Vermögensauskunft – Lieblingsakt eines kriminellen Systems

von Petra K.

Wer kennt es nicht, eine Firma, Institution, names Stadtverwaltung, GEZ, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und wie sie alle heißen, die da die Hand aufhalten und es sich mit den erpressten Geldern äußerst gut gehen lassen, schicken die Aufforderung zur Zahlung von irgendwelchen Geldern.

Es interessiert die schon lange nicht mehr, daß sie dazu als Unternehmen (was sie durch die Bank ALLE sind) und was deshalb in keinster Weise staatlich-hoheitliche Akte auslösen darf, keine Rechtsgrundlage haben.

Das ist ja inzwischen hinreichend bekannt. Wer es nicht so sieht, hat sich lediglich noch nicht die Mühe gemacht, es zu recherchieren oder er will, kann oder darf es nicht so sehen, weil dann seine vermeintlich heile Welt zusammenstürzen würde, er seinen gut dotierten Job gar nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren könnte. Daß dies bereits massenhaft passiert, wird z.Bsp. in Polizeikreisen gerade festgestellt. Wie sagt Alexander Wagandt immer so schön: Die Schäferhunde erkennen nun, daß sie auch nur getriebene Schafe sind.

Was da unter der Oberfläche so fault und gärt, davon kriegt die große Masse aber gar nichts mit, weil sie nicht hinschaut.

Ich möchte aber heute nur mal den System-Akt der Vermögensauskunft beleuchten.

Wehrt sich jemand gegen die Forderungen der Nichtlegitimierten, indem er die dafür vorgesehenen Rechtsgrundlagen an die Absender schickt, die mindestens einen Widerspruch oder eine Zurückweisung der Forderung rechtfertigen, wenn nicht sogar eine Anzeige, weil die Erfüllungsgehilfen des Systems die Gesetze der BRD nicht anerkennen, die entsprechenden Gerichtsurteile von BRD-Gerichten nicht akzeptieren, man somit davon ausgehen kann, daß sie die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat anerkennen, denn sie haben alle einen Eid auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und/oder einen Eid auf die jeweilige Landesverfassung, die sich auch auf das Grundgesetz beruft, geleistet, dann bekommt man die Krallen des Systems zu spüren.

Das „Behörden“-Pack ignoriert grundlegend die Gesetze, an welche sie sich eigentlich zu halten hätten, schickt Mahnungen, gelbe Briefe, Haft-Androhungen und so weiter und sofort. Alles, was sie wollen ist GELD. Geld, mit dem der BRD-Sumpf am Leben gehalten wird.

Wenn sie das nicht bekommen, weil es ja dazu auch gar keine Rechtsgrundlage gibt, dann ziehen sie ihre Lieblingsmasche aus dem Ärmel – die Aufforderung zur Vermögensauskunft. Doch auch dagegen kann man sich wehren und man sollte sich auch dagegen wehren, denn auch hierbei werden die BRD-Gesetze grundlegend missachtet.

Daß ein Gerichtsvollzieher, welcher diese VA (Vermögensauskunft) in der Regel abnimmt, seit dem 01.08.2012 mit Änderung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) weder einen räumlichen, noch einen sachlichen Geltungsbereich hat, und somit nirgendwo und zu keinem Sachverhalt hoheitlich tätig werden darf, er dadurch lediglich noch ein privates Inkassobüro darstellt, was wiederum dem Handelsrecht unterliegt und ergo wieder ein Vertrag von Vertragsgeber und Vertragsnehmer zum jeweiligen Sachverhalt als Vertragsinhalt mit jeweiliger Unterschrift erforderlich wäre, das interessiert die Gerichtsvollzieher nicht.

Sie haben seit 2012 keine Handhabe mehr, in der bisherigen Form zu agieren, fordern aber auch die Politik nicht auf, ihre Legitimität wieder herzustellen – warum hat die Politik den Gerichtsvollziehern ihre Legitimität denn weggenommen? – Sie machen weiter wie gehabt und das System unterstützt sie auch noch dabei, allen voran die Gerichte. Eine Krähe hackt eben der anderen kein Auge aus.

