Gebiete Preussens (heute Polen).

Es entstand das 2. Deutsche Reich. Es war eine „demokratisch verfasste, parlamentarische Republik“, mit einer dementsprechend abgeänderten Verfassung.

Die Weimarer Republik wurde 1918 ausgerufen und bekam am 11. August 1919 die Weimarer Verfassung.

Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30.01.1933 endete die Weimarer Republik.

Hitler nannte seine Regierungszeit das 3. Deutsche Reich. Es war eine Diktatur von 1933 bis 1945.

Die Verfassung des nationalsozialistischen Staates entstand auf der Grundlage der Weimarer Verfassung.

Die Kapitulation im Jahre 1945

Am 08. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht. In der „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“, die seit dem 5. Juni in Kraft ist, heißt es:

Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Mächte zu widersetzen.

Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden.

Hier ist klar zu stellen, dass die Kapitulation nicht Deutschland als Ganzes betraf, sondern nur die Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung.

Das Deutsche Reich ist mit der Kapitulation nicht untergegangen. So sagt man zumindest. Es ist lediglich handlungsunfähig, da ihm die notwendigen Staatsorgane fehlen.

Die Militärregierung und die SHAEF-Gesetze

Das Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces (SHAEF) war im 2. Weltkrieg das Hauptquartier der alliierten Streitkräfte in Nordwesteuropa.

Oberster Befehlshaber war der Amerikaner Dwight D. Eisenhower. Das SHAEF war die Militärregierung für Deutschland, welche Gesetze herausgab.

Bereits am 15.11.1944, ein halbes Jahr vor der Kapitulation der Wehrmacht, wurde das SHAEF-Gesetz Nr. 3 verabschiedet.

Es besagt in Absatz 3, dass dieses Gesetz mit der Besetzung in Kraft tritt. Die Militärregierung hatte sich demzufolge schon deutlich vor der Kapitulation organisiert und Gesetze erlassen.

Die SHAEF-Gesetze waren die wohl bedeutendsten Gesetze, welche die Militärregierung der Alliierten erlassen haben. Sie regelten z.B.:

  • Die Aufrechterhaltung der Kontrolle über das besetzte Gebiet
  • Die Aufhebung der nationalsozialistischen Gesetze seit dem 30.01.1933 (Gesetz Nr. 1)
  • Die Schließung von Gerichten und Verwaltungsbehörden (Gesetz Nr. 2)
  • Die Entnazifizierung Deutschlands (Gesetz Nr. 4 und 7)
  • Das gesetzliche Zahlungsmittel – Alliierte Militär-Mark (Gesetz Nr. 51)
  • Die Enteignung – Sperre und Beaufsichtigung von Vermögen (Gesetz Nr. 52)

Durch die SHAEF-Gesetze der Militärregierung, insbesondere Gesetz Nr. 1, welches die nationalsozialistischen Gesetze aufhob, trat automatisch wieder die Weimarer Verfassung in der Fassung vor dem 30.01.1933 in Kraft. Die enthielt keine Änderungen der Nazis.

Proklamation Nr. 2, Abschnitt III, Abs. 7a besagt, dass die diplomatischen, konsularen, Handels- und andere Beziehungen des Deutschen Reiches aufhörten zu bestehen.

In SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, Abs. 9e ist auch der Begriff Deutschland definiert:

„Deutschland“ bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.“

In der „Erklärung, in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten „Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ vom 5. Juni, heißt es weiter:

[…] Die Übernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung (Aneignung) Deutschlands.

Besetzung des Deutschen Reiches durch die Alliierten

Die Alliierten waren die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Regierung der Französischen Republik.

Diese Großmächte regelten die Besetzung Deutschlands in einem Abkommen.

In dem sogenannten „Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin“ vom 12. September 1944, dass seit dem 7./8. Mai 1945 in Kraft trat (letzte Fassung vom 13.08.1945), heißt es in Punkt 1:

Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wird, und ein besonderes Berliner Gebiet, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte unterworfen wird.

Die Ostzone, zu der auch Ostpreussen gehörte, wurde von der UDSSR besetzt.

