Musterschreiben an den Gerichtsvollzieher

von ironleafs


c/o Name des Gerichtsvollziehers (Pillemann)
Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde
XXXXX Stadt

 

Stadt, Dienstag, den 16 Juli. 2013

Betreff: Zurückweisung, mangels rechtlicher Grundlage

Sehr geehrter Herr XXXX,

ich habe ihr Schreiben vom 10.07.2013 mit der Beschreibung „Geschäftszeichen“ erhalten und den Brief als „Geschäftliches Angebot“ erkannt. Ich lehne dieses Angebot ab und weise es hiermit zurück.

Mir ist nicht entgangen das sie ihren Brief mit „Vollziehungsbeamter“ unterzeichnet haben, zur Erinnerung lege ich ihnen eine Kopie des Originals bei.

Hierbei handelt es sich meines Erachtens nach, um eine Amtsanmaßung welche Strafbar nach StGB § 132 a ist.

In ihrer alten Gerichts Vollzieher Ordnung (2010) war im §1 folgender Text zu lesen:

Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers
Der Gerichtsvollzieher ist Beamter im Sinne des Beamtengesetzes

Im Klartext steht dort, das sie nur „im Sinne eines Beamten“ tätig sind, so wie ich beispielsweise „im Sinne eines Juristen“ tätig bin. Der Unterschied ist hier also klar definiert. Wenn sie nach der GVO arbeiten können sie kein Vollziehungsbeamter sein, sondern lediglich „tätig im Sinne eines Beamten“.

Desweiteren wurde GVO §1 zum  01. August 2012 gelöscht, wie sie in der aktuellen GVO von diesem Jahr nachlesen können. Sicherlich ist ihnen klar das eine Löschung eines Gesetzes bedeutet, das dieses Gesetz nicht mehr angewendet werden kann. Dadurch lässt sich leicht feststellen das sie eine Privatperson sind. Es ist wichtig das sie sich erst mal darüber im klaren sind welche Rechtsstellung sie in unserem Verhältnis überhaupt einnehmen.

Auch ist es interessant das auf ihrem Briefkopf geschrieben steht:

„Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde“,

Das ist ungefähr so wie, Horst Tappert als Derrick. Der unterschied ist, das hier lediglich geschauspielert wird und Ämter und Hoheitliche Rechte nur Vorgetäuscht werden.

Auch fasse ich ihren in roter Schrift gestempelten Text,

„Auf die Möglichkeit der Beantragung der Erzwingungshaft wird hingewiesen“,

als Drohung auf. Diese Maßnahmen sind bereits seit 1945 verboten, es kann lediglich eine Ersatzhaft etc. angeordnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Deutscher M i c h e l

Tätig im Sinne eines Superhelden, als einer der Guten.

Anlage: Kopie ihres letzten Geschäftsangebotes
Konkludenter Vertrag

 


 

Konkludenter Vertrag

zwischen

Deutscher M i c h e l

Wohnsitz, Dingensstr. 15

XXXXX Stadt

und

PETER PILLEMANN,

welcher bei der Stadt XXXX, Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde,

im Sinne eine Vollziehungsbeamten tätig war / ist.

Herr Deutscher M i c h e l verpflichtet sich am Dienstag dem 16. Juli 2013 dazu, dem im Sinne eines Beamten tätigen PETER PILLEMANN, einen Pfändungstermin ab dem 03. August 2013 binnen vier Wochen einzuräumen.

Im Gegenzug ist Herr PETER PILLEMANN damit einverstanden, schriftlich und in Notariell Beglaubigter Form nachzuweisen, das er tatsächlich Beamter ist. Kann der Nachweis binnen einer Frist von sechs Wochen nicht erbracht werden, wird die Pfändungsankündigung von Herrn PETER PILLEMANN damit Rechtsunwirksam.

Versucht dieser weiterhin eine Unwirksame Pfändung als Privatperson zu vollstrecken, erklärt er sich damit einverstanden, der Person Deutscher M i c h e l, wegen der ihm entstandenen Bearbeitungszeit seiner Briefe, eine Unkostenpauschale  von 190,- Euro ( in Buchstaben, – Hundertneunzig Euro) binnen zwei Monaten zu zahlen.

Verzichtet Herr PETER PILLEMANN auf die angekündigte Pfändung, sind sowohl meine als auch seine Schreiben als Gegenstandslos zu betrachten.

Dieser Vertrag ist gültig ab Erhalt!

Deutscher M i c h e l


Quelle und Kommentare hier:
http://www.eisenblatt.net/?p=18926