Wie das deutsche Volk getäuscht wird

In Teil 1 waren wir einschließlich bis zum Grundgesetz gekommen, welches das Recht der Alliierten ist. Nun geht ´s weiter:

Was ist eine Verfassung?

Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid (Politiker der SPD) erklärte in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 wie eine Verfassung zu verstehen ist. Hier ein Auszug:

„Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.

Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz, ohne auf einen Dritten zurückgeführt werden zu brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt.

Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren.

Eine Verfassung ist nichts anderes, als die in Rechtform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.“

Eine Verfassung hat demnach folgende Merkmale:

  • Das Volk ist frei
  • Das Volk entscheidet / konstituiert sich
  • Sie ist räumlich nicht teilbar = das gesamte Volk
  • Sie ist die höchste Rechtsnorm. Nichts steht über ihr
  • Sie definiert das Staatsgebiet in dem sie gilt
  • Sie regelt die Rechte und Pflichten aller Individuen
  • Sie bestimmt die Grenzen der Staatsgewalt
  • Sie berechtigt einen Hoheitsträger die Staatsgewalt auszuüben
  • Sie bestimmt, wie ein Hoheitsträger die Staatsgewalt ausüben darf

Das Grundgesetz ist keine Verfassung

Der Begriff Grundgesetz wurde damals ganz bewusst gewählt.

„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.

Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“

Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat am 8. September 1948.

Auch der Artikel 146 GG unterscheidet hier ganz klar:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum unsere angebliche Verfassung „Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik“ und nicht „Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland“ heißt?

Kernaussagen über das Grundgesetz in Deutschland und seine Entstehung:

  • Das Grundgesetz wurde Deutschland ohne Volksabstimmung aufgedrückt.
  • Die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 wurde ignoriert.
  • Das Grundgesetz ist ein fremdbestimmtes Recht.
  • Das Grundgesetz ist keine Verfassung.
  • Das Grundgesetz ist ein Provisorium, dass nur bis zum Beschluss einer Verfassung gilt.
  • Die Westalliierten haben alle Machtbefugnisse.
  • Besatzungsrecht steht über dem GG.

Die Errichtung der BRD und DDR

Die britische und amerikanische Besatzungszone fusionierten wirtschaftlich am 01.01.1947 zur Bizone.

Aus diesem vereinten Wirtschaftsgebiet ging die Bundesrepublik Deutschland hervor. Mit der Sowjetunion kamen die Westalliierten in wirtschaftspolitischen Fragen (Reparationen etc.) nicht auf einen gemeinsamen Nenner.

Die Folge war eine Teilung Deutschlands in Ost und West. Die BRD ist im Westen, mit der Verkündung des Grundgesetzes, am 23. Mai 1949 gegründet worden.

Dabei wurden die Reichsländer völkerrechtswidrig aufgelöst und Bundesländer gebildet, wie wir sie noch heute haben.

Im „Osten“, allerdings auf mitteldeutschen Gebiet, entstand am 07. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR).

Sie bekam eine angebliche „Verfassung“, die von der Regierung ratifiziert wurde, aber nicht vom Volk.

Die eigentlichen Ostgebiete des Deutschen Reiches (Schlesien, Pommern und Ostpreussen), wie es am 31. Dezember 1937 bestand, blieben in polnischer- und sowjetischer Verwaltung.

Gründung der Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat

In einer Beurteilung der Firma Bundesverfassungsgericht über den Grundlagenvertrag (Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik) von 1973 heißt es:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation, noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist“.

Das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG.

Das entspricht auch der sogenannten „ständigen Rechtsprechung“ der Firma Bundesverfassungsgericht, an welcher der sogenannte „Senat“ festhält.

„Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig“.

Weiter heißt es:

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70).

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes).

Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin.

Der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […].

Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“ – BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertrag“.

Die BRD wurde nie als Staat gegründet und hätte auch nie als Staat gegründet werden können, weil das Deutsche Reich nie aufgehört hat zu existieren.

Sie ist nicht identisch mit dem Deutschen Reich und auch nicht ihr Rechtsnachfolger. Was ist die BRD, die 1949 gegründet wurde, denn dann? Das hier:

Die BRD ist ein völkerrechtswidrig errichtetes Selbstverwaltungskonstrukt.

Die BRD ist im Weiteren eine schwerkriminelle eingetragene Firma, ohne jegliche hoheitsrechtliche Befugnisse, die von Nachfolgenazis geführt wird, um die eigenen Landsleute zu berauben, zu versklaven, sie ihrer Freiheit zu berauben und auszuplündern.

Durch Deutschlandvertrag zur vollen Souveränität?

Um Deutschland die volle Macht eines souveränen Staates zuzusichern, trat als einer der Pariser Verträge der Deutschlandvertrag am 05. Mai 1955 in Kraft.

Der Deutschlandvertrag, auch Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (Amerika, Großbritannien und Frankreich) genannt, sollte das entstandene Vakuum zwischen Kapitulation und Friedensvertrag regeln und das Besatzungsstatut beenden.

