WARNUNG vor simulierten Gemeindegründungen

von Alexander

Im Moment ist ja die ‪Gemeinde bzw. sind ja die ‪‎Gemeindegründung‬en groß im Gespräch.

Aufgrund einer diesbezüglichen Mail habe ich mir Gedanken dazu gemacht, die ich hier einstellen will. Ein ziemlich langer Text aber sehr aufschlußreich darüber, daß die hier propagierte Art der “‪‎Befreiung‬ ‪‎aus‬ ‪‎dem‬ ‪‎Handelsrecht‬” das genaue Gegenteil bewirkt, wie ich meine. So, also los geht`s:


Liebe Mitmenschen,

ich möchte hiermit zu dem Vorhaben der Gemeindegründungen eine ausdrückliche WARNUNG!!! aussprechen und diese hier anhand der Anführung gesetzlicher Tatsachen veranschaulichen. Der nachfolgende Text stellt keine Rechtsberatung dar (ich wurde ja auch nicht gefragt), sondern meine Gedanken über die schlüssige Veranschaulichung von bereits vollendeten gesetzlichen Tatsachen, zusammenhängend dargestellt.

Empfehlung: Gründlich lesen, schlüssig denken und prüfen.

Allem voran gilt es die Rangordnung der Rechtsordnungen zu beachten. Diese sind (angefangen bei der höchsten) Rangfolge:

  1. Allgemeines Völkerrecht
  2. Völkervertragsrecht (dazu gehört die Charta und die Resolutionen der UN (wie z.B. die AEMR) die Charta der EU und das internationale Privatrecht (und damit auch das Personenrecht)
  3. Verfassung :) verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland die auf dem GG beruht, der die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist und innerhalb derer sie berechtigt ist, ihr Selbstbestimmungsrecht auszuüben)
  4. staatliche (nationale) Gesetzgebung
  5. Gemeinderecht

Allgemeiner Rechtsgrundsatz: Nachrangiges Recht darf vorrangiges Recht nicht brechen!

1. Sicher ist es im Rahmen des Selbstbestimmungsrechtes legitim, allein oder in Gemeinschaft Vereinigungen zu gründen, – wie etwa auch Gemeinden.

2. a) Die Ausübung dieses Selbstbestimmungsrechtes über den Bestand des Staates ist durch die Normen des Staates begrenzt und darf diese gesetzlichen Grenzen nicht übertreten.

Der Staat hat das Recht und auch die Verpflichtung, seinen Bestand zu schützen, zudem im Übrigen auch die staatlichen Normen selbst gehören. Dieses Recht und diese Verpflichtung ergibt sich aus der Verfassung.

2. b) Wer sein Selbstbestimmungsrecht legitim ausübt, darf es nicht über einen (anderen) Menschen oder eine andere Person – hier z. B. den Staat, eine andere Gemeinde (diese sind auch Rechtspersonen) oder eine Einzelperson ausüben. Denn das Selbstbestimmungsrecht hört da auf, wo es das Selbstbestimmungsrecht eines anderen einschränkt – logisch – denn das ist dann bereits Fremdbestimmung über diesen anderen.

2. c) Wer (selbstbestimmt – also willentlich) den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gegen deren Einverständnis :) gegen die staatlichen Normen = gegen das Gesetz) – also gewaltsam – beeinträchtigt, begeht Hochverrat gegen den Bund (§81 StGB)).

3. Personen und staatliche Normen sind i m m e r Bestand des Staates, dem diese angehören! Also Bestand von derjenigen Rechtsperson, die zur Ausübung der Staatsgewalt legitimiert ist.

Das geht aus dem internationalen Privatrecht unzweifelhaft hervor: Gemäß Art. 7 ff. BGBEG unterliegt die Person mit der Rechtsfähigkeit und der Geschäftsfähigkeit sowie mit dem Recht des Namens dem Recht des Staates dem die Person angehört.

