SGB XII Antrag – Antrag auf Sozialhilfe nach HLKO, Unterhalt in Form von Kriegsbesoldung nach deutschem Recht

von Freistaat Preußen

Beantragen kann diese Sozialhilfe, nach Grundrechte Charta, Unterhalt nach HLKO, wer keine anderen Einkünfte hat und wer seinen Austritt aus der BRD erklärt hat. Das Grundrecht auf Staatsangehörigkeit muß geltend gemacht worden sein.

Bitte den Antrag ausfüllen und beim zuständigen Sozialamt abgeben und nicht vergessen, nach RuStAG 1913 gleich seinen Abstammungsnachweis mit abzugeben, da wir ja die Abkömmlinge von Kriegsgefangenen/ Kriegsbeschädigten oder Heimatvertriebenen sind.

Wichtig ist dabei, daß die Abstammungsnachweise vor 1910 archiviert wurden und im Archiv zu finden sind oder bei der Kirche auffindbar. Selbst bei einem Staatsangehörigkeitsausweis der BRD, der deutschen Staatsangehörigkeit, laut Anlage V (Abstammung vom Vater) wird gefordert, diese bei der Feststellung Deutscher / Deutsche nach dem RuStAG 1913 zu bearbeiten

Wer den Unterhalt nach Kriegsbesoldung beantragt, muß unter Umständen mit Wartezeiten bis zu 3 Monaten rechnen. Hier empfehlen wir, unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit, andere aufgenötigte Hilfeleistungen übergangsweise in Kauf zu nehmen, mit der schriftlichen Bestätigung, daß die Differenz zu SGBXII dann bei Bescheidung nachgezahlt wird.

Wer derzeit Hartz IV bezieht, muß dieses und sich von dieser Behörde abmelden oder seinen Antrag nach SGB XII so zeitig stellen, daß er die Wartefrist überbrücken kann. (wichtig wegen dem neuen geänderten Mietrecht)

Bei der Beantragung empfehlen wir die Abgabe Gruppenweise, zum Einem hat man Zeugen, zum Anderen werden damit Einzelfallentscheidungen ausgeschlossen. Ab 3 Personen, auch Vater/Mutter/Kind, sind 3 berechtigte Personen, ist man eine Gruppe, auch Kindern steht somit diese Kriegsbesoldung zu.

Bis zu einem Friedensvertrag steht allen diese Kriegsbesoldung zu, weil erst mit dem Abschluß eines Friedensvertrages auch die Zeit des Waffenstillstandes, welches auch unter Kriegsrecht fällt, dann beendet ist.

Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag, weil er nicht legitim zustande gekommen ist. Er ist somit ein neuer Vertrag nach Besatzungsrecht.

Das Kriegsrecht gilt somit fort.

SGB XII Antrag als PDF Formular


Quelle und Kommentare hier:
http://www.freistaat-preussen.info/sgb-xii-antrag-antrag-auf-sozialhilfe