Artikel 1, Abs. 1 des Deutschlandvertrages beendet das Besatzungsregime und hebt das Besatzungsstatut sowie die Alliierte Hohe Kommission auf.

In Artikel 2, Satz 1 behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes. Siehe dazu das vorbehaltene Recht aus dem Besatzungsstatut:

Die Besatzungsbehörden behalten sich jedoch das Recht vor, auf Anweisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen […] Ziffer III

Weiter behalten Sie Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland.

Alles was in Artikel 1 zugesagt wurde, wird in Artikel 2 wieder aufgehoben.

Kernaussagen über die Gründung der Bundesrepublik Deutschland:

  • Das Deutsche Reich besteht fort.
  • Die BRD ist nicht als Staat gegründet worden.
  • Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
  • Die BRD ist weiterhin besetzt und nicht souverän.
  • Das Deutsche Reich hat keinen Friedensvertrag.

Der Einigungsvertrag vom 29.09.1990

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurde über die Herstellung der Einheit Deutschlands der Einigungsvertrag geschlossen.

Der Einigungsvertrag trat am 29.09.1990 in Kraft. Aus Kapitel I (Wirkung des Beitritts), heißt es in Artikel 1 (Länder), Abs. 1:

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.

In Kapitel II (Grundgesetz), Artikel 4 (Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes) heißt es:

1. Die Präambel wird wie folgt gefaßt […]
2. Artikel 23 wird aufgehoben.

Die Ostdeutschen Länder (DDR) treten also nur scheinbar am 3. Oktober 1990 der BRD bei.

Das Ländereinführungsgesetz

In dem originalen „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik“ (Ländereinführungsgesetz) heißt es:

Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet:

– Mecklenburg-Vorpommern durch […]
– Brandenburg durch […]
– Sachsen-Anhalt durch […]
– Sachsen durch […]
– Thüringen durch […]

Die Länder der DDR wurden also erst am 14. Oktober 1990 gebildet. Wie konnten diese Länder schon am 03. Oktober 1990 der BRD beitreten, obwohl sie noch gar nicht gegründet waren?

Im aktuellen Dokument der Firma Bundesministeriums der Justiz wurde dieses Datum mittlerweile nachträglich geändert.

Mit anderen Worten: Verschleierung, Vertuschung und Täuschung, wie aus dem Lehrbuch.

Das Grundgesetz hat keinen Geltungsbereich

Der Artikel 23 GG (alte Fassung), welcher mit der Einigung aufgehoben wurde, bestimmte die Geltungsbereiche des Grundgesetzes.

„Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Unsere angeblich höchste Rechtsnorm hat nun aber schon lange keinen räumlichen Geltungsbereich mehr.

Der räumliche Geltungsbereich

Kann ein Grundgesetz ohne räumlichen Geltungsbereich Gültigkeit besitzen?

Bestimmtheitsgebot:

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein.

Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches.“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963)

Gebot der Rechtssicherheit:

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten.

Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.

Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147)

Von Propagandalügnern und ihren windigen Helfershelferleinchen wird immer gern behauptet, dass der Gültigkeitsbereich angeblich staats- verfassungs- und völkerrechtlich anerkannt ist und der Gültigkeitsbereich einer Verfassung keiner expliziten Beschreibung bedarf, da das Staatsgebiet in seinen Grenzen völkerrechtlich feststeht.

Niedlicher Taschenspielertrick, da das hiesige Land ja gar keine Verfassung besitzt.

Wie verhält es sich denn sonst noch so?

Gibt es da nicht gewisse Rechtsgrundsätze „ohne Bestimmung keine Handlung“, „ohne Geltungsbereich kein Recht“ oder die alte römische Rechtsregel „Nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz)? Aber das Grundgesetz soll gelten, ohne Geltungsbereiche zu nennen?

Da stellt sich die Frage, warum unsere höchste Rechtsnorm mal klar definierte Geltungsbereiche hatte, wenn sie diese gar nicht benötigt?

Kurzum: Das Grundgesetz verstößt ohne einen räumlichen Geltungsbereich zu nennen gegen das Gebot der Rechtssicherheit und gegen das Bestimmtheitsgebot.

Die BRD ist ohne geltende Rechtsnorm formaljuristisch aufgelöst und bekanntlich sowieso nur eine eingetragene Firma, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse.

Die neue Präambel belügt die Bevölkerung

Der gestrichene Geltungsbereich wurde mit in die Präambel gepackt, welche übrigens keine Rechtsverbindlichkeit besitzt.

Dort heißt es, dass es nach der Einigung für das ganze deutsche Volk gilt. Jedoch in welchen Grenzen? Die neue Präambel steckt zudem voller Lügen, welche fett markiert sind.

„Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Lügen, Lügen und nochmals Lügen! Und das sollen Volksvertreter sein!?? Nein! Das sind Nachfolgenazis!

– Ende Teil 2 –

Weiter auf der nächsten Seite….


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