Und das ist die Bundesrepublik Deutschland für Personen, die deutsche Staatsangehörige sind. Sie wäre sonst nicht dazu berechtigt, Staatsangehörigkeitsurkunden (‪‎gelber‬‪‎Schein‬) auszustellen.

4. Kommentar zum Zitat aus dem nachfolgenden Text aus der Mail: “Die heutige BRD eine Simulation eines echten Staates ist” Zitat Ende

Gesetzt den Fall, die Bundesrepublik Deutschland wäre selbst nicht als Staat, sondern “nur” als Verwalter eines Staates zu betrachten, so ändert das absolut gar nichts an ihrer Legitimation betreffend die Bereiche für die sie Zuständigkeit hat (siehe oben), selbst dann nicht, wenn es sich dabei nur um die Zuständigkeit für einen Teil des Staates handelt!

Denn:
Die Staatsgewalt wird auf dem Gebiet der geplanten Gemeindegründungen von der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Sie, die Bundesrepublik Deutschland, ist dazu von jenen, die gemäß den staatlichen Normen dazu berechtigt sind, ordnungsgemäß legitimiert. Auch ist ihr das Recht gegeben, ihre Verwaltung und Gerichtsbarkeit im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, die auf dem GG beruht, selbstbestimmt auszuüben. Das bedeutet, daß sie selbstverständlich Änderungen von Innerstaatlichen Normen selbständig und legal beschließen kann. Dieser Sachverhalt ist absolut ausreichend, dazu, die Bundesrepublik Deutschland als Vertreter der Staatsgewalt innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit zu akzeptieren.

Diese Grenzen sind definiert vom territorialen, vom personellen und vom sachlichen Geltungsbereich. Dieser ist AUCH OHNE den früheren ART 23 GG ausreichend definiert, nämlich damit, daß die territorialen Grenzen dieses Bundesgebietes bereits anderweitig definiert sind, woraus sich alle erforderlichen Verhältnisse ergeben.

Bei der Behauptung, daß z.B. das OWiG mit der Löschung des Einführungsgesetzes keine Gültigkeit mehr habe, handelt es sich im Übrigen auch nur um ein – rechtlich keineswegs begründetes – und somit FALSCHES GERÜCHT! Die Löschung dieses EG wurde deshalb unternommen, weil es eben wegen dem – bereits anderweitig ausreichend (u.a. durch die territorialen Grenzen) – definierten Zuständigkeitsbereich/Geltungsbereich NICHT mehr ERFORDERLICH ist.

5. Wenn also ein Territorium, eine Person oder eine Sache (alle Rechtsinstitute, Rechtssubjekte und Rechtsobjekte) die Kriterien erfüllt, dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland anzugehören, dann ist all dies auch Teil des BESTANDES der Bundesrepublik Deutschland.

6. Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln (siehe Art.28 GG).

“Im Rahmen der Gesetze” bedeutet, daß die Gemeinden der verfassungsmäßigen Ordnung unterliegen und daß sie, sofern und soweit die Gemeinden im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung tätig werden, dabei dem Recht des Staates unterliegen, auf dessen Staatsgebiet sich die jeweilige Gemeinde befindet, wie etwa bei der Verwaltung der Angelegenheiten der, in der jeweiligen Gemeinde gemeldeten Personen. Die Gemeinde ist dem Staat über die Bundesauftragsverwaltung verpflichtet.

7. Aus Vorstehendem ergibt sich: Die Person, die dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, unterliegt deren Recht auch dann, wenn sie Mitglied einer neu gegründeten Gemeinde ist. Und die neu gegründete Gemeinde kann die Personenverwaltung nur im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung ausüben. Dieser Auftrag ergibt sich z.B. aus dem Meldegesetz und verpflichtet die Gemeinde dazu, dem Bundesgesetz zu entsprechen. Die Gemeinde ist daher keinesfalls berechtigt, eine Person dem Recht des Staates zu entziehen, dem die Person angehört.

