Wider der BRiD-Willkür! – v.1.1

von agmiw

Die meisten der BRiD-Bediensteten verfahren mittlerweile vermehrt im Willkür-Modus. Wer noch auf ein Fünkchen Gerechtigkeit oder Moral oder behördliche Einsicht hofft, wird zusehends bitter enttäuscht.

... Tag des letzten Gerichts ausrufen ! (... die bisher richteten werden gerichtet !)
… Tag des letzten Gerichts ausrufen !
(… die bisher richteten werden gerichtet !)

Du wirst nicht mehr als „Bürger“ wahrgenommen, sondern bist deren Feind. Denn diese Bediensteten  fürchten nur noch um ihre Rente und das monatliche Salär.

Denn es gilt: „Wessen Brot ich ess – dessen Lied ich sing!“

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, sich diesem Gebaren entgegen zu stellen. Viele davon scheiden aus, da es zu keinem befriedigenden Ergebnis führt.

Inwieweit der Weg über den ICCJ sinn- und zielführend ist, wird die Zukunft weisen:

ICCJ International Common Court of Justice, Wien, Klageeinreichung über eMail:

Somit gibt es derzeit 2 mögliche Herangehensweisen.

Variante 1:

Findet die private Wohnadresse dieses obereifrigen BRiD-Bediensteten heraus und besuche ihn einfach mal mit mehreren Leuten. Dies bitte sehr freundlich und OHNE Androhung von Gewalt, um sein illegales Verhalten zu besprechen.

Denn interne Haus-und/oder Dienstanleitungen (nicht einmal mehr Dienstanweisungen) sind nun einmal niederrangiger als Gesetze oder Verordnungen. Aber so etwas scheint man auf den Verwaltungsfachschulen wohl nicht mehr zu lernen.

➡ Umgang mit Reichsbürgern – BW

Ebenso kann man diese PERSON auch darauf hinweisen, wer denn sein Gehalt bezahlt.

Die Tatsache, dass Du weißt, wo sein privates Domizil ist, reicht oftmals völlig aus, um eine Kehrtwende in der bisherigen Entscheidungsfindung herbei zu führen. ;)

Variante 2:

Gerne auch in Verbindung mit Variante 1 !

Wende Dich mit einer KURZEN Beschreibung des Sachverhaltes in deutscher Sprache und unter Nennung der entsprechenden Gesetze (Beispiele siehe unten) an:

„Bastrykin, Alexander Ivanowich“
(Man beachte die korrekte Schreibweise)

über die „Internet Reception“ auf der Seite:
http://en.sledcom.ru/straightline

dem Investigative Committee of the Russian Federation.

Denn sie haben dort deutsch sprechende Militärstaatsanwälte! Warum dem so ist… nun, darüber dürft ihr etwas sinnieren…!

Es besteht keine Garantie, dass dieses Anschreiben Deine Probleme in Kürze lösen wird.

Aber: Die Russische Föderation hat bei der UN einen deutlich besseren Stand als z.B. „Deutschland“, zumal es dort immer noch die Feindstaatenklausel gibt.

Man erinnere sich an den dicken Ordner, welchen man einst General Powel auf seinen Tisch knallte und der UN damit die Verstöße Saddam Husseins „bewies“.

powel-putinHat die Russische Förderation genug Material für die offenkundige Drangsalierung der deutschen Bevölkerung durch die Berliner Polit-Faschisten und Frankfurter Bankster-Mafiosie, könnten sie über eine UN-Resolution eine Kriegserklärung gegen die „BRD“ einfordern!

Natürlich würde die UN der „deutschen Regierung“ erst einmal die Möglichkeit geben, diese Menschenrechtsverstöße abzustellen!

Aber wenn sie das tun, haben wir zuhauf Beweise für unsere noch schlafenden Mitmenschen.

Achtung: Wenn sie es nicht tun, hat die Russische Föderation & Co. das Recht selbst gegen diese „ReGIERrung“ auf deutschem Boden vorzugehen. Wann ist 2017?

Mögliche Verstöße gegen geltende als auch gültige deutsche Gesetze (bitte Eure Rechtstellung beachten und entsprechend mit einbinden) sind z.B.:

  • Amtsanmaßung § 132 StGB
  • Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB
  • Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB
  • Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB
  • Betrug § 263 StGB
  • Nötigung § 240 und 241 StGB
  • Freiheitsberaubung § 239 StGB

Denn: Laut Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind, in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16. IX. 1963 Art. 1 – hier: das  Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden.

Ergänzend hierzu auch:  Bundesgesetzblatt Nr. 60 v. 20.11.1973, Artikel Nr. 11:

„Niemand darf nur deswegen in Haft genommen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“

  • Erpressung § 253 StGB
  • Rechtsbeugung nach § 339 StGB
  • Negierung der Grundrechte als Deutscher gemäß GG Art. 116 (1) und (2). Dies i.V.m. den GG Art. 25 und die EGBGB §§ 5, 6 und 50 !
  • Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 (1) StGB
  • Vorsätzliche Anleitung zu Straftaten § 130a i.V.m. § 126 (4) Satz 1 StGB
  • Hochverrat gegen Bund oder ein Land / vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Ordnung §§ 81 und 82 StGB
  • Verstoß gegen das „Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“ vom 18.10.1907 (RGL. 1910 S. 107) Haager Landkriegsordnung (HLKO) v. 1907, welche nach wie vor Gültigkeit besitzt. (hier: Kriegsverbrechen nach den Artikeln 46 und 47)  –  siehe hierzu auch die GG Art. 79, 120, 133 und 139!
  • Rechtswidriger Versuch der Anwendung aufgehobener Grundrechtsnormen – hier: u.a. das GVG, die ZPO! Siehe: Bundesbereinigungsgesetze 1-3 der Jahre 2006, 2007, 2010

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inspiriert durch Rico Handta


Quelle und Kommentare hier:
http://www.agmiw.org/?p=2463