Das Grundgesetz im Allgemeinen

von Urs Bernetti

Ordnung:

In der Hast, den gegen das Deutsche Volk verwendbaren Geboten den höchsten Rang zu geben, ist jede sinnvolle Reihenfolge der Artikel verloren gegangen. Der Staat, dessen Grundgesetz es sein soll, wird erst im Artikel 20 eingeführt und bestimmt. Wer Deutscher ist, das sagt das Grundgesetz der Deutschen unter den „Übergangs- und Schlussbestimmungen» im Arti­kel 116. Nirgends ist zu erkennen, wie der Gedankengang vom Allgemei­nen zum Besonderen logisch fortschreitet. Es ist, als habe jemand die ein­zelnen Aussagen des Grundgesetzes in eine Trommel geworfen: Wie sie aus der Mischtrommel herauskamen, so wurden sie hintereinander geschrieben. Es ist keine Ordnung zu erkennen.

Klarheit:

Das Grundgesetz verzichtet ganz auf jede Begriffsbestimmung (mit der ein­zigen halben Ausnahme des Artikels 116). Insbesondere fehlt die Bestim­mung, wer zu leisten hat und wem die Leistung zugute kommt, also des Verpflichteten und des Begünstigten. Es ist nicht einmal klar, welche Rech­te (Pflichten kommen ohnehin kaum vor) dem Staatsvolke zustehen und welche „jedermann». Die staatlichen Einrichtungen irrlichtern unter ganz verschiedenen Namen, wie „die staatliche Gewalt», „der Bund» u.s.w. Es sollte wohl keine Klarheit geben

Abgrenzung:

Nach der Streichung des Artikels 23 (alt) ist nicht mehr zu erkennen, wo das Grundgesetz jetzt gilt. Man sage nicht, das sei selbstverständlich: Eben weil das Grundgesetz es nicht klar abgrenzt, wo seine Artikel gelten sollen, werden sie heute «grenzenlos» angewendet zum Schaden des Volkes.

Schlichtheit:

Das Grundgesetz ist überladen mit hochtrabenden Sprüchen meist aus dem ideologischen Bereich. Häufig werden gleiche Aussagen mit anderen Worten wiederholt. Viele Gebote und Aussagen stammen aus dem Bereich der Utopie, sind also weder durchsetzbar noch ist ihre Befolgung über­prüfbar.

Sprache:

Das Grundgesetz bemüht sich um eine einfache Sprache und vermeidet Fremdwörter. Passivische Sätze sind jedoch häufig, bei denen nicht zu erkennen ist, wer da handelt oder handeln soll. Gelgentlich macht sich schwafelnde Salbaderei breit, besonders bei den „Grundrechten“. Im ganzen ist die Sprache elend.

Ausgewogenheit:

Bis auf den Artikel 12a nennt kein Artikel klar und eindeutig die Pflichten der Bürger oder die der Fremden. Es gibt fast nur Rechte.

Redlichkeit:

Gerade weil das Grundgesetz so viele hochmoralische Sprüche enthält, übersieht man leicht die Tücken und die Stricke, mit denen das Deutsche Volk für ewige Zeit gefesselt und dann abgeschafft werden soll. Erst bei genauer Betrachtung zeigt sich die Unredlichkeit dieses Gesetzeswerks.

Das soll nun im Einzelnen untersucht werden.

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