8. Bürger sind natürliche Personen.

9. Das UNRECHT und auch die VERFASSUNGSWIDRIGKEIT ist dann gegeben, wenn Territorien, Personen oder Sachen, die BESTAND der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (oder auch eines anderen Staates) sind, ihrer bestimmenden Gewalt ohne ihr Einverständnis – und somit gewaltsam entzogen werden soll.

Und das ist wohl bei den, hier in Frage kommenden Gemeindegebieten, – rechten und “echten Bürgern” der Fall, wie aus dem Satz – Zitat “Es bleiben noch wenige Wochen, eine echte Gemeinde mit echten Eigentum, echten Rechten und Gesetzten und echten Bürgern zu etablieren.” Zitat Ende, in Anbetracht der übrigen Zusammenhänge wohl eindeutig hervorgeht.

10. Wer also eine Person, ein Territorium oder ein sonstiges Rechtsinstitut, Rechtesubjekt oder Rechtsobjekt, welches gemäß dem INTERNATIONALEN Privatrecht dem Recht eines Staates unterliegt, der bestimmenden Gewalt dieses Staates unberechtigt entziehen will, der macht sich damit selbstbestimmt zu einem Fall für den Verfassungsschutz und wird ZURECHT verfolgt.Denn er beeinträchtigt damit gewaltsam den Bestand des Staates.

Die gewaltsame Beeinträchtigung des Bestandes des Staates ist, wie bereits erwähnt, Hochverrat.

11. Hochverrat ist definitiv verfassungswidrig!

12. Eine Gemeinde darf nicht ohne das Einverständnis einer bereits bestehenden Gemeinde auf deren Gemeindegebiet gegründet werden. Ebenso, wie ein Staat im Staat jeder Rechtsgrundlage entbehrt, entbehrt eine Gemeinde in einer Gemeinde jeder Rechtsgrundlage.

13. FAZIT!
Wer die staatlichen Normen missachtet, begeht Gewalt gegen diese Normen als dem Selbstbestimmungsrecht des Staates, dessen Bestandteil diese Normen sind.

Er verübt damit Gewalt gegen den, der Verpflichtet ist, die Würde des Menschen zu achten und zu Schützen (die staatliche Gewalt) und behindert den Staat in der Ausübung der staatlichen Schutzpflicht.

Das kommt wiederum der Gewalt gegen den Menschen gleich und damit der Gewalt gegen den, der sie ursprünglich gegen die staatliche Norm ausgeübt hat, also gegen sich selbst!

Das fällt also auf den zurück, der sich statt zu seiner eigentlichen Verfassung als freiem Menschen :) frei von erwerblichen Rechten und Verträgen) mit Rechten identifizieren will, die gesetzlich dem Recht des Staates unterliegen, und der damit in freier Selbstbestimmung diese Rechte erwirbt, einen vertragliche Bindung eingeht, sich damit zu einem Rechtsinstitut des Staates macht und sich damit dessen Recht durch seine freie Selbstbestimmung unterstellt.

Hier revoltiert und rebelliert also der Mensch in seiner selbstbestimmten Identität als staatliches Rechtsinstitut gegen den Staat, dem er sich in freier Selbstbestimmung unterworfen hat und den er somit FREIWILLIG als seinen HERREN legitimiert hat, nämlich indem er gegen die Gesetze und Verträge seines gewählten Herren protestiert oder diese verleugnet, die er vorher freiwillig durch sein konkludentes Einverständnis als für sich geltend anerkannt hat !!!

Frage:

Mit welchem Recht mischt sich der SELBSTbestimmte Mensch in Verträge und Bestimmungen ANDERER ein?

Mit welchem Recht fordert er dann aber für sich Souveränität (die Achtung der Unantastbaren Würde) und Nichteinmischung von ANDEREN?