Die Nordwestzone von den Briten, die Südwest-Zone von den Amerikanern und die Westzone von den Franzosen. Das Gebiet Berlin wurde unter allen Alliierten aufgeteilt.

Kernaussagen zur Geschichte des Deutschen Reichs:

Die deutsche Wehrmacht kapitulierte am 08. Mai 1945.

Die Alliierten übernahmen die Kontrolle und Regierungsgewalt über das besetzte Deutsche Reich.

Deutschland wurde nicht annektiert. Eine Anerkennung der Grenzen der Besatzungszonen gab es nicht.

Das Deutsche Reich bestand innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 waren, weiter fort.

Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war juristisch wieder gültig.

Das Gebiet Berlin hatte einen Sonderstatus.

Die Frankfurter Dokumente

Nachdem die größte Not des zweiten Weltkrieges aufgefangen war, übergaben die Westalliierten Militärgouverneure den 11 Ministerpräsidenten der Reichsländer (heute Bundesländer genannt) in Frankfurt am Main drei Dokumente, um eine neue Ordnung aufzubauen – die sogenannten Frankfurter Dokumente vom 1. Juli 1948.

Dokument I beinhaltet: Die Bevollmächtigung eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen, sowie eine demokratische Verfassung auszuarbeiten, welche von den Militärgouverneuren genehmigt werden muss.

Dokument II beinhaltet: Die Aufforderung zur Überprüfung der Ländergrenzen.

Dokument III regelt die Grundsätze des Besatzungsstatuts. U.a. geht daraus hervor, dass sich die Alliierten die Ausübung ihrer vollen Machtbefugnisse vorbehalten und das jede Verfassungsänderung den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt werden muss.

Anm.d.Red: Bis zum heutigen Tage musste da noch nie etwas vorgelegt werden, da das hiesige Land noch heute keine Verfassung besitzt.

Der Parlamentarische Rat

Die 11 „Ministerpräsidenten“ der deutschen Länder gründeten anstelle einer verfassungsgebenden Versammlung bzw. eines Verfassungskonvents den so genannten „parlamentarischen Rat“.

Dieser „Rat“ arbeitete ab dem 1. September 1948 auf der Grundlage der Frankfurter Dokumente (enge Vorgaben des Besatzungsstatuts) ein ziviles Selbstverwaltungsrecht aus.

Das Ziel war, das militärische Besatzungsrecht nach und nach in den Hintergrund zu rücken.

Das zivile Selbstverwaltungsrecht wurde den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt.

Militärgouverneure und das Grundgesetz

Die Militärgouverneure hatten, bevor das Grundgesetz dem Volk zur Ratifizierung (Bestätigung) unterbreitet werden sollte, ein paar Vorbehalte.

Sie stellten klar, alle Befugnisse zu behalten, indem das Grundgesetz dem Besatzungsstatut unterliegt. Groß-Berlin sollte nicht zum Bund gehören und gewisse Ländergrenzen bis zu einem Friedensvertrag bestehen bleiben.

Nach der Genehmigung des GG wurde es gemäß Artikel 144 Abs. 1 von den Volksvertretungen der deutschen Länder angenommen. Eine Volksabstimmung bzw. Ratifizierung hat es nie gegeben.

Die Anwendung und Gültigkeit wurde vorbehaltlich in den Artikeln 23 (Geltungsbereich) und 146 (Gültigkeit) der alten Fassung geregelt. Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz ohne eine demokratische Beteiligung in Kraft.

Was ist das Grundgesetz?

Das Grundgesetz ist eine grundsätzliche Regelung auf militärisch besetztem Gebiet. Ein Gesetz, dass für Ruhe und Ordnung sorgt und die Struktur eines besetzten Gebietes organisiert. Es ist ein Provisorium für eine bestimmte Zeit.

Die Haager Landkriegsordnung, welche das Verhalten einer Besatzungsmacht regelt, sagt dazu in Artikel 43:

„Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“

Die Landesgesetze, welche zu diesem Zeitpunkt die Weimarer Verfassung war, wurden bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes missachtet und stattdessen wurde das GG, auf Anordnung der Militärgouverneure, auf der Grundlage des Besatzungsstatuts geschaffen. Es ist damit das Recht der Alliierten.

– Ende Teil 1 –

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