Freistaat Preußen – souveräner Staat oder nicht?

von freewomanontheland

Hat Preußen 1918 seine legitime Souveränität als Staat verloren? Da dies eine recht wichtige und vor allem strittige Frage zu sein scheint, hier meine Überlegungen dazu.

Ein König ist legitimer Souverän des Landes, solange die angestammten Bewohner dieses Landes ihn als Träger ihrer Souveränität betrachten. Verzichtet der König durch Abdankung auf seinen Status als Souverän des Landes und wünscht das Volk des Landes keinen König mehr, geht die Souveränität zurück an das Volk des Landes. Soweit, so logisch.

Wilhelm II. dankte im November 1918 sowohl als Kaiser als auch als König von Preußen ab. Der Waffenstillstand am Ende des I. Weltkriegs kam erst zustande, nachdem die deutschen Verhandlungsführer den Amerikanern auf deren ausdrückliche Forderung hin die Umwandlung des Deutschen Reichs von einem losen Staatenbund in einen demokratischen (i.e. leicht manipulierbaren) Staat zusicherten. Die Weimarer Republik war also ein vom Ausland unter Androhung militärischer Gewalt erzwungener Wechsel der Staatsform in Deutschland.

Bis dahin hatten die verschiedenen deutschen Staaten volle Souveränität, die sich u.a. in ihrem völlig freien Entschluß äußerte, Glied des Deutschen Reichs sein zu wollen, – und in der Tatsache, daß sie eine eigene Staatsangehörigkeit zu vergeben hatten!

Mit der Weimarer Republik waren die souveränen deutschen Staaten keine Bundesstaaten mehr, sondern “Reichsländer” des von den Alliierten weiterhin besetzten Staates Deutschen Reichs, der “vertragsgemäß” hemmungslos geplündert, ausgesaugt und enteignet wurde. Besatzungstruppen standen im Land, immer wieder wurde mit militärischer Gewalt gedroht, sollten die “vertraglichen Verpflichtungen” nicht eingehalten werden.

Aber: Die Wahlen zur Nationalversammlung, welche zur Weimarer Republik führten, waren allgemeine, reichsweite Wahlen mit 83% Beteiligung. Die Deutschen wählten ihre Vertreter in die Nationalversammlung, welche über die künftige Staatsform entscheiden würden. Das war gewissermaßen eine Volksabstimmung. Und über die Verfassung zur Weimarer Republik fand dann ebenfalls eine allgemeine, reichsweite Volksabstimmung statt.

Daraus folgt: Sowohl die Weimarer Nationalversammlung als auch deren Entscheidung, d.h. die Weimarer Verfassung, waren von den Deutschen zweifelsfrei demokratisch legitimiert – Alliiertenforderung hin oder her. Die Deutschen wollten eine demokratische Republik und keinen König oder Kaiser mehr, Propaganda hin oder her.

Und nun zur entscheidenden Frage: Hatten die deutschen Einzelstaaten in der Weimarer Republik ihre Einzelstaatlichkeit verloren?

Auch die heutigen Bundesländer haben ihre eigenen Verfassungen. Sie werden “teilsouveräne Gliedstaaten” genannt. Wodurch unterscheidet sich ein teilsouveräner Gliedstaat von einem vollsouveränen Gliedstaat? Laut Wikipedia entscheidet sich das nicht an der Frage der Staatsangehörigkeit, sondern an der Frage, wer die höchste Macht im Staat ausübt.

Wenn Bundesrecht oder Reichsrecht Landesrecht bricht, handelt es sich daher um Teilsouveränität. Für Brandenburg ist der Fall also sonnenklar. Brandenburg darf nur, was Grundgesetz und Bundesgesetze erlauben. Und der Freistaat Preußen? Wer hatte im Freistaat Preußen die höchste Gewalt? Preußische oder Reichsbeamte? Oder gar die alliierten Vormunde Deutschlands (“Völkerbund”), die dem Deutschen Reich die politische und militärische Freiheit eines souveränen Staates vorenthielten?