Lösung: Eine Lösung für die natürliche Person aus der Kontrolle des Staates gibt es nicht. Denn die natürliche Person ist der Mensch, der sich dazu bekennt, Geschäftsführer der Person zu sein, ihren Namen anzunehmen und somit Rechte auszuüben, die durch Gesetz dem Recht des Staates unterliegen, dem die Person angehört. Mit der Ausübung dieses fremden Rechtes nimmt der Mensch die rechtlichen Bedingungen zur Ausübung dieses Rechtes an und unterwirft sich damit der Kontrolle des Rechtegebers (hier der Kontrolle und der bestimmenden Gewalt die der Staat über die Person hat, mit der sich der Mensch selbstbestimmt zu einer “natürlichen Person” vereinigt hat. Damit hat sich der Mensch gegen seinen wahren Herrn bekannt, der das universelle Schöpfungsgesetz – auch Gott genannt – ist und hat er damit den Schöpfer der Person zu seinem Herren bestimmt. Da diesem das Recht der Person durch Gesetz unterliegt, gilt das auch für das, was sich mit der Person vereinigt hat, also auch für den, mit der Person vereinigten Menschen.

Nachvollziehbar?

Dieser Rechtetausch ist ein Rechtsgeschäft mit dessen Ausübung der Mensch sich zum Handelsrecht bekennt und damit dazu, daß mit seinen (unverhandelbaren) Rechten gehandelt werden darf. Dazu hat er nun als Herr der ihm angeborenen Rechte sein Einverständnis gegeben.

FRIEDENSVERTRAG: Wer Handel betreibt, befindet sich auch naturgemäß im WettKAMPF. Das steht dem Frieden absolut entgegen, weshalb unter solchen Bedingungen Frieden nicht möglich ist und auch ein Friedensvertrag völlig unmöglich bestehen kann.

Die ER – Lösung liegt also darin, das Selbstbestimmungsrecht im Sinne des universellen Gesetzes auszuüben, welches allem zum Wohle ist, wenn es gehalten wird. Dann gibt es auch keinen Krieg.

Das ist der wahre Friedensvertrag den das deus – deutsche/ allah – allemanische / theos – thedeskische Volk – das Volk Gottes, welches sich zu seinem (universellen) Gesetz bekennt, zu Stande bringen soll.

Deutsch ist keine Nationalität!

Der Mensch unterliegt dem Recht des Staates nicht. Er ist bereits durch Geburt frei. Alle Menschen sind gleich an Rechten und frei von jeder vertraglichen Bindung, solange sie nicht selbst etwas anderes bestimmen. Daran darf niemand etwas ändern! Auch das geht aus der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland hervor mit der, für sie rechtsverbindlichen Vorschrift aus Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG: Die Würde :) der Rechtszustand) des Menschen ist unantastbar.

Alle staatliche Gewalt ist verpflichtet, zu garantieren, daß der Mensch nicht gegen seinen Willen dem Willen eines anderen :) dem relativen Recht, welches ein anderer für sich geltend machen will) durch Gewalt oder mit Drohung von Gewalt unterworfen wird. Auch das ergibt sich aus der verfassungsmäßigen Ordnung, der Bundesrepublik Deutschland, die auf dem Grundgesetz beruht: Art. 1 Abs. 1 Satz 2: “… Sie (die Würde des Menschen, Anm. d. Verf.) zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

DENKEN HILFT zur Erkenntnis, sich nicht in freier Selbstbestimmung zu verraten und zu verkaufen!

Glaubt ihr immer noch, die Gemeinde nach Gemeinderecht sei der richtige Weg?

Überlegungen zu dem unten stehenden Text in den Kommentaren:
Hier die, von mir kommentierten Zitate aus der Mail:

Zitat: “Die Mehrheit der gewöhnlichen Bevölkerung versteht nicht was wirklich geschieht. Und sie versteht noch nicht einmal, daß sie es nicht versteht. (Noam Chomsky, Kommunikationswissenschaftler)

> Weiterleitung
> Von: [email protected]: 29. November 2015
> Betreff: bundesweite gemeindeaktivierung am 13.12. – Aktiv mithelfen
> Einladung zur bundesweiten Gemeindeaktivierung am 13.12.2015
> WARUM IST DER 13.12. so wichtig

Was war 1914? Ein Kaiser, der die Bodenrechte innehielt und seinem Volk für 99 Jahre in Erbpacht übertrug, mit der Auflage diese so zu pflegen, dass die Selbstversorgung auch danach garantiert war. Das geschah damals mit dem 7. Ruhejahr und mit dem jährlich wechselnden Anbau der Ackerfrüchte.

