Rechtstaatlichkeit? Haben wir denn eine Verfassung?

von agmiw

Rechtstaatlichkeit?

Wer übt diese aus? Wie können wir diese erlangen? Benötigen wir diese?

Nun, manch einer bemängelt die fehlende Rechtstaatlichkeit auf unserem Grund und Boden. Der ganze Unfug mit der „Nationalversammlungen“, „Verfassungsgebenden Versammlungen“, Bewegungen wie „Urkunde 146“ etc. ist NICHT zielführend, weil dies völkerrechtlich (sofern man sich auf diesem „Planeten“ noch daran hält?) nicht wirksam darstellbar.

Denn es gibt keinen Souverän mehr!

Das einzige ist das echte deutsche Staatsvolk, welches über die reaktivierten Gemeinden und über das Bodenrecht völkerrechtlich wirksam im Rahmen der Subsidarität (also von Unten nach Oben agierend) als Selbstverwalter arbeiten kann.

Solche Gemeinden und kreisfreie Städte können einen Städte- und Gemeindetag einberufen – und dann ausschließlich Verordnungen erlassen bzw. solche verändern. Jedoch keine Gesetze beschließen!

Mehr / Höher geht es aber nicht mehr, da dann jeweils eine Bestallung oder Unterschrift des Souveräns benötigt wird!

Mit dem Gelben Schein geht es nicht darum im Kaiserreich zu (be)leben oder Preuße, Hesse, Bayer, Sachse etc. zu werden. Es geht hier einzig darum, über den „Geburtsadel“ (Blutlinie / Abstammung) zurück an ein bestehendes Völkerrechtssubjekt anknüpfen zu können, ohne dass man kein originäres, völkerrechtlich wirksames Bürgerrecht geltend machen kann!

Es geht ausschließlich um den Zugriff auf ein gültiges (nicht geltendes Gesetz, was völkerrechtlich wirksam eben noch vom Deutschen Kaiser unterzeichnet wurde.

Das deutsche Recht ist staatliches Landrecht und damit auf staatlichen Gesetzen beruhend, die keinen Raum für Interpretationen lässt. Dies wird vor staatlichen Richtern IM Gericht beurteilt.

Das angelsächsisch-amerikanische Recht basiert auf dem Seerecht und ist ein Parteienrecht. Und ist daher mit zwei Parteien im Schiedsgerichts-Verfahren frei verhandel- und somit auch interpretierbar!

Das ist ein gewaltiger Unterschied!

Deutsches Recht basiert auf faktischer Gerechtigkeit ( = materielles Recht).

Anglo-amerikanisches basiert jedoch nur auf (interpretierbaren) Gesetzen ( = formales Recht).

Es geht nicht um Recht oder Unrecht – bei uns geht es nur um Gesetz und Paragraphen.

Siehe z.B. “ den Film von/mit Michael Douglas in „The Star Chamber“ (Ein Richter sieht rot).

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Wo driften wir nun hin auf Hoher See?

Hierzu sollte man sich auch einmal mit der „Streichung“ des Artikels 23 des Grundgesetzes beschäftigen. Der „Geltungsbereich (hier: Länder) wurde trickreich in die Präambel verschoben. Und das eine Präambel keine Rechtswirksamkeit erzeugt sollte auch bekannt ein.

Hierzu ein ergänzender Beitrag:‘
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/rechtswirksamkeit/

Nun zu dem Artikel 146 GG
(in dem ja in der Vergangenheit zuhauf umgeschrieben wurde):

„Wenn eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (man beachte die Vergangenheitsform!) (…) „verliert das Grundgesetz seine Gültigkeit.“

An/ab welchem Tage tritt denn die Verfassung (welche denn?) in Kraft?
Wenn das Grundgesetz aufhört. Weil sonst nichts da ist bzw. nur die 1871er.

Die Verfassung, die beschlossen worden ist (hier die von 1871) bedeutet das Ende GG.

Das Ende des Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland war am 23. September 1990, da sich das Grundgesetz bis dato auf einen territorialen Geltungsbereich stützen konnte. Dies fiel mit der Änderung des Art. 23 GG weg!

Daher ist die bereits bestehende Verfassung, die längst beschlossen worden ist (hier: 1871) durch den Wegfall des Grundgesetzes aufgrund der Streichung des Artikels 23 GG (wieder) in Kraft getreten.

Die 1871-Verfassung ist gültiges deutsches Recht ist und kann daher von jedem Deutschen – nach RuStAG 22.07.1913 (über die Ahnen-Nachweise), welcher keinen Bundespersonalausweis „benutzt/besitzt“ in vollem Umfang genutzt werden.

Das Kaiserreich ist lediglich mangels Organen nicht handlungsfähig. Es ist jedoch voll rechtsfähig. So auch seine Rechtsträger. Und jeder einzelne Deutscher nach dem RuStAG von 1913 ist ein Rechtsträger!

Was geschieht, wenn die mittelbaren Gewalten, also die Gewaltenteilung, die Gewaltenrepräsentanzen (Organe) aufgelöst werden?

Erlöschen dadurch irgendwelche Rechte? Nein.

Ändert sich am Urgrund der Rechtsableitung etwas? Nein.

Der Rechtsträger und seine Rechte bleiben davon unberührt.

Er vertritt seine bestehenden Rechte somit unmittelbar und nicht mehr mittelbar!

Rechte und Pflichten die er in Treu und Glauben an mittelbare Gewalten abgegeben hat, erlöschen nicht mit Deren ihrem Erlöschen, sondern fallen an den Rechtsträger zurück!

Warum ist das so wichtig? Warum ist die Verfassung von 1871 so wichtig?

Wer die 1871-Verfassung nicht haben möchte, tritt die Errungenschaften unserer Vorväter in die Tonne, wie z.B. das Recht auf Eigentum, die Rechtsfähigkeit UND die Befreiung vom Lehen der Kirche. Und genau darum geht es auch, warum wir Deutschen von der globalen Spielfläche zu verschwinden haben. Wer die 1871er Verfassung genau durchliest, wird in vielen Teilen Texte vorfinden, welche man heutzutage in den Vereinssatzungen wieder findet. Wie schon oft erwähnt, das Deutsche (Kaiser)Reich war ein Staatenbund – ein Verein!

Wer es genauer wissen mag, kann sich auch mit dem Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Seite 885 von 28.9.1990 beschäftigen. Hier wird nochmals der Artikel 23 GG aufgehoben und damit für null und nichtig erklärt.

➡ bgbl 28.09.1990

Kapitel 1:

GESCHÄFTSBEREICH des Bundesministeriums von der Geltung des Vertrages sind gemäß Artikel 11 ausgenommen. Vertrag aus der Regelung zu Krieg und allen Besatzerfragen! etc.

Besonderes Augenmerk darf jeder auf folgende Tatsache richten:

Der Artikel 23 – i.V.m. Art 144(2) GG (!) – wurde aufgehoben, jedoch die Besatzung (siehe Art. 120 GG) bleibt in Kraft?

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„Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt,
von dem muss ich voraussetzen, dass ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.“

Otto von Bismarck (1815-98)

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Zum Schluss ein Schmankerl, welcher unterstreicht in welcher Täuschung wir leben. Es geht um das beliebte Thema der StVZO, der Kraftsfahrtsteuer und anderen Nettigkeiten seitens des BVA.

BVAHier das Video dazu…


Quelle und Kommentare hier:
http://www.agmiw.org/?p=1524