Holocaustleugnung und die General Comments der Vereinten Nationen

von MUPINFO

Seit einiger Zeit geistert eine Meldung durch politisch unkorrekte Medien und durch das Internet, daß § 130 StGB durch Nr. 49 des General Comments der Vereinten Nationen ungültig geworden und daß insbesondere das Bestreiten des Holocaust ab jetzt erlaubt sei.

Diese Meldungen geben nur eine Quelle an, die seitens des Deutschen Rechtsbüros nicht nachvollzogen und überprüft werden konnte. Sie wird für unseriös gehalten.

Eine Nachfrage beim Bundesministerium der Justiz förderte folgende Antwort zu Tage:

“Zunächst weise ich darauf hin, dass die General Comments in keiner Weise verbindlich sind, sondern lediglich die Ansichten des Ausschusses zur Auslegung der einzelnen Artikel des Paktes darstellen. Völkerrechtlich verbindlich ist nur der Text des Paktes selbst. ….Anders als in rechtsextremen Kreisen gerne dargestellt, hat der Menschenrechtsausschuss die französischen Bestimmungen des “Loi Gayssot”, das das Bestreiten der Realität des Völkermordes unter Strafe stellt, nicht beanstandet, sondern eine Beschwerde dagegen ausdrücklich zurückgewiesen (Faurisson v. France, Nr. 550/1993). Darin wies der Ausschuss ausdrücklich darauf hin, dass das Leugnen des Holocaust eines der prinzipiellen Mittel des Antisemitismus sei, dessen Bekämpfung Teil des Daseinszwecks des Ausschusses ist. Die Verurteilung von Herrn Faurisson habe zum Schutz der jüdischen Bevölkerung vor einem Leben in einer Atmosphäre der Angst gedient und sei daher gerechtfertigt gewesen.
Alle diese Argumente sind nach wie vor gültig. Sie treffen noch mehr auf die Rechtslage in Deutschland zu. § 130 schützt nicht eine bestimmte Interpretation geschichtlicher Vorgänge, sondern den öffentlichen Frieden. Diese Zielrichtung steht in völliger Übereinstimmung mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und mit den Zielen des Ausschusses….”

Das Bestreiten des Holocaustes wird also nach wie vor mit Strafen bedroht und verfolgt. Das Deutsche Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V. bittet daher darum, sich an die Gesetze zu halten, auch wenn man nicht damit einverstanden ist, daß es solche Strafvorschriften gibt.

 

Quelle

  • www.deutsches-rechtsbuero.de

Quelle und Kommentare hier:
http://www.mupinfo.de/?p=20953