Der Kaiser übergab damals, letztmalig wohl 1918, die Bodenrechte an die Pächter, die damit zu Bodenbesitzern mit hoheitlichen Rechten wurden. Mit diesen Bodenrechten waren die Staatsangehörigen dann auch das Volk.

Nun ist ab Januar 2016 das internationale Seehandelsrecht auch in Ihrer Gemeinde gültig. Der ein oder andere hat sich schon gefragt, warum eigentlich Seehandelsrechte hier auf dem Festland wirken können?

Seehandelsrechte, die auf hoher See, auf staatenlosem Gebiet wirken? Aber warum bei uns? In unserer Gemeinde?

Darauf gibt es eine Antwort, die selbst die Verantwortlichen überraschen dürfte:

Die Bürgermeister hatten 2007/8 auf Anordnung des Vereins EU die Gemeinde als Unternehmen anzumelden. Seitdem ist die Gemeinde als Unternehmen auch bei D&B unter dem Namen des damaligen Bürgermeisters, dann Geschäftsführer eingetragen.” Zitat Ende

Mein Kommentar dazu: Der Eintrag bei D&B ist kein Indiz dafür, daß die Eingetragenen privatrechtliche Unternehmen sind, nur daß sie Kunden sind und Waren beziehen können. Auch eine Gemeinde oder ein Staat kann Autos etc. kaufen. Alles, was der These folgt, daß es sich bei den, in D&B Eingetragenen um Privatunternehmen handeln muß, ncht aber um öffentlich-rechtliche Körperschaften handeln kann, ist falsch, wie auch das, hier Folgende:

Mail -Zitat

Seitdem heißt es nun Der Bürgermeister als Synonyme für einen voll haftenden Geschäftsführer. ”

Kommentar: Voll haftend, wofür? Doch nur dafür, daß das Gekaufte auch bezahlt wird. Dafür haftet jeder Kunde.

Zitat:

”Die Landesverfassung wurde zum Kommunalgesetz!

Verfassung nun Gesetz? Was hat sich geändert?
MIt der Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt.”

Mein Kommentar: Das ist eine unzulässig begründete Spekulation, ebenso, wie der folgenden Satz, Zitat:

“Das heißt, seitdem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und steht somit unter dem Seehandelsrecht.”

Mein Kommentar:
Selbst, wenn es so wäre, daß Gemeinden keine Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts mehr wären, sondern registrierte Unternehmen, wären sie als juristische Personen zu betrachten. Diese unterliegen dem Recht des Staates, dem sie angehören (bei dem sie registriert sind) (Art. 7 BGBEG) und sind damit Bestand des Staates. Von Staatenlosigkeit kann daher keine Rede sein!

Zitat:

Mit dem ESM, CETA und TTiP kommen ab 2016 die Piraten an die Macht!

Während wir uns noch fragen, warum Seehandelsrechte in unserer Gemeinde wirken können. Die Piraterie auf hoher See gab dem Siegeszuges des Handelsrechtes die Grundlage! Einige Handelsformen haben ihren Ursprung in der Piraterie, denn Korsaren und Piraten hatten oft eine ähnliche Geschäftsgrundlage:”

Kommentar:
Welche Geschäftsgrundlage? Piraterie hat keine Rechtsgrundlage und keine Geschäftsgrundlage da hier kein gegenseitiges Einverständnis besteht, welches aber für jedes (Rechts-) Geschäft erforderlich ist! Ein einseitiges Geschäft, welches ohne gegenseitiges Einverständnis und somit mit Gewalt ausgeführt wird, hat keine gesetzliche Entsprechung mit dem Handelsrecht, sondern ist Unrecht.