Geschaffen wurde der Freistaat Preußen jedenfalls als “völlig demokratischer Bestandteil der einheitlichen Volksrepublik” (Manifest des Vollzugsrates der Arbeiter- und Soldatenräte Groß-Berlin vom 12.11.1918). Der Vollzugsrat übernahm kommissarisch die Regierung und verfügte die Abhaltung von Wahlen zur verfassunggebenden Landesversammlung. Diese wiederum verfügte die Übertragung der bisherigen königlichen Staatsgewalt auf das Staatsministerium.

“Tatsächlich fasste die Landesversammlung im Dezember 1919 mit 210 gegen 32 Stimmen den Beschluss: „Als das größte der deutschen Länder erblickt Preußen seine Pflicht darin, zunächst den Versuch zu machen, ob sich nicht bereits jetzt die Schaffung eines deutschen Einheitsstaates erreichen lässt.“”

Aber dieser preußische Ansatz zum “deutschen Einheitsstaat” scheiterte. Der deutsche Einheitsstaat mit geringer Bedeutung der Länder war in der Weimarer Republik nicht gewollt!

Dadurch wurde die Verabschiedung einer eigenen Verfassung, die Schaffung einer eigenen, rein preußischen Staatlichkeit unverzichtbar. Die Entscheidung über die Staatsform Preußens fiel zugunsten einer streng parlamentarischen Republik ohne Staatspräsident, um Konflikte zwischen einem solchen und dem Reichspräsidenten gar nicht erst zu ermöglichen.

Preußen hatte zwar weiterhin eine eigene Staatsangehörigkeit zu vergeben, aber Steuer-, Sozial-, Kriegs- und Infrastrukturfragen wurden seit Annahme der Weimarer Verfassung auf Reichsebene entschieden. Wenn ein Staat aber über die Verwendung seiner Steuereinnahmen und über Krieg oder Frieden nicht selbst entscheiden darf, dann kann man wohl kaum noch von einem völlig souveränen Staat sprechen.

Fazit, rein von den historisch verbürgten Fakten her:

Von 1871 bis 1918 war Preußen ein souveräner Staat (Monarchie) in einem souveränen Reich (Staatenbund) gewesen. Ab 1920 war es ein teilsouveräner Staat (Republik) in einem ebenfalls nur teilsouveränen Staat (Republik).

ABER:
Hätten sich die Preußen denn 1920 eine andere Verfassung gegeben, wenn das Deutsche Reich der Weimarer Republik nicht besetzt und von militärischer Gewalt bedroht gewesen wäre? Sie hätten sich doch z.B. für eine parlamentarische Monarchie entscheiden können?

Ist die Legitimität des Freistaates Preußen als Rechtsnachfolger des uneingeschränkt souveränen preußischen Staates dadurch in Frage gestellt, daß er o.g. Teile seiner Souveränität an das nur noch teilsouveräne Deutsche Reich der Weimarer Republik abgab?
Vermutlich eher dadurch, daß freie Wahlen keine freien Wahlen sein können, wenn ein Volk dabei mit dem Rücken an der Wand und der Völkerbund-Pistole auf der Brust steht, auf Gnade und Ungnade ausgeliefert. Das galt für die Preußen wohl fast noch mehr als für die Deutschen insgesamt.

Insofern war der “letzte Rechtsstand eigener Souveränität” Preußens nicht der vom 18. Juli 1932, denn das war nun mal ganz klar keine wirkliche Souveränität, weder innen- noch außenpolitisch. Schon gar nicht kann man sich wohl auf zwei verschiedene Souveränitätsstände beziehen, die zeitlich nie gleichzeitig aktuell waren: einerseits der des Deutschen Reichs von 1871, andererseits der Preußens von 1932.

Tiks sagt, das ist egal, man kann sich ruhig auch auf Preußen von 1932 berufen. Eisenblatt sagt, nein, kann man nicht, weil man sonst die eingeschränkte Souveränität auch Preußens wieder mit im Sack hat.

Meine persönliche Schlußfolgerung aus den obigen Überlegungen:

Freistaat Preußen reloaded  wohl lieber nicht.


Quelle und Kommentare hier:
https://freewomanontheland.wordpress.com/2013/08/20/freistaat-preusen-souveraner-staat-oder-nicht/