Ratsherr Leineweber zu Fehlern im Personalausweis

von Alexander

TOP 7.4. von Ratsherrn Leineweber zu Fehlern im Personalausweis (Drucks. Nr. 0078/2015)

persoStadtkämmerer Dr. Hansmann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Leineweber aus Drucks. Nr. 0078/2015 im Sinne der Ausarbeitung.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann erklärte vorab, dass die Kommunen „freie Aufgaben“ ausführen könnten, bei denen der Rat und die Verwaltung das Ob und Wie selbst gestalten dürften. Ferner müssten die Kommunen „Pflichtaufgaben“ übernehmen, bei der die Aufgabe – Kinderbetreuung – verpflichtend, die Gestaltung – halb- oder ganztags – jedoch freigestellt sei. Zudem müssten die Kommunen „Weisungsaufgaben“ übernehmen, bei denen weder der Verwaltung noch dem Rat Gestaltungsfreiräume zugestanden würden. Im Hinblick auf das Passwesen könne die Verwaltung lediglich im Rahmen der Wartezeiten variabel eingreifen. Die Stadtverwaltung habe das ambitionierte Ziel, dass Kunden bei Erledigungen beim Bürgeramt nicht mehr als zehn Minuten Wartezeit in Kauf nehmen sollten.

Frage 1:
Kann die Landeshauptstadt Hannover eine unterschiedliche Eintragung bezüglich des Geburtsortes korrigieren?

Nein, denn unter „Geburtsort“ ist im Personalausweis eine geografische Bezeichnung einzutragen, z.B. Hannover.

Unter „Behörde“ hingegen ist die ausstellende Personalausweisbehörde einzutragen, im Falle einer in Hannover mit Hauptwohnung gemeldeten Person wird dies grundsätzlich die Landeshauptstadt Hannover als zuständige Personalausweisbehörde sein.

Frage 2:
Kann die Landeshauptstadt Hannover die nicht dem Gesetz entsprechende Bezeichnung Name durch die richtige Bezeichnung Familienname ersetzen?

Nein, denn die Erstellung eines Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei generell nach amtlichem Muster. Farbe der Augen wird als „Augenfarbe“ ausgeführt, Familienname als „Name“; ausstellende Behörde als „Behörde“, Tag der Ausstellung als „Datum“; insoweit übernimmt der Personalausweis nicht unbedingt die in § 5 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis enthaltenen Begriffe. Die vorgenommenen Kürzungen verbessern die Lesbarkeit der ohnehin sehr kleinen Schriftzeichen.

Frage 3:
Wieso heißt der Ausweis Personalausweis und nicht Identitätskarte, was der englischen und französischen Bezeichnung auf demselben entspräche?

Der Personalausweis wurde ab 1. Januar 1951 in der damaligen Bundesrepublik und in West-Berlin in Form eines kleinen Passbuches im Format DIN A7 unter dieser Bezeichnung ausgegeben. Da auch zur Neuregelung zum 01.11.2010 vom Bundestag ein „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ beschlossen wurde kann von einem kontinuierlichen politischen Willen bezüglich der Bezeichnung ausgegangen werden.

Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob ein Personalausweis in dem die Bezeichnung Name aufgeführt sei nach dem Personalausweisgesetz ungültig sei.

Stadtkämmerer Dr. Hansmann antwortete, dass die vorgenommenen Kürzungen, wie z.B. Name an Stelle von Familienname, nicht dem § 5 des Gesetzes über Personalausweise und dem elektronischen Identitätsnachweis entsprechen würden. Die vorgenommenen Kürzungen würden allerdings die Lesbarkeit der ohnehin sehr kleinen Schriftzeichen verbessern.

Quelle


Drucksache Nr. 0078/2015 F1: Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von Ratsherrn Leineweber zu Fehlern im Personalausweis in der Ratssitzung am 29.01.2015, TOP 7.4.

Anfrage gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover sowie § 56 NKomVG zur schriftlichen Beantwortung

Sehr geehrter Herr Schostok,

mir ist aufgefallen, dass in meinem Personalausweis behördlicherseits Fehler vorhanden sind.

Laut Personalausweisgesetz § 5 muss im Ausweis der Begriff Familienname stehen. Dies würde auch den dort stehenden englischen und französischen Begriffen entsprechen. Tatsächlich findet sich aber dort die Bezeichnung Name.

Des Weiteren steht auf meinem Personalausweis unter Geburtsort:

Hannover auf der Rückseite hingegen als Ausstellende Behörde, die Landeshauptstadt Hannover. Warum ist beides nicht identisch?

Laut Personalausweisgesetz § 27 ist der Ausweisinhaber verpflichtet bei unrichtigen Eintragungen den Ausweis unverzüglich vorzulegen,

Jetzt ergeben sich für mich folgende Fragen:

  1. Kann die Landeshauptstadt Hannover, eine unterschiedliche Eintragung bezüglich des Geburtsortes korrigieren?
  2. Kann die Landeshauptstadt Hannover, die nicht dem Gesetz entsprechende Bezeichnung Name durch die richtige Bezeichnung Familienname ersetzen?
  3. Wieso heißt der Ausweis Personalausweis und nicht Identitätskarte, was der englischen und französischen Bezeichnung auf demselben entspräche?

Die rechtlichen Grundlagen legen Sie bitte der Antwort ausgedruckt als Anlage bei. Mit freundlichem Gruß

Alexander Leineweber, Ratsherr

Text der Antwort

Frage 1: Kann die Landeshauptstadt Hannover eine unterschiedliche Eintragung bezüglich des Geburtsortes korrigieren?

Nein, denn unter „Geburtsort“ ist im Personalausweis eine geografische Bezeichnung einzutragen, z.B. Hannover.Unter „Behörde“ hingegen ist die ausstellende Personalausweisbehörde einzutragen, im Falle einer in Hannover mit Hauptwohnung gemeldeten Person wird dies grundsätzlich die Landeshauptstadt Hannover als zuständige Personalausweisbehörde sein.

Frage 2: Kann die Landeshauptstadt Hannover die nicht dem Gesetz entsprechende Bezeichnung Name durch die richtige Bezeichnung Familienname ersetzen?

Nein, denn die Erstellung eines Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei generell nach amtlichem Muster. Farbe der Augen wird als „Augenfarbe“ ausgeführt, Familienname als „Name“; ausstellende Behörde als „Behörde“, Tag der Ausstellung als „Datum“; insoweit übernimmt der Personalausweis nicht unbedingt die in § 5 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis enthaltenen Begriffe. Die vorgenommenen Kürzungen verbessern die Lesbarkeit der ohnehin sehr kleinen Schriftzeichen.

Frage 3: Wieso heißt der Ausweis Personalausweis und nicht Identitätskarte, was der englischen und französischen Bezeichnung auf demselben entspräche?

Der Personalausweis wurde ab 1. Januar 1951 in der damaligen Bundesrepublik und in West-Berlin in Form eines kleinen Passbuches im Format DIN A7 unter dieser Bezeichnung ausgegeben. Da auch zur Neuregelung zum 01.11.2010 vom Bundestag ein „Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis“ beschlossen wurde kann von einem kontinuierlichen politischen Willen bezüglich der Bezeichnung ausgegangen werden.

Quelle


Und für was gibt es dann „Gesetze“?


Quelle und Kommentare hier:
https://bewusstscout.wordpress.com/2015/08/17/ratsherr-leineweber-zu-fehlern-im-personalausweis/