Zitat

“Schiffe, Ausrüstung und Besatzung wurden von Privatleuten und nicht selten von Aktiengesellschaften finanziert, deren Anteilscheine dem Käufer einen entsprechenden Anteil der Beute sichern sollte. Selbst die Kaperbriefe, die späteren Lettres de Margue gelten als Vorlage der Genfer Konventionen.

Der internationale Meeresboden (das “Gebiet”) und die Hohe See unterliegen keiner Souveränität. Das moderne Seevölkerrecht wird vor allem durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (SRÜ) bestimmt.

Seit 1994 unter Verwaltung der int. Meeresbodenbehörde = Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.

Diesen staatenlosen Zustand der Gemeinden können nur deren wahlberechtigten Bürger wieder ändern.” Zitat Ende.

Kommentar:
Wahlberechtigte Bürger sind Menschen, die sich schon dadurch, daß sie die Voraussetzungen geschaffen haben, wahlberechtigt zu sein, selbst zu Personen bestimmen, die bereits dem Recht eines Staates unterliegen. Sie können Gemeinden nicht zur Veränderung ihres Staatsangehörigkeitsstatusses verhelfen.

Zitat:

“Die Grundlage zu dieser, fast weltweit einzigen Chance, die Wirkung der Seehandelsrechte auszuschalten, bietet die, noch existierende staatliche Grundlage des Deutschen Reiches. Da scheint der Grund für die Pressehetze gegen die Reichsdeutschen begründet. Dennoch bestätigt der Bundestag aktuell, dass nicht nur die Gemarkung der Gemeinden vor 1914 noch gültig sind.” Zitat Ende.

Kommentar:
Also was nun? Vorher hieß es doch noch: Zitat” Die Bürgermeister hatten 2007/8 auf Anordnung des Vereins EU die Gemeinde als Unternehmen anzumelden…. Mit der Unternehmensregistrierung hat die Gemeinde ihre Gebietskörperschaft verloren und ihre hoheitliche Macht verwirkt. …seitdem sind unsere Gemeinden ein staatenloses Gebiet ohne Gebietsgemarkung und steht somit unter dem Seehandelsrecht.” Zitat Ende und nun sind die Gemarkunge vor 1914 doch noch gültig? Das ist im Zusammenhang nicht schlüssig!.

Zitat:

Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.” Zitat Ende.

Kommentar:
Damit ist die Bundesrepublik Deutschland ein, Ihre völkerrechtlichen und verfassungsmäßigen Verpflichtungen achtender und schützender und die staatliche Schutzpflicht gem. Art. 1 GG ausübender und somit legaler Vertreter der Staatsgewalt. Andernfalls wäre sie nicht als Völkerrechtssubjekt zu betrachten.

Zitat:

”Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.

Deine Gemeinde aktivieren am 13.12.

Darum eben sollten wir uns allen Anstrengungen nebenbei bemerkt, die wir derzeit ausführen, unsere Priorität in die Gemeindeaktivierung stecken. Denn es ist ganz egal, was man anstellen mag, so gut die Ideen in sich auch sind, so gut die ganzen Bemühungen ebenfalls sind ……. es ist Ablenkung vom wesentlichen.

Ich hoffe mit der kleinen Ausführung zum Seerecht kann man das jetzt mal nachvollziehen, was auf uns zurollt. Und da nützt es auch nichts, wenn ein einzelner eine Gemeinde aktiviert hat, oder anderswo Einzelkämpfer unterwegs sind…..

Die Rede ist vom Deutschen Volk”

Kommentar:
Die Rede ist vom Deutschen Volk als was? Als bekennendes Nationalvolk? Das steht dem Bekenntnis, Mensch zu sein, so wie er in WAHRHEIT (in Souveränität) ist, absolut entgegen!….