Will man diese VA vom Tisch bekommen, so kann man folgendermaßen dagegen vorgehen:

Man teilt dem GV (Gerichtsvollzieher) mit, daß man die VA erteilt, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form aus § 480 ZPO erfüllt ist. Dort heißt es:

„Vor der Leistung des Eides hat der Richter den Schwurpflichtigen in angemessener Weise über die Bedeutung des Eides sowie darüber zu belehren, daß er den Eid mit religiöser oder ohne religiöse Beteuerung leisten kann“. 

Der Richter (nicht der Gerichtsvollzieher) muß also die Haftung übernehmen, daß der vorgebliche Schuldner richtig belehrt wurde. Nun wissen wir ja nur zu gut, daß in diesem System KEINER mehr auch nur irgendeine Haftung auf sich nimmt, für das, was er da grade tut. Und er tut es deshalb nicht, weil er weiß, daß er jeden Tag Scheiße baut, …schuldigung für diesen Ausdruck aber genauso ist es.

Jeden Tag tut er etwas, was er gar nicht darf lt. Gesetz. Aber die gesetzlichen Vorgaben scheren ja das System nicht und genau deshalb geben sie auch keine Unterschriften mehr, weil sie das ganz genau wissen. Der schöne Satz: „maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig“, wird inzwischen meist gar nicht mehr vermerkt, man macht einfach, auch wenn es gegen das Gesetz verstößt. Die große Masse hat meist eh davon keine Ahnung und sie wollen es ja auch gar nicht wissen.

Nur, daß eben die große Masse inzwischen immer kleiner wird und der Kampf um die Einhaltung und Umsetzung von Recht und Gesetz immer größer. Dieser Trend stört das System ganz gewaltig. Kein Wunder, daß die Polizeibediensteten, welche die oppositionellen Bürger lt. Arbeitsauftrag in die Knie zwingen müssen, ihren Dienst oft nur noch im Suff ertragen. Die wissen ganz genau, was sie da grade machen. Und es sind deren Gesichter, welche sich der kleine Bürger sehr genau einprägt, wenn er in seinen verbrieften Rechten beschnitten wird.

Also:  
VA ja, wenn der GV den Richter herholt, der die Belehrung zur Abgabe der VA erteilt und auch dafür unterschreibt, daß er richtig belehrt hat. Punkt aus! Er wird keinen Richter finden, der das macht. Die Akte wird in den Schubladen verschwinden bis der Staub der Geschichte drüber gewachsen ist. Man hat die VA vom Tisch und somit keinen Schufa-Eintrag zu befürchten, der einem ja auch beträchtliche Nachteile bringt. 

Hier gibt es ein gutes Video dazu

Noch ein paar grundsätzliche Tipps:
Die Forderungen des Systems enthalten in den meisten Fällen schon absichtlich eingebaute Fehler, damit man ein Hintertürchen hat, wo man sich aus dem Schlamassel herausziehen kann.

Da werden falsche oder gar keine Rechtsgrundlagen vermerkt, auf die man den vorgeblichen Akt rechtfertigen will. Da wird z.Bsp. für Zweitwohnungen Kurtaxe verlangt, die nur bei Übernachtungen in Hotels und Pensionen abverlangt werden darf. Da erlassen Rechtspfleger Ausfertigungen, obwohl nur ein Richter rechtsprechende Gewalt hat, und so weiter und so fort.

Immer genau nach den oftmals nur in weiterführenden Links hinterlegten Paragraphen recherchieren, dort steht nämlich zumeist, daß das, was sie wollen gar nicht die durchgeführte Praxis legitimiert.

Lest die Forderungstexte sehr genau und sucht nach diesen Fehlern, sie ermöglichen Euch immer entsprechende Rechtsmittel. Das kostet Zeit und auch Nerven. Beschäftigt dieses Pack, so wie sie Euch beschäftigen! Keiner hat uns bei unserer Geburt versprochen, daß es leicht sein wird.

Wehrt Euch! Wenn Ihr immer wieder zahlt, nur damit Ihr Eure Ruhe habt oder weil Ihr einen guten Job zu verlieren glaubt, dann finanziert Ihr mit Euren Geldern ein kriminelles System!

Unsere Kinder und Enkelkinder haben eine bessere Welt verdient und wir sind es, die diese bessere Welt für sie schaffen müssen. Denkt mal darüber nach.

Also bis bald
Eure Petra K.


Quelle und Kommentare hier:
http://auf-dem-weg-in-die-freiheit.blogspot.com/2017/02/vermogensauskunft-lieblingsakt-eines.html