Zitat:

”und da sind WIR alle gefragt, und für den Erhalt unseres Volkes national begrenzten also einzusetzen. Die einen, welche ein Eigentum in der Gemeinde haben, welches später das Amtshaus sein soll, die anderen, weil sie helfen die Gemeinde zu reorganiseren, und die anderen, die Ihren Wohnsitz nehmen und helfen die Gemeinde in die Rechtsfähigkeit zu bringen. Es kommt auf uns alle an!!!! Ich kann das nicht oft genug betonen.”

Kommentar:
National begrenztes soziales Bestreben also…. Ups! Was war das doch gleich?!!

Im Übrigen ist all das, was ihr da propagiert, Personenrecht und somit Zeugnis von nicht vorhandener Souveränität.

Personen sind nicht souverän, sondern zu kontrollieren durch die staatliche Gewalt, Executive und Gerichtsbarkeit. Denn diese Organe staatlicher Gewalt sind verpflichtet, die universellen UND NICHT NATIONAL BEGRENZTEN Rechte des Menschen vor der Beeinträchtigung durch die Ausübung relativer (z.B. national begrenzter) Rechte der Person zu schützen (Art. 1 GG).

Zitat:

”Also bitte kommt zum 13.12., holt Euch Eure Abstammung, und legt den gelben erst mal auf Eis, verbreitet den 13.12. unter den aufgewachten. Ich kann die Wichtigkeit nur immer wieder unterstreichen.

Wann haben wir Erfolg? Definieren wir Erfolg mal so:

Interessierte Menschen zu erreichen, die regelmäßige Treffen besuchen, neue Leute begeistern, die etwas tun, die verlässlich arbeiten, die den Ego hinter das gemeinsame Ziel stellen, oder Leute, die ihre finanzielle Hilfe anbieten, die ihren Namen und Einsatz für die Aktivierungen geben ”

Kommentar:
…Edle Motive, aber aus rechtlichen und wesentlichen Gründen auf diese Art nicht zielführend, da im Widerspruch gegen die menschliche Würde (verfassungsmäßiger Rechtszustand des Menschen) und gegen die verfassungsmäßige Ordnung, die die Unantastbarkeit des angeborenen (und nur dieses!) Rechtszustandes des Menschen schützt, indem sie den Menschen, der sich zur Angehörigkeit zu dem Rechtszustand der Person (Einzelperson, Gruppe) bekennt (und der damit nicht unantastbar ist) kontrolliert.

Zitat:

“Können wir das schaffen?
Konzentrieren wir uns auf gemeinsam Ziele, Schritt für Schritt.
Die Gemeinde Aktivierung ist der erste Schritt, und dann können alle anderen der Reihe nach folgen!
Lieben Gruß

Quelle: Im Gleichgewicht e.V.


Kommentar zum ursprünglichen Beitrag

Lieber Alexander!
Ich verfolge schon länger Deinen Blog und möchte Dir aufrichtig zu Deiner sehr guten aufklärenden Arbeit gratulieren!
Die Qualität Deiner Beiträge ist außergewöhnlich gut und bestens recherchiert!

Dein Artikel zu den gerade sehr stark propagierten “Gemeindeaktivierungen” trifft den Nagel auf den Kopf und ist wirklich gut – toll, daß Du Dich dazu so kompetent äußerst.

Zwei Punkte darf ich bitte ergänzen und besonders betonen:

1. Wer den “gelben Schein” hat, bzw. ihn zur Grundlage einer angeblichen “Gemeindeaktivierung” macht, hat sich vollends täuschen lassen und wird weiter im Kreisverkehr des BRD-Systems geführt – darüber noch weitere Worte zu verschwenden erspare ich mir, an anderen Stellen ist zum Glück darüber erschöpfend berichtet worden….

2. Wenn auch der Artikel 28 (2) & (3) GG (immerhin nur mittelbares Besatzungsrecht im Kriegsvölkerrecht/Siegerrecht) den “POLITISCHEN GEMEINDEN” das Recht der Selbstverwaltung erlaubt, steht darüber ausdrücklich das Völkervertragsrecht (also Genfer Konventionen, HLKO, Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, etc.) gemäß Artikel 25 GG, i.V.m. Artikel 123 GG. Wer dann genauer hinschaut, weiß also, daß das Territorium der Bundesstaaten des 2. (!!!) Deutschen Reichs weiterhin existiert und gemäß Restitutionspflicht ins Postliminium des § 185 Völkerrecht bereits in den “Status quo ante (bellum)” geführt wird. Zumindest befindet sich der Freistaat Preußen seit dem 19. Oktober 2012 in Reorganisation und am 03. Oktober 2015 wurde völkerrechtskonform die wiederhergestellte Handlungsfähigkeit des souveränen 2. Deutschen Reichs proklamiert
(http://freistaat-preussen.org/aktuelle-bekanntmachungen/121-proklamtion-vom-03-10-15)

Die anderen Bundesstaaten ziehen gerade mit deren echten Volkssouveränen hinterher, während derweil staatenlose “Gelbscheinträger” nebenan “Gemeindereaktivierung” im BRD-Sandkasten spielen!

Schaue man sich dazu nur (allen Unkenrufen der Unkundigen zum Trotz) den Artikel 70 der Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920 an (nur geschichtlich und juristisch falsch informierte Nachplapperer faseln hier von dem angeblichen Freistaat, der frei vom Staat sein soll; oder gar Firmenrecht des Freistaats Preußen in der Weimarer Republik…..), dort steht eindeutig, daß die Selbstverwaltung der Gemeinden nur unter staatlicher Aufsicht erlaubt ist!

Wer also wirklich vollumfänglich auf dem Boden völkerrechtlicher Tatsachen zu stehen vermag, weiß nun, daß nur der echte Staat als Völkerrechtssubjekt mit seinen Staatsangehörigen Gemeinden “aktivieren”, bzw. reorganisieren kann!

Wohl dem, der unterscheiden kann!

Zu ergänzen sei lediglich – der Vollständigkeit halber – daß die BRD als Rechtsnachfolger des 3. Reichs und zwar als NGO, durch den Beitritt 1973 zur Feindstaatenklausel der UN, ein Völkerrechtssubjekt ist (auch NGO´s wie das Rote Kreuz, das ICRC und die UN sind nämlich Völkerrechtssubjekte), jedoch NICHT identisch ist mit dem unauslöschbaren Völkerrechtssubjekt 2. (!!!) Deutsches Reich.

Wenngleich demnach die BRD seit 1973 also auch Besatzer ist und daher die so lange überfälligen Friedensverhandlungen mit den Alliierten des 2. Weltkrieges NICHT führen kann und auch nicht führen wird (die Besatzer können schließlich keine Friedensverhandlungen mit sich selbst führen)!

Weiteres hierzu wird eh Stück für Stück ab Mitte Dezember in die Öffentlichkeit kommen und die “Deutschen” werden endlich die Wahrheit erfahren, was man mit Ihnen bis heute gemacht hat!

Mögen alle, die bereits jetzt unterscheiden können, wo unsere Souveränität, unsere echte Rechtsstaatlichkeit und unsere wahre Freiheit liegen, sich nun in wahrer Brüderlichkeit und echter Deutscher Einheit zu einer internationalen Friedensmission vereinen. Die Zeit ist JETZT gekommen und ALLES wird sich erneut verändern. Im besten Sinne werden die Menschen der Welt erneut aussprechen: “Am deutschen Wesen möge die Welt genesen!”
Das wahre Licht kehrt immer wieder dahin zurück, wo es bereits einmal scheinen konnte……

Thomas a.d.F. M a n n
freistaat-preussen.info


Quelle und Kommentare hier:
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/12/05/warnung-vor-simulierten-gemeindegruendungen-update/